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    Kaplan - Duldung verlängert. - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 01.06.04 19:04:31 von
    neuester Beitrag 02.06.04 13:13:26 von
    Beiträge: 12
    ID: 866.035
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      schrieb am 01.06.04 19:04:31
      Beitrag Nr. 1 ()
      Vielleicht macht er ja einen Döner-Stand auf :laugh::laugh::laugh:

      Köln, 01. Jun (Reuters) - Mit mehrstündiger Verspätung ist
      der Moslem-Extremist Metin Kaplan am späten Dienstagnachmittag
      doch noch einer Vorladung der Kölner Ausländerbehörde
      nachgekommen. Das Amt verlängerte daraufhin wie erwartet seine
      Duldung in Deutschland, verschärfte aber zugleich die Auflagen
      für den unter der Bezeichnung "Kalif von Köln" bekannt
      gewordenen 51-Jährigen. Der Landtag von Nordrhein-Westfalen will
      am Freitag in einer Sondersitzung den "Fall Kaplan" erörtern.

      Knapp eine halbe Stunde vor Schließung der Behörde sei
      Kaplan persönlich im Amt für Öffentliche Ordnung im Kölner
      Stadtteil Kalk erschienen, teilte die Stadt Köln am Abend mit.
      Die beantragte neue Duldung sei ihm übergeben worden. Allerdings
      müsse er sich von nun an täglich bei der Ausländerbehörde oder
      der für ihn zuständigen Polizeiinspektion Köln-Chorweiler
      melden. Die Stadt dürfe er wie bislang nicht verlassen.

      Hintergrund der nötigen Verlängerung der Duldung ist ein
      Eilbeschluss des Kölner Verwaltungsgerichts vom Freitag. Es
      hatte eine aufschiebende Wirkung gegen eine mögliche Abschiebung
      hergestellt. Die Stadt hatte gedroht, Kaplan notfalls mit Hilfe
      der Polizei aufgreifen und zwangsweise in der Behörde vorführen
      zu lassen, falls er sich nicht persönlich oder vertreten durch
      seine Anwältin Ingeborg Naumann bei der Ausländerbehörde melden
      sollte. Ursprünglich war bereits für den frühen Nachmittag ein
      Termin angesetzt. Kaplans Anwältin hatte nach Angaben der Stadt
      aber zunächst persönliche Terminprobleme genannt und erklärt,
      ihr Mandant könne deshalb nicht der Vorladung nachkommen.



      ZÜGIGE ENTSCHEIDUNG IM REVISIONSVERFAHREN UNWAHRSCHEINLICH

      Der umstrittene Moslem-Führer hatte sich in der Nacht zum
      Montag auf der zuständigen Polizeiwache im Kölner Stadtteil
      Chorweiler gemeldet. Der 51-Jährige war am Mittwoch, nachdem das
      Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster seine Abschiebung in die
      Türkei für rechtens erklärt hatte, von der Polizei nicht in
      seiner Wohnung aufgefunden worden. Kaplan muss sich seit der
      Verbüßung einer vierjährigen Haftstrafe wegen Aufrufs zum Mord
      bislang wöchentlich bei der Polizei melden und darf Köln nicht
      verlassen. Er hat den Status als Asylberechtigter rechtskräftig
      verloren, genießt aber Abschiebeschutz. Mit der nun täglichen
      Meldepflicht des Ausländeramts wird nach Angaben der Behörde die
      bestehende polizeiliche ergänzt.

      Das Oberverwaltungsgericht hatte entschieden, dass es keine
      Abschiebehindernisse gebe, es ließ aber die Revision beim
      Bundesverwaltungsgericht zu. Rechtsexperten streiten nun
      darüber, ob Kaplan trotz dieser zulässigen Revision jetzt schon
      abgeschoben werden darf. "Es gibt einen Streit unter Experten,
      ob in diesem besonderen Fall die aufschiebende Wirkung des
      Abschiebestopps Gültigkeit hat oder nicht", bestätigte am
      Dienstag OVG-Sprecher Martin Schnell.

      Ein baldiges Revisionsurteil ist Schnell zufolge nicht zu
      erwarten. "Wenn das Revisionsverfahren innerhalb von drei
      Monaten beginnen würde, wäre das sensationell", sagte er.
      Kaplans Anwältin hat mit der Zustellung der Urteilsbegründung
      zunächst einen Monat Zeit, um Revision zu beantragen. Danach
      kann sie sich einen weiteren Monat Zeit lassen mit der
      Begründung ihres Revisionsantrages. Zusätzlich ist die
      Stellungnahme der Bundesrepublik Deutschland einzuholen, was
      nochmals rund einen Monat dauern dürfte.

