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    Arbeitsagenturen unter Verdacht der Leistungsunterschlagung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 02.04.04 14:12:12 von
    neuester Beitrag 02.04.04 23:36:14 von
    Beiträge: 14
    ID: 843.533
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      schrieb am 02.04.04 14:12:12
      Beitrag Nr. 1 ()
      Immer öfter ist von Seiten Betroffener zu vernehmen, was sich regionale Arbeitsagenturen unter mutmaßlicher Einflußnahme der Bundesanstalt einfallen lassen, um Leistungen Betroffener zeitweilig auszusetzen.

      So werden monatlich zigtausende Einladungen zu persönlichen Gesprächen verschickt, die die Adressaten jedoch nie erreichen, wohl aber die Bescheide, man müßte wegen Nichteinhaltung die Leistungen streichen.:laugh:

      Einsprüche sind zwar möglich, werden in der Regel jedoch verworfen, da der Nachweis des Nichterhalts eines Schreibens vom Betroffenen zu erbringen ist. Andererseits reicht jedoch der Vermerk "Einladung versandt" für die Arbeitsagenturen als Beweis der Zustellung!:laugh:

      Bei Beschwerden werden von den "Kundenberatern" tägliche oder wöchentiche unnütze Vorladungen vorgeschlagen, bei denen es weder Beratung noch Vermittlung gibt.

      Arbeitsagenturen nur noch "Arbeitslosenverarschungsagenturen" mit Zustimmung der Gewerkschaften und unseres "Superministers", der andererseits die Verschwendung von Beitragsgeldern für PSA`s und Beraterfirmen befürwortet?

      Oder sollen die Arbeitslosen für die Fehler der Polit- und Gewerkschaftsbonzen geradestehen?
      Avatar
      schrieb am 02.04.04 14:17:41
      Beitrag Nr. 2 ()
      Interessant und gleichzeitig wieder zum kotzen!
      Woher bezihst Du dieses Wissen?

      M.
      Avatar
      schrieb am 02.04.04 14:21:10
      Beitrag Nr. 3 ()
      Von Betroffenen, die keine Chance haben sich zu wehren.

      Das ist wohl der Hauptgrund für derlei Praktiken.
      Avatar
      schrieb am 02.04.04 15:04:00
      Beitrag Nr. 4 ()
      Sollte das wirklich die Rechtsauffassung der Arbeitsämter
      sein, was den Nachweis des Zugangs eines Schreibens betrifft,
      so dürften Sie damit auf tönernen Füßen stehen. Ich kann
      mir jedenfalls nicht vorstellen, daß diese Einstellung
      einer gerichtlichen Überprüfung standhalten würde.

      Oder gilt für die Arbeitsagentur ein anderes Recht?
      Avatar
      schrieb am 02.04.04 15:06:02
      Beitrag Nr. 5 ()
      Ich denke die Story ist garn nicht so unglaubwürdig!

      Arbeitsagentur = Existenzvernichtungsbehörde

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      schrieb am 02.04.04 15:25:11
      Beitrag Nr. 6 ()
      goldless,

      das wäre ungefähr so, als wenn ein Schuldner behauptet er hätte Dir Dein Geld per Brief gesandt, wenn Du`s aber nicht bekommen hast liegt die Nachweispflicht bei Dir. Und das bei normalen Postversand, ohne Einschreiben oder sonstiges.:laugh:

      Lt. AA sind diese Schreiben rechtswirksam, wenn Sie EDV-mäßig erfasst sind.

      Das ist jedoch nur ein Beispiel.
      Avatar
      schrieb am 02.04.04 15:33:28
      Beitrag Nr. 7 ()
      derdieschnautzelangsamvollhat,

      das das Arbeitsamt sich auf diese Rechtsposition zurückzieht will ich ja gar nicht bezweifeln.

      Meine Frage war aber, ob diese Rechtsauffassung der Über-
      prüfung durch ein Gericht standhalt. Denn wie absurd eine
      solche Einstellung ist zeigt ja dein Beispiel mit der Geld-
      zusendung per Brief. Wäre das also rechtens wäre es für
      jeden Schuldner ein Leichtes sich zu entschulden. Was na-
      türlich nicht geht.

      Und deßhalb kann ich nicht glauben, daß für das Arbeitsamt
      ein anderes Recht gelten soll als für alle anderen.
      Avatar
      schrieb am 02.04.04 15:38:30
      Beitrag Nr. 8 ()
      Ich kann mir schon vorstellen, dass das auch unsere Richter so sehen!
      So wie die Aussage eines Polizisten mehr Wert ist als die eines anderen Zeugen, so wird man den Aufzeichnungen einer Behörde mehr glauben als die bloße Behauptung, keine Post erhalten zu haben, eines schnöden Arbeitslosen!
      Avatar
      schrieb am 02.04.04 16:03:17
      Beitrag Nr. 9 ()
      Leo,

      so wirds wohl sein. Der Gleichheitsgrundsatz wird außer Kraft gesetzt, es winken Einsparungen in zig- Millionenhöhe und eine Politur der Zahlen. Denn durch die Aussetzung der Leistung verschwindet der Delinquent wohl auch kurzfristig aus der Statistik.

      Hier verhält es sich wie mit der Kirchensteuer. Beschäftigungslosen werden auch Beiträge zur Kirchensteuer abgezogen, auch wenn Sie keiner Konfession angehören ! :laugh:
      Avatar
      schrieb am 02.04.04 16:50:31
      Beitrag Nr. 10 ()
      Da lacht der Jurist.

      Eine Negation kann man nicht beweisen.
      Avatar
      schrieb am 02.04.04 19:29:01
      Beitrag Nr. 11 ()
      Ein Bekannter erzählte mir diese Woche dasselbe :

      Leistungskürzung = Sperre wegen angeblicher Nicht -beachtung einer schriftlichen Einladung (die er nicht erhalten hat) .

      Dann sollen die doch Ihre Ach so wichtigen Einladungen per Einschreiben verschicken .


      :mad:
      Avatar
      schrieb am 02.04.04 20:08:56
      Beitrag Nr. 12 ()
      Das Problem kenne ich auch.

      Auf Postklau berufen und alle Einladungen dürfen nurnoch per Einschreiben geschickt werden, müßte es irgendwo sogar nen Urteil zu geben, könnten unsere Juristen mal nachschauen.

      Außerdem gibt es da noch den Trick, das die Einladungen zu Spät verschickt werden. Die werden Freitags fertig gemacht, erfasst und NACH 13 Uhr in den Postausgang gelegt, also erst am Montag mit der offiziellen Post versendet, aber an dem Montag hat der Leistungsempfänger zu erscheinen.

      MFG

      J.R.
      Avatar
      schrieb am 02.04.04 21:49:20
      Beitrag Nr. 13 ()
      Habe kürzlich von der GEZ einen Brief erhalten,
      wo man sich auf ein "erstes Schreiben" bezogen hat,
      welches ich niemals erhalten hatte!

      Ich dachte mir, vielleicht spielten sie auf einen persönlichen Besuch eines ihrer Schnüfflers an,
      und ich war halt zu dem Zeitpunkt nicht zu Hause,
      habe mir deshalb nichts weiter gedacht ...

      Sehr interessant das!
      Avatar
      schrieb am 02.04.04 23:36:14
      Beitrag Nr. 14 ()
      Ich finde auch die "Linke" mit der Kirchensteuer hart. Obwohl es ein Urteil darüber gibt, daß der Kirchensteuerabzug bei Konfessionslosen unzulässig ist, wird einfach weiter gemacht.

      Super, Herr Minister Supi!:(


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