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    Tippspiel: wie hoch wird der Kanzler-Attentäter bestraft?? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 26.05.04 09:24:13 von
    neuester Beitrag 27.08.04 20:32:48 von
    Beiträge: 68
    ID: 863.909
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     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 26.05.04 09:24:13
      Beitrag Nr. 1 ()
      Morgen oder übermorngen ist die Stunde der Entscheidung. Wie teuer ist eine Ohrfeige für den Bundeskanzler?

      Ich vermute mal: 60 Tagessätze
      (eigentlich eher 20, aber um nicht zu viele Nachahmer anzuziehen, muss das Gericht es wohl etwas teurer werden lassen, sonst fangen bald manche an zu rechnen....;) )



      Hinweis für Mittipper: die Höchststrafe für Körperverletzung liegt bei 5 Jahren, im beschleunigten Verfahren , das hier ja läuft, darf aber maximal 1 Jahr verhängt werden.
      Avatar
      schrieb am 26.05.04 09:25:55
      Beitrag Nr. 2 ()
      Majestätsbeleidigung wurde früher glaube ich mit Teeren und Federn und anschließendem Aufhängen bestraft. ;)
      Avatar
      schrieb am 26.05.04 09:26:04
      Beitrag Nr. 3 ()
      Tips dürfen bis zur Urteilsvekündung abgegeben werden. Der Preis ist ein Wochenende im Kanzleramt auf eigene Kosten und eigene Gefahr....:D
      Avatar
      schrieb am 26.05.04 09:31:11
      Beitrag Nr. 4 ()
      wo einfach keine Tips abgegeben werden - der Hinweis.

      Man muss den Hauptpreis nicht annehmen, wenn man gewinnt....:D
      Avatar
      schrieb am 26.05.04 09:35:32
      Beitrag Nr. 5 ()
      ... sind, außer der SPD-Mitgliedschaft, weitere Vorstrafen bekannt? :look:

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      Avatar
      schrieb am 26.05.04 09:37:02
      Beitrag Nr. 6 ()
      mir nicht, aber er soll wohl ein wenig bekloppt sein und zeigt keine Reue....:D
      Avatar
      schrieb am 26.05.04 09:38:36
      Beitrag Nr. 7 ()
      Wer? :D
      Avatar
      schrieb am 26.05.04 09:42:33
      Beitrag Nr. 8 ()
      gute Antwort.:laugh:

      Mit einem Tipspiel hat der thread aber noch wenig gemein...


      Bisher 2 Tips:

      - 60 Tagessätze
      - Teeren und Federn
      Avatar
      schrieb am 26.05.04 09:49:16
      Beitrag Nr. 9 ()
      Wenn der Richter was taugt, FREISPRUCH!

      Und anschliessend Klage gegen Schröder. Weil er dem armen Kerl brutal mit dem Kopf gegen die Hand gestossen hat... :D
      Avatar
      schrieb am 26.05.04 09:56:25
      !
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      Avatar
      schrieb am 26.05.04 10:15:21
      Beitrag Nr. 11 ()
      Eindeutig:
      Freispruch u.Endschädigung für den Lehrer,
      ferner sollte ihm ein angemessener Geldbetrag bezahlt werden...
      Wer sich so für sein Volk einsetzt,
      wie unser tapferer Lehrer sollte fürstlich belohnt werden....
      Außerdem sollten auch die Leibwächter belohnt werden,die kurz wegschauten,
      um den Lehrer seine Aktion beenden zu lassen...
      Cl.
      Avatar
      schrieb am 26.05.04 10:15:26
      Beitrag Nr. 12 ()
      ich tippe mal: einmal durch den Bundestag und jedem eine reinsemmeln...ist bestimmt ganz schön anstrengend
      Avatar
      schrieb am 26.05.04 10:27:07
      Beitrag Nr. 13 ()
      Strafe ?

      Besichtigung einer Behörde.

      Dann ein halbes Jahr talkshows, Kerner, Stefan Raab, Engelke, dann Kochen mit Bio. Maischberger.

      Für die Buchmesse, Herbst 2005, Erstlingswerk :


      "Na, bitte, geht doch".

      Untertitel:

      "Wie der Kanzler mir zu Arbeit und Brot verhalf".
      Avatar
      schrieb am 26.05.04 13:57:12
      Beitrag Nr. 14 ()
      #1

      Mein Tip :

      Freispruch
      Bin mir ganz sicher !

      Der Täter ist Lehrer, der darf das !:D

      Gruss bsd


      ... ich möchte bitte den Preis aus #3 "ein Wochenende im Kanzleramt"
      Aber nur, wenn ich nicht mit Doris ausreiten muss !
      Avatar
      schrieb am 26.05.04 14:19:33
      Beitrag Nr. 15 ()
      ja hat der Mann denn kein Anrecht auf Verständnis ?

