Einkünfte aus priv. Veräußerungsgeschäften - Frage - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 16.06.04 20:35:55 von
neuester Beitrag 19.06.04 12:27:40 von
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Hallo,
ich hoffe, ihr könnt mir helfen!
Nehmen wir mal an, man hat einen Verlustvortrag aus priv. Veräußerungsgeschäften iHv 10000€
Man macht im Jahr 2003 einen Gewinn von 4000€ mit Spekulationsgeschäften (Wertpapiere, Derivate), nach Halbeinkünfteverfahren bleiben 2000€ steuerpflichtig...
Es besteht sonst keine weitere Einkommensquelle, da man Student o.ä. ist.
Darf das Finanzamt die 2000€ einfach vom Verlustvortrag abziehen (verbleibend 8000€)? Ich entsinne mich, dass es doch eine Grenze von 7400€ gibt, bis zu der man nicht veranlagt werden kann. Demnach müsste der o.g. Verlustvortrag doch unverändert bleiben?!?! Oder beziehen sich die Grenze von 7400€ nicht auf Einkommen aus Spekulationsgeschäften?
Für Hilfe wäre ich dankbar!
XTrack
ich hoffe, ihr könnt mir helfen!
Nehmen wir mal an, man hat einen Verlustvortrag aus priv. Veräußerungsgeschäften iHv 10000€
Man macht im Jahr 2003 einen Gewinn von 4000€ mit Spekulationsgeschäften (Wertpapiere, Derivate), nach Halbeinkünfteverfahren bleiben 2000€ steuerpflichtig...
Es besteht sonst keine weitere Einkommensquelle, da man Student o.ä. ist.
Darf das Finanzamt die 2000€ einfach vom Verlustvortrag abziehen (verbleibend 8000€)? Ich entsinne mich, dass es doch eine Grenze von 7400€ gibt, bis zu der man nicht veranlagt werden kann. Demnach müsste der o.g. Verlustvortrag doch unverändert bleiben?!?! Oder beziehen sich die Grenze von 7400€ nicht auf Einkommen aus Spekulationsgeschäften?
Für Hilfe wäre ich dankbar!
XTrack
Niemand eine Idee?
Das Finanzamt kann die 2000 EUR abziehen. Dabei spielt es keine Rolle, dass sich das steuerlich deshalb nicht auswirkt, weil die Steuerschuld bereits ohne Abzug der 2000 EUR bei -0- (Null) liegt.
Danke! Aber das verstehe ich noch nicht ganz. Könntest Du das etwas weiter ausführen für mich?
Man hätte doch keine Steuererklärung abgeben müssen, da man unter den 7400€ liegt. Tut man dies aber doch, wird man "bestraft", indem der Verlustvortrag um 2000€ geschmälert wird.
Man hätte doch keine Steuererklärung abgeben müssen, da man unter den 7400€ liegt. Tut man dies aber doch, wird man "bestraft", indem der Verlustvortrag um 2000€ geschmälert wird.
Was mir paradox erscheint:
Eine Person ohne Verlustvortrag und ohne weiteres Einkommen macht mit Aktien 4000€ Gewinn und muss darauf keine Steuern zahlen, da die 7400€ nicht überschritten werden.
Eine Person mit Verlustvortrag und ohne weiteres Einkommen macht mit Aktien 4000€ Gewinn. Der Verlustvortrag mindert sich um 2000€
Eine faire steuerliche Behandlung wäre doch, wenn im zweiten Fall der Verlustvortrag nicht geschmälert wird.
Das verstehe ich nicht, ist das deutsche Steuersystem wirklich so unfair???
Eine Person ohne Verlustvortrag und ohne weiteres Einkommen macht mit Aktien 4000€ Gewinn und muss darauf keine Steuern zahlen, da die 7400€ nicht überschritten werden.
Eine Person mit Verlustvortrag und ohne weiteres Einkommen macht mit Aktien 4000€ Gewinn. Der Verlustvortrag mindert sich um 2000€
Eine faire steuerliche Behandlung wäre doch, wenn im zweiten Fall der Verlustvortrag nicht geschmälert wird.
Das verstehe ich nicht, ist das deutsche Steuersystem wirklich so unfair???
Die Anzahl unterschiedlicher Vorstellungen über Fairness im Steuersystem entspricht ungefähr der Anzahl der Steuerzahler.
Gut, da hast du recht
Kannst Du mir dann aber bitte noch meine letzte Frage beantworten? Wäre wirklich super!
Hätte man eine Steuererklärung abgeben müssen, man liegt doch unter den 7400€? Oder besteht, wenn man einmal einen Verlustvortrag geltend gemacht hat, die Pflicht, jedes Jahr so ein Teil einzureichen?
Danke!
Kannst Du mir dann aber bitte noch meine letzte Frage beantworten? Wäre wirklich super!
Hätte man eine Steuererklärung abgeben müssen, man liegt doch unter den 7400€? Oder besteht, wenn man einmal einen Verlustvortrag geltend gemacht hat, die Pflicht, jedes Jahr so ein Teil einzureichen?
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