Kaplan - Duldung verlängert. - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 01.06.04 19:04:31 von
neuester Beitrag 02.06.04 13:13:26 von
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Vielleicht macht er ja einen Döner-Stand auf
Köln, 01. Jun (Reuters) - Mit mehrstündiger Verspätung ist
der Moslem-Extremist Metin Kaplan am späten Dienstagnachmittag
doch noch einer Vorladung der Kölner Ausländerbehörde
nachgekommen. Das Amt verlängerte daraufhin wie erwartet seine
Duldung in Deutschland, verschärfte aber zugleich die Auflagen
für den unter der Bezeichnung "Kalif von Köln" bekannt
gewordenen 51-Jährigen. Der Landtag von Nordrhein-Westfalen will
am Freitag in einer Sondersitzung den "Fall Kaplan" erörtern.
Knapp eine halbe Stunde vor Schließung der Behörde sei
Kaplan persönlich im Amt für Öffentliche Ordnung im Kölner
Stadtteil Kalk erschienen, teilte die Stadt Köln am Abend mit.
Die beantragte neue Duldung sei ihm übergeben worden. Allerdings
müsse er sich von nun an täglich bei der Ausländerbehörde oder
der für ihn zuständigen Polizeiinspektion Köln-Chorweiler
melden. Die Stadt dürfe er wie bislang nicht verlassen.
Hintergrund der nötigen Verlängerung der Duldung ist ein
Eilbeschluss des Kölner Verwaltungsgerichts vom Freitag. Es
hatte eine aufschiebende Wirkung gegen eine mögliche Abschiebung
hergestellt. Die Stadt hatte gedroht, Kaplan notfalls mit Hilfe
der Polizei aufgreifen und zwangsweise in der Behörde vorführen
zu lassen, falls er sich nicht persönlich oder vertreten durch
seine Anwältin Ingeborg Naumann bei der Ausländerbehörde melden
sollte. Ursprünglich war bereits für den frühen Nachmittag ein
Termin angesetzt. Kaplans Anwältin hatte nach Angaben der Stadt
aber zunächst persönliche Terminprobleme genannt und erklärt,
ihr Mandant könne deshalb nicht der Vorladung nachkommen.
ZÜGIGE ENTSCHEIDUNG IM REVISIONSVERFAHREN UNWAHRSCHEINLICH
Der umstrittene Moslem-Führer hatte sich in der Nacht zum
Montag auf der zuständigen Polizeiwache im Kölner Stadtteil
Chorweiler gemeldet. Der 51-Jährige war am Mittwoch, nachdem das
Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster seine Abschiebung in die
Türkei für rechtens erklärt hatte, von der Polizei nicht in
seiner Wohnung aufgefunden worden. Kaplan muss sich seit der
Verbüßung einer vierjährigen Haftstrafe wegen Aufrufs zum Mord
bislang wöchentlich bei der Polizei melden und darf Köln nicht
verlassen. Er hat den Status als Asylberechtigter rechtskräftig
verloren, genießt aber Abschiebeschutz. Mit der nun täglichen
Meldepflicht des Ausländeramts wird nach Angaben der Behörde die
bestehende polizeiliche ergänzt.
Das Oberverwaltungsgericht hatte entschieden, dass es keine
Abschiebehindernisse gebe, es ließ aber die Revision beim
Bundesverwaltungsgericht zu. Rechtsexperten streiten nun
darüber, ob Kaplan trotz dieser zulässigen Revision jetzt schon
abgeschoben werden darf. "Es gibt einen Streit unter Experten,
ob in diesem besonderen Fall die aufschiebende Wirkung des
Abschiebestopps Gültigkeit hat oder nicht", bestätigte am
Dienstag OVG-Sprecher Martin Schnell.
Ein baldiges Revisionsurteil ist Schnell zufolge nicht zu
erwarten. "Wenn das Revisionsverfahren innerhalb von drei
Monaten beginnen würde, wäre das sensationell", sagte er.
Kaplans Anwältin hat mit der Zustellung der Urteilsbegründung
zunächst einen Monat Zeit, um Revision zu beantragen. Danach
kann sie sich einen weiteren Monat Zeit lassen mit der
Begründung ihres Revisionsantrages. Zusätzlich ist die
Stellungnahme der Bundesrepublik Deutschland einzuholen, was
nochmals rund einen Monat dauern dürfte.