      Hatte er vielleicht finanzielle Probleme ?
      hat er Eheprobleme ?
      unverarbeitete Traumata aus der Kindheit, etwa weil er mal das falsche Weihnachtsgeschenk bekommen hat ?
      war er Opfer von Gewalttaten ?
      Hat er Angst vor der Zukunft ?
      Mußte er mal mit ansehen, wie jemand eine Fliege plattgeschlagen hat ?


      Und was war seine Motivation ?
      Wollte er nur auch mal im Fernsehen erscheinen ?
      Hat man ihn bei Trash-Talkshows als Teilnehmer abgelehnt ?
      wollte er etwa mit dieser "Wahnsinnstat" anderen Menschen nur helfen ?
      wie Opferbereit dieser Mann doch ist - er hätte auch besoffen vor der Glotze liegen können, statt dessen versaut er sich sein Leben !

      Auch bei diesem Straftäter sollten die persönlichen Hintergründe bei der Urteilsfindung nicht unberücksichtigt bleiben. Unter anderen Lebensumständen wäre auch dieser Mann niemals zu dieser Tat verleitet worden.

      Letztlich ist er auch nur ein armes Opfer dieser Gesellschaft.

      Mein Tip: Ausnahmsweise werden keine mildernden Umstände anerkannt, weil er sich am Falschen vergriffen hat. Daher Höchststrafe im Verhältnis zu vergleichbaren Delikten.
      Avatar
      schrieb am 26.05.04 15:05:27
      Beitrag Nr. 16 ()
      #14 denali

      Eine sehr fundierte Argumentation !
      Wirklich gut !:lick:

      Was mich jedoch bei dieser angeblichen Untat beschäftigt ist folgende Überlegung:

      Schröder stand zum Zeitpunkt dieses angeblichen Angriffes auf dem Boden. Also ebenerdig. Nicht auf einem Schemel
      und auch nicht auf einem Stuhl oder Buch oder ähnlichem.

      Schröder wurde angeblich ins Gesicht geschlagen.

      Der mutmassliche Täter ist ca. 180 cm gross.

      Wie kann es sein, dass Schröder von diesem Mann ins GESICHT geschlagen wurde. Wenn der mutmassliche Täter
      zugeschlagen hätte, hätte er unseren Bundeskanzler
      mit nahezu hunderprozentiger Wahrscheinlichkeit,
      die Faust von oben kommend,
      auf der vom Toupet verdeckten Schädeldecke erwischt.

      Da Schröder aber angeblich im GESICHT getroffen wurde, müsste der Täter im Knieen zugeschlagen haben.
      Das kann ich mir absolut nicht vorstellen.

      Ich vermute deshalb, dass die Schlagverletzungen im Gesicht unseres Herrn Bundeskanzlers
      in einer Ehestreitigkeit begründet sind.
      Auge in Auge. Auf gleicher Höhe.
      Man sollte mal die Doris in den Zeugenstand rufen.

      Wahrscheinlich war`s der Lehrer gar nicht !
      Er ist deshalb auf jeden Fall freizusprechen !


      Gruss bsd
      Avatar
      schrieb am 26.05.04 19:44:14
      Beitrag Nr. 17 ()
      Da das Ganze in Baden-Württemberg stattgefunden hat, wird er wohl freigesprochen werden.:(
      Avatar
      schrieb am 26.05.04 20:42:57
      Beitrag Nr. 18 ()
      die Zahl der Freispruch-Tips ist wirklich bemerkenswert...wenn auch unrealistisch...;)

      Denali tippt auf Höchststrafe, das dürfte wohl 1 Jahr auf Bewährung sein.

      SeP tippt auf TV-Karriere und vorher sowas wie "Einstellung gegen Auflagen..."...;)

      Ich bleibe bei 60 Tagessätzen.

      Womit wir schon mal 4 verschiedene Möglichkeiten haben.
      Avatar
      schrieb am 26.05.04 20:55:36
      Beitrag Nr. 19 ()
      Es wird doch bald wieder ein neuer Kanzler gesucht???;);)

      Wie wärs mit dem Mann, der kann tatkräftig zulangen;);)


      MfG Icho
      Avatar
      schrieb am 27.05.04 17:21:45
      Beitrag Nr. 20 ()
      lange kann man keine Tips mehr abgeben...

      Der Mann hat sich ja inzwischen entschuldigt "beim Menschen" G.S., beim Kanzler G.S. dagegen nicht...
      Ob das zu weiterer Milde führen wird???
      Avatar
      schrieb am 27.05.04 18:00:54
      Beitrag Nr. 21 ()
      10,95 €!
      Avatar
      schrieb am 27.05.04 18:02:11
      Beitrag Nr. 22 ()
      180 Tagessätze.
      Minimum.
      Avatar
      schrieb am 27.05.04 18:05:49
      Beitrag Nr. 23 ()
      neuer Zwischenstand - jetzt in der Sortierung der Härte der Strafen, von niedrig nach hoch:

      die Zahl der Freispruch-Tips ist wirklich bemerkenswert...wenn auch unrealistisch...

