Steuererklärung 2003 - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 07.04.04 10:00:13 von
neuester Beitrag 13.04.04 10:15:28 von
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Hallo Leute
Habe 3 Fragen zur Steuererklärung 2003.
Ich bin ledig habe die Steuerklasse 2 von meiner Lebensgefährten und den halben Kinderfreibetrag ( ein eigenes Kind )
Was muß ich in Anlage Kind alles eintragen ( Muß ich in Zeile 2/15 den halben Kinderbetrag eintragen (924,- Euro) Gibt es etwas bestimmtes was ich noch absetzen kann (Kind ist 01/2001 geboren)
Doppelte Haushaltsführung:
(besteht schon seit 2002) Ich weiß dass ich die letzte Fahrt mit 0,30 absetzen kann, aber mit welchen Betrag kann ich die normalen Heimfahrten absetzen ? auch mit 0,30 Euro
Und dritte Frage:
Ich habe Wertpapiergewinne (Optionsscheine)
Wie ist eigentlich die Versteuerung in 2003 ( gelten da schon pauschal die 15% vom Gewinn oder ist da immer noch die alte Regelung das der volle Gewinn versteuert wird)
Außerdem habe ich einen Verlustvortrag aus 2002, muß ich da irgendwo etwas eintragen damit das verrechnet wird oder macht das das Finanzamt das automatisch ?
Und muß ich dann den Velustvortrag irgendwo eintragen damit der in 2004 weiterläuft ?
Ich hatte auch schon mal mit dem Finanzamt gesprochen, die sollten einem ja helfen bei der Steuererklärung, aber gerade die Fragen zu Spekulationssteuer haben die keine Ahnung !!!
Würde mich über Eure Hilfe sehr freuen
gruß
Habe 3 Fragen zur Steuererklärung 2003.
Ich bin ledig habe die Steuerklasse 2 von meiner Lebensgefährten und den halben Kinderfreibetrag ( ein eigenes Kind )
Was muß ich in Anlage Kind alles eintragen ( Muß ich in Zeile 2/15 den halben Kinderbetrag eintragen (924,- Euro) Gibt es etwas bestimmtes was ich noch absetzen kann (Kind ist 01/2001 geboren)
Doppelte Haushaltsführung:
(besteht schon seit 2002) Ich weiß dass ich die letzte Fahrt mit 0,30 absetzen kann, aber mit welchen Betrag kann ich die normalen Heimfahrten absetzen ? auch mit 0,30 Euro
Und dritte Frage:
Ich habe Wertpapiergewinne (Optionsscheine)
Wie ist eigentlich die Versteuerung in 2003 ( gelten da schon pauschal die 15% vom Gewinn oder ist da immer noch die alte Regelung das der volle Gewinn versteuert wird)
Außerdem habe ich einen Verlustvortrag aus 2002, muß ich da irgendwo etwas eintragen damit das verrechnet wird oder macht das das Finanzamt das automatisch ?
Und muß ich dann den Velustvortrag irgendwo eintragen damit der in 2004 weiterläuft ?
Ich hatte auch schon mal mit dem Finanzamt gesprochen, die sollten einem ja helfen bei der Steuererklärung, aber gerade die Fragen zu Spekulationssteuer haben die keine Ahnung !!!
Würde mich über Eure Hilfe sehr freuen
gruß
Geh` lieber zum Steuerberater.
Würde ich jedenfalls machen, wenns um so viele Detailfragen geht.
Gruß lowkatmai
Würde ich jedenfalls machen, wenns um so viele Detailfragen geht.
Gruß lowkatmai
zum beispiel das "wiso-programm" macht das alles automatisch (1,2,3).
musst nur die einzelnen transaktionen eingeben. verlustvortrag gibt es ein extra formular.
Würde ich ja machen, aber im prinzip ist der ganze Aufwand wirklich nicht viel und die Kosten wären in keinem Verhältniss.
