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    Kann die Börsenaufsicht, eine ausgeführte Order ... - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 01.03.00 18:20:24 von
    neuester Beitrag 01.03.00 18:54:41 von
    Beiträge: 2
    ID: 84.863
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      schrieb am 01.03.00 18:20:24
      Beitrag Nr. 1 ()
      in diesem Fall (Gestern E*trade verkauft zu 35 Eur) einfach mit der Begründung, ein Computerfehler, stornieren? Finde das ist doch glatt ne Verars.....! Schließlich kann ich ne ausgeführte Order die dann ins Minus gerät, mit o.a. Begründung ja auch nicht stornieren lassen. Muss man sich das bieten lassen?
      Für Eure Hilfe herzlichen Dank.
      Avatar
      schrieb am 01.03.00 18:54:41
      Beitrag Nr. 2 ()
      ...hatte mal einen ähnlichen Fall, ein DCX-Call vonmir wurde mit 600%+ verkauft. Später kam ein Anruf, es sei ein "Maklerfehler". Ich habe auch argumentiert, ich könne nicht ein falsches Limit eingeben und später anrufen "sorry, Kleinanlegerfehler". Ich habe den Gewinn dann behalten können. Dein Fall ist natürlich etwas anders gelagert, aber ich würde nicht einfach klein beigeben.


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