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    Besteuerung von Derivaten, die nicht dem Halbeinkünfteverfahren unterliegen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 30.05.04 14:36:46 von
    neuester Beitrag 09.06.04 08:24:49 von
    Beiträge: 13
    ID: 865.397
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      Avatar
      schrieb am 30.05.04 14:36:46
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo! Es soll ein Verfahren anhängig sein, das sich mit dem Thema beschäftigt. Kann mir einer hierzu vielleicht das Aktenzeichen und ev. sogar den Stand der dinge sagen?
      Vielken Dank! :)

      Mfg casel
      Avatar
      schrieb am 30.05.04 17:49:10
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hi, casel:)
      Kann mir nicht vorstellen, dass die Rechtsfrage derart weit formuliert ist. Worum soll es denn gehen?
      Avatar
      schrieb am 30.05.04 18:09:18
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hallo Nataly! :)
      Irgendeiner soll dagegen geklagt haben, daß er Derivategewinne voll versteuern muss, aber Aktiengewinne nur zur Häfte (Halbeinkünfteverfahren). Im Umkehrschluß heißt das auch, wenn einer mit Derivaten Gewinne macht, Mit Aktien aber Verluste, daß er dann angeschmiert ist.
      Avatar
      schrieb am 01.06.04 11:40:11
      Beitrag Nr. 4 ()
      up..

      Weiß einer was? :)
      Avatar
      schrieb am 03.06.04 10:52:26
      Beitrag Nr. 5 ()
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      Avatar
      schrieb am 03.06.04 17:48:39
      Beitrag Nr. 6 ()
      @casel: Woher stammt deine info?
      Avatar
      schrieb am 04.06.04 20:16:27
      Beitrag Nr. 7 ()
      Hallo.. u.a. von dem User Carpediem :)
      Avatar
      schrieb am 04.06.04 21:19:55
      Beitrag Nr. 8 ()
      Aber carpediem weiss auch nichts genaues? Kein Aktenzeichen z.B.?
      Avatar
      schrieb am 06.06.04 01:48:12
      Beitrag Nr. 9 ()
      Habe ihm eine Mail geschrieben aber bisher konnte er leider noch kein Aktenzeichen nennen?
      Avatar
      schrieb am 06.06.04 13:39:23
      Beitrag Nr. 10 ()
      @casel: Du hast ja sicher ohnehin Einspruch gegen die Berücksichtigung von Speku-Gewinnen bei deinen ESt-Bescheiden eingelegt. Dadurch sind die Bescheide noch offen und du kannst ggf. auch noch den von dir genannten Kritikpunkt "nachschieben".
      Avatar
      schrieb am 08.06.04 08:48:23
      Beitrag Nr. 11 ()
      Hallo casel

      Guter Punkt. Fällt mir auch jetzt auf. Habe 2002 mit Nasdaq-Aktien viel verloren, mit DAX-Wave-Puts viel (mehr) gewonnen. Die "steuerlichen Gewinne" sind somit viel grösser als die tatsächlichen! Wäre demnach eine Besteuerung von Scheingewinnen und damit wohl auch verfassungswidrig (gab es da nicht gerade im Zusammenhang mit Betriebsgewinnen ein VerfG-Urteil...?).

      Ist doch echt pervers...Beispiel:

      Gewinn mit Bayer-Calls 90.000 €
      Verlust mit Bayer Aktien 100.000 €

      Zu versteuern: 40.000€, obwohl man nur VERLUSTE gemacht hat!!!

      Es ist alles so krank.

      Anyway. Falls ich klagen muss (mein Fall liegt noch bei der Steuerfahndung;)), kommt DAS neben der "Speku-Problematik" auch noch in die Klage. Hier muss doch echt mal Klarheit geschaffen werden für uns Spekulantenbande...

      Gruss
      Baron
      Avatar
      schrieb am 08.06.04 19:26:43
      Beitrag Nr. 12 ()
      Das HEV ist ja eingeführt worden, um Nachteile wegen der Streichung der Anrechenbarkeit der Körperschaftssteuer irgendwie auszugleichen. Das weiß keiner mehr. Ist auch nicht wichtig. Eine Steuer ist nicht wegen des Erhebungsgrundes verfassungswidrig, sondern wegen ihrer Gestaltung. Natürlich kann man fordern oder einklagen, daß auch Zinsen oder das gesamte Einkommen nach dem HEV besteuert werden sollen.

      Steuern sind aber immer willkürlich. So könnte man auch eine Grünglassteuer einführen mit herrlichen Regeln zur Abgrenzung gegen ähnliche Farben. Ich finde das HEV nicht verfassungswidrig sondern nur extrem murksig.
      Avatar
      schrieb am 09.06.04 08:24:49
      Beitrag Nr. 13 ()
      #12
      >>So könnte man auch eine Grünglassteuer einführen mit herrlichen Regeln zur Abgrenzung gegen ähnliche Farben.<<

      Mannomann, bring die bloss nicht noch auf Gedanken!

      Hittfeld


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