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    DER BÖRSENDIENST hat 4MBO bei 6€ zum Kauf empfohlen, dann ABSTURZ auf 13cent - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 07.07.04 15:00:47 von
    neuester Beitrag 20.07.04 00:05:01 von
    Beiträge: 8
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      schrieb am 07.07.04 15:00:47
      Beitrag Nr. 1 ()
      4MBO – Die perfekte Turn-Around-Story!

      Mit diesem Titel hatte ich Ihnen Anfang August die Aktie an dieser Stelle dringend zum Kauf empfohlen!

      Damals kratzte der Kurs von 4MBO unmittelbar an den 52-Wochen-Hochs und pendelte zwischen EUR 4 und 4.50! Sie haben sicherlich schon einen Blick auf den heutigen Kurs geworfen: Mit einem Plus von rund 10% kletterte 4MBO auf ein neues 52-Wochen-Hoch bei EUR 6!



      Da sehen Sie mittlerweile eine erste Bestätigung für unser massives Trommeln in den vergangenen Wochen. Seit Monaten glänzt das Unternehmen mit einem starken Turn-Around und konnte schon im ersten Halbjahr ein positives EBIT-Ergebnis abliefern. Doch die traditionell erfolgreichen Monate vor Weihnachten sind nun erst angelaufen. Vor einigen Tagen erst startete 4MBO mit dem bewährten Konzept eine neue Marketing-Aktion für den Volks-PC! Über den Lebensmitteldiscounter PLUS sowie über das Internet-Portal BILD.T-ONLINE vertreibt der Discounter seit dem 29. September wieder einen top-ausgerüsteten PC für den werbungsträchtigen Preis von EUR 999!

      Ziel ist es, einen hoch modernen PC mit allerlei Zubehör wie einem DVD-Brenner auch der breiten Masse zu einem vernünftigen Preis anbieten. Vergleichbare Aktionen in den vergangenen Monaten waren stets erfolgreich. Schon Ende August verkaufte 4MBO über die 274 Filialen der Baumarktkette PRAKTIKER hochwertige DVD-Recorder zum Schnäppchenpreis von EUR 399! Für das laufende Quartal konnte man sich weitere Aufträge für DVD-Recorder von anderen Handelspartnern sichern. Wir sind sicher: Diese hochvolumigen Verkaufsaktionen werden sich bis zum Jahresende auch kräftig auf die Bilanz auswirken:

      Per Jahresende soll schon ein Umsatz von EUR 290 Mio. in den Büchern stehen! Und nach einem Verlust im vergangenen Geschäftsjahr von EUR 1.59/Aktie erwartet man nun einen Gewinn von EUR 0.58/Aktie. Dieser Trend setzt sich in den kommenden Jahren dann nahtlos fort, im kommenden Jahr rechnen Analysten bereits mit einem EPS von EUR 0.78, per 2005 dann sogar schon EUR 1.11! Das ohnehin schon spottbillige KGV von 10 fällt dabei auf lächerliche 5 zurück!

      Dass diese absurden Bewertungen bei 4MBO nicht auf Dauer bestehen können, scheint auch der Markt langsam zu registrieren. Erst heute ziehen zwei bekannte Börsendienste mit Kaufempfehlungen nach. Leser von HOT STOCKS EUROPE sitzen allerdings bereits auf einem Gewinnpolster zwischen 30 und 40% seit unserer Kaufempfehlung vor gerade einmal 8 Wochen. Geben Sie von Ihrem Posten dennoch kein Stück aus der Hand, wir halten an unserem „Strong Buy“-Rating und einem ersten schnellen Kursziel von EUR 8-10 fest! WKN 548 780, Kurs aktuell EUR 6, Reuters MB4G

      Sichern auch Sie sich Ihren Informationsvorsprung vor der breiten Masse und holen Sie sich mit HOT STOCKS EUROPE den führenden Börsenbrief für Investments in europäischen Wachstumswerten! 4 MBO ist übrigens auch seit Wochen bereits in unserem Musterdepot vertreten, mit dem wir seit Jahresbeginn spektakuläre 86,4% in der Gewinnzone liegen!

