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    ALGII-Fragebögen illegal? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 20.07.04 13:27:55 von
    neuester Beitrag 12.08.04 11:51:53 von
    Beiträge: 61
    ID: 882.323
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      schrieb am 20.07.04 13:27:55
      Beitrag Nr. 1 ()
      Neueste Erkenntnis:Die Fragebögen verstoßen eindeutig gegen den Datenschutz !


      Thomas Hoeren, Professor für Medienrecht in Münster. "Aber hier zu Lande ist das Erheben und Abspeichern von Daten ohne Einwilligung der Betroffenen eindeutig illegal."


      Also müssen vorher alle Betroffenenen von der Geliebten, Eehefrau/mann, den Mitbewohnern und Vermietern und Hausverwaltungen Einverständniserklärungen eingeholt werden!
      Avatar
      schrieb am 20.07.04 16:09:58
      Beitrag Nr. 2 ()
      kein mensch ist illegal und kein fragebogen ist illegal :D
      Avatar
      schrieb am 20.07.04 16:30:09
      Beitrag Nr. 3 ()
      #2 wo ist der Haken bei Dir?

      "Illegalität (lat.) ist das Gegenteil von Legalität, also ein Verstoß gegen die bestehend staatlichen Gesetze, bzw. ungesetzliches, gesetzwidriges Handeln und Leben."


      Illegal - aber nicht faschistoid...:D
      Avatar
      schrieb am 20.07.04 18:14:43
      Beitrag Nr. 4 ()
      "Die Menschen sind zu Recht zornig"

      Die Antragsformulare für das neue Arbeitslosengeld II sorgen weiter für hitzige Auseinandersetzungen. Während Wirtschaftsminister Wolfgang Clement den Fragebogen verteidigt und telefonische Nachhilfe anbietet, hält der oberste Datenschützer des Bundes einen Teil der Fragen für unzulässig. Sozialverbände erwarten, dass viele Antragsteller völlig überfordert sind.



      AP
      Arbeitssuchende: "Wer nicht zurechtkommt, soll mich anrufen
      Berlin - "Die Formulare sind hervorragend", sagte Clement und veranschlagte für das Ausfüllen des 16-seitigen Fragebogens "eine halbe bis dreiviertel Stunde.

      Zu eine völlig anderen Bewertung gelangt Adolf Bauer, Präsident des Sozialverbands Deutschland (SvD). Er geht davon aus, dass viele Menschen nicht in der Lage sind den Antrag vollständig auszufüllen - "mit allen Konsequenzen für die Auszahlung". Die Antragsformulare kritisierte er als "abschreckenden Perfektionismus". Ohne fremde Hilfe könnten die Bögen nicht ausgefüllt werden. Diese werde in den Arbeitsagenturen aber nicht in ausreichender Zahl leistbar sein. Das "Hartz IV"-Gesetz sei schlampig gemacht, was zu Lasten der Betroffenen gehe. "Die Menschen sind zu Recht zornig", sagte der SvD-Präsident.

      Am Vortag hatten die Arbeitsagenturen begonnen, die Fragebögen an rund 2,2 Millionen Arbeitslosengeld-Bezieher zu verschicken - mit der Aufforderung, sie "möglichst frühzeitig und vollständig ausgefüllt" an die Arbeitsämter zurückzuschicken und dabei "auf keinen Fall unrichtige Angaben zu machen".

      Hartz IV - vernünftige Reform oder bürokratisches Ungetüm?


      Clement sieht die Schuld an der momentanen Verwirrung bei den Empfängern des neuen Arbeitslosengeldes. Wenn es jetzt Kritik gebe, zeige das nur, dass sich viele Betroffene nicht rechtzeitig um die notwendigen Informationen gekümmert hätten, sagte der Minister. Wer Geld vom Staat beanspruche, müsse diese Arbeit aber auf sich nehmen. "Wer nicht zurechtkommt, soll mich anrufen!", so Clement.

      Service-Hinweis für weitere Nachfragen: Die Telefon- und Faxnummern des Clement-Ministeriums finden sich hier.

      Die Betroffenen sollen auf den Formularen genaue Angaben über Einkommen, Vermögen, Wohn- und Familienverhältnisse machen. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, sagte dazu am Dienstag, er habe erhebliche Bedenken. Insbesondere das Zusatzblatt 2, in dem es um die Einkommenserklärung und die Verdienstbescheinigung geht, sei "mit dem Sozialgeheimnis nicht vereinbar", urteilte Schaar.


      ZUM THEMA IM INTERNET

      Clements Help-Hotline


      SPIEGEL ONLINE ist nicht verantwortlich für die Inhalte externer Internetseiten.

      Die Verwendung dieses Vordrucks führe dazu, dass der Arbeitgeber eines Angehörigen Kenntnis von geschützten Daten des Mitarbeiters und des Antragstellers erlange, die nicht für ihn bestimmt seien. Da keine gesetzliche Pflicht für Angehörige erkennbar sei, den BA-Vordruck zu verwenden, könne der Verdienst auch auf andere Art und Weise, etwa durch einen neutralen Gehaltsnachweis, bescheinigt werden, fügte Schaar hinzu.

      Er forderte, die Bundesanstalt müsse "dringend öffentlich auf diese datenschutzgerechte Möglichkeit des Verdienstnachweises hinweisen und auch ihr Beratungspersonal entsprechend informieren".

      Wie immer bewundernswert, die bis ins kleinste durchdachte Gesetzgebung - als wenn es das erste Mal wäre... :mad:
      Avatar
      schrieb am 20.07.04 20:24:10
      Beitrag Nr. 5 ()
      Habe mich eh schon nach der Rechtsgrundlage gefragt.

      Es werden ja Angaben zu Einkommen und Vermögen nicht nur
      von dem Leistung beantragenden sondern auch von dessen
      keine Leistung verlangenden Lebenspartner verlangt.

      Wieso soll jemand, der keine Leistung haben will, vor der
      Arbeitsagentur die Hosen runterlassen und seine wirtschaft-
      liche Situation offenbaren und belegen?

      Wer hat darauf einen Rechtsanspruch? Die Arbeitsagentur?
      Der Leistungsbeantrager? Und worauf beruht dieser Rechts-
      anspruch?

      Und was passiert, wenn der keine Leistung erwartende Lebens-
      gefährte der arroganten Ansicht ist, seine wirtschaftlichen
      Verhältnisse gingen nur ihn etwas an?

      Fragen über Fragen!

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      Avatar
      schrieb am 20.07.04 20:58:24
      Beitrag Nr. 6 ()
      #5 goldless - exakt so ist es....

      Bei getrennter EkSt-Veranlagung z. B. braucht der eine Ehepartner durchaus nicht immer das Vermögen des anderen zu kennen, bzw. er hat imho - im Normalfall, also ohne Streit um Versorgungszuwendungerén etc.) nicht mal einen Rechtsanspruch darauf!

      Bei gemeinsamer Veranlagung wissen viele trotzdem nicht, was sie unterschreiben....
      Avatar
      schrieb am 20.07.04 21:09:29
      Beitrag Nr. 7 ()
      webmaxx,

      noch herber wird es bei unverheirateten Paaren.

      Ich frage mich, was passiert praktisch, wenn ein Lebenspartner,
      der keinen Anspruch auf Leistungen erhebt, seine wirtschaft-
      lichen Verhältnisse nicht offenlegen will.

      Kann man ihn zwingen? Auf welcher Grundlage?
      Avatar
      schrieb am 20.07.04 21:29:03
      Beitrag Nr. 8 ()
      Bisher bei Beantragung von Arbeitslosenhilfe mussten die Bögen doch auch schon ausgefüllt werden. Nur die Freigrenzen waren halt nicht 200€ sondern 500€/Jahr.

      @goldless
      ....Ich frage mich, was passiert praktisch, wenn ein Lebenspartner, der keinen Anspruch auf Leistungen erhebt, seine wirtschaftlichen Verhältnisse nicht offenlegen will....

      Nunja, wer nicht will der hat schon...
      Avatar
      schrieb am 20.07.04 21:33:10
      Beitrag Nr. 9 ()
      Birk35
      wenn Auskunft verweigert wird, dann geht der Antragsteller wohl leer aus!
      Avatar
      schrieb am 20.07.04 21:38:57
      Beitrag Nr. 10 ()
      #9 - das ist doch das Problem:rolleyes:

      Kann man dem Antragsteller Leistungen verweigern, weil er Auskunfte gar nicht beibringen kann, da ihm die Rechtsmittel zur Erlangung fehlen?

      birk35 - Würde mich schon interessieren, wie das bisher gehandhabt wurde... Etwa großzügiges Übersehen?
      Avatar
      schrieb am 20.07.04 21:41:03
      Beitrag Nr. 11 ()
      #8 Birk,

      du hast mich wohl mißverstanden. Gemeint ist der Fall, wo
      ein in Brot und Arbeit stehender Lebensgefährte sich wei-
      gert, seine wirtschaftlichen Verhältnisse offenzulegen.


      #9 Stella,

      sehe ich auch so. Das Amt wird sagen, unvollständig ausge-
      füllte Anträge können nicht bearbeitet werden.

      Aber was macht der Antragsteller dann? Kann er seinen Lebens-
      gefährten/in auf Auskunft verklagen?

      Auf welcher Rechtsgrundlage?
      Avatar
      schrieb am 20.07.04 21:46:52
      Beitrag Nr. 12 ()
      goldless
      das würde mich auch interessieren.
      Ich glaube nicht, dass ein Lebensgefährte zur Auskunft gezwungen werden kann. Vielleicht findet sich hier ein Jurist, der Auskunft geben kann.
      Avatar
      schrieb am 20.07.04 21:52:04
      Beitrag Nr. 13 ()
      Woraus sich auch sogleich das nächste Problem ergibt.

      Unterstellen wir mal einen auskunftsbereiten Lebenspartner,
      dessen Einkommen für beide ausreicht.

      Dann gibt es keine Hilfe vom Amt.

