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    USt - Selbstbucher! Wer kann Tipp geben? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 10.05.04 19:44:12 von
    neuester Beitrag 12.05.04 09:54:49 von
    Beiträge: 31
    ID: 857.832
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      Avatar
      schrieb am 10.05.04 19:44:12
      Beitrag Nr. 1 ()
      Vorsteuerbeträge aus den Rechnungen für die Unterhaltung des Kraftfahrzeugs (Benzin, Reparaturen etc.) werden laut gesetzlicher Regelung zu lediglich 50 % angesetzt.
      Jedoch wenden Steuerberater im Vorgriff auf ein Urteil vor dem Europäischen Gerichtshof bereits eine andere Regelung an. Weil erwartet wird, dass zukünftig 100 % der Vorsteuerbeträge angerechnet werden können, werden bereits jetzt 100 % angesetzt. Dies hat den Vorteil, dass man sofort über die Gelder verfügen kann und nicht erst nach Monaten oder Jahren sich die Gelder durch eingelegte Widersprüche gegen die Einkommensteuerbescheide zurückholen muss. Die Finanzbehörden akzeptieren diese Praxis in der Regel ohne Beanstandungen.


      Wie habt Ihr diese Ausgaben gebucht?
      Avatar
      schrieb am 10.05.04 19:44:44
      Beitrag Nr. 2 ()
      ?
      Avatar
      schrieb am 10.05.04 19:53:31
      Beitrag Nr. 3 ()
      Na das hängt wohl davon ab wie das Fahrzeug genutzt wird, oder ???

      Ich buche schon seit 15 Jahren 100%. ;)
      Avatar
      schrieb am 10.05.04 20:10:17
      Beitrag Nr. 4 ()
      Ich habe kein weiteres (Privat)Auto, dass neben dem auf meine Firma laufenden KFZ angemeldet ist.

      Bei der Glaubhaftmachung von Betriebsfahrten "verlangt" das FIN-Amt auch einen Privatanteil!
      Avatar
      schrieb am 10.05.04 20:14:18
      Beitrag Nr. 5 ()
      Ja klar... und gleichzeitig musst du den geldwerten Vorteil für die Privatnutzung versteuern. Ist 1% vom Neuwagenpreis, oder ?

      Kauf dir einen Zweitwagen und führe ein Fahrtenbuch dann hast du deine 100% auf immer und ewig. Dadurch finanzierst du dann den Zweitwagen. ;)

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      Avatar
      schrieb am 10.05.04 20:22:06
      Beitrag Nr. 6 ()
      Klar verlangt das Amt einen Privatanteil...da gibt es verschiedene Möglichkeiten....Ist individuell für jeden anders handzuhaben! Entweder Fahrtenbuch...was nervig ist eigentlich...das heisst jedesmal wenn du dich ins Auto setzt darfst du darüber Buch führen...Jeden Kilometer aufschreiben....Oder die 1% Regelung...Für jeden Monat 1% vom Neuwagenlistenpreis,also 12% im Jahr wären als Privatnutzung anzugeben! auch wenn die Gurke schon 10 Jahre alt ist und neu 50 000 Euro gekostet hat, die private Pkw Nutzung wäre dann mit über 10 000 Euro anzusetzen...anteilig auch die Mwst....Also man kommt eigentlich nicht drumherum, wenn du nicht gerade eine grössere Firma mit mehreren Geschäftsautos hast, den Privatanteil in der Steuererklärung als Einnahme zu deklarieren..somit auch die MWST...Also ist doch eigentlich wurst ob du die 50% abziehst, oder am Jahresende zahlen musst!!
      Mich würde mal was anderes interessieren : Was ist wenn das Fahrzeug abgeschrieben ist, man sich kein neues mehr zulegt, also somit auch keine Abschreibung mehr vornimmt? Ist es dann ein Privat Kfz, und kann man dann per Kilometer ( also 0,30 cent je KM) für Dienstfahrten abrechnen??
      Avatar
      schrieb am 10.05.04 20:31:26
      Beitrag Nr. 7 ()
      Nein... das Ende der Abschreibung hat ja nichts mit der weiteren Nutzung zu tun im Gegenteil.