      Sollte Kaplan im Revisionsverfahren scheitern, könnte er
      noch vor das Bundesverfassungsgericht und danach vor den
      Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen. Neben diesem
      Rechtsweg steht Kaplan auch der einstweilige Rechtsweg offen, um
      seine Abschiebung zu verhindern. Das Verwaltungsgericht Köln gab
      am vergangenen Freitag einem solchen Eilantrag seiner
      Verteidigerin statt. Daher kann Kaplan zumindest in den
      kommenden zwei Monaten nicht abgeschoben werden, unabhängig von
      der rechtlichen Bewertung des OVG-Urteils.

      mik/hgn
      Avatar
      schrieb am 01.06.04 19:50:34
      Beitrag Nr. 2 ()
      Über Köln lacht die Sonne .Über unser Land lacht die ganze Welt.
      Wie kann man sich als Staat nur so vorführen lassen .

      Wenn ich mein Strafmandat über 25 Euro nicht gezahlt hätte , würde ich heute in Erzwingungshaft sitzen .:(
      Avatar
      schrieb am 01.06.04 20:11:46
      Beitrag Nr. 3 ()
      ...wer bezahlt eigentlich die Anwältin die den Kasperl vertritt??
      Avatar
      schrieb am 01.06.04 20:14:49
      Beitrag Nr. 4 ()
      Der ehrliche Steuerzahler , er lebt doch oder hat zumindest von Sozialhilfe gelebt .
      Das muß ich mal in der Türkei versuchen .:laugh:
      Avatar
      schrieb am 01.06.04 20:26:43
      Beitrag Nr. 5 ()
      genau,die werden´s dir dann schon besorgen, oder wie man in Bayern so schön sagt: in die Schuh reinhelfen.

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      Avatar
      schrieb am 01.06.04 20:37:44
      Beitrag Nr. 6 ()
      da bittet einer um Duldung, dessen langfristiges Ziel unser aller Tot ist .. unfassbar :eek:
      Avatar
      schrieb am 01.06.04 20:44:08
      Beitrag Nr. 7 ()
      ist doch schließlich für `nen guten Zweck. Europäisierung und Öffnung für andere Völker nennt man das dann..
      Avatar
      schrieb am 01.06.04 23:32:15
      Beitrag Nr. 8 ()
      ist das "Volkes Wille" Ich frage:

      IST DAS VOLKES WILLE?!

      Ich spreche jetzt eine Vermutung aus:

      Nein, das ist nicht der Wille des deutschen Volkes!
      Avatar
      schrieb am 01.06.04 23:37:42
      Beitrag Nr. 9 ()
      dat is der neue till,
      er mäkt he wat de will,
      fürt "D" absolut, hier vor,
      kaplan vor noch eh dor,

      zieiä and efbiei and undersocks
      kölsche klüngel on three rocks

      eulenspiegelei

      ostern ostern ostern - hase igel-
      schaut mal in den spiegel

      ähhhhhhh nicht den
      Avatar
      schrieb am 01.06.04 23:55:14
      Beitrag Nr. 10 ()
      zu 8#

      gewählt ist gewählt
      leider pech gehabt ihr rentner

      oh,sory
      hab mich ein wenig zu sehr politisch gesäuset
      naja, di penzinbreise ist efekttif zu tief
      ruf damit
      in die höhhhhhhhhhhhhhh
      un di wirtschaft trinkt nix
      pech gehabt euch gut
      drotzdem,
      ener doener eh, egal

      ei ei ei wie immer
      Avatar
      schrieb am 02.06.04 10:46:10
      Beitrag Nr. 11 ()
      #3

      Die gleichen Idioten, die auch Kaplans Sozialhilfe bezahlen - naemlich WIR alle !

      :mad:
      Avatar
      schrieb am 02.06.04 13:13:26
      Beitrag Nr. 12 ()
      Kaplan sollte sich täglich
      um 6.00 Uhr bei den Müllwerken Köln
      zur Arbeitstherapie melden.

      Hundekot im Kölner Stadtpark einsammeln
      Mülleimer im Kölner Stadtpark leeren
      Toiletten im Bahnhof reinigen.

      Alles arbeiten mit denen auch andere Bürger
      ihr Geld verdienen und davon noch Steuern
      an den Deutschen Staat abführen.

      Jede Toilettenfrau ist nützlicher für Deutschland
      und zahlt montalich ihre Steuern über ihre
      Lohnabrechnung.

      Warum kann da Kaplan nicht mal
      öffentliche Toiletten reinigen.


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