      Was aber, wenn der gar nicht daran denkt seine/n Lebens-
      partner/in zu ernähren? Da wird, angenommen, schlicht nichts
      geleistet. Was dann? Kann man dann Unterhalt einklagen?

      Auf welcher Rechtsgrundlage?

      Oder muß man dann einfach "aufgrund der Gesetzeslage"
      verhungern?
      Avatar
      schrieb am 20.07.04 22:00:50
      Beitrag Nr. 14 ()
      #13 In der Ehe - und wohl seit neuestem auch in der nichtehelichen Lebens- bzw. Wohngemeinschaft - gibt es eine gesetzliche Unterhaltspflicht.Das ist Fakt.

      Hier aber die ersten Aufweichungserscheinungen (WELT von morgen) :)

      "Frankfurt/Main - Die 16-seitigen Anträge für das neue Arbeitslosengeld II stoßen beim Bundesbeauftragten für Datenschutz auf erhebliche Bedenken. Vor allem das Zusatzblatt 2 mit der Einkommenserklärung sei mit dem Sozialgeheimnis nicht vereinbar, erklärte Peter Schaar am Dienstag in Bonn.


      Über den Vordruck erlange der Arbeitgeber eines Angehörigen Einblick in geschützte Daten des Mitarbeiters und des Antragstellers, die nicht für ihn bestimmt seien. Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement wies die Kritik zurück.


      Schaar betonte, dass es keine gesetzliche Pflicht gebe, diesen Vordruck zu verwenden. Der Verdienst könne auch anderweitig, zum Beispiel über einen neutralen Gehaltsnachweis bescheinigt werden. An die Bundesagentur appellierte der Datenschützer, von sich aus auf diese alternative Möglichkeit hinzuweisen.


      Die Bundesagentur für Arbeit hatte am Montag damit begonnen, den mehr als zwei Millionen Empfängern von Arbeitslosenhilfe die Anträge für das neue Arbeitslosengeld II zuzusenden. Auf 16 Seiten sollen die Betroffenen über Einkommen, Vermögen, Wohn- und Familienverhältnisse detailliert Auskunft geben."
      Avatar
      schrieb am 20.07.04 22:11:56
      Beitrag Nr. 15 ()
      webmaxx,

      auf welche Rechtsgrundlage gründet sich die Unterhaltspflicht
      bei unverheirateten Paaren?
      Avatar
      schrieb am 20.07.04 22:15:49
      Beitrag Nr. 16 ()
      webmaxx
      müssen die Formulare von Partnern etc. nicht unterschrieben werden?
      Avatar
      schrieb am 20.07.04 22:22:20
      Beitrag Nr. 17 ()
      #15 goldless - schau mal hier (PDF-Datei, S. 9-11, Stichwort "Bedarfsgemeinschaft" FF)

      http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2004/ALZ_Dortmu…

      Googlen bringt´s...
      Avatar
      schrieb am 20.07.04 22:29:38
      Beitrag Nr. 18 ()
      #16- Stellaluna - das darfst du mich nicht fragen...

      Aller Voraussicht nach werde ich nicht in die Situation kommen, dies wissen zu müssen.

      Bei gemeinsamer Veranlagung (das meinte ich vorhin) müssen beide Ehepartner auch gemeinsam die EkSt-Erklärung unterschreiben - oft genug "blind" von einer Seite, da meist der andere mit dem Steuerberater zusammenarbeitet.Auf fehlende Kenntnis berufen kann er sich aber dadurch nicht.
      Avatar
      schrieb am 20.07.04 22:37:04
      Beitrag Nr. 19 ()
      webmaxx,

      danke für den Link. Wirklich interessante Seite. Aber keine
      Antwort auf meine Frage.

      Auf welcher Rechtsgrundlage kann ein unverheirateter Partner
      seinen Lebenspartner auf Unterhalt in Anspruch nehmen?
      Und in welcher Höhe?

      Das steht da nicht. Es wird eine "Bedarfsgemeinschaft" un-
      terstellt und Schluß. Aber was bedeutet das, Bedarfsgemein-
      schaft?


      Es bedeutet, der Staat reicht seine Unterhaltsverpflichtung
      weiter. Das habe ich schon verstanden. Aber auf welcher
      Rechtsgrundlage? Und welche Rechte hat der "Begünstigte"?
      Avatar
      schrieb am 20.07.04 22:37:20
      Beitrag Nr. 20 ()
      In Berlin (oder Leipzig) undim Ruhrpott wird es wohl bald losgehen mit den Protesten - Langzeitarbeitslose fahren ja nicht in den Urlaub....


      BERLIN taz Ungewöhnliches Gedränge gab es gestern Vormittag vor zahlreichen Arbeitsämtern. Erwerbslosengruppen hatten sich mit Transparenten und Flugblättern bewaffnet, um dort gegen die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zu protestieren. Denn seit gestern verschicken die Ämter die 17-seitigen Formulare, mit denen das neue Arbeitslosengeld II zu beantragen ist. Ab 1. Januar tritt das so genannte Hartz-IV-Gesetz in Kraft.

      Die Erwerbsloseninitiativen verteilten vor den Ämtern gestern Tipps, wie die Anträge auszufüllen sind. Das vierseitige Flugblatt endet mit der Zusammenfassung: " Wir fragen lieber einmal zu viel als zu wenig" und " Wir nehmen uns die nötige Zeit. Es reicht, dass wir den Antrag vor dem 3. Januar abgeben!" Diese Verzögerungstaktik sei juristisch unschädlich, meinen die Initiativen. Sie hoffen, dass doch noch eine Diskussion über die Formulare in Gang kommt. Auf jeden Fall aber wollen sie verhindern, dass der Eindruck entsteht, die Langzeitarbeitslosen seien einverstanden mit der Hartz-Reform, nur weil sie ihre Anträge für das Arbeitslosengeld II zügig abgeben.

      Umstritten ist etwa jener Passus in den Formularen, der nach dem Wert von eventuellen Besitzgegenständen wie Edelmetallen, Antiquitäten oder Gemälden fragt. Denn wer weiß schon, was die ererbte Kommode oder etwa Omas Halskette einlösen würde? Deshalb sollten Erwerbslose in den nächsten Wochen mit ihren " Antiquitäten" und Erbstücken bei den Ämtern vorsprechen, raten die Initiativen.

      Auch aus Datenschutzgründen sind die Anträge in die Kritik geraten. Der Vorsitzende des Erwerbslosenvereins Tacheles listete insgesamt 11 Verstöße gegen den Datenschutz in den Anträgen auf. So werde etwa gefragt, ob der Antragsteller schon früher einmal Sozialhilfe bezogen habe - obwohl dies für den aktuellen Antrag völlig unerheblich sei. Auch dürfe der Arbeitgeber nicht erfahren, dass ein Arbeitnehmer mit einem Arbeitslosengeld-II-Empfänger zusammenlebt. Diesen Verstoß bemängelt auch der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar.

      Die Erwerbslosenverbände fordern eine Rücknahme der Reform, die Anne Seek von der Berliner " Initiative Anders Arbeiten" mit den Stichworten Arbeitszwang und Verelendung charakterisiert. Viele Erwerbslosen werden ab Januar weniger Geld bekommen - doch ob sie sich aktiv wehren werden, ist auch für Seek noch völlig offen.

      Im September soll es weitere Aktionstage geben. In Berlin, Hessen und Nordrhein-Westfalen sind die Vorbereitungen schon angelaufen. " Der Angriff auf die Erwerbslosen richtet sich auch gegen die Lohnabhängigen" , meint Gunnar Stache vom Anti-Hartz-Bündnis in NRW. Die AktivistInnen versuchen daher, den Kampf gegen die Erhöhung der Arbeitszeit mit dem Widerstand gegen Hatz IV zu verbinden. Für eine zentrale Anti-Hartz-Demonstration am 6. November vor dem Sitz der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg wird zurzeit bundesweit geworben. Sobald das Gesetzespaket in Kraft getreten ist, sind am 3. Januar unter dem Motto " Agenturschluss" weitere dezentrale Aktionen vor den Arbeitsämtern geplant." PETER NOWAK

      Informationen über die Proteste im Internet bundesweit: www.labournet.de/diskussion/arbeit/realpolitik/hilfe/proteste.html, www.bag-shi.de/sozialpolitikseite/sozialpoitischeopposition.htm, www.tacheles-sozialhilfe.de/

      taz Nr. 7413 vom 20.7.2004, Seite 8, 114 TAZ-Bericht
      PETER NOWAK

      http://www.taz.de/pt/2004/07/20/a0129.nf/text.ges,1
      Avatar
      schrieb am 20.07.04 22:39:33
      Beitrag Nr. 21 ()
      @21 goldless

      Wenn meine Lebensgefährtin mir ein solches Pamphlet vorlegen würde wäre das ein SOFORTIGER Trennungsgrund...:D
      Avatar
      schrieb am 20.07.04 22:40:12
      Beitrag Nr. 22 ()
      #21 ging an #19
      Avatar
      schrieb am 20.07.04 22:42:42
      Beitrag Nr. 23 ()
      #
      19 goldless - nur kurz, da ich mich ausblende...


      Es gibt wohl so etwas wie eine Ehe- und Familiengesetz (schau mal ins Stammbuch:laugh: ), in dem die gegenseitigen Rechte und Pflichten schon länger geregelt sind.

      Und dann hat man einfach Lebens- ("Bedarfs-")gemeinschaften diesen per Gesetz gleichgestellt - so einfach ist das...
      Avatar
      schrieb am 20.07.04 22:45:18
      Beitrag Nr. 24 ()
      @23 webmaxx

      Aber NICHT bei Erbschaft, Einkommenssteuer etc...
      Avatar
      schrieb am 20.07.04 22:52:33
      Beitrag Nr. 25 ()
      #21 Libertus,

      du beginnst zu begreifen. Aber genau das passiert jetzt
      in tausenden von Fällen.


      #23 webmaxx,

      so einfach ist das eben nicht. Um eheliche und nichteheliche
      Gemeinschaften versorgungsrechtlich gleichzustellen bedarf
      es gesetzlicher Regelungen. Ich kenne da keine.