      Das Fahrzeug bleibt immer Geschäftswagen bis es verkauft wird oder in die Presse kommt.
      Avatar
      schrieb am 10.05.04 20:36:14
      Beitrag Nr. 8 ()
      Ja gut...aber ich versteh nicht ganz...Das Fahrzeug ist abgeschrieben, und steht nach 6 Jahren mit 0,00 E in den Büchern...Fahrzeug wird nicht verkauft, und weiterhin für Geschäftsfahrten benutzt....Wie oder was kann ich dann abschreiben oder steuerlich geltend machen??
      Avatar
      schrieb am 10.05.04 20:39:15
      Beitrag Nr. 9 ()
      Nur noch die Verbrauchskosten des KFZ...
      Avatar
      schrieb am 10.05.04 20:44:45
      Beitrag Nr. 10 ()
      Vielen Dank für Eure Meinungen!

      aber noch bin ich :confused:!

      Eigentlich suche ich auch einen 50% Bucher!
      Avatar
      schrieb am 10.05.04 20:48:33
      Beitrag Nr. 11 ()
      :cool: :cool: kleiner tipp:

      dazu gibt es ein neues urteil des eugh...such es oder erkundige dich...es soll detailliert ausgefallen sein...

      ich habe dazu jetzt leider keine zeit...

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 10.05.04 20:57:52
      Beitrag Nr. 12 ()
      Guten Abend, invest2002!

      Das es dieses Urteil gibt, davon habe ich bereits in einem anderen Forum gelesen!

      http://www.steuern-online.de/cgi-local/loadforum.cgi?http://…


      Mich interessiert deshalb, wie ihr 2002 oder 2003 die 50% Klausel gebucht habt!
      Avatar
      schrieb am 10.05.04 21:01:19
      Beitrag Nr. 13 ()
      das hängt zuerst davon ab, wann du das kfz angeschafft hast...den genauen zeitraum weiss ich jetzt aber auch nicht...frag doch einen steuerberater..

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 10.05.04 21:17:32
      Beitrag Nr. 14 ()
      @ MitteMitte

      2003 -> 50%VSt aus den Kfz-Ausgaben
      2004 -> 100% VSt aus den Kfz-Ausgaben

      Private Nutzung bei 1% Regelung als Einnahme buchen MIT USt.

      TIP: Es ist besser dem Finanzmat ein zinsloses Darlehen zu geben (Ust-Vorauszahlung), als nach dem Bescheid Unsummen auf einmal nachzahlen zu müssen :D

      "Man muss auch mal EINFACHE Aufgaben SELBST ausführen können" (man spart Geld und man lernt dazu ;) )
      Avatar
      schrieb am 10.05.04 21:55:04
      Beitrag Nr. 15 ()
      Hallo BT!

      Ich habe 2004, dass erste Quartal 100% gebucht!

      2003 (und 2002) nur 50% der USt geltend gemacht (vorbildlich?)!

      Aber ich mich interessiert, wie ihr die MwSt bei eurer 50% Buchung "zerlegt" habt!



      " Man muss auch mal EINFACHE Aufgaben SELBST ausführen können" (man spart Geld und man lernt dazu )

      Am meisten spart man, wenn man sich den Steuerfuzzi spart!

      Aber der 50%er ist für mich nicht EINFACH!:cry:
      Avatar
      schrieb am 10.05.04 22:10:55
      Beitrag Nr. 16 ()
      @MitteMitte
      Wo ist das Problem :confused:
      Ich habe in der Buchungsmaske eine neue Gruppe angelegt: "Kfz-Kosten" diese für z.B. 2003 mit 8% Vst-Satz definiert und hier werden alle KFz-Kosten eingegeben, den Rest macht die Maschine. Damit mußt Du NICHTS weiter zerlegen. ;)
      Lediglich die Afa buche ich dann seperat; 6 Jahre -> Frechheit, aber das FA wollte sich meiner Argumentation 3-4 Jahre (seit 2002) nicht anschliessen.:(

