checkAd

    Frage zu Verlustvorträgen und Steuererklärung generell - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 01.06.04 16:17:21 von
    neuester Beitrag 03.06.04 11:38:38 von
    Beiträge: 8
    ID: 865.939
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 464
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 01.06.04 16:17:21
      Beitrag Nr. 1 ()
      (mann, ist das wieder ein deutsch :laugh: ...)

      hallo erstmal,

      wie lange kann ich Verluste vortragen?

      Und dann: wenn ich in 2003 unter dem einkommenssteuerpflichtigen Einkommen lag (wieviel ist das nochmal :confused: ?), muß ich dann eine Erklärung abgeben (habe ich in den letzten Jahren immer getan)?

      Falls nein, warte ich dann ab, bis das FA die Steuererklärung anmahnt oder soll ich das vorab mitteilen?

      Oder muß ich jedes Jahr eine abgeben, um meine Verlustvorträge generell irgendwann in Anspruch nehmen zu können?

      thanx!!
      Avatar
      schrieb am 01.06.04 16:56:10
      Beitrag Nr. 2 ()
      Um Verluste vorzutragen müssen diese Anhand einer Steuererklärung festgestellt werden. Steuerfreies Existenzminnimum rund 14.000,- bei verh., ledig die Hälfte. Bei Verlustvorträgen aber nicht relevant, da das Einkommen bis auf 0,- runtergefahren wird bevor Verluste entstehen.
      Avatar
      schrieb am 01.06.04 17:06:45
      Beitrag Nr. 3 ()
      @ jrxy

      ah, ich habe mich wohl mißverständlich ausgedrückt. Die Verluste sind in den Jahren 2000 - 2002 aus privaten Veräußerungsgeschäften entstanden, sind also schon erfaßt (Feststellung des verbleibenden Verlustvortrages).
      Können die jetzt unbeschränkt vorgetragen werden oder nur x Jahre lang?

      Deinen 3. Satz verstehe ich nicht :confused: :
      Avatar
      schrieb am 01.06.04 17:16:29
      Beitrag Nr. 4 ()
      Unbegrenzt vortragbar-müssen aber jedes Jahr dem Finanzamt aufs Neue zur Kenntnis gegeben werden (ist glaube nur ein Kreuzchen auf einem der reichhaltig vorhandenen Formulare.
      Avatar
      schrieb am 02.06.04 12:30:44
      Beitrag Nr. 5 ()
      @ otili

      danke, das heißt, ich muß dann auf jeden Fall die Erklärung für 2003 abgeben??
      das wird wieder ein Spaß, die vielen trades, letztendlich + - null, alle aufzulisten :cry:

      Trading Spotlight

      Anzeige
      East Africa Metals
      0,0835EUR +8,44 %
      Das Gold-Einhorn des Jahres!mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 02.06.04 15:17:24
      Beitrag Nr. 6 ()
      @tomsch18

      dafür reicht doch sicher der Mantelbogen.
      Oben statt Einkommenssteuer das Kreuz bei Verlustfeststellung. Irgendwo sind dann noch ein paar Einträge notwendig, aber nicht die ganzen Anlagen für die Einkünfte.
      Avatar
      schrieb am 02.06.04 19:41:34
      Beitrag Nr. 7 ()
      Nach § 56 S. 2 EStDV ist man verpflichtet eine ESt-Erklärung abzugeben, wenn eine "Verlustfeststellung" zum letzten 31.12 vorliegt.
      Hier der Wortlaut: Eine Steuererklärung ist außerdem abzugeben, wenn zum Schluss des vorangegangenen Veranlagungszeitraums ein verbleibender Verlustabzug festgestellt worden ist.

      Dies wiederholt sich dann Jahr für Jahr.
      Der bloße Mantelbogen reicht natürlich nicht aus.

      cu
      pegru
      Avatar
      schrieb am 03.06.04 11:38:38
      Beitrag Nr. 8 ()
      danke,
      also ich schließe jetzt daraus, daß ich doch eine komplette Erklärung abgeben muß, um die Verlustvorträge weiterhin zu "behalten", richtig?
      :( grmpf....


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Frage zu Verlustvorträgen und Steuererklärung generell