      Übrigens: von den 2,2 Mio Arbeitslosenhilfeempfängern
      (Stand April 2004) werden eben aus diesem Grund rd. 500.000
      gar nichts mehr bekommen.

      Sie sind auf Gedeih und Verderb auf ihren Partner angewiesen.
      Ohne jede rechtliche Grundlage!
      Avatar
      schrieb am 20.07.04 22:55:58
      Beitrag Nr. 26 ()
      Interessantes hier:
      Hartz IV - Ein vernünftiges Reformpaket?

      http://forum.spiegel.de/cgi-bin/WebX?13@@.ee778a5

      Der schlüssige Nachweis, warum auch Politiker-Bezüge den gleichen Formalien unterliegen (müßten)wie das ALGII
      :p
      Avatar
      schrieb am 20.07.04 23:06:40
      Beitrag Nr. 27 ()
      #25 Grundlage ist das neue, verabschiedete SGB 2

      (siehe mein Link, seite 8)

      "Zu den eigenen Kräften und Mitteln gehören insbesondere: �� der Einsatz der Arbeitskraft �� die Aufnahme einer zumutbaren Arbeit �� der Einsatz eigenen Einkommens und Vermögens und des Einkommens und Vermögens des Partners* �� Geltendmachung von Ansprüchen auf vorrangige Sozialleistungen und von Unterhaltsansprüchen .."

      http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2004/ALZ_Dortmu…
      Avatar
      schrieb am 20.07.04 23:15:52
      Beitrag Nr. 28 ()
      @ glodless

      Die "Trennung" würde ich sogar schriftlich geben.

      Naja, NACH der "schwierigen Zeit" ist eine "Versöhnung" durchaus wieder möglich... :laugh::p:cool:
      Avatar
      schrieb am 20.07.04 23:18:09
      Beitrag Nr. 29 ()
      webmaxx,

      du gibst dir viel Mühe. Aber wir kommen nicht weiter. Das
      SGB II unterstellt den Unterhalt eines unverheirateten Lebenspartners.

      Das habe ich schon begriffen.

      Die Frage ist aber, auf welcher Rechtsgrundlage kann ein
      unverheirateter Lebenspartner Unterhalt verlangen, und in
      welcher Höhe?
      Avatar
      schrieb am 20.07.04 23:22:53
      Beitrag Nr. 30 ()
      #28 Libertus,

      ja, so wird das laufen. Es ist einfach Wahnsinn, unter den
      unterstellten Umständen einen gemeinsamen Wohnsitz beizu-
      behalten.

      In dem Zusammenhang, habe ich dir schon erzählt, daß ich in
      Kürze nicht mehr in Köln wohnen werde? :D
      Avatar
      schrieb am 20.07.04 23:26:23
      Beitrag Nr. 31 ()
      Ich kann mir gut vorstellen, dass es ab nächsten Jahr vermehrt Amokläufer geben wird, die sich aus schierer Verzweifelung eine Knarre schnappen und die Politbonzen über den Haufen schießen wollen!

      Bringt es Deutschland denn wirklich voran, wenn man das Gros der Bevölkerung verarmt?

      Kann denn so der notwendige Konsum entstehen?
      Avatar
      schrieb am 20.07.04 23:26:50
      Beitrag Nr. 32 ()
      #30 goldless

      Nein, diese Info ist mir neu. Wo geht´s denn hin?
      Avatar
      schrieb am 20.07.04 23:27:49
      Beitrag Nr. 33 ()
      Hier
      http://www.bmgs.bund.de/download/gesetze_web/sgb02/sgb02x060…

      das Gesetz im Wortlaut - es bringt zum Beispiel auch imho Unhaltbares:

      Partner und Banken, Versicherungen etc. haben nach diesem Persilschein die Pflicht zur Denunziation!!!!!




      § 60

      Auskunftspflicht und Mitwirkungspflicht Dritter



      (1) Wer jemandem, der Leistungen nach diesem Buch beantragt hat oder bezieht, Leistungen erbringt, die geeignet sind, diese Leistungen nach diesem Buch auszuschließen oder zu mindern, hat der Agentur für Arbeit auf Verlangen hierüber Auskunft zu erteilen, soweit es zur Durchführung der Aufgaben nach diesem Buch erforderlich ist.



      (2) Wer jemandem, der eine Leistung nach diesem Buch beantragt hat oder bezieht, zu Leistungen verpflichtet ist, die geeignet sind, Leistungen nach diesem Buch auszuschließen oder zu mindern, oder wer für ihn Guthaben führt oder Vermögensgegenstände verwahrt, hat der Agentur für Arbeit auf Verlangen hierüber sowie über damit im Zusammenhang stehendes Einkommen oder Vermögen Auskunft zu erteilen, soweit es zur Durchführung der Aufgaben nach diesem Buch erforderlich ist. § 21 Abs. 3 Satz 4 des Zehnten Buches gilt entsprechend. Für die Feststellung einer Unterhaltsverpflichtung ist § 1605 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs anzuwenden.



      (3) Wer jemanden, der

      1. Leistungen nach diesem Buch beantragt hat oder bezieht, oder dessen Partner oder

      2. nach Absatz 2 zur Auskunft verpflichtet ist,

      beschäftigt, hat der Agentur für Arbeit auf Verlangen über die Beschäftigung, insbesondere über das Arbeitsentgelt, Auskunft zu erteilen, soweit es zur Durchführung der Aufgaben nach diesem Buch erforderlich ist.



      (4) Sind Einkommen oder Vermögen des Partners zu berücksichtigen, haben

      1. dieser Partner,

      2. Dritte, die für diesen Partner Guthaben führen oder Vermögensgegenstände verwahren,

      der Agentur für Arbeit auf Verlangen hierüber Auskunft zu erteilen, soweit es zur Durchführung der Aufgaben nach diesem Buch erforderlich ist. § 21 Abs. 3 Satz 4 des Zehnten Buches gilt entsprechend.



      (5) Wer jemanden, der Leistungen nach diesem Buch beantragt hat, bezieht oder bezogen hat, beschäftigt oder ihm gegen Vergütung eine selbständige Tätigkeit überträgt, hat der Agentur für Arbeit auf Verlangen Einsicht in Geschäftsbücher, Geschäftsunterlagen und Belege sowie in Listen, Entgeltverzeichnisse und Entgeltbelege für Heimarbeiter zu gewähren, soweit es zur Durchführung der Aufgaben nach diesem Buch erforderlich ist.
      Avatar
      schrieb am 20.07.04 23:32:03
      Beitrag Nr. 34 ()
      goldless - hier hast du: :rolleyes:

      " Für die Feststellung einer Unterhaltsverpflichtung ist § 1605 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs anzuwenden.

      "
      Avatar
      schrieb am 20.07.04 23:35:44
      Beitrag Nr. 35 ()
      @34 webmaxx

      § 1605
      Auskunftspflicht
      (1) Verwandte in gerader Linie sind einander verpflichtet, auf Verlangen über ihre Einkünfte und ihr Vermögen Auskunft zu erteilen, soweit dies zur Feststellung eines Unterhaltsanspruchs oder einer Unterhaltsverpflichtung erforderlich ist. Über die Höhe der Einkünfte sind auf Verlangen Belege, insbesondere Bescheinigungen des Arbeitgebers, vorzulegen. Die §§ 260, 261 sind entsprechend anzuwenden.
      Avatar
      schrieb am 20.07.04 23:40:23
      Beitrag Nr. 36 ()
      ...und um das Maß meiner Güte volzumachen, hier der entsprechende , anzuwendende BGB- Gesetzestext:

      BGB

      Viertes Buch. Familienrecht

      Zweiter Abschnitt. Verwandtschaft

      Dritter Titel. Unterhaltspflicht

      I. Allgemeine Vorschriften


      § 1601 Verwandte in gerader Linie

      Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unteralt zu gewähren.


      § 1602 Unterhaltsberechtigte

      (1) Unterhaltsberechtigt ist nur, wer außerstande ist, sich selbst zu unterhalten.

      (2) Ein minderjähriges, unverheiratetes Kind kann von seinen Eltern, auch wenn es Vermögen hat, die Gewährung des Unterhalts insoweit verlangen, als die Einkünfte seines Vermögens und der Ertrag seiner Arbeit zum Unterhalte nicht ausreichen.


      § 1603 Voraussetzung der Unterhaltsverpflichtung

      (1) Unterhaltspflichtig ist nicht, wer bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen außerstande ist, ohne Gefährdung seines angemessenen Unterhalts den Unterhalt zu gewähren.

      (2) Befinden sich Eltern in dieser Lage, so sind sie ihren mindejährigern unverheirateten Kindern gegenüber verpflichtet, alle verfügbaren Mittel zu ihrem und der Kinder Unterhalte gleichmäßig zu verwenden. Den minderjährigen unverheirateten Kindern stehen volljährige unverheiratete Kinder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gleich, solange sie im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils leben und sich in der allgemeinen Schulausbildung befinden. Diese Verpflichtung tritt nicht ein, wenn ein anderer unterhaltspflichtiger Verwandter vorhanden ist; sie tritt auch nicht ein gegenüber einem Kinde, dessen Unterhalt aus dem Stamme seines Vermögens bestritten werden kann.


      § 1604 Einfluss des Güterstandes

      Besteht zwischen Ehegatten Gütergemeinschaft, so bestimmt sich die Unterhaltspflicht des Mannes oder der Frau Verwandten gegenüber so, wie wenn das Gesamtgut dem unterhaltspflichtigen Ehegatten gehörte. Sind bedürftige Verwandte beider Ehegatten vorhanden, so ist der Unterhalt aus dem Gesamtgut so zu gewähren, wie wenn die Bedürftigen zu beiden Ehegatten in dem Verwandtschaftsverhältnis ständen, auf dem die Unterhaltsflicht des verpflichteten Ehegatten beruht.