      SeP tippt auf TV-Karriere und vorher sowas wie " Einstellung gegen Auflagen..." ...

      Fuller auf 10,95 €

      Ich bleibe bei 60 Tagessätzen

      DBrix auf mindesten 180 Tagessätze

      Denali tippt auf Höchststrafe, das dürfte wohl 1 Jahr auf Bewährung sein
      Avatar
      schrieb am 27.05.04 18:17:50
      Beitrag Nr. 24 ()
      Ich tippe darauf, er kriegt den "Paragrafen"! ;)

      StGB § 20 Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen

      Ohne Schuld handelt, wer bei Begehung der Tat wegen einer krankhaften seelischen Störung, wegen einer tiefgreifenden Bewußtseinsstörung oder wegen Schwachsinns oder einer schweren anderen seelischen Abartigkeit unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln.
      Avatar
      schrieb am 27.05.04 18:19:48
      Beitrag Nr. 25 ()
      Zur Klarstellung: Der Ohrfeiger natürlich, wer sonst? :D
      Avatar
      schrieb am 27.05.04 18:29:38
      Beitrag Nr. 26 ()
      Die den Ex-Kanzler Kiesinger watschende Beate Klarsfeld, wurde zuerst zu einem Jahr Haft, zuletzt zu vier Monaten Gefängnis auf Bewährung verurteilt!

      Mildernde Umstände gibt es ganz klar für das Watschen eines Sozialisten, die sind daran gewöhnt und fordern es ja heraus!:D
      Daran gemessen wäre ein Monat auf Bewährung gerecht!

      Aber ich denke mal, er bekommt nur einen Vergnügungssteuerbescheid über ca. 2000.- €
      Avatar
      schrieb am 27.05.04 18:32:16
      Beitrag Nr. 27 ()
      Angemessen wären 5 Jahre Stalag.
      Avatar
      schrieb am 27.05.04 18:34:24
      Beitrag Nr. 28 ()
      Ist wohl einzig und alleine von der Intelligenz des Richters abhängig. Wenn er den IQ von Schröder hat, gibt`s ein Jahr auf Bewährung. Hat er den IQ eines Lehrers, gibt`s nen Freispruch. Alles dazwischen repräsentiert geht nach der Formel:

      Richter.IQ=MAX(Schröder.IQ,Lehrer.IQ)/(Anzahl Tagessätze)

      daraus ergibt sich dann für das Strafmaß:

      Anzahl Tagessätze=MAX(Schröder.IQ,Lehrer.IQ)/Richter.IQ
      Avatar
      schrieb am 27.05.04 18:37:21
      Beitrag Nr. 29 ()
      Tippe auf Freispruch, da der Mann im Sinne der Wähler gehandelt hat.:D

      Im Ernst tippe ich auf 200 Stunden gemeinnützige Arbeit und ein Bußgeld von 500 Oiro.
      Avatar
      schrieb am 27.05.04 18:38:16
      Beitrag Nr. 30 ()
      haulong, dös versteh` ich nich. Wieviel muß ich jetzt Strafe verhängen? Bin dann ja Richter.
      Avatar
      schrieb am 27.05.04 18:42:43
      Beitrag Nr. 31 ()
      @mausschubers,

      das spielt keine Rolle. Denn nach dem Urteil steht der Richter im Rampenlicht und wird nach dem Strafmaß bewertet.
      Avatar
      schrieb am 27.05.04 18:46:03
      Beitrag Nr. 32 ()
      @derdieschau...

      im Namen des Volkes erginge ein Freispruch. Aber welcher Richter richtet nach dem Willen des Volkes?

      :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 27.05.04 19:02:51
      Beitrag Nr. 33 ()
      War auch alles schonmal dagewesen:

      ...

      Das Nachrichtenmagazin DER SPIEGEL kritisierte nicht nur den übereilten Prozessablauf. Auch vor dem Hintergrund früherer Gerichtsverfahren erschien das Urteil überzogen:

      "Das Urteil dürfte die Basis einer Berufungs-Verhandlung werden, in der es nicht ohne gründlichere Erwägungen und schon gar nicht ohne Zeugen abgehen wird. Die Höhe der Strafe hatte, so Amtsgerichtsrat Drygalla, nichts damit zu tun, daß der Bundeskanzler der Verletzte war. Der Versuch, politische Überzeugungen mit Gewalt zu vertreten, habe hart geahndet werden müssen. Indessen: Wegen gefährlicher Körperverletzung, begangen an Rudi Dutschke, war gerade eben erst, am 11. Oktober, ein 60 Jahre alter Diplom-Ingenieur in West-Berlin verurteilt worden - zu 200 Mark Geldstrafe. Die Strafe betraf einen Vorgang am Heiligen Abend 1967, bei dem Rudi Dutschke eine stark blutende Kopfverletzung erlitten hatte.
      Der Bundeskanzler wiederum war, der Anklage zufolge, "mißhandelt worden" - durch eine Ohrfeige."

