zahlungsverkehr und schecks - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 11.07.04 12:52:06 von
neuester Beitrag 12.07.04 08:14:57 von
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Hallo,
ich habe folgenden Fall, ich habe von bei der DWS mein Depot aufgelöst. Ich gab an den Betrag auf mein Konto zu überweisen. Stattdessen bekam ich aber einen Scheck.
Naja gut dachte ich und löste ihn bei meiner Bank ein . 2 Tage nachdem ich den Scheck gutgeschrieben bekam, überwies mir die DWS nochmal den gleichen Betrag.
Was wird nun passieren ? Wird der schon eingelöste Scheck zurückgebucht, oder bekomme ich von denen eine Auffoderung das Geld zurückzuzahlen ? Oder ist es wie bei Monopoly : Bankirrtum zu Ihren Gunsten ?
ich habe folgenden Fall, ich habe von bei der DWS mein Depot aufgelöst. Ich gab an den Betrag auf mein Konto zu überweisen. Stattdessen bekam ich aber einen Scheck.
Naja gut dachte ich und löste ihn bei meiner Bank ein . 2 Tage nachdem ich den Scheck gutgeschrieben bekam, überwies mir die DWS nochmal den gleichen Betrag.
Was wird nun passieren ? Wird der schon eingelöste Scheck zurückgebucht, oder bekomme ich von denen eine Auffoderung das Geld zurückzuzahlen ? Oder ist es wie bei Monopoly : Bankirrtum zu Ihren Gunsten ?
ich gehe mal davon aus das die DWS das irgenwann merkt das jemand geschlampt hat, ferner gehe ich davon aus es handelt sich um ein Kontokorrentkonto, es wird irgendwann zur Buchungskorrektur kommen demnächst.
Ob nun der Scheck oder die Überweisung zurückgebucht wird ist doch eigentlich egal oder ?
Ob nun der Scheck oder die Überweisung zurückgebucht wird ist doch eigentlich egal oder ?
Hallo,
theoretisch schon, soviel ich weiß, kann man Überweisungen -anders als Lastschriften - ja nicht mehr rückgängig machen. Insofern würde mich nur mal interessieren ob man Schecks einfach so stornieren kann
theoretisch schon, soviel ich weiß, kann man Überweisungen -anders als Lastschriften - ja nicht mehr rückgängig machen. Insofern würde mich nur mal interessieren ob man Schecks einfach so stornieren kann
#1
abwarten und bier trinken ...
abwarten und bier trinken ...
Hi Merlin,
die Sache wird der DWS sicherlich auffallen - was könnte dann passieren:
1. Ein Überweisungsrückbuchung ist ohne Deine Zustimmung nicht möglich, wenn Du vom ÜW-Eingang (zB durch Kontoauszugsabruf) bereits Kenntnis erlangt hast.
2. Schecks werden auf Deinem Konto mit Zusatz `EV (=Eingang vorbehalten)` gutgeschrieben. Das bedeutet, daß der Scheck zwar gebucht ist, aber noch innerhalb einer bestimmten Frist (idR 5-7 Tage) wieder storniert werden kann, weil das Konto das Ausstellers nicht gedeckt ist oder der Aussteller den Scheck inzwischen widerrufen hat.
3. Sollte auch Punkt 2 nicht eintreten, wirst Du irgendwann eine Rückzahlungsaufforderung der DWS erhalten, die Du dann befolgen musst. Schließlich hat die doppelte Zahlung der DWS an Dich keinen Grund sondern beruht auf einen Fehler ... sieh mal im BGB unter `Ungerechtfertigter Bereicherung` nach!
Eine schöne Woche noch!
Rene
die Sache wird der DWS sicherlich auffallen - was könnte dann passieren:
1. Ein Überweisungsrückbuchung ist ohne Deine Zustimmung nicht möglich, wenn Du vom ÜW-Eingang (zB durch Kontoauszugsabruf) bereits Kenntnis erlangt hast.
2. Schecks werden auf Deinem Konto mit Zusatz `EV (=Eingang vorbehalten)` gutgeschrieben. Das bedeutet, daß der Scheck zwar gebucht ist, aber noch innerhalb einer bestimmten Frist (idR 5-7 Tage) wieder storniert werden kann, weil das Konto das Ausstellers nicht gedeckt ist oder der Aussteller den Scheck inzwischen widerrufen hat.
3. Sollte auch Punkt 2 nicht eintreten, wirst Du irgendwann eine Rückzahlungsaufforderung der DWS erhalten, die Du dann befolgen musst. Schließlich hat die doppelte Zahlung der DWS an Dich keinen Grund sondern beruht auf einen Fehler ... sieh mal im BGB unter `Ungerechtfertigter Bereicherung` nach!
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