      § 1605 Auskunftspflicht

      (1) Verwandte in gerader Linie sind einander verpflichtet, auf Verlangen über ihre Einkünfte und ihr Vermögen Auskunft zu erteilen, soweit dies zur Feststellung eines Unterhaltsanspruchs oder einer Unterhaltsverpflichtung erforderlich ist. Über die Höhe der Einkünfte sind auf Verlangen Belege, insbesondere Bescheinigungen des Arbeitgebers, vorzulegen. Die §§ 260, 261 sind entsprechend anzuwenden.


      (2) Vor Ablauf von zwei Jahren kann Auskunft erneut nur verlangt werden, wenn glaubhaft gemacht wird, daß der zur Auskunft Verpflichtete später wesentlich höhere Einkünfte oder weiteres Vermögen erworben hat.


      § 1610a Unterhaltsanspruch bei Sozialleistungen

      Werden für Aufwendungen infolge eines Körper- oder Gesundheitsschadens Sozialleistungen in Anspruch genommen, wird bei der Feststellung eines Unterhaltsanspruchs vermutet, dss die Kosten der Aufwendungen nicht geringer sind als die Höhe der Sozialleistungen.


      § 1611 Beschränkung oder Wegfall der Unterhaltsverpflichtung

      (1) Ist der Unterhaltsberechtigte durch sein sittliches Verschulden bedürftig geworden, hat er seine eigene Unterhaltspflicht gegenüber dem Unterhaltspflichtigen gröblich vernachlässigt oder sich vorsätzlich einer schweren Verfehlung gegen den Unterhaltspflichtigen oder einen nahen Angehörigen des Unterhaltspflichtigen schuldig gemacht, so braucht der Verpflichtete nur einen Beitrag zum Unterhalt in der Höhe zu leisten, die der Billigkeit entspricht. Die Verpflichtung fällt ganz weg, wenn die Inanspruchnahme des Verpflichteten grob unbillig wäre.

      (2) Die Vorschriften des Absatzes 1 sind auf die Unterhaltspflicht von Eltern gegenüber ihren minderjährigen unverheirateten Kindern nicht anzuwenden.

      (3) Der Bedürftige kann einer nach diesen Vorschriften eintretenden Beschränkung seines Anspruchs nicht andere Unterhaltspflichtige in Anspruch nehmen.


      § 1612 Art der Unterhaltsgewährung

      (1) Der Unterhalt ist durch Entrichtung einer Geldrente zu gewähren. Der Verpflichtete kann verlangen, daß ihm die Gewährung des Unterhalts in aderer Art gestattet wird, wenn besondere Gründe es rechtfertigen.

      (2) Haben Eltern einem unverheirateten Kind Unterhalt zu gewähren, so können sie bestimmen, in welcher Art und für welche Zeit im voraus der Unterhalt gewährt werden soll, wobei auf die Belange des Kindes die gebotene Rücksicht zu nehmen ist. Aus besonderen Gründen kann das Familiengericht auf Antrag des Kindes die Bestimmung der Eltern ändern. Ist das Kind minderjährig, so kann ein Elternteil, dem die Sorge für die Person des Kindes nicht zusteht, eine Bestimmung nur fü die Zeit treffen, in der das Kind in seinen Haushalt aufgenommen ist.

      (3) Eine Geldrente ist monatlich im voraus zu zahlen. Der Verpflichtete schuldet den vollen Monatsbetrag auch dann, wenn der Berechtigte im Laufe des Monats stirbt.


      Wenn ich das richtig lese, kann der Unterhalt auch unbar (durch Zudecken und Gute-Nacht-Küßchen, Füttern?) erfolgen :D
      Avatar
      schrieb am 20.07.04 23:49:44
      Beitrag Nr. 37 ()
      #35 libertus

      Einen Grund für diese zudsammengehauenen Gesetze dieser Regierung habe ich soeben rausgefunden:

      Die machen schnell ein Gesetz (SGb 2)und verlinken darin einfach auf ein vorhergehendes (BGB 1605). That´s it!
      Noch nich mal copy and paste....

      SGB2:
      "(2) Wer jemandem, der eine Leistung nach diesem Buch beantragt hat oder bezieht, zu Leistungen verpflichtet ist, die geeignet sind, Leistungen nach diesem Buch auszuschließen oder zu mindern, oder wer für ihn Guthaben führt oder Vermögensgegenstände verwahrt, hat der Agentur für Arbeit auf Verlangen hierüber sowie über damit im Zusammenhang stehendes Einkommen oder Vermögen Auskunft zu erteilen, soweit es zur Durchführung der Aufgaben nach diesem Buch erforderlich ist. § 21 Abs. 3 Satz 4 des Zehnten Buches gilt entsprechend. Für die Feststellung einer Unterhaltsverpflichtung ist § 1605 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs anzuwenden.
      Avatar
      schrieb am 20.07.04 23:54:19
      Beitrag Nr. 38 ()
      Ich denke mal, diese Vorgehensweise ist oberfaul und anfechtbar, weil sich BGB §1605 wirklich nur auf Verwandte in gerader Linie bezieht...Klagen!
      Avatar
      schrieb am 20.07.04 23:55:32
      Beitrag Nr. 39 ()
      #37 webmaxx

      Dann funtzt das aber auch nur bei Verwandte in gerader Linie (EHEpaar, Kinder, Eltern)!

      Damit wäre das Verlangen von Daten von nichtverwandten Lebenspartnern weiterhin gesetzwidrig.
      Avatar
      schrieb am 21.07.04 00:07:34
      Beitrag Nr. 40 ()
      #39 fast richtig -wenn da nicht die unten stehende "Auskunfspflicht Dritter" laut SGB2 wäre....

      Und diese Personen haben wiederum vor Gericht nicht mal ein Aussageverweigerungsrecht (wenn nicht Journalist oder Pfarrer).

      Ich nenne das hinterfotzig , Herr Clement...
      Avatar
      schrieb am 21.07.04 12:33:23
      Beitrag Nr. 41 ()
      Das meint H.-Kohl-Freund und Jesuiten-Pater B. Streithofen:

      "Das ist deutscher Bürokraten- Wahn!"


      Von Holger Dohmen

      Hamburg - Als "schändlich" hat der katholische Sozialwissenschaftler Heinrich Basilius Streithofen die Fragebögen zum Arbeitslosengeld II/Sozialgeld bezeichnet, die in diesen Tagen verteilt werden.

      "Das ist typisch deutscher Bürokratenwahn, der das Problem der Arbeitslosigkeit in keinster Weise löst! Es handelt sich hier um die Vergewaltigung des Menschen durch die Bürokratie", sagte Streithofen dem Hamburger Abendblatt. Wer solche Fragebögen einrichte, mache sich offensichtlich keine Gedanken, was er mit ihnen anrichte.

      "Hier werden Menschen splitternackt ausgezogen. Das ist schamlos und dumm", sagte der Dominikanerpater, der sich lange Jahre als eine Art politischer Beichtvater von CDU-Prominenten verstand und auch zum Beraterkreis von Bundeskanzler Helmut Kohl gehörte. Und er fragt: "Wie würden wohl jene Bürokraten reagieren, müssten sie einmal selber solche Fragen beantworten?"

      Heftige Kritik übte Streithofen auch an der CDU und deren Vorsitzender Angela Merkel, die dieses Konzept letztlich mit abgesegnet habe. "Sie sitzen auf dem falschen Dampfer. Aber vielleicht ist Frau Merkel mit ihren 50 Jahren auch noch zu jung, um das zu erkennen, und auch verformt durch die Bürokratie in der alten DDR", wettert der streitbare Geistliche.

      Streithofen stellte sich in dem Gespräch nicht grundsätzlich gegen die Reformpolitik der rot-grünen Bundesregierung. Bundeskanzler Gerhard Schröders (SPD) Reformansätze seien teilweise richtig. Der Bürger verstehe dies auch. "Der ist vernünftiger als so mancher Gewerkschaftsführer der IG Metall oder als Herr Bsirske von Ver.di. Das sind Radikalinskis, die dem Staat nichts nützen." Die Betonköpfe in Deutschland seien die Bsirskes und Peters`. Wenn sich die Gewerkschaften heute über Hartz IV aufregten, sei das Heuchelei.

      Die Gewerkschaften hätten doch über ihre Aufsichtsratssitze die meisten Fehlentwicklungen selbst mit abgesegnet. Ein eklatantes Beispiel dafür sei die Luxusregelung bei Daimler, die jedem Fließbandarbeiter fünf Minuten Extrapause und Spätschichtzulagen ab zwölf Uhr mittags gewähre.

      Streithofen tritt deshalb dafür ein, das ganze Konzept der Mitbestimmung in Frage zu stellen. "Nicht, dass ich grundsätzlich gegen Gewerkschaften wäre. Es gibt da auch sehr vernünftige Leute wie den Herrn Schmoldt von der IG Bergbau, Chemie, Energie. Aber es gibt eben auch viele, die das Augenmaß verloren haben", sagt der Pater. Dazu zählt Streithofen auch Manager und "leider auch die Kirchen". Nicht viel besser seien auch die CDU-Sozialausschüsse. "Deren Vorsitzender Ahrens tickt auch nicht ganz richtig", schimpft der Dominikanerpater ganz ungeistlich.

      erschienen am 21. Juli 2004 in Politik, Hamburger Abendblatt

      http://www.abendblatt.de/daten/2004/07/21/320266.html
      Avatar
      schrieb am 21.07.04 20:10:04
      Beitrag Nr. 42 ()
      Gerade auf WDR II:


      Clement hat gestern in einem Interview zu Vorwürfen über die
      Kompliziertheit der Fragebögen geäussert: "Wer Fragen beim
      Ausfüllen hat kann mich gerne anrufen."

      Dieses freundliche Angebot haben wohl unzählige Betroffene
      wahrgenommen.

      Clement heute: "Mein Büro ist lahmgelegt. Auskunft erteilt
      auch jede Arbeitsagentur."