      DER SPIEGEL vom 11. November 1968.
      Avatar
      schrieb am 27.05.04 19:08:07
      Beitrag Nr. 34 ()
      Plädiere dafür,
      daß der mutige,aufrichtige,tapfere,dem Volk aus dem Herz sprechende Lehrer das Verdienstkreuz erhalten sollte....
      Cl.
      Avatar
      schrieb am 27.05.04 19:09:52
      Beitrag Nr. 35 ()
      Ps.
      Für was andere Wichtigtuer schon mit dem Bundes-Verdienstkreuz ausgezeichnet wurden,
      da kann man es dem 52 jährigen Lehrer auch geben...
      Cl.
      Avatar
      schrieb am 27.05.04 19:12:07
      Beitrag Nr. 36 ()
      ... das goldene SPD-Parteiabzeichen mit Billanten sollte für den Anfang bereits reichen. :D
      Avatar
      schrieb am 27.05.04 19:22:35
      Beitrag Nr. 37 ()
      Wieviel Kopfnüsse haben eigentlich Angie und Friedbert für ihre Haltung im Iraq - Krieg verdient?

      Ich denke, so 20000 -25000 wären durchaus angemessen.
      Avatar
      schrieb am 27.05.04 19:25:25
      Beitrag Nr. 38 ()
      #35
      und Connor müßte es ihm überreichen
      :laugh::lick::p
      Cl.
      Avatar
      schrieb am 27.05.04 19:30:21
      Beitrag Nr. 39 ()
      Die Stärke der Ohrfeige sollte von entscheidender Bedeutung für das Strafmaß sein - ebenso die psychische Verfassung des Lehrers zum Tatzeitpunkt. Wenn es nur eine symbolische Ohrfeige war, ganz klar Freispruch. Wurde sie mit der Absicht geführt, den Kanzler KO zu schlagen, dann wäre der Lehrer mit 1 Jahr ohne Bewährung noch gut bedient.

      Wird also spannend.

      :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 28.05.04 12:33:35
      Beitrag Nr. 40 ()
      tja, die Abgabefrist für Tips hat sich deutlich verlängert....

      Prozess geplatzt. M.E. wird sich das nicht zugunsten den Angeklagten auswirken, jetzt geh ich eher von 100 Tagessätzen aus oder einer Bewährungsstrafen von 3-4 Monaten. Auflage: gemeinnützige Arbeit und Spende von 100 € an eine Gewaltpräventionsprojekt.
      Avatar
      schrieb am 28.05.04 12:36:48
      Beitrag Nr. 41 ()
      Warum werden eigentlich Taten gegen Politiker härter bestraft als gegen "Normalbürger" ?:confused:
      Avatar
      schrieb am 28.05.04 13:08:53
      Beitrag Nr. 42 ()
      Ammoser wird bestraft mit einem Sitz im EU-Parlament. Er muß dann ein Leben lang erdulden, daß er diesen trotz umgehenden Wechsels zur Union nur der SPD-Listenaufstellung zu verdanken hat

      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 28.05.04 13:25:28
      Beitrag Nr. 43 ()
      Xylophon:

      Ich tippe auf 80 Tagessätze. Die Tagessatzhöhe wird aufgrund der geringen Einkünfte, bislang ja zum Großteil aus Transferleistungen, nicht zu hoch ausfallen.

      §20 ist völlig unrealistisch. Kommt nur für Politiker in Frage.
      Dann schon eher §21 StGB.:D
      Avatar
      schrieb am 28.05.04 13:41:27
      Beitrag Nr. 44 ()
      Die Frage aus Nr. 40 kann ich auch nicht beantworten. Wenn ein Normalbürger eine Ohrfeige kriegt, wird das nur sehr selten angeklagt. Hatte mich ja auch geärgertn, dass die SPD Spitze sofort nach "harter strafe" schrie.

      Nach diesem Maßstab ist das damalige Urteil gegen Frau Klasfeld natürlich ein Hammer, vor allem das in der 1. Instanz.


      Zu den 80 Ts. - hätte ich vor der Vertagung auch für wahrscheinlich gehalten. Aber wenn der Typ jetzt auch noch "rumzickt", dann sollte sich das nicht zu seinem Vorteil auswirken....
      Avatar
      schrieb am 28.05.04 14:23:58
      Beitrag Nr. 45 ()
      Eine Verzögerung wird in erster Linie zu Lasten von Schröder und der SPD gehen, unabhängig vom Urteil.

      :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 27.08.04 13:11:31
      Beitrag Nr. 46 ()
      ..es darf wieder getippt werden...
      Avatar
      schrieb am 27.08.04 13:22:07
      Beitrag Nr. 47 ()
      in die geschlossene anstalt


      weil der richter festellen wird das er als arbeitsloser lehrer recht gut versorgt ist ,wenig gearbeitet,locker studiert und viel geld vom staat kassiert hat und deshalb schröder eigentlich lieben müsste.


      daher wird ein psychiater geistige verwirrung attestieren,also sicherheitsverwahrung :D
      Avatar
      schrieb am 27.08.04 13:50:44
      Beitrag Nr. 48 ()
      Die Strafe wird schon ziemlich hoch ausfallen. Vermutlich wird er zur Arbeit in seinem erlernten Beruf verdonnert und muss den Rest seines Lebens im Schuldienst verbringen.