      benutzte Software dazu: GS-EAR

      "Man muss auch mal EINFACHE LÖSUNGEN bevorzugen wollen"
      Avatar
      schrieb am 10.05.04 22:11:21
      Beitrag Nr. 17 ()
      2003BucherSucher!:cry:
      Avatar
      schrieb am 10.05.04 22:15:50
      Beitrag Nr. 18 ()
      @Mitte :confused:
      Was ist dir noch unklar ?
      Oder was willst Du an der Buchung noch zerlegen ?

      "Man muss auch mal SEINE Fragen KLAR ausdrücken können"
      Avatar
      schrieb am 10.05.04 22:26:45
      Beitrag Nr. 19 ()
      BT!

      Mein damaliges Steuerbüro hat (2001) eine Tankquittung so gebucht:
      Soll: 17,15 (Netto)
      Haben: 19,90 (Brutto)
      2. Buchung:
      Soll: 1,37 (50%MwSt)
      Haben: 1,37 (50%MwSt)

      Aber ich habe noch nicht herausgefunden, auf welches Konto die 2. Buchung geht, in Einnahmen oder Ausgaben!?

      Vielleicht weisst Du eine Antwort!

      Gruß MM

      Man muss auch mal ganz billig Fragen stellen dürfen! Verlange ja auch keine Antwort! Aber eine qualifizierte Antwort wär schon angenehm!
      Avatar
      schrieb am 10.05.04 22:38:38
      Beitrag Nr. 20 ()
      @Mitte
      1. Keine Panik wg. meiner Sprüche - ABER die gehören (bei mir) dazu :D Ist NIE als ein persönlicher Angriff zu werten, sollen nur das jeweilige Thema auflockern ;)

      2. In 2001 brauchte man meines Wissen dieses "Spiel" noch nicht, da konnte man 100% buchen.

      3. Die zweite Buchung buche ich: 50% der MwSt->Vorsteuer also zu Betr.Ausgaben, bzw. zum Gegenrechnen der eingenommenen USt. (die anderen 50% MwSt. Privatvergnügen, buche ich gar nicht rein, da es sich steuerlich nicht auswirkt)
      Wie gesagt, wenn der Buchungsvorgang einmal im Programm mit der 50% Regelung hinterlegt ist, muss man sich da keine Gedanken machen der PC erledigt den Rest korrekt :D

      "Man muss auch nicht ALLES gleich so ERNST nehmen wollen" (außer Steuern - die sind ernst)
      Avatar
      schrieb am 10.05.04 22:50:02
      Beitrag Nr. 21 ()
      BT! Ich lese Deine fetten Sprüche doch gerne! Schon lange!

      Das Jahr 2001 hat mein Steuerberatnix gebucht (dann bin ich von ihm gegangen!)!!!
      Bin davon ausgegangen (und noch immer), dass das "klar geht"! Wozu habe ich den Sack denn auch bezahlt!?

      Die zweite Buchung buche ich: 50% der MwSt-> Vorsteuer also zu Betr.Ausgaben

      Dann buchst Du doch 24%MwSt!:confused: (für die Laienmitleser auch USt oder auch Märchensteuer genannt!)
      Avatar
      schrieb am 10.05.04 22:59:17
      Beitrag Nr. 22 ()
      die 50% als Einnahme gebucht wäre eigentlich logisch!




      aber WIE.........!?:confused: :confused:
      Avatar
      schrieb am 10.05.04 22:59:45
      Beitrag Nr. 23 ()
      @Mitte
      Na dann bin ich ja beruhigt (wg. d. Sprüche) :cool:

      ABER jetzt drehe ich dann doch durch 24% :confused: , das ist weil ich Technikverwöhnt bin. Ich programiere den Kram einmal ein und dann MUSS es laufen.