      :laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 21.07.04 22:55:35
      Beitrag Nr. 43 ()
      Ein wenig Stolpe ist überall:D

      SPIEGEL:BA-Studie sieht Starttermin gefährdet

      Bereits im Vorfeld hatten sich Skeptiker zu Wort gemeldet, die die Zeit für die Einführung des Arbeitslosengelds II für zu knapp hielten. Jetzt belegt eine interne Studie: Die Probleme sind noch weit massiver als befürchtet.



      Augsburg - "Korrekte Auszahlung Arbeitslosengeld II stark gefährdet", zitiert die "Augsburger Allgemeine" aus einem ihr vorliegenden internen Papier der Bundesagentur für Arbeit. Die Analyse komme zu dem Schluss, dass zum 1. Januar 2005 eine ausreichende Betreuung der Arbeitslosengeld-II-Empfänger nicht gewährleistet sei.

      In der Stellungnahme der Behörde, die in Widerspruch zu Äußerungen von Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement steht, werden die Probleme im Telegrammstil aufgelistet: "Umfangreiche, schwer verständliche Fragebögen für überforderten Personenkreis; Daten für rund fünf Millionen Menschen müssen verarbeitet werden; Software macht bereits im Test Probleme; Erfassungsversion gefährdet ..."

      Die Bundesagentur geht dem Bericht zufolge nicht davon aus, dass zum 1. Januar 2005 die Struktur zur optimalen Betreuung der Arbeitslosengeld-II-Empfänger geschaffen werden kann. Allein in Bayern wüssten 45 der 96 kommunalen Träger noch nicht, ob sie für die Betreuung der Langzeitarbeitslosen mit der BA Arbeitsgemeinschaften gründen wollen, die Aufgabe in Eigenregie übernehmen oder der BA überlassen sollen.

      Außerdem stünden nach Berechnungen der BA nicht genügend Betreuer für die Empfänger von Arbeitslosengeld II zur Verfügung. 13.333 Fallmanager wären erforderlich, um das geplante Ziel zu erreichen. Bei den 7800 für Integration und Betreuung vorgesehenen Stellen seien aber nur 2000 für Fallmanager enthalten.

      Insgesamt kommt die BA dem Bericht zufolge beim Personalbedarf zu dem Ergebnis, dass nächstes Jahr 14.200 Plankräfte fehlen. Diese Deckungslücke solle laut Arbeitsministerium durch Aufträge an Dritte geschlossen werden, was die BA in diesem Umfang nicht für möglich halte. 3000 Beamte der Telekom-Auffanggesellschaft Vivento wurden bereits für die BA abgestellt.

      Neben der Deutschen Telekom will jetzt auch die Deutsche Bahn der BA beschäftigungslose Beamte zur Verfügung stellen. "Wir sind mit der BA im Gespräch", sagte eine Bahn-Sprecherin. Die Bahn habe von sich aus die BA angesprochen. Die Gespräche seien aber noch nicht abgeschlossen.
      Avatar
      schrieb am 23.07.04 19:13:30
      Beitrag Nr. 44 ()
      Änderung - die erste so werden bei uns Gesetze gemacht:laugh::mad::mad::mad:

      Bundesagentur ändert Hartz-IV-Formular

      Zu lang, zu kompliziert - und viel zu indiskret: Die neuen Formulare für das Arbeitslosengeld sind zu einem PR-Fiasko für die Bundesanstalt für Arbeit geworden. Jetzt werden sie, kaum eine Woche alt, wegen der heftigen Kritik schon wieder geändert.




      Nürnberg - Die Bundesagentur hat mit der ersten Änderung vor allem auf Kritik von Datenschützern reagiert. Durch ein neues Zusatzblatt wurde der Vordruck für die Verdienstbescheinigung des Arbeitgebers von den übrigen Daten zu den Einkommensverhältnissen getrennt.

      Den Verdienstnachweis müssen künftige Empfänger des Arbeitslosengeldes II vorweisen, die bei einem geringen Einkommen auf staatliche Unterstützung angewiesen sind. Er muss aber auch von Angehörigen von Beziehern geführt werden, da deren Einkommen auf die Bedürftigkeit angerechnet wird. Dies hatte zur Sorge geführt, Arbeitgeber könnten Einblick in vertrauliche Vermögensdaten erhalten.

      Das neue Formular zur Einkommensbescheinigung könne als separates Blatt in den Arbeitsämtern abgeholt oder aus dem Internet ausgedruckt werden, sagte der stellvertretende BA-Vorsitzende Heinrich Alt. Natürlich könnten die Antragsteller auch das bisherige Formular benutzen. Wenn es zuerst dem Arbeitgeber vorgelegt und dann weiter ausgefüllt werde, könne dieser schließlich keine persönlichen Daten erfahren, erklärte Alt. Wer aber zuerst seine Daten in das Formular eintrage, könne sich für den Arbeitgeber das separate Blatt besorgen.

      Das ist ein geschütztes Sozialdatum"

      Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, beharrt trotz der ersten auf weiteren Änderungen. Sowohl die Verdienstbescheinigung für einen Angehörigen eines Arbeitslosen auf einem Formular der Bundesagentur für Arbeit (BA) als auch die generelle Frage nach der Kontonummer des Vermieters seien unzulässig, bekräftigte Schaar im Deutschlandfunk.
      Wenn die Daten unzulässigerweise erhoben würden, dürften sie später nicht verwendet werden. "Und was das bedeutet für die Aufarbeitung des Hartz-IV-Projektes, das wage ich jetzt nicht einzuschätzen." Wenn eine Einigung mit dem Wirtschaftsministerium und der BA nicht gelinge, müssten gegebenenfalls die Gerichte das letzte Wort sprechen."

      Schaar plädierte erneut für einen neutralen Verdienstnachweis. Andernfalls erfahre der Arbeitgeber des Angehörigen, dass dessen Partner oder Partnerin arbeitslos sei. "Das ist ein geschütztes Sozialdatum, und diese Information an den Arbeitgeber ist meiner Meinung nach unzulässig", sagte Schaar.

      Die BA wies diese Forderung zurück. Ein neutraler Verdienstnachweis beantworte nicht alle Fragen, "die wir stellen müssen, um die Leistung zu bewilligen - zum Beispiel an welchem Tag im Monat das Gehalt ausgezahlt wird", erklärte Alt.

      Arbeitslosen- und Sozialhilfe werden im Zuge der Hartz-IV-Reform zum 1. Januar 2005 zum Arbeitslosengeld II zusammengelegt. Die BA hatte am Montag mit dem Versand der Formulare an 2,2 Millionen derzeitige Bezieher von Arbeitslosenhilfe begonnen. Verzögerungen bei der Erhebung und Verarbeitung der Daten könnten die fristgerechte Auszahlung zum Jahresanfang 2005 gefährden.

      http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,310118,00.html
      Avatar
      schrieb am 24.07.04 18:13:56
      Beitrag Nr. 45 ()
      Millionen im Hartz-Verhör

      Mit dem Versand der Fragebögen beginnt die heiße Phase der rot-grünen Sozialreformen

      Manche Revolutionen beginnen lautlos und schleichen sich über die Briefkästen in die Wirklichkeit. Seit Anfang vergangener Woche verschickt die Nürnberger Bundesagentur für Arbeit (BA) die Anträge für das Arbeitslosengeld (ALG) II. 60 000 pro Tag. Auf 16 blassgrauen Recycling-Seiten stehen knallharte Fragen zum persönlichen Umfeld, zu Vermögens- und Einkommensverhältnissen. Zahlreiche Kästchen sind anzukreuzen. Gefettete Worte mahnen, Bescheinigungen beizulegen und weitere Bögen auszufüllen. Jeder neue Fragenblock ist mit einem grauen Kasten unterlegt. Bis Mitte September sollen alle 2,2 Millionen Arbeitslosenhilfeempfänger das laut Johannes Singhammer (CSU) „bürokratische Monster“ in ihren Händen halten.
      Jochen Mut, 48, aus dem westfälischen Lübbecke hat den Papierstapel bereits erhalten. Der Industrietischler ist seit Mai 2002 arbeitslos. Durch die Hartz-Reform fühlt er sich erniedrigt. Über Jahrzehnte habe er in die Sozialsysteme eingezahlt, und jetzt werde er „wie ein Sozialhilfeempfänger abgespeist“. Mut verbittert: „Ich will arbeiten und nicht zum Bittsteller degradiert werden.“ Vor dem ALG-II-Antrag muss er nach kurzer Zeit kapitulieren. „Ohne fachliche Hilfe kann ich den nicht beantworten.“ In der örtlichen Arbeitsagentur will Mut sich persönlich beraten lassen – und seinen Frust über die behördliche Inquisition ablassen.

      Ratlosigkeit und tiefe Verunsicherung produziert die Hartz-IV-Post offenbar in Massen: „Wann und wo bekomme ich denn das Formular?“, „Was ist überhaupt eine Bedarfsgemeinschaft?“ und „Muss ich etwa mein Auto verkaufen?“ Tausende drängen derzeit in den lokalen Agenturen auf Beratung. Für diese Woche erwarten Experten bundesweit einen Massenansturm auf die Ämter.

      Die alles entscheidende Phase der Arbeitsmarktreformen hat mit dem Versand der Fragebögen unwiderruflich begonnen – stotternd, stolpernd und mit lauten Misstönen: Nach Protesten der Datenschützer musste die Bundesagentur den Fragenkatalog nochmals überarbeiten, da er „mit dem Sozialgeheimnis nicht vereinbar“ sei.

      Die Anträge sind so umfangreich und schwer verständlich, dass Wohlfahrtsverbände und Kirchen – deren Segen allerdings auch nicht zu erwarten war – aufschreien. Der Präsident des Sozialverbands Deutschland, Adolf Bauer, warnt vor neuen Formen der Altersarmut. Zur Realgroteske entwickelte sich in den vergangenen Tagen der Streit um den Einsatz von Westbeamten, die in den neuen Bundesländern als Hartz-IV-Nothelfer beraten sollten: Ost-Ministerpräsidenten reagierten routiniert empört, Wolfgang Clements Wirtschaftsministerium versprach einen Kurswechsel, doch die Bundesagentur will nicht nachgeben.

