Redes Haftpflichtversicherers - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 08.07.04 12:15:17 von
neuester Beitrag 09.07.04 08:33:51 von
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ID: 878.316
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Hallo beisamen,
ich hätte da mal ne Frage.
Einem Freund von mir ist folgendes passiert.
Er hat für seinen Sohn einen Roller gekauft und auf seinen Namen versichert (Mopedkennzeichen/Versicherungskennzeichen).
Der Sohn, der das Fahrzeug ausschl. nutzt, hat den Roller etwas getunt und damit einen Unfall gebaut.
Lt. Versicherung ist damit die Betriebserlaubnis und somit
die Versicherung erloschen, bzw. will hetzt von meinem
Bekannten EUR 5.000,- an Regress für die verauslagten
Unfallkosten !
Nach meinem Rechtsempfinden ginge das ja auch in Ordnung, zumal der Vater (mein Bekannter) ja auch Fahrzeughalter, und damit für das Fzg. verantwortlich ist !
Ich habe jedoch schon mal gehört, das der Versicherungsnehmer von seiten der Versicherung für von
Angehörigen verursachten Schäden (hier der in häusl. Gemeinschaft wohnende Sohn) nicht in Regress genommen werden kann !?
Weiß hierzu jemand, soweit es das überhaupt gibt,
die entspr. Rechtsgrundlage, oder wo man hierzu entspr.
nachlesen könnte (habe schon ünber Goggle versucht, aber da kommt nichts in diese Richtung !);
Wie gesagt es geht nicht darum ob der Regress an sich gerechtfertigt wäre - das is er ja eigentlich !?
Es geht darum, ob der Versicherungsnehmer für seinen
(Angehörigen) Sohn in Regress genommen werden kann !
Wäre echt Super von Euch etwas zu höhren !
Mfg
baereli
ich hätte da mal ne Frage.
Einem Freund von mir ist folgendes passiert.
Er hat für seinen Sohn einen Roller gekauft und auf seinen Namen versichert (Mopedkennzeichen/Versicherungskennzeichen).
Der Sohn, der das Fahrzeug ausschl. nutzt, hat den Roller etwas getunt und damit einen Unfall gebaut.
Lt. Versicherung ist damit die Betriebserlaubnis und somit
die Versicherung erloschen, bzw. will hetzt von meinem
Bekannten EUR 5.000,- an Regress für die verauslagten
Unfallkosten !
Nach meinem Rechtsempfinden ginge das ja auch in Ordnung, zumal der Vater (mein Bekannter) ja auch Fahrzeughalter, und damit für das Fzg. verantwortlich ist !
Ich habe jedoch schon mal gehört, das der Versicherungsnehmer von seiten der Versicherung für von
Angehörigen verursachten Schäden (hier der in häusl. Gemeinschaft wohnende Sohn) nicht in Regress genommen werden kann !?
Weiß hierzu jemand, soweit es das überhaupt gibt,
die entspr. Rechtsgrundlage, oder wo man hierzu entspr.
nachlesen könnte (habe schon ünber Goggle versucht, aber da kommt nichts in diese Richtung !);
Wie gesagt es geht nicht darum ob der Regress an sich gerechtfertigt wäre - das is er ja eigentlich !?
Es geht darum, ob der Versicherungsnehmer für seinen
(Angehörigen) Sohn in Regress genommen werden kann !
Wäre echt Super von Euch etwas zu höhren !
Mfg
baereli
Tschuldigung
Soll natürl. Regress heißen im Betreff !
Mfg
baereli
Soll natürl. Regress heißen im Betreff !
Mfg
baereli
RE: Regress
jo, das geht völlig in Ordnung. Zum Glück hat der Gesetzgeber den Regress bei 5.000 Euro gedeckelt, sonst könnte der Vater alles zahlen.
Wen es interessiert :
§ 2 Ziff.2 AKB ...durch die Versicherung in Regreß genommen werden, wenn man dem VN eine Obliegenheitsverletzung nachweist, die er selbst begangen oder schuldhaft ermöglicht haben.
Das "schuldhaft ermöglicht" ist hier einschlägig.
Der Bekannte muss zahlen und sollte mal besser auf seinen Sohn achten.
Vielleicht hilft Dir das weiter.
SOM
jo, das geht völlig in Ordnung. Zum Glück hat der Gesetzgeber den Regress bei 5.000 Euro gedeckelt, sonst könnte der Vater alles zahlen.
Wen es interessiert :
§ 2 Ziff.2 AKB ...durch die Versicherung in Regreß genommen werden, wenn man dem VN eine Obliegenheitsverletzung nachweist, die er selbst begangen oder schuldhaft ermöglicht haben.
Das "schuldhaft ermöglicht" ist hier einschlägig.
Der Bekannte muss zahlen und sollte mal besser auf seinen Sohn achten.
Vielleicht hilft Dir das weiter.
SOM
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