Sollte Kaplan im Revisionsverfahren scheitern, könnte er
noch vor das Bundesverfassungsgericht und danach vor den
Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen. Neben diesem
Rechtsweg steht Kaplan auch der einstweilige Rechtsweg offen, um
seine Abschiebung zu verhindern. Das Verwaltungsgericht Köln gab
am vergangenen Freitag einem solchen Eilantrag seiner
Verteidigerin statt. Daher kann Kaplan zumindest in den
kommenden zwei Monaten nicht abgeschoben werden, unabhängig von
der rechtlichen Bewertung des OVG-Urteils.
mik/hgn
Köln, 01. Jun (Reuters) - Mit mehrstündiger Verspätung ist
der Moslem-Extremist Metin Kaplan am späten Dienstagnachmittag
doch noch einer Vorladung der Kölner Ausländerbehörde
nachgekommen. Das Amt verlängerte daraufhin wie erwartet seine
Duldung in Deutschland, verschärfte aber zugleich die Auflagen
für den unter der Bezeichnung "Kalif von Köln" bekannt
gewordenen 51-Jährigen. Der Landtag von Nordrhein-Westfalen will
am Freitag in einer Sondersitzung den "Fall Kaplan" erörtern.
Knapp eine halbe Stunde vor Schließung der Behörde sei
Kaplan persönlich im Amt für Öffentliche Ordnung im Kölner
Stadtteil Kalk erschienen, teilte die Stadt Köln am Abend mit.
Die beantragte neue Duldung sei ihm übergeben worden. Allerdings
müsse er sich von nun an täglich bei der Ausländerbehörde oder
der für ihn zuständigen Polizeiinspektion Köln-Chorweiler
melden. Die Stadt dürfe er wie bislang nicht verlassen.
Hintergrund der nötigen Verlängerung der Duldung ist ein
Eilbeschluss des Kölner Verwaltungsgerichts vom Freitag. Es
hatte eine aufschiebende Wirkung gegen eine mögliche Abschiebung
hergestellt. Die Stadt hatte gedroht, Kaplan notfalls mit Hilfe
der Polizei aufgreifen und zwangsweise in der Behörde vorführen
zu lassen, falls er sich nicht persönlich oder vertreten durch
seine Anwältin Ingeborg Naumann bei der Ausländerbehörde melden
sollte. Ursprünglich war bereits für den frühen Nachmittag ein
Termin angesetzt. Kaplans Anwältin hatte nach Angaben der Stadt
aber zunächst persönliche Terminprobleme genannt und erklärt,
ihr Mandant könne deshalb nicht der Vorladung nachkommen.
ZÜGIGE ENTSCHEIDUNG IM REVISIONSVERFAHREN UNWAHRSCHEINLICH
Der umstrittene Moslem-Führer hatte sich in der Nacht zum
Montag auf der zuständigen Polizeiwache im Kölner Stadtteil
Chorweiler gemeldet. Der 51-Jährige war am Mittwoch, nachdem das
Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster seine Abschiebung in die
Türkei für rechtens erklärt hatte, von der Polizei nicht in
seiner Wohnung aufgefunden worden. Kaplan muss sich seit der
Verbüßung einer vierjährigen Haftstrafe wegen Aufrufs zum Mord
bislang wöchentlich bei der Polizei melden und darf Köln nicht
verlassen. Er hat den Status als Asylberechtigter rechtskräftig
verloren, genießt aber Abschiebeschutz. Mit der nun täglichen
Meldepflicht des Ausländeramts wird nach Angaben der Behörde die
bestehende polizeiliche ergänzt.
Das Oberverwaltungsgericht hatte entschieden, dass es keine
Abschiebehindernisse gebe, es ließ aber die Revision beim
Bundesverwaltungsgericht zu. Rechtsexperten streiten nun
darüber, ob Kaplan trotz dieser zulässigen Revision jetzt schon
abgeschoben werden darf. "Es gibt einen Streit unter Experten,
ob in diesem besonderen Fall die aufschiebende Wirkung des
Abschiebestopps Gültigkeit hat oder nicht", bestätigte am
Dienstag OVG-Sprecher Martin Schnell.
Ein baldiges Revisionsurteil ist Schnell zufolge nicht zu
erwarten. "Wenn das Revisionsverfahren innerhalb von drei
Monaten beginnen würde, wäre das sensationell", sagte er.
Kaplans Anwältin hat mit der Zustellung der Urteilsbegründung
zunächst einen Monat Zeit, um Revision zu beantragen. Danach
kann sie sich einen weiteren Monat Zeit lassen mit der
Begründung ihres Revisionsantrages. Zusätzlich ist die
Stellungnahme der Bundesrepublik Deutschland einzuholen, was
nochmals rund einen Monat dauern dürfte.