      LM
      Avatar
      schrieb am 27.08.04 13:55:42
      Beitrag Nr. 49 ()
      #47

      das ist nun aber wirklich viel zu hart und ausgesprochen unsozial.

      wo bleibt denn da die soziale gerechtigkeit?
      Avatar
      schrieb am 27.08.04 15:37:49
      Beitrag Nr. 50 ()
      Der arme Tropf wird für seine menschlich überreagierende Handlung ebenso zur Ordnung gerufen wie dereinst Beate Klarsfeld, die Kiesinger im Nov. `68 ne Ohrklatsche verabreichte, schließlich wurde ja das ehrvolle Repräsentantenamt beschädigt, im Blicke der Öffentlichkeit ...

      ... oder hatten das die jeweiligen Kanzler bisher immer in Eigenregie erledigt ? ... weia
      Avatar
      schrieb am 27.08.04 15:44:09
      Beitrag Nr. 51 ()
      aktuelle:

      Im Prozess um die Ohrfeige für Bundeskanzler Schröder hat die Staatsanwaltschaft eine sechsmonatige Bewährungsstrafe und 150 Stunden gemeinnützige Arbeit gefordert. Ein arbeitsloser Lehrer hatte Schröder bei einem Empfang im Mai mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen.

      Quelle: tagesschau.de
      Avatar
      schrieb am 27.08.04 16:13:03
      Beitrag Nr. 52 ()
      Wer hat nun gewonnen?

      Im Prozess um die Ohrfeige für Bundeskanzler Schröder ist der Angeklagte zu einer viermonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Der arbeitslose Lehrer hatte Schröder bei einem Empfang im Mai mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen.

      Quelle: tagesschau.de
      Avatar
      schrieb am 27.08.04 16:17:51
      Beitrag Nr. 53 ()
      eindeutig ein fehlurteil.
      ein nutzniesser des sozialsystems der sich für das kassieren von transferleistungen mit ner ohrfeige bedankt gehört behandelt.
      Avatar
      schrieb am 27.08.04 16:24:21
      Beitrag Nr. 54 ()
      Vier Monate ! Auf Bewährung !

      ... das muß nun aber auch umgesetzt und geprüft werden, ob die Bewährung auch wirkt. Jetzt ist es wichtig, diesen Mann nochmal in die Kanzlernähe zu bringen, um zu sehen, ob er der Versuchung standhält. Wie soll er sich sonst bewähren ?? :laugh:
      Avatar
      schrieb am 27.08.04 16:33:36
      Beitrag Nr. 55 ()
      Ganze vier Monate auf Bewährung.

      Quasi ein Ritterschlag.:laugh::laugh:

      Diese Lehrkraft animiert förmlich zur Nachahmung...
      die Beamtenlaufbahn einzuschlagen, meine ich natürlich.
      Avatar
      schrieb am 27.08.04 16:40:57
      Beitrag Nr. 56 ()
      Hier mal aus dem Internet ein paar Fälle von Ohrfeigen.
      Maximal Geldstrafen von 500 Euro habe ich gefunden.

      Selbst im Mittelalter, wo Handabschlagen und Hängen schon für einfachen Diebstahl Standard war, gab´s für eine Ohrfeige nur eine Strafe von einem Gulden und 22 Groschen.

      Eigenem Kind Ohrfeige gegeben - Gericht verurteilt Mutter zu einer Geldstrafe
      Eine 22-jährige Mutter hat ihrem Kind eine Ohrfeige gegeben und musste nun nach einer Verurteilung vom Kölner Landgericht 75 Euro Strafe zahlen. Sie selbst sagte, dass sie ihr nur die Ohrfeige gegeben hatte, weil sie Angst gehabt hat, ihre Kind würde auf die Straße laufen. Augenzeugen hingegen sprachen von einer `heftigen` Ohrfeige. Ihr Verhalten war unangemessen und gehe über das Züchtigungsrecht von Eltern hinaus, so rechtfertigt sich das Gericht.