Hatte 2002 einen Lohnsteuerhilfeverein gehabt, aber da ich umgezogen bin und hier noch keinen gefunden habe in meiner Nähe möchte/muß ich mich da mal alleine durchwurschteln
Hatte 2002 einen Lohnsteuerhilfeverein gehabt, aber da ich umgezogen bin und hier noch keinen gefunden habe in meiner Nähe möchte/muß ich mich da mal alleine durchwurschteln
probiere das wieso mal aus.
man lernt auch jede menge dazu!!
Kann nicht jemand, der es weiß trotzdem mal posten ??
wäre echt nett
wäre echt nett
Damit der Verlustvortrag auf Gewinne in 2004 aufgerechnet wird, muss ein extra Formular ausgefüllt werden.
Oder schreib nen Handzettel und füge Kopien von deinen Abrechnungen bei.
Oder schreib nen Handzettel und füge Kopien von deinen Abrechnungen bei.
Hab noch eine wichtige Info! Seit 01.01.2004 gibt es die Steuerklasse II in dem Sinn nicht mehr - wenn Deine Lebensgefährtin mit Dir im selben haushalt wohnt, hast Du seit anfang diesen jahres keinen Anspruch mehr auf die Steuerklasse 2 - es gibt nur noch für wirklich Alleinerziehende (keine weitere Person außer dem Kind im Haushalt) einen Freibetrag von ca. 1300 €/Jahr
Du würdest als unverheirateter mit Partner demnach in Steuerklasse I fallen (war bei mir der gleiche Mist) - falls Du Deine Lohnsteuerkarte noch nicht umschreiben hast lasssen, hole das unbedingt gleich nach - sonst kommt bei der nächsten Einkommenssteuererklärung für 2004 eine fette Nachzahlung auf Dich zu!
Du würdest als unverheirateter mit Partner demnach in Steuerklasse I fallen (war bei mir der gleiche Mist) - falls Du Deine Lohnsteuerkarte noch nicht umschreiben hast lasssen, hole das unbedingt gleich nach - sonst kommt bei der nächsten Einkommenssteuererklärung für 2004 eine fette Nachzahlung auf Dich zu!
fällt die nicht erst 2005 weg ??
Nein, wurde vorgezogen - wenn Du mir über Boardmail Deine Faxnummer durchgibst, faxe ich Dir auch gerne das diesbezügliche Infoblatt meines Steuerberaters durch
Kann ich dir aber erst heute Nachmittag faxen - habe das zuhause auf dem Schreibtisch (bin aber Mittags eh kurz zuhause)
@dagobertdag
zur dritten Frage.
Es gibt keine Neuregelung mit 15% !
Also gilt die alte Regelung.
Aber gilt bei Optionsscheingewinnen nicht auch das Halbeinkünfteverfahren ?
zur dritten Frage.
Es gibt keine Neuregelung mit 15% !
Also gilt die alte Regelung.
Aber gilt bei Optionsscheingewinnen nicht auch das Halbeinkünfteverfahren ?
Soweit ich informiert bin nur bei Aktien,Fonds und Anleihen
@Dago:
(1) Im 4-seitigen Mantelbogen wird auf S. 3 unten danach gefragt, ob ein verbleibender Verlustvortrag zum 31.12.2002 festgestellt wurde. Kreuze dies an, dann wird der Verlustvortrag aus 2002 mit deinen Gewinnen 2003 verrechnet. Ein besonderes Formular dafür gibt es nicht.
(2) Die Besteuerung deiner Optionsschein-Gewinne erfolgt wie bisher voll zu deinem persönlichen Steuersatz. Eine pauschale Besteuerung (zu 15 vH) erfolgt nicht.
(3) Verlustvortrag nach 2004: Der Verlustvortrag erfolgt dadurch, dass du zusätzlich zum Einkommensteuerbescheid 2003 noch einen
"Bescheid zum 31.12.2003 über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur Einkommensteuer" erhältst. Sollte dieser dem Einkommensteuerbescheid 2003 nicht beiliegen, würde ich 2 Wochen warten und dann die Ausstelung eines solchen Bescheids beantragen.
