Beiträge zur Lebensversicherung - Steuererklärung? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 26.03.04 14:27:42 von
neuester Beitrag 26.03.04 18:19:05 von
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Hallo,
ein Kumpel hat eine LV laufen mit ca. 250 EUR Monatsbeitrag.
Nun gibts ja in der Steuererklärung eine Zeile, in der man gezahlte Aufweundungen für eine LV angeben kann, klar, mit entsprechendem Nachweis, der selbstverständlich vorliegt.
Mich (sowie ihn) interessiert, was dies bringt?
Gibts eine Pauschale, die vom Finanzamt anerkannt wird bzw. spart man dadurch Steuer und kriegt was vom FA zurück?
Ähnlich, wie wenn man durch Fahrtkosten bzw. sonstige Werbungskosten über den Arbeitnehmerpauschbetrag kommt.
Danke im voraus.
ein Kumpel hat eine LV laufen mit ca. 250 EUR Monatsbeitrag.
Nun gibts ja in der Steuererklärung eine Zeile, in der man gezahlte Aufweundungen für eine LV angeben kann, klar, mit entsprechendem Nachweis, der selbstverständlich vorliegt.
Mich (sowie ihn) interessiert, was dies bringt?
Gibts eine Pauschale, die vom Finanzamt anerkannt wird bzw. spart man dadurch Steuer und kriegt was vom FA zurück?
Ähnlich, wie wenn man durch Fahrtkosten bzw. sonstige Werbungskosten über den Arbeitnehmerpauschbetrag kommt.
Danke im voraus.
angeben klaro,
aber bringen wird Dir das nichts; allein durch die
Sozialvers. Abgaben hast Du in der Regel bereits die Grenze
der Vorsorgeaufwendungen erreicht.
aber bringen wird Dir das nichts; allein durch die
Sozialvers. Abgaben hast Du in der Regel bereits die Grenze
der Vorsorgeaufwendungen erreicht.
Ist für Beamte, Pensionisten, Freiberufler und Selbständige sehr interessant, für den "Otto-Normal" Arbeitnehmer witzlos ....
@Abfahrer: Der Kumpel sollte die LV-Beiträge als Sonderausgaben (Seite 3 des Mantelbogens) geltend machen.
Zum einen geht aus Posting #1 über die steuerlichen Verhältnisse des Kumpels nichts hervor.Es kann daher sein, dass sich bei ihm die LV-Beiträge voll oder teilweise steuermindernd auswirken. Zum andern ist die Begrenzung des Sonderausgabenabzugs nach meinem Kenntnisstand Gegenstand der Überprüfung durch das BVerfG.
Also: Auf jeden Fall geltend machen.
Zum einen geht aus Posting #1 über die steuerlichen Verhältnisse des Kumpels nichts hervor.Es kann daher sein, dass sich bei ihm die LV-Beiträge voll oder teilweise steuermindernd auswirken. Zum andern ist die Begrenzung des Sonderausgabenabzugs nach meinem Kenntnisstand Gegenstand der Überprüfung durch das BVerfG.
Also: Auf jeden Fall geltend machen.
@Daisser: Woher weisst du, dass der Kumpel von Abfahrer Arbeitnehmer ist und Sozialbeiträge zahlt und woher weisst du, dass er die Grenze der Vorsorgeaufwendungen erreicht hat?
Wissen tu ich gar nichts; bei den Angaben gehe ich von
einem Normalbürger aus!!
einem Normalbürger aus!!
Übrigens, NATALY, danke wg. der Vormietersache, der Typ hat sich bislang noch nicht gemeldet!
Werd Dich aufm Laufenden halten!
Schönes WE!
Werd Dich aufm Laufenden halten!
Schönes WE!
Hallo,
danke für die Antworten.
Der Kumpel ist Arbeitnehmer und dürfte um die 28.000 EUR Einnahmen aus nichtselbst. Arbeit haben.
Daher hats uns interessiert, ob durch Angabe bei den Sonderausgaben, so wie von NATALY vorgeschlagen und auch von mir beabsichtigt, die ein oder andere Flocke aus den Finanzamtklauen zurückholen läßt
Ist es nun so, wie von Mirbel geschrieben für die Katz´ da irgendwelchen Angaben zu machen?
Oder auf jeden Fall mal angeben und dann sieht man weiter?
Thx
danke für die Antworten.
Der Kumpel ist Arbeitnehmer und dürfte um die 28.000 EUR Einnahmen aus nichtselbst. Arbeit haben.
Daher hats uns interessiert, ob durch Angabe bei den Sonderausgaben, so wie von NATALY vorgeschlagen und auch von mir beabsichtigt, die ein oder andere Flocke aus den Finanzamtklauen zurückholen läßt
Ist es nun so, wie von Mirbel geschrieben für die Katz´ da irgendwelchen Angaben zu machen?
Oder auf jeden Fall mal angeben und dann sieht man weiter?
Thx
Einfach auf der Seite 3 des (sog. Mantelbogens) eintragen.
Das erste Mal die Belege mit abgeben schadet nie, auch wenn derartige Belege im FA normalerweise kein Schwein interessiert.
Bei 28.000 Brutto könnten ein paar € rausspringen (hab es abr nicht durchgerechnet).
cu
pegru
Das erste Mal die Belege mit abgeben schadet nie, auch wenn derartige Belege im FA normalerweise kein Schwein interessiert.
Bei 28.000 Brutto könnten ein paar € rausspringen (hab es abr nicht durchgerechnet).
cu
pegru
Wer ist denn heute noch so bescheuert und bezahlt in eine LV ? Risiko-LV für einige Euro im Jahr genügt zur Absicherung vollkommen. Für den Rest des Sparbetrages gibt es sinnvollere Anlagemöglichkeit.
alles klar, pegru, danke
wird mal gemacht
@hugenotte
wer hirn und verstand hat wird niemals eine LV abschließen - hast schon recht - aber in diesem Fall läuft das etwas anders, tut hier aber nix zur Sache
wird mal gemacht
@hugenotte
wer hirn und verstand hat wird niemals eine LV abschließen - hast schon recht - aber in diesem Fall läuft das etwas anders, tut hier aber nix zur Sache
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