08.07.04 DGAP-Ad hoc: Vivanco Gruppe AG <DE0007602906> deutsch - 500 Beiträge pro Seite
neuester Beitrag 11.07.04 20:44:45 von
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Vivanco AG bestätigt und erweitert sein Führungsteam
Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Vivanco AG bestätigt und erweitert sein Führungsteam
AG, einer der führenden europäischen Zubehörspezialisten, hat in seiner jüngsten
Sitzung den laufenden Vorstandsvertrag von Frank Bussalb (42) vorzeitig bis
Mitte 2008 verlängert. Er verantwortet bisher schon den weltweiten Vertrieb der
Gruppe inklusive der acht europäischen Tochtergesellschaften.
Zusammen mit dem Vorstandsvorsitzenden der Gruppe, Paul Jähn (43), bildet er den
zweiköpfigen Vorstand.
Mit dieser langfristigen Personalentscheidung dokumentieren Aufsichtsrat und
Vorstand ihr gestärktes Vertrauen in die bisherige sehr erfolgreiche
Neuausrichtung der Vivanco Gruppe AG.
Des weiteren hat Vivanco Hans Tscherniewski (48), Prokurist, als neuen
Einkaufsleiter und Geschäftsführer ihrer Tochtergesellschaft in Hong Kong
gewinnen können. Er war zuvor in leitender Einkaufsfunktion für die Haettich-
Gruppe tätig.
Zusätzlich hat sich Vivanco mit dem sehr erfahrenen Peter Zabel (63) als neuem
Personalleiter und Prokuristen verstärkt. Er war zuvor Personalleiter der
Panasonic Vertriebsgesellschaft in Hamburg.
Thomas Benecke (41) ist nunmehr als Prokurist für das gesamte europäische
Produktmarketing der Gruppe verantwortlich, und Volkmar Heimann (49),
Vertriebsleiter Deutschland, wurde ebenfalls zum Prokuristen ernannt. Er war
zuvor Vertriebsleiter Deutschland von Sharp.
Mit dieser Bestätigung und Erweiterung des Führungsteams investiert die Vivanco
Gruppe AG weiter in hochqualifiziertes und international erfahrenes Management,
um die sich ihr bietenden Marktchancen noch besser als zuvor ausschöpfen zu
können und damit ihre Position als einer der europaweit führenden
Zubehörspezialisten weiter konsequent ausbauen zu können.
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 08.07.2004
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WKN: 760290; ISIN: DE0007602906; Index:
Notiert: Amtlicher Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in Berlin-
Bremen, Düsseldorf, Hamburg, München und Stuttgart
Autor: import DGAP.DE (© DGAP),13:49 08.07.2004
Konntest Du auch nicht, weil mein Beitrag ironisch gemeint war
Aber im Ernst: wenn diese (mit Sicherheit gutbezahlten) Typen im Vorstand auch nur einen Funken Vertrauen in ihre Arbeit hätten, würden sie doch auf diesem (vermeintlich günstigen) Aktienstand auch mal paar Mille für einen Aktienkauf springen lassen. Aber im letzten Jahr konnte ich diesbezüglich keine einzige Meldung von einem Insiderkauf finden.
Ist doch wohl etwas komisch.
Good trades
TB
immer wieder mal ein paar Stücke ohne das einer was merkt,
und wenn dann alles rund läuft,kaufen sie ein größeres
Paket,daß dann natürlich auch meldepflichtig wäre
O.K. - hatte den Smilie nicht/falsch gedeutet.
Heute schon wieder eine Nachricht aus dem Hause Vivanco. Nix Neues ... sobald die per ad hoc melden, eine neue Putzfrau eingestellt zu haben, erwäge ich doch noch vorzeiges Glattstellen meiner V.-Position.
Wenn alle Abteilungen einen solchen output-Schub wie die IR von Vivanco aktuell erleben, sehen wir innerhalb der nächsten Monate Kurse von 5 + x ...
@Timburg #5: Genau das ist eine ganz wichtige Frage, warum es diesbezüglich auch von den "alten" (Wilmes etc.) keine Meldung gibt und gab. Ist es eigentlich grundsätzlich veröffentlichungspflichtig, wenn jemand von den in der Ad-hoc genannten Käufe tätigt oder gibt es einen Ermessensspielraum?
Und wo ich schon beim Fragen bin: Ist der Tatbestand, der gemeldet wurde, eigentlich zwingend Ad-hoc-pflichtig? Bislang hat ja Vivanco nix veröffentlicht, wenn es sich nur irgendwie vermeiden ließ. Es wäre ja sehr schön, wenn diesbezüglich eine Änderung der Firmenpolitik erkennbar wäre.
Und die Meldung ist ja auch schon auf der Homepage, das hat früher auch schon mal länger gedauert. Vielleicht wird es ja doch noch was mit IR-Aktivitäten bei Vivanco ...
Viele Grüße und ein schönes Wochenende
Euer Hausarzt
Nach §15a WpHG müssen Vorstände und Aufsichtsräte den Erwerb oder Verkauf von Aktien des eigenen Unternehmens (oder von Wertpapieren mit Bezug zur Aktie, also Optionen) melden. Im Rahmen des Finanzmarktförderungsgesetzes gilt diese Regelung seit dem 01.07.2002. Wenn seit diesem Zeitpunkt nichts gemeldet wurde, scheinen bei Vivanco keine directors dealings gelaufen zu sein.
Im Geschäftsbericht sind nur die noch gültigen Optionen des Vorstands aus diversen Aktienoptionsprogrammen verzeichnet.
Leider ist im März die Tranche zum Ausübungskurs von EUR 18,00 ausgelaufen ... Schade!
Die nächste läuft bis Februar 2005, Basispreis EUR 14,11. Ob sie das wohl noch schaffen?
Schönen Abend und nettes Wochenende
BReal
§15a WpHG gilt nur, wenn das Volumen in 30 Tagen 25.000 Euro pro Nase übersteigt. Falls sie also die 100er Pakete wegsammeln, wird nichts veröffentlicht.
Jetzt aber:
Tschö!
BReal
Danke für Deine schnellen Infos; das beruhigt mich denn auch. Eigentlich finde ich es selbstverständlich, dass (leitende) Mitarbeiter börsennotierter Unternehmen auch Aktien ihres Unternehmens haben sollten. Aber für 25.000 EUR muss ja nicht gleich sein. Und in der Vergangenheit war es ja so, dass Vivanco nix gemeldet hat, was nicht zwingend veröffentlichungspflichtig war.
Viele Grüße
Euer Hausarzt
P.S.: Unser Briefträger hier hat übrigens auch Post-Aktien; die einzigen Aktien, die er hat. Und das finde ich klasse, dass er sich so mit seinem Arbeitgeber identifiziert. Er hat nicht mal übermäßig gejammert, als sie bei 8 EUR irgendwas standen, sondern dazugekauft ...
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