(4) Die Speku-Steuer ist verfassungsrechtlich fragwürdig. Erhebe vorsorglich Einspruch gegen die Berücksichtigung deiner Speku-Gewinne im ESt-Bescheid 2003 und im "Bescheid zum 31.12.2003 über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur Einkommensteuer".
(1) Im 4-seitigen Mantelbogen wird auf S. 3 unten danach gefragt, ob ein verbleibender Verlustvortrag zum 31.12.2002 festgestellt wurde. Kreuze dies an, dann wird der Verlustvortrag aus 2002 mit deinen Gewinnen 2003 verrechnet. Ein besonderes Formular dafür gibt es nicht.
(2) Die Besteuerung deiner Optionsschein-Gewinne erfolgt wie bisher voll zu deinem persönlichen Steuersatz. Eine pauschale Besteuerung (zu 15 vH) erfolgt nicht.
(3) Verlustvortrag nach 2004: Der Verlustvortrag erfolgt dadurch, dass du zusätzlich zum Einkommensteuerbescheid 2003 noch einen
"Bescheid zum 31.12.2003 über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur Einkommensteuer" erhältst. Sollte dieser dem Einkommensteuerbescheid 2003 nicht beiliegen, würde ich 2 Wochen warten und dann die Ausstelung eines solchen Bescheids beantragen.
(4) Die Speku-Steuer ist verfassungsrechtlich fragwürdig. Erhebe vorsorglich Einspruch gegen die Berücksichtigung deiner Speku-Gewinne im ESt-Bescheid 2003 und im "Bescheid zum 31.12.2003 über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur Einkommensteuer".
Bei Optionsscheinen ist das Halbeinkünfteverfahren nicht anwendbar.
Und auch bei Anleihen ist es nicht anwendbar.
Was ist denn eigentlich mit dieser Regelung von pauschalen 15% Versteuerung vom Gewinn von Spekulationsgeschäften, war doch mal im Gespräch, dachte das dies ab 2004 so geregelt ist ??
ZU 1
924.-€ in Zeile 2/15 ist ok. Krankheitskosten, Eigenanteile an solchen, auch für Dich, kannste unter "Außergewöhnl. Belastungen" aufführen (muß aber über 3 % von Deinem zu versteuernden Einkommen liegen).
zu 2
einfach probieren und eintragen. Für die ersten 10 km = 0,36€, für jeden weiteren 0,40€. Wen`s denen beim FA nicht passt, streichen die Dir`s runter oder korrigieren es. Am besten beim Abgeben der Erklärung mit der/dem Sachbearbeiter/in durchsprechen. Nimm Deinen Entwurf mit und korrigiere gleich alles.
Zu 3
Der Verlustvortrag ist dem Finanzamt bekannt. Er wird meines Wissens von Jahr zu Jahr automatisch übertragen.
Zur Versteuerung von Speku-gewinnen mit OS kann ich Dir momentan nichts sagen.
Gib einfach Deine Gewinne mit den OS an (Kauf- und Verkaufsbelege wollen die in Kopie haben).
Hoffe Die geholfen haben zu können.
Gruß Close
924.-€ in Zeile 2/15 ist ok. Krankheitskosten, Eigenanteile an solchen, auch für Dich, kannste unter "Außergewöhnl. Belastungen" aufführen (muß aber über 3 % von Deinem zu versteuernden Einkommen liegen).
zu 2
einfach probieren und eintragen. Für die ersten 10 km = 0,36€, für jeden weiteren 0,40€. Wen`s denen beim FA nicht passt, streichen die Dir`s runter oder korrigieren es. Am besten beim Abgeben der Erklärung mit der/dem Sachbearbeiter/in durchsprechen. Nimm Deinen Entwurf mit und korrigiere gleich alles.