      Der laute Streit um den Beamten-Export dürfte allerdings nur eine Lappalie darstellen im Hinblick auf die eigentliche Hartz-Crux. Erst Mitte Dezember wird sich abzeichnen, ob der Zeitplan, den selbst BA-Chef Frank-Jürgen Weise als „sehr ehrgeizig“ empfindet, wirklich zu realisieren ist. Im Vergleich zu einem eventuellen Hartz-IV-Scheitern wäre das Maut-Desaster nur eine harmlose Lachnummer.

      Egal ob kleiner Fehlstart oder grandioser Flopp: Die Neuregelung des Arbeitslosengelds bringt viele Antragsberechtigte schon deshalb in die Bredouille, weil sie die Tücken von Hartz IV erst jetzt, bei der intensiven Lektüre des Fragebogens, langsam zu realisieren beginnen. So wird für die Höhe des ALG II das Einkommen des Partners mitangerechnet. Alle Vermögens- und Einkommensverhältnisse müssen offen gelegt werden. Auch für Autos, Antiquitäten, Wertpapiere und Schmuck interessieren sich die Arbeitsvermittler künftig. Unangetastet bleiben nur die Riester-Rente und nach dem Alter gestaffelte Freibeträge: Das sind 200 Euro pro Lebensjahr, maximal 13 000 Euro.





      Vor speziellen „Fußangeln“, die dem ungeschulten Auge auf den ersten Blick verborgen bleiben können, warnt Harald Rein vom Frankfurter Arbeitslosenzentrum. Wer etwa in einer Wohngemeinschaft ohne gegenseitige Verantwortung lebe, müsse dies sehr deutlich machen. „Sonst werden die Mitbewohner zur Versorgung herangezogen, vor allem, wenn es Verwandtschaft ist“, erläutert er. „Das ist perfide.“

      Die Verbitterung der Langzeitarbeitslosen, davor warnen Polizei und Sozialverbände, könnte im schlimmsten Fall in Gewalt umschlagen. Helmut Angelbeck, Sprecher der Gewerkschaftlichen Arbeitsloseninitiative Darmstadt und selbst seit Jahren arbeitslos, rechnet mit „radikalem Widerstand“ gegen die Kürzung der staatlichen Unterstützung. Müsse erst einmal die Wohnung gekündigt werden, fielen die Menschen ins Bodenlose. Und dann „werden Steine fliegen“, prophezeit er.

      Die Sozialgerichte sehen durch die Reform eine ungeheure Zahl von Klagen auf sich zukommen, bundesweit rechnen sie mit „einer Million neuer Fälle“, mahnt der Vizepräsident des Nürnberger Sozialgerichts, Peter Ruthe. Möglicher Auslöser: Wer im Januar seinen ALG-II-Bescheid noch nicht bekommen hat, kann und wird einen Vorschuss einklagen – um damit überhaupt seine Lebensgrundlage zu retten. Eine zweite Prozesswelle könnten die Bescheide über die Höhe des Arbeitslosengelds verursachen. „Viele werden die geringen Zahlungen anfechten“, glaubt der Jurist Ruthe. Er fordert 18 neue Richterstellen allein für Bayern.

      Den Gang in die Gerichtssäle forcieren zahlreiche Anti-Hartz-Bündnisse. Bundesweit haben die Widerständler für Mitte August Aktionswochen angekündigt. Sie bezeichnen die ALG-II-Fragebögen, wie Ernst Schliemann von der Partei Gründungsinitiative Sozialliberale Mitte in Brandenburg (SLM) erklärt, als „Erdrosselungsverträge“. Die Initiativen suchen bereits Rechtsanwälte für kommende Klagen. Schliemann: „Auch Menschen, die noch nie prozessiert haben, müssen diesmal zum Rechtsanwalt gehen. Das Recht wird ihnen nicht gebracht, sie müssen es sich holen.“

      Alex Desselberger/Angelika Steffen/Thomas Zorn/Thomas van Zütphen


      _____________________________________________________________________________________________________________________

      Die 10 wichtigsten Fragen zum Arbeitslosengeld II



      1 Was ist eine Bedarfsgemeinschaft?
      Dazu gehören der Antragsteller, sein Lebens- oder Ehepartner und seine minderjährigen unverheirateten Kinder.

      2 Müssen Ehepaare, die beide ALG II bekommen, zwei Anträge ausfüllen?
      Nein. Nur einer kann den Antrag stellen, weil die Leistung pro Bedarfsgemeinschaft berechnet wird.

      3 Wer zählt zu den Hilfebedürftigen?
      Alle Menschen, die nicht erwerbsfähig sind. Also alle, die nicht drei Stunden täglich arbeiten können. Diese Personen bekommen Sozialgeld.

      4 Was zählt zum Vermögen?
      Zum einen gibt es anzurechnendes Vermögen. Das sind: Bargeld, Schecks, Immobilien, Autos, Bankguthaben, Wertpapiere, Bausparverträge und Schenkungen der letzten zehn Jahre. Zum anderen gibt es ein geschütztes Vermögen. Dazu gehört: Hausrat, ein angemessenes Auto, eine Altersvorsorge, wenn der Partner von der Rentenversicherung befreit ist, und angemessenes Wohnen im eigenen Haus. Es gibt auch Freibeträge: Pro Lebensjahr werden 200 Euro angerechnet, maximal allerdings 13 000 Euro pro Person plus einmalig 750 Euro.

      5 Was heißt „angemessen“?
      Der Begriff ist noch nicht geklärt, weil dazu noch eine Rechtsverordnung fehlt. Bis dahin wird individuell entschieden. Ein Luxuswagen etwa wäre nicht angemessen für einen ALG-II-Empfänger.

      6 Was geschieht, wenn der Antrag falsch ausgefüllt wird?
      Wenn der Antrag aus Versehen falsch ausgefüllt wurde oder Angaben vergessen wurden, dürfen diese nachgereicht werden. Die Behörde geht davon aus, dass die Fragen nach bestem Wissen und Gewissen ausgefüllt werden.

      7 Gibt es Kontrollbesuche?
      Nein. Dazu haben die Mitarbeiter der BA weder die Rechte noch die Zeit. Die Kontrollmöglichkeiten sind gering. Allerdings können Daten wie Zinseinnahmen und Freistellungsaufträge mit dem Bundesamt für Finanzen abgeglichen werden.

      8 Gibt es Beschränkungen bei der Höhe der Miete oder Wohnfläche?
      In den Gemeinden existieren verschiedene Regelungen. In Großstädten, die höhere Mietspiegel haben, muss kulanter verfahren werden.

      9 Was passiert, wenn man eine Arbeitsstelle ablehnt?
      Dann folgen zeitlich begrenzte Sanktionen. Bei der ersten Pflichtverletzung werden die Bezüge für drei Monate um 30 Prozent gekürzt, bei der zweiten ebenfalls. Danach droht der Wegfall der Zahlungen.

      10 Wer bietet Hilfe beim Ausfüllen der Anträge?
      In den regionalen Arbeitsagenturen, unter der Hotline 01801/012012. Im Internet gibt es einen Leitfaden unter

      www.arbeitsagentur.de
      Avatar
      schrieb am 24.07.04 18:53:10
      Beitrag Nr. 46 ()
      webmax
      *** 10 Wer bietet Hilfe beim Ausfüllen der Anträge?
      In den regionalen Arbeitsagenturen, unter der Hotline 01801/012012. Im Internet gibt es einen Leitfaden unter www.arbeitsagentur.de ***

      Oder man ruft Herrn Clement persönlich an !!:laugh::laugh::laugh:Hat er jedenfalls angeboten:laugh:
      Avatar
      schrieb am 25.07.04 14:34:52
      Beitrag Nr. 47 ()
      Arbeitslosengeld II bedroht Privatrente

      Verbraucherzentralen rechnen mit Kündigungsflut bei Lebensversicherungen und Aktienfonds. Experten fürchten Altersarmut. Gerichte sehen Klagewelle

      Langzeitarbeitslose müssen auf Erspartes zurückgreifen, bevor es Leistungen vom Staat gibt
      Foto: ddp
      Berlin - Die Einführung des Arbeitslosengeldes II gefährdet nach Meinung von Wirtschaftsexperten die private Altersvorsorge in Deutschland. Die Verbraucherzentralen rechnen mit "einer Kündigungswelle bei privaten Lebensversicherungen und Aktienfonds". Die Versicherungswirtschaft fürchtet, dass die Stornoquote bei Lebensversicherungen steigen wird. Auf Druck der Arbeitsagenturen hätten Arbeitslose bereits im vergangenen Jahr rund 50 000 Lebensversicherungsverträge gekündigt.


      Rentenexperte Meinhard Miegel vom Institut für Wirtschaft und Gesellschaft prognostiziert, dass die Hartz-IV-Gesetze bei Langzeitarbeitslosen zu einer neuen Altersarmut führen werden. "Ich wage die Prognose, dass sich bis zu 25 Prozent der Bevölkerung mit einer staatlichen Rente werden begnügen müssen, die nur auf dem Niveau des Arbeitslosengelds II liegt", sagte Miegel der Welt am Sonntag.


      Am 1. Januar 2005 werden Arbeitslosen- und Sozialhilfe zum Arbeitslosengeld II zusammengelegt. Mit den neuen Regeln steigt die Gefahr, dass der Einstieg in die private Altersvorsorge misslingt. Denn beim Arbeitslosengeld II wird privates Vermögen stärker auf die staatliche Leistung angerechnet als bisher. Langzeitarbeitslose müssen zunächst auf ihr Erspartes zurückgreifen - auch auf Lebensversicherungen, private Rentenversicherungen oder Bausparverträge. Geschützt bleiben für jeden Betroffenen künftig nur noch 200 Euro pro Lebensjahr, maximal beträgt der Freibetrag 13 000 Euro. Eine laufende Versicherung muss nur dann nicht verkauft werden, wenn dabei ein Verlust von mehr als zehn Prozent der eingezahlten Beiträge entstünde.


