Mindestbesteuerung von priv. Veräußerungsgeschäften ab 2004 - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 02.05.04 14:01:35 von
neuester Beitrag 02.05.04 16:33:12 von
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Hallo an alle,
ich bin z.Zt. über die aktuelle Rechtslage verunsichert und frage deshalb die Experten unter Euch:
Stimmt es, dass es ab 2004 eine "Mindestbesteuerung" von erzielen Speku-Gewinnen ("Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften") gibt und deshalb eventuelle Gewinne nicht mehr komplett gegen z.B. Verlustvorträge aufgerechnet werden können?? Wenn ja, wie hoch ist die Mindestbesteuerung? Für Hinweise auf evtl. Quellen wäre ich dankbar! Danke!
vb
ich bin z.Zt. über die aktuelle Rechtslage verunsichert und frage deshalb die Experten unter Euch:
Stimmt es, dass es ab 2004 eine "Mindestbesteuerung" von erzielen Speku-Gewinnen ("Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften") gibt und deshalb eventuelle Gewinne nicht mehr komplett gegen z.B. Verlustvorträge aufgerechnet werden können?? Wenn ja, wie hoch ist die Mindestbesteuerung? Für Hinweise auf evtl. Quellen wäre ich dankbar! Danke!
vb
Gute Frage, gleich noch eine dazu:
Wie ist es, wenn man mit seinen kompletten Einkünften (inkl. Spekulationsgewinne) unterhalb der Einkommensteuergrenze bleibt, die Spekulationsgewinne aber mehr als 512 Euro betragen? Muss man dann für diese Gewinne trotzdem einen bestimmten Betrag an das Finanzamt entrichten?
Danke vorab für alle Antworten.
Wie ist es, wenn man mit seinen kompletten Einkünften (inkl. Spekulationsgewinne) unterhalb der Einkommensteuergrenze bleibt, die Spekulationsgewinne aber mehr als 512 Euro betragen? Muss man dann für diese Gewinne trotzdem einen bestimmten Betrag an das Finanzamt entrichten?
Danke vorab für alle Antworten.
@DiDi
Wenn Du unter der Einkommenssteuergrenze bist, dann musste keine Steuern bezahlen!
@ vozzi
Davon habe ich noch nichts gehört, muss aber nicht heissen, dass es die nicht gibt.
Wenn Du unter der Einkommenssteuergrenze bist, dann musste keine Steuern bezahlen!
@ vozzi
Davon habe ich noch nichts gehört, muss aber nicht heissen, dass es die nicht gibt.
@vozzibaer
Ich gehe mal davon aus, dass Du die Frage der Verrechenbarkeit von Verlustvorträgen meinst. Diese können nur noch bis zu einem Höchstbetrag von 1.000.000 Euro zu 100%, darüber zu 50% mit den jeweiligen zu versteuernden Einnahmen verrechnet werden (der verbleibende Verlustvortrag bleibt aber erhalten und ist weiter vortragsfähig).
Ich gehe mal davon aus, dass Du weniger als 1 Mio€ an Verlusten aus privaten Veräusserungsgeschäften angehäuft hast, insofern kann es bei Dir keine "Mindestbesteuerung" geben.
Grüße K1
Ich gehe mal davon aus, dass Du die Frage der Verrechenbarkeit von Verlustvorträgen meinst. Diese können nur noch bis zu einem Höchstbetrag von 1.000.000 Euro zu 100%, darüber zu 50% mit den jeweiligen zu versteuernden Einnahmen verrechnet werden (der verbleibende Verlustvortrag bleibt aber erhalten und ist weiter vortragsfähig).
Ich gehe mal davon aus, dass Du weniger als 1 Mio€ an Verlusten aus privaten Veräusserungsgeschäften angehäuft hast, insofern kann es bei Dir keine "Mindestbesteuerung" geben.
Grüße K1
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