Zu 3
Der Verlustvortrag ist dem Finanzamt bekannt. Er wird meines Wissens von Jahr zu Jahr automatisch übertragen.
Zur Versteuerung von Speku-gewinnen mit OS kann ich Dir momentan nichts sagen.
Gib einfach Deine Gewinne mit den OS an (Kauf- und Verkaufsbelege wollen die in Kopie haben).
Hoffe Die geholfen haben zu können.
Gruß Close
Die pauschale Besteuerung stand in einem Gesetzentwurf der Bundesregierung ("Steuervergünstgungsabbaugesetz"). Dieser Gesetzentwurf wurde aber vom Bundesrat abgelehnt.
super, hast mir schon weiter geholfen.
Für das Kind habe ich eigentlich nichts was ich (meines wissens) noch absetzen könnte, muß dann eigentlich nur die angaben (adresse Geburtsdatum usw. angeben) Auch wenn ich die Steuerklasse 2 habe ??
gruß
Für das Kind habe ich eigentlich nichts was ich (meines wissens) noch absetzen könnte, muß dann eigentlich nur die angaben (adresse Geburtsdatum usw. angeben) Auch wenn ich die Steuerklasse 2 habe ??
gruß
zu 19
also bleibt alles wie beim alten , auch das Spekulationsgewinne nach einem Jahr Steuerfrei sind
( irgendwo in Anlage SO steht da auch soetwas drin, dass nur Spekulationsgewinne innerhalb eines Jahres anzugeben sind)
also bleibt alles wie beim alten , auch das Spekulationsgewinne nach einem Jahr Steuerfrei sind
( irgendwo in Anlage SO steht da auch soetwas drin, dass nur Spekulationsgewinne innerhalb eines Jahres anzugeben sind)
Genau so ist es.
Hab jetzt 888576 knapp über ein Jahr. Schau mal den Chart an. Haben gute Zahlen gehabt, könnte jetzt steuerfreie Gewinne realisieren, weiß aber nicht, was ich kaufen könnte. Will den Gewinn nicht wieder kaputt machen.
Gruß
Hab jetzt 888576 knapp über ein Jahr. Schau mal den Chart an. Haben gute Zahlen gehabt, könnte jetzt steuerfreie Gewinne realisieren, weiß aber nicht, was ich kaufen könnte. Will den Gewinn nicht wieder kaputt machen.
Gruß
kann ich eigentlich die Stromkosten bei der doppelten Haushaltsführung auch angeben ?? Und wie sieht es mit telefonkosten aus ??
@clouse
Du schreibst
"Für die ersten 10 km = 0,36€, für jeden weiteren 0,40€."
In Anlage N Seite 2 Zeile 56 steht unter doppelter Haushaltsführung:
"Fahrtkosten für Heimfahrten einfache Entfernung + Km * Anzahl x 0,40 Euro"
Also müßte es dann doch für die komplette Tour 0,40 Euro geben, oder ??
gruß
Du schreibst
"Für die ersten 10 km = 0,36€, für jeden weiteren 0,40€."
In Anlage N Seite 2 Zeile 56 steht unter doppelter Haushaltsführung:
"Fahrtkosten für Heimfahrten einfache Entfernung + Km * Anzahl x 0,40 Euro"
Also müßte es dann doch für die komplette Tour 0,40 Euro geben, oder ??
gruß
Dieser Thread verdeutlicht eindrucksvoll, wie nötig eine radikale Steuerreform ist.
#24
36 (40) cent ist die (tägliche) Pendlerpauschale. Hat mit "Heimfahrten" nichts zu tun.
#24
36 (40) cent ist die (tägliche) Pendlerpauschale. Hat mit "Heimfahrten" nichts zu tun.
muss man auch gewinne aus internet - games versteuern?
#25 hat Recht. Ist die Pendlerpauschale für Fahrten zum Arbeitsplatz; wurde mir in der Erklärung für 2003 so berechnet.