      ------------

      Beispiele von Strafen, welche vom Aschersleber Schultheißen oder der Vogtei ausgesprochen wurden:

      Körperverletzung mit Todesfolge - Lebenslange Einkerkerung
      Einfache Körperverletzung - 20 Jahre Gefängnis
      Falsches Zeugnis vor Gericht - Verlust der Hand, des Daumens oder der Ohren
      Mord - Enthaupten
      Brandstiftung - Tod durch Feuer
      Verräter oder Giftmischer - Tod am Galgen
      Schwerer Diebstahl bei einem Wert von mehr als 5 Gulden - Tod durch Erhängen
      Versetzung von Grenzsteinen - 40 Gulden Strafe
      Viehdiebstahl: Anhand einer Ratsrechnung von 1624: Die Viehdiebe Dreves Stacke und Georg Müller wurden 7 Wochen und 5 Tage in Haft genommen.
      Der Rat gab für Wein und Bier zur Henkersmahlzeit 2 Thaler und 4 Groschen aus. Den Gefangenen wurde vor der Hinrichtung ein neues Hemd und ein paar schwarze Leinenhosen angezogen, um das Ansehen der Stadt nicht zu schädigen. 1 Thaler erhielt der Priester, welcher die Delinquenten zum Galgen begleitete. Die Rechtsprechung kostete der Stadt nicht nur Geld, sie nahm auch beträchtliche Summen ein: Im Jahre 1611: 495 Goldgulden, 1621: 936 Thaler und 12 Gutegroschen, was bei dem damaligen Geldwert sehr viel war.

      David Kolbe mußte im Jahre 1613 10 Thaler, 7 Groschen und 6 Pfennig Strafe zahlen, da er - entgegen der Hochzeitsordnung - seine Gäste drei Tage lang bewirtete. Wegen Beleidigung mußte Joachim Mehne im Jahre 1613 14 Groschen bezahlen. Eine Ohrfeige bei einer Hochzeit 1654 kostete einem Ascherslebener Bürger 1 Thaler und 22 Groschen. Wenn der Termin zwischen Hochzeit und der Geburt des Kindes nicht stimmte, kostete dies 12 bis 16 Thaler Strafe. 10 Groschen Strafe erhielt, wer 1822 auf der Straße rauchte
      http://www.maue-online.de/ingo/gericht.htm

      ----------------

      Angstzustände
      habe ein Jungnazi aus Tostedt laut ärztlichem Attest nach einem Schlag ins Gesicht davongetragen, den er von einem Antifaschisten erhalten hatte. Die Ohrfeige hatte folgenden Hintergrund: Der Jungnazi hatte einem türkischen Mädchen gegenüber Drohungen ausgesprochen, das an seiner Schule an einer Gesangsveranstaltung teilnehmen wollte. Aufgrund der Drohungen traute sich die türkische Schülerin nicht mehr, aufzutreten. Der Jungnazi wurde von AntifaschistInnen daraufhin zur Rede gestellt.

      Vor dem Amtsgericht verantworten mußte sich nicht der Jungnazi wegen der Angstzustände der jungen Türkin, sondern der Antifaschist. Er wurde dazu verurteilt, sich in Gegenwart der Jugendgerichtshilfe mit dem Jungnazi zu unterhalten. Seine Anwaltskosten mußte er selbst tragen. Die Rote Hilfe sprang ihm mit 389,99 DM bei.
      http://www.rote-hilfe.de/rhz/rhz199804/rha01.html

      ------------

      Hundehalter war mit Perchtinger Radfahrer im "Paradies" aneinander geraten
      Possenhofen (ty) - Das "Paradies" in Possenhofen lockt bis in den Herbst hinein Radler und Spaziergänger gleichermaßen an - doch wenn beide Gruppen aufeinander treffen, geht`s zuweilen weniger paradiesisch zu: Die kräftige Watschn, die ein damals 42-jähriger Hundehalter aus Münsing einem 66-jährigen Rentner aus Perchting verabreichte, weil der seinen wenige Wochen alten Welpen mit dem Rad überrollt hatte, war vor Gericht völlig unstrittig - wohl aber der Auslöser und das Geschehen drumherum. Während der wegen "gefährlicher Körperverletzung" angeklagte Münsinger und weitere drei Zeugen aussagten, der Radler sei "mit hoher Geschwindigkeit, klingelnd" plötzlich "dahergeschossen" und habe beim Versuch, den Spaziergängern auszuweichen, zwei kleine Cockerspanielwelpen überfahren, sagte der Perchtinger aus, er sei "besonders langsam" unterwegs gewesen. Außerdem wären ihm die beiden miteinander tollenden Junghunde ins Rad gelaufen. Auch zum Geschehen nach dem Unfall gingen die Versionen auseinander. "Der Angeklagte kam auf mich zu und verpasste mir eine derart heftige Ohrfeige, dass meine Brille zu Boden flog",schilderte der Rentner den Vorfall. Der Münsinger habe dann erst seinen Namen wissen wollen und darauf aufmerksam gemacht, dass er Rechtsanwalt sei. "Er hat gesagt, ich hätte sowieso keine Chance vor Gericht", gab der heute 67-Jährige zu Protokoll.