      Experten kritisieren diese strengen Regeln. Miegel sagt, es werde "Anreize geben, Vermögen zu verstecken, ins Ausland zu transferieren oder treuhänderisch an die Kinder zu übertragen".


      Sozialexperte Bert Rürup forderte höhere Freibeträge für die private Altersvorsorge. Hartz IV sei die "härteste Sozialreform bisher". Sie komme wegen der momentan fehlenden Arbeitsplätze zu einem schwierigen Zeitpunkt. Die Akzeptanz für das Arbeitslosengeld II wäre "mit Sicherheit größer, wenn es gerade bei Lebensversicherungen, die offensichtlich der Altersvorsorge dienen sollten, größere Freibeträge bei der Anrechnung solcher Vermögen geben würde", sagte Rürup dieser Zeitung. Eine Altersvorsorge sei dann gegeben, wenn eine Lebensversicherung erst nach dem 60. Lebensjahr ausgezahlt werde.


      Dagegen sind die Guthaben der Riester-Rente bis zur staatlichen Fördergrenze vor dem Zugriff des Staates sicher. Das könne zu einem "unerwarteten Schub" bei der Nachfrage nach Riester-Renten-Produkten führen, so Rürup.


      Die Sozialgerichte sehen durch das Arbeitslosengeld II eine neue Klagewelle auf die Justiz zukommen. Er rechne mit "einer Million neuer Fälle", sagte der Vizepräsident des Nürnberger Sozialgerichts, Peter Ruhte, dem Magazin "Focus". Im Januar könnten alle, die ihre Leistungsbescheide bis dahin noch nicht erhalten haben, auf eine Vorauszahlung des Geldes klagen. Später würden viele Betroffene die geringen Zahlungen anfechten, sagte Ruhte.


      Arbeitgeber und Gewerkschaften warfen der Regierung am Wochenende außerdem einen milliardenschweren Griff in die Kassen der Bundesagentur für Arbeit (BA) vor. Die Kritik richtet sich gegen die im Gesetz festgelegte Verpflichtung der Bundesagentur, von Januar an dem Bund jedes Vierteljahr so genannte "Aussteuerungsbeträge" für Langzeitarbeitslose zu zahlen. Damit will die Regierung die Arbeitsagenturen anregen, Arbeitslose schneller in neue Jobs zu vermitteln. Arbeitgeber-Vertreter Clever bezeichnete die Aussteuerungsbeträge in der "Hannoverschen Allgemeinen Zeitung" als "geradezu zynisch".


      Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung rechnet immerhin damit, dass es durch die Reform bereits im Jahr 2006 "einige hunderttausend Langzeitarbeitslose weniger" gibt. cos/mao/ur




      WamS , Artikel erschienen am 25. Juli 2004
      Avatar
      schrieb am 28.07.04 11:59:54
      Beitrag Nr. 48 ()
      DIE WELT: Hartz IV - Datenschützer schlagen Alarm

      Bedenken gegen Übertragung sensibler Informationen im Internet - Kritik an Bundesagentur für Arbeit
      von Martin Kopp

      Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte Hans-Herrmann Schrader sowie Internet-Experten der CDU haben schwere Bedenken gegen die geplante Übertragung von Arbeitslosendaten zur Bundesagentur für Arbeit erhoben. Wie berichtet sollen die Daten aller Hamburger Empfänger des neuen Arbeitslosengelds II über das World-Wide-Web nach Nürnberg geschickt werden, da die Agentur den Hamburger Behörden den Zugriff auf ihr Intranet verweigert. "Damit besteht eine große Unsicherheit, dass unbefugte Dritte Zugriff auf die persönlichen Daten der Arbeitslosen erhalten", sagte Schrader der WELT. Wo immer es möglich ist, sollte man die Benutzung öffentlicher Kanäle vermeiden. Schrader kündigte an, dieses Problem bei einem Treffen aller Datenschützer der Länder Anfang August thematisieren zu wollen.


      Auch der IT-Experte und Vorsitzende des Bürgerschaftsausschusses für Informations- und Kommunikationstechnologie, Ralf Niedmers zeigte sich beunruhigt. "Werden die Daten ungeschützt über das World Wide Web geschickt, können sie jederzeit von irgendeinem Ort der Welt gescannt werden." Deshalb sei eine hohe Verschlüsselung der Daten notwendig. Die Arbeitsmarktexpertin der CDU-Fraktion, Natalie Hochheim, verlangt jetzt in einer Kleinen Anfrage Angaben vom Senat darüber, ob der Versand personenrelevanter Daten den rechtlichen Bestimmungen genügt. Niedmers forderte die Bundesagentur für Arbeit dazu auf, noch einmal über die Einrichtung einer gesicherten Datenleitung zu den Hamburger Behörden nachzudenken.


      Der stellvertretende Direktor der Hamburger Agentur für Arbeit, Karl-Heinz Klemann erklärte, die Bundesagentur verweigere der Stadt den Anschluss an ihr Intranet, weil der Kreis der Zugriffsberechtigten dann zu groß würde.


      Unterdessen wächst der Widerstand gegen das Vorhaben der Arbeitsagentur, alle Langzeitarbeitslosen zur gemeinnützigen Tätigkeit heranziehen zu wollen. Alle Arbeitslosengeld-II-Bezieher, die im kommenden Jahr keine reguläre Stelle angeboten bekommen, sollen dann im Dienst der Gesellschaft für eine Aufwandsentschädigung von rund zwei Euro pro Stunde arbeiten. Die GAL-Fraktionsvorsitzende Christa Goetsch sagte dazu: "Die massenhafte, blinde Zuweisung in gemeinnützige Arbeit bringt keine Perspektive für die Betroffenen. Die gemeinnützige Arbeit soll zur Integration beitragen und nicht als Parkmöglichkeit für Langzeitarbeitslose missbraucht werden." Und der Hamburger DGB-Chef Erhard Pumm meinte: "Langzeitarbeitslose dürfen nicht zur ,Billig-Konkurrenz` für regulär bezahlte Arbeitskräfte gemacht werden, indem pauschal nur noch die Beschäftigungsvariante mit ,Mehraufwandsentschädigung` genutzt wird." Zustimmung gab es hingegen von der SPD.


      Die CDU-Expertin Natalie Hochheim hält es für zu teuer und "schlichtweg unrealistisch" für alle ALG-II-Empfänger eine gemeinnützige Tätigkeit zu organisieren. Sie fordert, dass die unter 25-Jährigen, die keine Arbeit oder Ausbildung erhalten, ein Tätigkeitsangebot erhalten. "Das ist realistisch und finanzierbar und sozialpolitisch sinnvoll."


      Artikel erschienen am Mit, 28. Juli 2004
      Avatar
      schrieb am 02.08.04 16:43:17
      Beitrag Nr. 49 ()
      SPIEGEL:

      "Nachbesserungen bei Hartz IV notwendig

      Das Arbeitslosengeld II ist noch nicht eingeführt, doch schon erwägt die rot-grüne Regierung Korrekturen. Wegen einer drohenden Zahlungslücke müssen die Gesetzestexte des so genannten Hartz-IV-Pakets wohl nachgebessert werden.


      Der stellvertretende Regierungssprecher Thomas Steg machte am Montag in Berlin deutlich, es gebe "Harmonisierungsbedarf", weil bislang Sozialhilfeempfänger ihr Geld am Monatsanfang im Voraus und Arbeitslosenhilfeempfänger ihr Geld am Monatsende rückwirkend erhalten hätten. Eine Entscheidung solle Anfang September bei der nächsten Kabinettsklausur getroffen werden.

      Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD) will nach der Zusammenlegung der beiden Leistungen im nächsten Jahr die erste Zahlung erst im Februar leisten. Da die bisherigen Arbeitslosenhilfeempfänger ihre letzte Rate für 2004 Ende Dezember ausbezahlt bekämen, seien sie Anfang Januar 2005 nicht bedürftig, argumentierte Clement.

      Grünen-Chefin Angelika Beer sagte nach einer Sitzung des Parteivorstandes in Berlin, jeder Betroffene habe zwölf Monate Anspruch auf Unterstützung . Es gehe nicht, dass im kommenden Jahr Arbeitslosengeld II nur elfmal ausgezahlt werde. Dies schloss auch Steg aus.
      Avatar
      schrieb am 02.08.04 19:28:53
      Beitrag Nr. 50 ()
      Wenn die letzte Arbeitslosenhilfe am 31.12.04 gezahlt wird, dann wäre es doch Verschwendung, das erste Arbeitslosengeld II (in Höhe der Sozhialhilfe) am 1.1.05 auszuzahlen. Clement hat völlig recht, wenn er nur eine Zahlung am 1.2.05 will. - Die Behauptung einer Lücke von einem Monat ist Unsinn. -

      Das Problem der Sozial- und Arbeitslosenhilfe ist doch, daß viele Empfänger gar nicht hilfsbedürftig sind, weil sie vom Ehe- oder Lebenspartner versorgt werden. Wie man das allerdings rechtlich in den Griff bekommen will (oder bereits hat?), weiß ich auch nicht.

      Der Datenschutz sollte nicht dazu führen, daß sich nicht Erwerbstätige auf Kosten des Steuerzahlers ein schönes Leben machen.
      Avatar
      schrieb am 02.08.04 21:25:30
      Beitrag Nr. 51 ()
      #50 Franzei,

      denken ist eben manchmal Glücksache!

      Arbeitslosengeld wird am Monatsende ausgezahlt. Arbeits-
      losengeld / Sozialhilfe am Monatsanfang (also im Voraus).
      Lohn / Gehalt wiederum am Monatsende.

      Bekommt ein Arbeitslosenhilfe-, bzw. Sozialhilfeempfänger
      also irgendwann einen Job, hat er das Problem 2 Monate
      von € 345,-- zu leben. Würdest du das können? Sinnvoll wäre
      es, auch die Arbeitslosenhilfe zum Monatsende auszuzahlen.

