checkAd

    vermietetete ETW- Darlehen ablösen oder verlängern? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 01.07.04 07:59:34 von
    neuester Beitrag 02.07.04 12:18:52 von
    Beiträge: 9
    ID: 875.779
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 1.064
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 01.07.04 07:59:34
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,
      ich habe eine Frage an die Immo/ bzw. Steuerexperten:
      das Darlehen ( 55.ooo) für meine vermietete ETw ( 400 kalt)
      soll in 6 Monaten abgelöst werden.
      Eigenkapital in dieser Höhe wäre vorhanden.
      machst es Sinn mein eEk dafür zu verwenden,
      oder soll ich besser einen neuen Kredit (Zinssatz 4,5%)
      aufnehmen und meine EK als Festgeld anlegen ( ebenfalls 4,5%)Steuerfreibetrag ist bereits ausgeschöpft.

      Grüße

      bombenleger1
      Avatar
      schrieb am 01.07.04 08:07:28
      Beitrag Nr. 2 ()
      1. Festgeld für 4,5 % p.a. gibt es nicht.
      2. Festgeldzinsen sind zu versteuern
      3. Ohne Kenntnis Deines Grenzsteuersatzes kann Dir niemand Deine Frage beantworten.
      Avatar
      schrieb am 01.07.04 08:15:35
      Beitrag Nr. 3 ()
      nimm den Kredit und Kauf Dir fuer das EK noch eine 2. Wohnung zum Vermieten oder lege es in einen Indexfonds oder sonstigen guten Fonds (z.B. MPC-Fonds) an.
      Festgeld fuer 4,5% ist sicher nicht zu empfehlen da die Zinsen/Inflation am Steigen sind.
      Avatar
      schrieb am 01.07.04 08:21:18
      Beitrag Nr. 4 ()
      @Bombenleger:

      Besser Kredit zurückzahlen, als die Kohle an der Börse zu verzocken!

      Ansonsten gehe ich von leicht steigenden Zinsen aus.

      Was aber nicht sicher ist.

      Kannst ja Deinen Steuerberater fragen, wenn Du ein gutes Verhältnis zu ihm hast und er Dir nicht nur Lebensversicherungen verkaufen will.
      Avatar
      schrieb am 01.07.04 08:24:55
      Beitrag Nr. 5 ()
      Die wohl einzige richtige Antwort hier ist #2 ...:rolleyes:

      Trading Spotlight

      Anzeige
      JanOne
      3,9700EUR +3,66 %
      Heftige Kursexplosion am Montag?!mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 01.07.04 09:00:32
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hallo testersteron,

      zu1) festgeld für 4,5% gibts z.B. bei der Weberbank oder
      Bspk Mainz, Laufzeit allerdings 8- 10 Jahre.

      zu 2)Selbstverständlich muß ich die Festgeldzinsen versteuern,aber: die Mieteinnahme muß ich ebenfalls versteuern,sollte ich einen neuen Kredit aufnehmen könnte ich jedoch die zu versteurende Mieteinnahmen um die Schuldzinsen reduzieren...

      zu 3) mein Steuersatz beträgt 40%

      also nochmals die Frage:
      besser neuen Kredit aufnehmen und mit den Schuldzinsen
      die zu versteuerden Mieteinnahmen reduzieren, dafür aber das als Festgeld angelegte Eigenkapital versteuern,

      oder mit EK den Kredit ablösen?
      Avatar
      schrieb am 01.07.04 10:14:04
      Beitrag Nr. 7 ()
      Also da muss man mal rechnen:

      Schuldzinsen:

      55.000 x 4,5 % (wirklich so günstig?) = 2.475,00 € jährlich

      2.475 x 40 % = Steuerersparnis 990,00 €

      Guthabenszinsen:

      55.000 x 4,5 % = 2.475,00 €

      2.475 x 40 % = Steuerbelastung 990,00 €

      Na wenn sich da mal nicht alles aufhebt?

      Fazit:

      Sofern Du Deinen Sparerfreibetrag schon aus anderen Einnahmen voll ausschöpfst und Du nicht mehr Zinsen für Dein Geld bekommst als Du bei einen Darlehen bezahlen musst, macht es Sinn, dass Darlehen mit dem EK zu tilgen.
      Avatar
      schrieb am 01.07.04 14:49:23
      Beitrag Nr. 8 ()
      #7

      Genau, die Frage nach dem Grenzsteuersatz ist überhaupt nur dann interessant, wenn eine steuerbegünstigte Anlageform für das ggf. dann freie EK gewählt werden würde (z.B. HEV bei Aktien, Einnahmen, die einem DBA unterliegen). Dann ergibt sich nämlich bei theoretisch gleichem Kredit- und Habenzinssatz ein Saldo zu Gunsten des Anlegers.

      #1

      Zu den 4,5% Kreditzins: Für welchen Zinsfestschreibungszeitraum gilt dieser Zins? Für 10 Jahre wäre er gut, für 5 Jahre weniger gut.

      Ein Aspekt, der bisher noch nicht erwähnt wurde ist der, dass nachdem der Kredit zurückgezahlt wurde die Zinsen bei einer möglichen späteren Wiederaufnahme NICHT(!) mehr als Werbungskosten bei den Einkünften aus V+V für dieses Objekt angesetzt werden können. Es gibt immer wieder Leute, die sich dann wundern ... Thread: Finanzamt erkennt Hypothekenzinsen nicht an

      Grüße K1
      Avatar
      schrieb am 02.07.04 12:18:52
      Beitrag Nr. 9 ()
      zu 1

      also manchmal kann man nur staunen. Rechne noch zwei bis drei Wochen um den richtigen Weg zu finden ca. 30€ p.A. Steuern zu sparen. Lächerlich.

      Hypothek tilgen. Dann kannste die 400€ monatlich abends in die Musikbox werfen. Oder in nen Fondsparplan. Kommt u.U. aufs selbe raus.


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      vermietetete ETW- Darlehen ablösen oder verlängern?