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    Mindestbesteuerung von priv. Veräußerungsgeschäften ab 2004 - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 02.05.04 14:01:35 von
    neuester Beitrag 02.05.04 16:33:12 von
    Beiträge: 4
    ID: 854.447
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      Avatar
      schrieb am 02.05.04 14:01:35
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo an alle,

      ich bin z.Zt. über die aktuelle Rechtslage verunsichert und frage deshalb die Experten unter Euch:

      Stimmt es, dass es ab 2004 eine "Mindestbesteuerung" von erzielen Speku-Gewinnen ("Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften") gibt und deshalb eventuelle Gewinne nicht mehr komplett gegen z.B. Verlustvorträge aufgerechnet werden können?? Wenn ja, wie hoch ist die Mindestbesteuerung? Für Hinweise auf evtl. Quellen wäre ich dankbar! Danke!

      vb
      Avatar
      schrieb am 02.05.04 14:12:28
      Beitrag Nr. 2 ()
      Gute Frage, gleich noch eine dazu:
      Wie ist es, wenn man mit seinen kompletten Einkünften (inkl. Spekulationsgewinne) unterhalb der Einkommensteuergrenze bleibt, die Spekulationsgewinne aber mehr als 512 Euro betragen? Muss man dann für diese Gewinne trotzdem einen bestimmten Betrag an das Finanzamt entrichten?
      Danke vorab für alle Antworten.
      Avatar
      schrieb am 02.05.04 14:17:40
      Beitrag Nr. 3 ()
      @DiDi
      Wenn Du unter der Einkommenssteuergrenze bist, dann musste keine Steuern bezahlen!
      @ vozzi
      Davon habe ich noch nichts gehört, muss aber nicht heissen, dass es die nicht gibt.
      Avatar
      schrieb am 02.05.04 16:33:12
      Beitrag Nr. 4 ()
      @vozzibaer

      Ich gehe mal davon aus, dass Du die Frage der Verrechenbarkeit von Verlustvorträgen meinst. Diese können nur noch bis zu einem Höchstbetrag von 1.000.000 Euro zu 100%, darüber zu 50% mit den jeweiligen zu versteuernden Einnahmen verrechnet werden (der verbleibende Verlustvortrag bleibt aber erhalten und ist weiter vortragsfähig).

      Ich gehe mal davon aus, dass Du weniger als 1 Mio€ an Verlusten aus privaten Veräusserungsgeschäften angehäuft hast, insofern kann es bei Dir keine "Mindestbesteuerung" geben.

      Grüße K1


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