Sollte Kaplan im Revisionsverfahren scheitern, könnte er
noch vor das Bundesverfassungsgericht und danach vor den
Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen. Neben diesem
Rechtsweg steht Kaplan auch der einstweilige Rechtsweg offen, um
seine Abschiebung zu verhindern. Das Verwaltungsgericht Köln gab
am vergangenen Freitag einem solchen Eilantrag seiner
Verteidigerin statt. Daher kann Kaplan zumindest in den
kommenden zwei Monaten nicht abgeschoben werden, unabhängig von
der rechtlichen Bewertung des OVG-Urteils.
mik/hgn
Über Köln lacht die Sonne .Über unser Land lacht die ganze Welt.
Wie kann man sich als Staat nur so vorführen lassen .
Wenn ich mein Strafmandat über 25 Euro nicht gezahlt hätte , würde ich heute in Erzwingungshaft sitzen .
Wie kann man sich als Staat nur so vorführen lassen .
Wenn ich mein Strafmandat über 25 Euro nicht gezahlt hätte , würde ich heute in Erzwingungshaft sitzen .
...wer bezahlt eigentlich die Anwältin die den Kasperl vertritt??
Der ehrliche Steuerzahler , er lebt doch oder hat zumindest von Sozialhilfe gelebt .
Das muß ich mal in der Türkei versuchen .
Das muß ich mal in der Türkei versuchen .
genau,die werden´s dir dann schon besorgen, oder wie man in Bayern so schön sagt: in die Schuh reinhelfen.
da bittet einer um Duldung, dessen langfristiges Ziel unser aller Tot ist .. unfassbar
ist doch schließlich für `nen guten Zweck. Europäisierung und Öffnung für andere Völker nennt man das dann..
ist das "Volkes Wille" Ich frage:
IST DAS VOLKES WILLE?!
Ich spreche jetzt eine Vermutung aus:
Nein, das ist nicht der Wille des deutschen Volkes!
IST DAS VOLKES WILLE?!
Ich spreche jetzt eine Vermutung aus:
Nein, das ist nicht der Wille des deutschen Volkes!
dat is der neue till,
er mäkt he wat de will,
fürt "D" absolut, hier vor,
kaplan vor noch eh dor,
zieiä and efbiei and undersocks
kölsche klüngel on three rocks
eulenspiegelei
ostern ostern ostern - hase igel-
schaut mal in den spiegel
ähhhhhhh nicht den
er mäkt he wat de will,
fürt "D" absolut, hier vor,
kaplan vor noch eh dor,
zieiä and efbiei and undersocks
kölsche klüngel on three rocks
eulenspiegelei
ostern ostern ostern - hase igel-
schaut mal in den spiegel
ähhhhhhh nicht den
zu 8#
gewählt ist gewählt
leider pech gehabt ihr rentner
oh,sory
hab mich ein wenig zu sehr politisch gesäuset
naja, di penzinbreise ist efekttif zu tief
ruf damit
in die höhhhhhhhhhhhhhh
un di wirtschaft trinkt nix
pech gehabt euch gut
drotzdem,
ener doener eh, egal
ei ei ei wie immer
gewählt ist gewählt
leider pech gehabt ihr rentner
oh,sory
hab mich ein wenig zu sehr politisch gesäuset
naja, di penzinbreise ist efekttif zu tief
ruf damit
in die höhhhhhhhhhhhhhh
un di wirtschaft trinkt nix
pech gehabt euch gut
drotzdem,
ener doener eh, egal
ei ei ei wie immer
#3
Die gleichen Idioten, die auch Kaplans Sozialhilfe bezahlen - naemlich WIR alle !
Die gleichen Idioten, die auch Kaplans Sozialhilfe bezahlen - naemlich WIR alle !
Kaplan sollte sich täglich
um 6.00 Uhr bei den Müllwerken Köln
zur Arbeitstherapie melden.
Hundekot im Kölner Stadtpark einsammeln
Mülleimer im Kölner Stadtpark leeren
Toiletten im Bahnhof reinigen.
Alles arbeiten mit denen auch andere Bürger
ihr Geld verdienen und davon noch Steuern
an den Deutschen Staat abführen.
Jede Toilettenfrau ist nützlicher für Deutschland
und zahlt montalich ihre Steuern über ihre
Lohnabrechnung.
Warum kann da Kaplan nicht mal
öffentliche Toiletten reinigen.
um 6.00 Uhr bei den Müllwerken Köln
zur Arbeitstherapie melden.
Hundekot im Kölner Stadtpark einsammeln
Mülleimer im Kölner Stadtpark leeren
Toiletten im Bahnhof reinigen.
Alles arbeiten mit denen auch andere Bürger
ihr Geld verdienen und davon noch Steuern
an den Deutschen Staat abführen.
Jede Toilettenfrau ist nützlicher für Deutschland
und zahlt montalich ihre Steuern über ihre
Lohnabrechnung.
Warum kann da Kaplan nicht mal
öffentliche Toiletten reinigen.
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