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    Halber Freistellungsauftrag - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 18.05.04 14:51:54 von
    neuester Beitrag 18.05.04 17:15:44 von
    Beiträge: 7
    ID: 861.343
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      schrieb am 18.05.04 14:51:54
      Beitrag Nr. 1 ()
      Wenn z.b bei einer Fondsgesellschaft 800€ für einen Freistellungsauftrag für das ganze Jahr eingereicht ist.

      Reichen dann z.b wenn man im Juni das Depot kündigt der halbe Freistellungsauftrag aus also 400€
      Avatar
      schrieb am 18.05.04 15:23:32
      Beitrag Nr. 2 ()
      ..wenn Du bis Juni keine Ausschüttung/Thesasurierung (1xjährlich) hattest, kannst Du den ganzen Freibetrag löschen.Wenn Du im Januar j.J. die Ausschüttung vereinnahmst, dann betrifft diese Zahlung auch den ganzen Freistellungsbetrag.(Zuflussprinzip)

      Die bis zum Ausstieg angelaufenen Zwischengewinne (seit letzter Ausschüttung bis zum Verkauf) werden seit 1.1.2004 nicht mehr steuerlich erfasst, der Freibetrag wird nicht beansprucht.
      Avatar
      schrieb am 18.05.04 15:27:23
      Beitrag Nr. 3 ()
      Es wurden bis jetzt in diesem Jahr 105€ ausgeschüttet. Die Restlichen Fonds gibt es die Ausschüttungen von September bis November.

      Also reichen 110€
      Avatar
      schrieb am 18.05.04 15:34:06
      Beitrag Nr. 4 ()
      105€ reichen auch, befristet bis 31.12.2004.
      Avatar
      schrieb am 18.05.04 16:26:05
      Beitrag Nr. 5 ()
      Kann ich irgentwie den Freistellungsauftrag so einschicken daß er im Jahr 2005 nicht mehr gültig ist und keiner mehr vorliegt.

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      schrieb am 18.05.04 16:33:00
      Beitrag Nr. 6 ()
      Ja kannst du.

      In der Regel kann man auf jeden Freistellungsantrag entweder "gültig bis sie eine andere Nachricht von uns erhalten", oder "gültig bis zum <Datum>" ankreuzen.
      Avatar
      schrieb am 18.05.04 17:15:44
      Beitrag Nr. 7 ()
      Ok stimmt ja


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