      Der Rechtsanwalt und drei weitere Zeugen berichteten, der Radler sei zunächst weiter gefahren, dann aber "brüllend" zurückgekehrt und habe die Spaziergänger-Gruppe "wüst beschimpft". Dies, so der Angeklagte, habe zu jener Reaktion geführt, die sein Verteidiger "nachvollziehbares menschliches Fehlverhalten" nannte. "Ich selbst hätte in dem Moment auch nicht gedacht: Ruhig Blut, ich bin Rechtsanwalt, ein Organ der Rechtspflege", spottete der Verteidiger, nachdem der Staatsanwalt einer Einstellung gegen Geldauflage auch auf Grund der Tatsache nicht zustimmen mochte, dass an den Münsinger besondere Maßstäbe von Verantwort-lichkeit anzulegen seien.Das Urteil: Verwarnung unter dem Vorbehalt einer Geld-strafe von 1050 Euro, Zahlung von 500 Euro an die Lebenshilfe Starnberg.
      mm


      ;
      Avatar
      schrieb am 27.08.04 18:53:23
      Beitrag Nr. 57 ()
      Ist doch klar, wer gewonnen hat....:D


      #39 von xylophon 28.05.04 12:33:35 Beitrag Nr.: 13.251.133 13251133
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      tja, die Abgabefrist für Tips hat sich deutlich verlängert....

      Prozess geplatzt. M.E. wird sich das nicht zugunsten den Angeklagten auswirken, jetzt geh ich eher von 100 Tagessätzen aus oder einer Bewährungsstrafen von 3-4 Monaten. Auflage: gemeinnützige Arbeit und Spende von 100 € an eine Gewaltpräventionsprojekt.

      von den Auflagen hab ich zwar nix gelesen, aber die Strafe passt schon.....
      Avatar
      schrieb am 27.08.04 19:02:23
      Beitrag Nr. 58 ()
      Ich halte die Strafe für maßlos,

      angesichts einer Geldstrafe von 75 Euro, oder der Auflage beim Jungnazi-Fall lediglich ein Versöhnungsgespräch zu führen. s. #55.
      Also somit hat er ungefähr die Strafe erhalten, die Raser Rolf mit zwei durch ihn Getöteten bekommen hat.

      Eine Ohrfeige ist eine Ohrfeige und nichts weiter.

      ;
      Avatar
      schrieb am 27.08.04 19:07:24
      Beitrag Nr. 59 ()
      Ich finde die Strafe grds. auch zu hoch, allerdings ist natürlich die geplante öffentliche Ohrfeige - bewußt öffentlich ausgeteilt im Hinblick auf die Reaktionen der Presse - schon was anderes als ein Streit auf der Straße, bei dem einer spontan zuschlägt....

      ...vertreten kann man die Strafe schon, allein um Nachahmer abzuhalten.

      Und wie schon damals angesprochen. Mit der Rumzickerei, noch einen Anwalt nehmen, was zur Vertagung führt, Verfahren bei klarer Beweislage herauszögern usw.....hat er letztlich ein Eigentor geschossen.
      So eine Sache kann man am Amtsgericht in 15 Minuten ohne Anwalt mit einer Geldstrafe abhandeln. Wenn der Kerl aber einen Schauprozess will, dann gibt es eben auch die Strafe eines Schauprozesses....sinngemäß...Nachtatverhalten nennen die Juristen das dann wohl.
      Avatar
      schrieb am 27.08.04 19:13:37
      Beitrag Nr. 60 ()
      ... ich würde den nun nicht so ganz banal "Attentäter" nennen, das hört sich so brandgefährlich an, vielleicht sollte man ihn als "couragierten Zeichensetzer" benennen ... ja, das hat was. :laugh::D
      Avatar
      schrieb am 27.08.04 19:19:31
      Beitrag Nr. 61 ()
      @ xylophon,

      das mit dem Verfahren sehe ich aber anders. Der Termin war so kurz nach der Tat, dass kein Anwalt überhaupt in der Lage war, Akteneinsicht nehmen zu können.
      Das dieser Termin abgesagt wurde, hatte mich überhaupt nicht überrascht und sicher das Gericht auch nicht. Es ist doch wohl klar, dass man als Laie, das Recht benasprucht mit einem Anwalt vor Gericht zu erscheinen und dieser muss zuerst die Akte sehen. Das war zu diesem Zeitpunkt technisch überhaupt nicht möglich.

      Mich wunderte überhaupt, dass man hier ein Schnell-Verfahren wollte, ein Strafbefehl wäre ja wohl das Normale gewesen, aber der hätte dem Staatsanwalt halt Arbeit verursacht.

      ;
      Avatar
      schrieb am 27.08.04 19:23:03
      Beitrag Nr. 62 ()
      der Fall war doch sonnenklar, der Täter war sogar gefilmt worden und geständig. Die Akte dürfte kaum mehr als 10 Seiten gehabt haben, die kann ein brauchbarer Anwalt, der nicht nur auf Krawall aus ist, innerhalb einer halben Stunde vor dem Prozess durchgucken.
      Dann unterhält er sich ne halbe Stunde mit dem Mandanten, sagt ihm, dass er sich geständig und vor allem voller Reue präsentieren soll, sein Einkommen eher etwas niedriger als höher angeben und dann holt er sich ne kleine Geldstrafe ab....