      Also ich habe es bei mir im Programm hinterlegt wie in #16 beschrieben - und die Berechnung stimmt 50% von 16% sind 8% VSt. die ich als Ausgaben buche, bzw. gegen die eingenommene MwSt. gegenrechne. Wichtig ist, dass dabei möglichst eine Erstattung herauskommt ;)

      "Man muss auch mal FRÜHER in´s Bett gehen wollen" (wenn einem der Kopf zu sehr raucht)
      Avatar
      schrieb am 10.05.04 23:07:13
      Beitrag Nr. 24 ()
      Du Technikverwöhnt !...

      ....ich technikgeplagt!

      Ich geh erst mal pennen!
      Vielleicht kommt mir ja im Schlaf die Wunderformel zugeflogen!





      Oder die Merz`sche Bierdeckelsteuererklärungserlösung!

      Eine gute Nacht wünscht Dir MiMi!
      Avatar
      schrieb am 10.05.04 23:07:42
      Beitrag Nr. 25 ()
      #22:cry: :cry: :cry:
      WARUM Einnahme - ich habe doch die Rechnung (wir reden immer noch über Kfz-Kosten) erst incl. MwSt. bezahlt. Und diese sind für mich Betriebsausgaben, nur leider mit 8% VSt. Abzug (dagegen buche ich meine eingenommene MwSt.)

      Good night :D

      "Man muss auch mal AUFHÖREN können" (ich schau mal morgen in mein Progi, mal sehen was das flüstert)
      Avatar
      schrieb am 10.05.04 23:19:36
      Beitrag Nr. 26 ()
      WARUM Einnahme


      DESHALB BT!

      Mein damaliges Steuerbüro hat (2001) eine Tankquittung so gebucht:
      Soll: 17,15 (Netto)
      Haben: 19,90 (Brutto)
      2. Buchung:
      Soll: 1,37 (50%MwSt)
      Haben: 1,37 (50%MwSt)

      (es wurden doch schon 2,75€ = 100% gebucht!
      und dann noch mal 1,37€ AUSGABEN????????)

      Das passt mit Deiner Buchung nicht zusammen! :cry: :cry:
      Avatar
      schrieb am 11.05.04 19:11:07
      Beitrag Nr. 27 ()
      BT!:cry:
      Avatar
      schrieb am 11.05.04 22:15:07
      Beitrag Nr. 28 ()
      @Mitte
      Sorry - ABER da kann ich Dir auch nicht mehr weiter helfen. Unsere Buchungen laufen alle wie beschrieben ohne Probs und ohne Einwände des FA. Die Buchungen werden von der "Maschine" korrekt ausgeführt und die Listen stimmen :D

      "Man muss auch mal SEINE UNWISSENHEIT zugeben können" (auch wenn der Fall sooo einfach scheint :cry: )
      Avatar
      schrieb am 11.05.04 23:36:38
      Beitrag Nr. 29 ()
      BT, musst Du mich in aller Öffentlichkeit so bloßstellen?

      Ich bin Geschäftsmann!



      Und damit Stütze dieses Arbeiter-und-Bauern-Staates!




      :cry::cry::cry:
      Avatar
      schrieb am 12.05.04 09:15:52
      Beitrag Nr. 30 ()
      @Mitte
      Das lag nicht in meiner Absicht. ABER wir sind hier doch unter uns :D
      Wir brauchen Leute wie Dich - die Geschäfte machen :D
      Allerdings brauchen wir auch Leute die GERNE die "doppelten" Steuern zahlen möchten - daher kann ich Deine Bemühungen die Steuerlast zu drücken gar nicht nachvollziehen ;)

      Weiterhin gute Geschäfte UND gute Trades :cool:

      "Man muss auch mal über STEUEROPTIMIERUNG nachdenken wollen"
      Avatar
      schrieb am 12.05.04 09:54:49
      Beitrag Nr. 31 ()
      BT! Hab Dank für Deinen selbstlosen Einsatz!

      Man muss sich auch mal von einem Steuerberatnix trennen können!



      so viel zum Thema "STEUEROPTIMIERUNG"!


      auch Dir ein stetes Plus bei Deinen Trades!;):)


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