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    Beiträge zur Lebensversicherung - Steuererklärung? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 26.03.04 14:27:42 von
    neuester Beitrag 26.03.04 18:19:05 von
    Beiträge: 11
    ID: 840.449
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      Avatar
      schrieb am 26.03.04 14:27:42
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      ein Kumpel hat eine LV laufen mit ca. 250 EUR Monatsbeitrag.
      Nun gibts ja in der Steuererklärung eine Zeile, in der man gezahlte Aufweundungen für eine LV angeben kann, klar, mit entsprechendem Nachweis, der selbstverständlich vorliegt.

      Mich (sowie ihn) interessiert, was dies bringt?
      Gibts eine Pauschale, die vom Finanzamt anerkannt wird bzw. spart man dadurch Steuer und kriegt was vom FA zurück?
      Ähnlich, wie wenn man durch Fahrtkosten bzw. sonstige Werbungskosten über den Arbeitnehmerpauschbetrag kommt.

      Danke im voraus.
      Avatar
      schrieb am 26.03.04 14:39:29
      Beitrag Nr. 2 ()
      angeben klaro,

      aber bringen wird Dir das nichts; allein durch die
      Sozialvers. Abgaben hast Du in der Regel bereits die Grenze
      der Vorsorgeaufwendungen erreicht.
      Avatar
      schrieb am 26.03.04 15:11:11
      Beitrag Nr. 3 ()
      Ist für Beamte, Pensionisten, Freiberufler und Selbständige sehr interessant, für den "Otto-Normal" Arbeitnehmer witzlos ....:(
      Avatar
      schrieb am 26.03.04 15:20:06
      Beitrag Nr. 4 ()
      @Abfahrer: Der Kumpel sollte die LV-Beiträge als Sonderausgaben (Seite 3 des Mantelbogens) geltend machen.
      Zum einen geht aus Posting #1 über die steuerlichen Verhältnisse des Kumpels nichts hervor.Es kann daher sein, dass sich bei ihm die LV-Beiträge voll oder teilweise steuermindernd auswirken. Zum andern ist die Begrenzung des Sonderausgabenabzugs nach meinem Kenntnisstand Gegenstand der Überprüfung durch das BVerfG.
      Also: Auf jeden Fall geltend machen.
      Avatar
      schrieb am 26.03.04 15:23:27
      Beitrag Nr. 5 ()
      @Daisser: Woher weisst du, dass der Kumpel von Abfahrer Arbeitnehmer ist und Sozialbeiträge zahlt und woher weisst du, dass er die Grenze der Vorsorgeaufwendungen erreicht hat?

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      Avatar
      schrieb am 26.03.04 15:27:48
      Beitrag Nr. 6 ()
      Wissen tu ich gar nichts; bei den Angaben gehe ich von
      einem Normalbürger aus!!
      Avatar
      schrieb am 26.03.04 16:02:14
      Beitrag Nr. 7 ()
      Übrigens, NATALY, danke wg. der Vormietersache, der Typ hat sich bislang noch nicht gemeldet!

      Werd Dich aufm Laufenden halten!

      Schönes WE!
      Avatar
      schrieb am 26.03.04 17:51:19
      Beitrag Nr. 8 ()
      Hallo,

      danke für die Antworten.
      Der Kumpel ist Arbeitnehmer und dürfte um die 28.000 EUR Einnahmen aus nichtselbst. Arbeit haben.

      Daher hats uns interessiert, ob durch Angabe bei den Sonderausgaben, so wie von NATALY vorgeschlagen und auch von mir beabsichtigt, die ein oder andere Flocke aus den Finanzamtklauen zurückholen läßt :D

      Ist es nun so, wie von Mirbel geschrieben für die Katz´ da irgendwelchen Angaben zu machen?
      Oder auf jeden Fall mal angeben und dann sieht man weiter?

      Thx :yawn:
      Avatar
      schrieb am 26.03.04 17:58:05
      Beitrag Nr. 9 ()
      Einfach auf der Seite 3 des (sog. Mantelbogens) eintragen.
      Das erste Mal die Belege mit abgeben schadet nie, auch wenn derartige Belege im FA normalerweise kein Schwein interessiert.
      Bei 28.000 Brutto könnten ein paar € rausspringen (hab es abr nicht durchgerechnet).
      cu
      pegru
      Avatar
      schrieb am 26.03.04 18:06:04
      Beitrag Nr. 10 ()
      Wer ist denn heute noch so bescheuert und bezahlt in eine LV ? Risiko-LV für einige Euro im Jahr genügt zur Absicherung vollkommen. Für den Rest des Sparbetrages gibt es sinnvollere Anlagemöglichkeit.
      Avatar
      schrieb am 26.03.04 18:19:05
      Beitrag Nr. 11 ()
      alles klar, pegru, danke

      wird mal gemacht

      @hugenotte

      wer hirn und verstand hat wird niemals eine LV abschließen - hast schon recht - aber in diesem Fall läuft das etwas anders, tut hier aber nix zur Sache ;)


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