      Stattdessen wird der Termin um Monate vertagt und jetzt ham wir den Salat....selbst schuld.
      Avatar
      schrieb am 27.08.04 19:31:38
      Beitrag Nr. 63 ()
      ... eine andere Gefahr lauerte da wohl auch noch, weshalb dann in aller Eile die Kiste vor Gericht durchgezogen wurde. Vorstellbar wäre ja gewesen, daß ein Junganwalt als Newcomer oder auch ein Staranwalt hier eine herrliche Reputation des eigenen Namens in einer PR-Aktion beflügelt sieht in aller Munde, wenn etwa Presseverlautbarungen in aller Öffentlichkeit ausgebreitet und ausgeschlachtet werden, um den vollen Motivationsgehalt dieses Lehrers einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen ... ja ja, was ein Schmutz auf dieses hehre Amt. :laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 27.08.04 19:35:14
      Beitrag Nr. 64 ()
      ..ich bin ziemlich sicher, dass der Anwalt kostenlos gearbeitet hat, weil er durch den Auftritt in dem Prozess viel Gratis-Werbung erhalten hat.

      Ob er allerdings mit dem Ausbreiten der Motive die Strafe gesenkt oder eher erhöht hätte, da bin ich mir ziemlich sicher. Wenn sich so ein Spinner auch noch als RobinHood der Geknechteten aufspielt, dann hat er einen kleinen Zuschlag auf die Strafe sicher verdient....:D
      Avatar
      schrieb am 27.08.04 19:42:27
      Beitrag Nr. 65 ()
      #59
      Apropos "Attentat"
      Lustig sind solche Sachen natürlich nicht. Insbesondere hat Wolfgang Schäuble einer solchen Tat eines gestörten Menschen seine lebenslange extreme Behinderung und massive Beeinträchtigung seines Lebens seither zu verdanken und der Papst kann da auch mitreden.

      Aber eine Ohrfeige bleibt lediglich eine Ohrfeige, auch wenn sie einen sensiblen SPD-Kanzler trifft.

      Wenn er Courage gehabt hätte, hätte er den gestörten "Parteigenossen" statt juristisch menschlich "gekontert". Die vielfältigen Möglichkeiten, hier politisch und öffentlichwirksam sauber aus der Sache zu kommen und dabei noch politisch Kapital zu schlagen, sind doch einem solchen "Medienkanzler" bekannt. Aber dazu gehört halt wahre Größe.

      So bleibt es halt bei dem typisch deutschen "Maschendrahtzaun"-Kleinkrieg hinter verschlossenen Gerichtstüren un die Justiz soll nun als Kanzlers Stellvertreter die Watschen zurückgeben, obwohl uns Christen ja dereinst was anderes gelehrt wurde. Aber im fernen Südwestafrika, da gibt sich die SPD-Regierung ganz christlich. Da zitiert man sogar urchristliche Gebete, um für angebliche deutsche Schuld außerhalb justiziablen Verfahren Vergebung zu erhalten.

      ;
      Avatar
      schrieb am 27.08.04 19:55:30
      Beitrag Nr. 66 ()
      Ja Semikolon, das ist selbstverständlich richtig, allerdings möchte ich für mich persönlich nun nicht so weit mir aus diesem Fall ein Urteil zusammenbasteln, daß ich diesen sogenannten "Attentäter" als gestörten Irren erkannt haben will, der ein ernstliches Interesse daran hatte, der Gesundheit des Kanzlers schaden zu wollen. Mit dem Schäuble-Attentäter wohl nicht zu vergleichen, was wohl auch das Gericht hier richtig erkannt hat.
      Avatar
      schrieb am 27.08.04 20:03:42
      Beitrag Nr. 67 ()
      @ TimeTunnel #65

      Das meinte ich ja auch. Es ist mit einem Attentat nicht zu vergleichen und hätte vom Kanzler auch entsprechend gewertet werden müssen. Man hätte z. B. die Justiz hier auch ganz raushalten können und eine "Medienkanzler-Lösung" finden können. Sonst klappt dies doch auch und man sieht es mit den Gesetzen doch auch nicht so eng.

      ;
      Avatar
      schrieb am 27.08.04 20:32:48
      Beitrag Nr. 68 ()
      @Xylo

      Ich denke der Richter hat bewusst eine Freiheitsstrafe gewählt. Bei einer Geldstrafe hätte das Einkommen zugrunde gelegt werden müssen. Da der Ohrfeiger arbeitslos war, hätte man einen sehr geringen Tagessatz ansetzen müssen. Die Gesamtstrafe wäre also ziemlich gering ausgefallen, so dass die Gefahr der Nachahmung bestanden hätte.:D


      Werde am Mo. mal auf dem Arbeitsamt nachfragen, ob eine Umschulung zum Politik-Attentäter mögllich wäre. Bin mal gespannt, was die darauf antworten:D


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