In der Erklärung für 2002 machte ich außergew. Belastungen geltend. Hierbei handelte es sich u.a. um Fahrten ins weit entfernte Krankernhaus. Hierfür brachte ich 0,30€ aufs Papier. Es wurde so anerkannt.
Bei denn Heimfahrten "doppelte Haushaltsführung" dürften ebenfalls 0,30€ angesetzt werden können.
Meine Telefonkosten, hier die Grundgebühr, setze ich ebenfalls zur Hälfte ab. Wird anerkannt, da ich beruflich erreichbar sein muß. Ein zweiter Grund ist das Homebanking bzw. Brokerage. Wird normalerweise auch anerkannt (1/2 Grundgebühr), diesesmal sogar mit Onlinezeiten (pauschal).
Wenn Du schon mal Spek-Steuer bezahlt hast, sehn die das nicht so eng. Wenn Du natürlich nur 2 - 3 Order p.a. hast, kannst auch nicht so viel ansetzen.
Gruß Clouse
In der Erklärung für 2002 machte ich außergew. Belastungen geltend. Hierbei handelte es sich u.a. um Fahrten ins weit entfernte Krankernhaus. Hierfür brachte ich 0,30€ aufs Papier. Es wurde so anerkannt.
Bei denn Heimfahrten "doppelte Haushaltsführung" dürften ebenfalls 0,30€ angesetzt werden können.
Meine Telefonkosten, hier die Grundgebühr, setze ich ebenfalls zur Hälfte ab. Wird anerkannt, da ich beruflich erreichbar sein muß. Ein zweiter Grund ist das Homebanking bzw. Brokerage. Wird normalerweise auch anerkannt (1/2 Grundgebühr), diesesmal sogar mit Onlinezeiten (pauschal).
Wenn Du schon mal Spek-Steuer bezahlt hast, sehn die das nicht so eng. Wenn Du natürlich nur 2 - 3 Order p.a. hast, kannst auch nicht so viel ansetzen.
Gruß Clouse
@Clouse
Wie schon gesagt steht in Anlage N Seite 2 Zeile 56 unter doppelter Haushaltsführung:
"Fahrtkosten für Heimfahrten einfache Entfernung + Km * Anzahl x 0,40 Euro"
Also geh ich mal davon aus das es 0,40 Euro sind.
Und zu den Spekusteuern habe ich pauschal 40,- Euro onlinekosten angesetzt als Werbungskosten für die Speku
gruß
Wie schon gesagt steht in Anlage N Seite 2 Zeile 56 unter doppelter Haushaltsführung:
"Fahrtkosten für Heimfahrten einfache Entfernung + Km * Anzahl x 0,40 Euro"
Also geh ich mal davon aus das es 0,40 Euro sind.
Und zu den Spekusteuern habe ich pauschal 40,- Euro onlinekosten angesetzt als Werbungskosten für die Speku
gruß
Wenn dort 0,40 steht, dann bekommst Du 0,40€. Dieser Bereich der Erklärung war für mich noch nie erforderlich. Was mir noch einfällt Börsenzeitungen und diesbezügliche Literartur sowie VHS-Kurse kannst Du ebenfalls absetzen.
Mehr fällt mir gerade nicht ein
Gruß
Mehr fällt mir gerade nicht ein
Gruß
z.B Börse Online, habe ich selber schon anerkannt bekommen, weiterhin Wertpapierkreditzinsen und Depotgebühren, dies allerdings alles nur in Zusammenhang mit Spekulationssteuer.
mal so noch zur info
mal so noch zur info
Hast Post
@Dago zu #30: Auf welches Posting beziehst du dich mit dieser Antwort?
@NATALY
im Prinzip zu #29
"Was mir noch einfällt Börsenzeitungen....."
Wollte dann nur mal sagen was man da noch absetzen kann
gruß
im Prinzip zu #29
"Was mir noch einfällt Börsenzeitungen....."
Wollte dann nur mal sagen was man da noch absetzen kann
gruß
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