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    GmbH und Aktien - wer kennt sich aus? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 07.04.04 11:12:55 von
    neuester Beitrag 19.04.04 10:49:38 von
    Beiträge: 8
    ID: 845.052
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      Avatar
      schrieb am 07.04.04 11:12:55
      Beitrag Nr. 1 ()
      Der Stb ist leider auf diesem Thema (noch) nicht fit.

      Frage zu Bezugsrechtverkäufen von Aktien in der GmbH.
      Wie werden die verbucht/behandelt?

      a)Wie Dividenden ?
      b)Oder wird damit quasi der Einstandspreis reduziert und dadurch ändert sich beim Verkauf der Gewinn.

      Steuerlich ist zwar beides frei, wenn thesauriert wird,
      aber es muß doch auch bilanzmäßig richtig sein.

      Danke für Hinweise
      Avatar
      schrieb am 07.04.04 11:53:14
      Beitrag Nr. 2 ()
      ???
      "Frage zu Bezugsrechtverkäufen von Aktien in der GmbH" WAS BEDEUTET DIESER SATZ???
      GMBHs geben doch keine aktien aus.

      mußt dich verständlicher artikulieren, dann kann dir unter umständen geholfen werden.

      lg
      Avatar
      schrieb am 07.04.04 11:56:47
      Beitrag Nr. 3 ()
      Ich nehme an, die GmbH hatte Aktien und Bezugsrechte auf Aktien und hat die Bezugsrechte verkauft. Nunmehr wird nach der zutreffenden Behandlung in der Bilanz gefragt.
      Avatar
      schrieb am 07.04.04 11:59:02
      Beitrag Nr. 4 ()
      Danke Nataly,

      genau so ist die Frage: die GmbH hat Aktien z.B. an HVB und die erhaltenen Bezugsrechte verkauft.
      Sorry, wenn man weiß was man meint, denkt man, alle anderen lesen es auch so.
      Avatar
      schrieb am 07.04.04 13:52:33
      Beitrag Nr. 5 ()
      Dazu muß man als erstes den Wert des Bezugsrechtes ermitteln, d.h. der ursprüngliche Kaufpreis für die "Altaktien" muß in Anschaffungskosten "Altaktie ohne Bezugsrecht" und in "Bezugsrecht" aufgeteilt werden.

      Der BFH hat dazu die sog. Gesamtwertmethode entwickelt (BFH vom 19.12.2000).

      vereinfachtes Beispiel:

      10 Altaktie = Kaufpreis 1.000
      Beschluß zur Kapitalerhöhung: 5 Altaktien + Zuzahlung von 50 berechtigen zum Erwerb von 1 Neuaktie

      Dann haben die Bezugsrechte (der Altaktien) einen (theoretischen) Wert von 50; also je Bezugsrecht einen Wert von 10.

      Dieses Bezugsrecht wird im Moment des Kapitalerhöhungsbeschlusses abgespalten, d.h. danach hätte man in dem obigen Beispiel folgenden Bestand:

      10 Altaktien ex Bezugsrecht = Kaufpreis 900
      10 Bezugsrechte = Kaufpreis 100

      Entscheidend ist somit immer die Ausstattung der Kapitalerhöhungsbedingungen. Habe keine Ahnung, wie die bei der HVB waren ...

      Gruß
      taxpayer

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      Avatar
      schrieb am 07.04.04 13:55:35
      Beitrag Nr. 6 ()
      ... hab ich ja ganz vergessen:

      und dann kommt es im weiteren buchhalterischen Verlauf an, was mit den Bezugsrechten gemacht wird:

      1. Ausüben: Dann bilden die Rechte + Zuzahlung = AK der Neuaktie
      2. Verkaufen: Verkaufserlös ./. Buchwert = Gewinn oder Verlust

      Gruß
      taxpayer
      Avatar
      schrieb am 07.04.04 18:42:48
      Beitrag Nr. 7 ()
      @Taxpayer,

      Klingt ja kompliziert.

      Ich habe mal nachgeguckt wegen der HVB.
      Die hatten ja gerade Erhöhung, deshalb fiel mir das ein.

      Bezugsverhältnis 5:2
      Kaufpreis neue Aktie 14 €

      Jetzt nehme ich mal an, alter Kaufpreis war 25 €
      es waren 100 Stück im Bestand.
      der Erlös für das verkaufte Bezugsrecht war 0,75 € je Stück.

      Muß jetzt leider weg, ich versuche das morgen mal zu rechnen, wenn Du das besser kannst, danke im voraus.
      Avatar
      schrieb am 19.04.04 10:49:38
      Beitrag Nr. 8 ()
      Der Verkauf der BR mindert die AK der Aktien, aus denen die BR stammen.

      Keine Ergebnisrealisation.

      Gilt für privat wie für Kapitalgesellschaften.

      CU, goldmine


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