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      schrieb am 07.07.04 15:08:35
      Beitrag Nr. 2 ()
      mit PRS läuft die nächste grosse Abzocke an !
      WACHT ENDLICH AUF
      Avatar
      schrieb am 07.07.04 15:09:10
      Beitrag Nr. 3 ()
      mit PRC läuft die nächste grosse Abzocke an !
      WACHT ENDLICH AUF
      Avatar
      schrieb am 07.07.04 15:42:46
      Beitrag Nr. 4 ()
      DER BÖRSENDIENST rechnet mit der Gier der Lemminge und hat damit Erfolg
      Avatar
      schrieb am 07.07.04 15:59:32
      Beitrag Nr. 5 ()
      es wird ordentlich abverkauft !! gestern pusht Frick und heute DER BÖRSENDIEST !kein Wunder , nach 1000%
      die Lemminge saugen alles auf , wie einst bei 4MBO

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      CEO lässt auf “X” die Bombe platzen!mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 07.07.04 16:38:39
      Beitrag Nr. 6 ()
      Tut weh, nicht dabei zu sein, gelle!!
      Avatar
      schrieb am 08.07.04 09:58:07
      Beitrag Nr. 7 ()
      Frick & DER BÖRSENDIEST verkaufen zusammen 2,4 Mio PRC-Aktien !kauf im bereich 40cent
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      schrieb am 20.07.04 00:05:01
      Beitrag Nr. 8 ()
      Alle geprellte 4MBO Aktionäre hier lesen:

      Infomatec-Geschädigte können Ex-Vorstände verklagen

      Karlsruhe (dpa) - Geprellte Anleger können bei falschen Pflichtmitteilungen eines Unternehmens künftig wirkungsvoller direkt gegen die Vorstände auf Schadensersatz klagen. Im Fall des Augsburger Software-Unternehmens Infomatec bejahte der Bundesgerichtshof (BGH) erstmals eine persönliche Haftung von Vorständen wegen «vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung».

      Aktionäre können die Firmenchefs in vollem Umfang regresspflichtig machen, wenn sie durch falsche Ad-Hoc-Mitteilungen zum Kauf von Aktien verleitet worden sind, heißt es in dem Grundsatzurteil. (Aktenzeichen: II ZR 217/03, 218/03 u. 402/02 vom 19. Juli 2004)

      Das Neue-Markt-Unternehmen Infomatec, das 1998 an die Börse gegangen war, hatte 1999 mehrere falsche Ad-Hoc-Mitteilungen herausgegeben, unter anderem über einen angeblichen Großauftrag von MobilCom. Der Kurs war zunächst in die Höhe geschossen, inzwischen sind die Papiere fast wertlos. Die beiden vor dem BGH verklagten Ex-Vorstände der Infomatec, Alexanter Häfele und Gerhard Harlos, sind vom Landgericht Augsburg zu Haftstrafen verurteilt worden, die bei Harlos zur Bewährung ausgesetzt wurde. Der Münchner Rechtsanwalt Klaus Rotter, der den Musterprozess gegen Infomatec seit fast vier Jahren führt, misst dem Urteil große Bedeutung für den Aktionärsschutz bei, unter anderem in Prozessen gegen die Vorstände von ComROAD und EM.TV.

      Laut BGH liegt für die Aktionäre die Hauptschwierigkeit in dem Nachweis, dass der Kauf tatsächlich im Zusammenhang mit der Falschmitteilung liegt. In einem der drei entschiedenen Fälle gab der BGH dem Kläger in vollem Umfang Recht, weil das OLG München den Zusammenhang zwischen Unternehmensnachricht und dem nur zwei Monate später erfolgten Kauf bejaht hatte.

      Ein weiteres Verfahren verwies der II. Zivilsenat an das OLG München zur abschließenden Entscheidung zurück. Für die Beweisführung gestanden die Karlsruher Richter den Anlegern Beweiserleichterungen zu. «Je näher der Kauf bei der Ad-Hoc-Mitteilung liegt, desto wahrscheinlicher ist es, dass im Hinblick auf die Mitteilung gekauft wurde», sagte der Senatsvorsitzende Völker Röhricht bei der Urteilsverkündung. Die durch eine solche Information ausgelöste positive Anlegerstimmung sei dafür ein «wichtiges Indiz».

      Eine schematische Festlegung bestimmter Fristen scheidet nach den Worten des Senats allerdings aus. Der Kauf eines Wertpapiers werde von vielen Faktoren bestimmt. Wenn sich inzwischen etwa die Konjunktureinschätzung geändert habe oder neue Unternehmensdaten auf dem Tisch lägen, dann werde der Zusammenhang zwischen Falschmitteilung und Kaufentschluss «verwässert». In einem dritten Fall scheiterte der Kläger, weil die Order erst sechs Monate nach der letzten unrichtigen Information getätigt wurde.

      erschienen am 19.07.2004 um 12:25 Uhr
      © WELT.de


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