      "daß viele Empfänger gar nicht hilfsbedürftig sind, weil sie vom Ehe- oder Lebenspartner versorgt werden"

      Von Hartz IV hast du aber nun überhauptkeine Ahnung. Lies
      dir mal den Thread "Liebestest" durch.
      Avatar
      schrieb am 02.08.04 21:28:03
      Beitrag Nr. 52 ()
      goldless
      dass ein HartzIV-Empfänger bei Arbeitsaufnahme zwei Monate ohne Einkommen sein wird, stimmt nicht! Clement hat darauf hingewiesen, dass im Falle einer Arbeitsaufnahme die Unterstützung gezahlt wird, d. h. das was jetzt einbehalten wird im Januar, bekommt er später ausgezahlt und zwar vor Arbeitsaufnahme.
      Avatar
      schrieb am 02.08.04 21:37:40
      Beitrag Nr. 53 ()
      Stella Luna,

      ist ja nett, daß er das erzählt hat. Aber im Gesetz steht was
      ganz anderes.

      Er hat auch gesagt, daß die 1-Euro-Jobs nicht angerechnet werden.
      Aber im Gesetz steht was ganz anderes.

      Was gilt denn jetzt? Superhirnis geschwafel? Oder Gesetze?
      Avatar
      schrieb am 02.08.04 21:43:36
      Beitrag Nr. 54 ()
      Montagsdemo wieder da!

      FOCUS "Magdeburg (dpa) - Rund 7000 Menschen haben in Magdeburg und Dessau gegen die Arbeitsmarktreform Hartz IV pr
      otestiert. Die Demonstranten forderten unter dem Motto Wir sind das Volk einen Stopp der Reform. Zu den Protesten in Anlehnung an die Montagsdemonstrationen zur Wendezeit hatten Privatleute und Gewerkschaften aufgerufen. Künftig soll es an jedem Montag zu derartigen Protesten kommen. Laut Polizei gingen in Magdeburg etwa 5500 Menschen auf die Straße, in Dessau etwa 1500. "



      ___________________________________________
      #50, Franzei

      Vordergründig betrachtet, könntest du recht haben,aber...

      der Teufel steckt eben im Detail. Da dieses ALG2 ja künftig offiziell als Vorauszahlung deklariert wird, entsteht tatsächlich durch den fehlenden Januar(Voraus-)Betrag eine Lücke, auch in der Renten-und Krankenversicherung - mit allen Konsequenzen im Erlebensfall von Unfall oder Krankheit.

      Außerdem sind wir uns wohl einig, was den schäbigen Zweck dieser Aktion angeht, die wider besseres Expertenwissen angeleiert wurde, um 1,4 Mrd. Euro einzusparen.

      Ich bin selbstverständlich auch deiner Meinung, daß sich niemand auf Kosten von Steuerzahler oder arbeitnehmer und Beitragszahler ausruhen soll (obwohl es immer einen "Bodensatz" an Schmarotzern geben wird) - nur kann das hier einfach nur mal quantitativ betrachtet, bei über 8 Millionen Deutschen nicht zutreffen. .

      Statistisch gesehen, zählt man ab 6000,- Euro mtl. und mehr hierzulande zu den Reichen ( :laugh:). Das beträfe dann rund 400.000 Entscheidungsträger in Politik und Verwaltung in Bund und Ländern (Stand: 2001). Wenn diese auf kaum spürbare 200 Euro im Monat verzichten würden - durch Herrn Schröder und Co persönlich angeregt und mitgetragen - brächte das über 9,5 Mrd Euro ein und würde für eine ganz andere Stimmung im Lande sorgen - und zur Abmilderung der Belastung der Ärmeren beitragen.

      Abgesehen davon fehlen nach wie vor vernünftige Investitionsvorschläge und die Entschlackung von überflüssigen Regulierungsmaßnahmen und Behördengängelei, um wieder ein solides Wachstum zu erreichen.

      Sparwut allein und (zum Thema) hastige, unhaltbare Gesetze und Verordnungen sind einfach nicht hinreichend bzw. kontraproduktiv.:mad:
      Avatar
      schrieb am 02.08.04 22:36:02
      Beitrag Nr. 55 ()
      VdK-Präsident droht mit Klage


      Der Unions-Arbeitsmarktexperte Karl-Josef Laumann verwies auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Monat April. Darin heißt es, auch Einkommen, das Arbeitslosenhilfeempfänger erst zum Ende des Monats erhalten, sei grundsätzlich nur als Einkommen des betreffenden Monats anzurechnen. Die Union werde auf Basis des Urteils eine offizielle Anfrage an die Regierung stellen, sagte Laumann.


      Der Präsident des Sozialverbandes VdK, Walter Hirrlinger, erklärte, Wirtschaftsminister Clement müsse das Urteil beachten, „weil sich die Regierung sonst der Gefahr des Rechtsbruchs aussetzt“. Wenn im August keine Änderung an den Plänen erfolge, werde sein Verband Klage einreichen, drohte Hirrlinger.

      Westerwelle warnt vor Chaos

      Der FDP-Vorsitzende Guido Westerwelle hielt Clement vor, neues Chaos heraufzubeschwören. Es sei ein Leichtes für Bedürftige, innerhalb von Stunden vor Gericht eine einstweilige Verfügung gegen die öffentliche Hand zu erwirken. Zum bürokratischen Chaos einer handwerklich nicht beherrschten Arbeitsmarktreform komme bei Massenklagen ein weiteres Chaos vor den Gerichten hinzu. Westerwelle schlug vor, die Reform zu vertagen. WELT.de/dpa/AP

      __________________________________________________________

      http://www.gegenwind-whv.de/gw20007.htm

      Zwar nichts neues, diese Praxis wurde bisher auch schon geübt, aber die Dimensionen...:eek:

      ....Tumultartige Reaktionen gab es auf der Versammlung nach der Information, dass die Erben eines Alg II-Beziehers, der z.B. ein Häuschen hinterlassen hatte, sein Arbeitslosengeld II zurückzahlen müssen – nicht in voller Höhe, sondern „nur“ bis zur Höhe von 10 Jahren Alg II-Bezug.


      Witze, die schon jetzt, ein halbes Jahr vorher kursieren, bezweifeln, dass es dazu jemals kommen kann:

      Sagt der Arzt zum Langzeitarbeitslosen: Es tut mir Leid, Sie haben noch ein halbes Jahr zu leben.
      Antwortet der Patient: Was, noch so lang? Wovon bloß?
      Avatar
      schrieb am 03.08.04 11:58:54
      Beitrag Nr. 56 ()
      zu meinem Beitrag #54 - es gibt auch noch Reiche, die das ähnlich sehen:

      "Wenn die Welt ein wenig besser werden soll, müssen vor allem die Starken etwas dafür tun - das ist Krämers Lebensmotto. Deswegen ist er mit dem, was derzeit in Deutschland geschieht, auch überhaupt nicht einverstanden. "Es gibt ein klares Elitenversagen", sagt er. Die Wohlhabenden müssten endlich begreifen, dass sie "ein Teil des Ganzen sind". Niemand dürfe die Augen vor dem Elend verschließen - etwa davor, dass wöchentlich hundert Armutsflüchtlinge aus Afrika im Mittelmeer ertrinken. "Wir Unternehmer müssen unsere Taschen öffnen, sonst werden wir scheitern." Allein in Hamburg gebe es 12 000 Vermögens- und 1000 Einkommensmillionäre. "Wenn jeder nur ein Zehntel abgibt, können wir sehr viel tun."


      Der ganze Bericht über den Millionär und Unternehmer Krämer im Hamburger Abendblatt:

      http://www.abendblatt.de/daten/2004/08/03/324962.html
      Avatar
      schrieb am 04.08.04 08:14:56
      Beitrag Nr. 57 ()
      Und wider mal wurde nach Gutsherrenart beschlossen (diesmal, sich an bestehende Gesetze zu halten):

      SPIEGEL:Arbeitslosengeld II soll schon im Januar gezahlt werden

      Im Streit über die Auszahlungen des Arbeitslosengeldes II zeichnet sich eine Lösung ab. Im Kanzleramt sei beschlossen worden, die neue Unterstützung an die bisherigen Bezieher von Arbeitslosenhilfe doch schon im Januar zu zahlen

      http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,311501,00.html
      Avatar
      schrieb am 04.08.04 09:02:19
      Beitrag Nr. 58 ()
      #57

      Die Aussage muß man relativieren. Der sorgt sich lediglich um Flüchtlinge aus Afrika und sonstigen Ländern nach dem Motto: Ihr Kinderlein kommet, immer hereinspaziert, der deutsche Steuerzahler wirds schon richten. (Er hilft dann mit seiner Million auch ein bischen mit, nachdem er die Subventionen für den Schiffsbau abgezockt hat)
      Avatar
      schrieb am 04.08.04 09:04:01
      Beitrag Nr. 59 ()
      Hupps falscher Threat.
      Avatar
      schrieb am 12.08.04 11:42:13
      Beitrag Nr. 60 ()
      Das programmierte Chaos
      Die Zeit wird knapp: Für Hartz IV müssen in wenigen Wochen Millionen Datensätze erfasst werden. Doch es fehlen Personal, Software und Computer
      von Guido Heinen

      Spricht Wolfgang Clement über Hartz IV, dann redet er über "die bedeutendste und umfassendste Arbeitsmarktreform in der Geschichte der Bundesrepublik". Und er redet über Tempo, darüber, dass Deutschland eine Reform in nicht einmal zwei Jahren durchzieht, wozu andere Länder fünf Jahre gebraucht hätten. Was der Bundeswirtschaftsminister allerdings nicht weiß: es könnte sein, dass die Einführung des Arbeitslosengelds II auf den letzten Metern im Datenchaos untergeht und unter einem riesigen Aktenberg verschwindet. Denn wenige Monate vor der Einführung wird immer deutlicher: es fehlen Personal, Software und Computer, um die 3,2 Millionen Anträge rechtzeitig zu bearbeiten.


      Die Bundesagentur für Arbeit hat sich kräftig verrechnet. Bis heute versichert sie standhaft, rund 10 000 Mitarbeiter würden die 3,2 Millionen Anträge bis Ende des Jahres locker bewältigen. Dabei sind zur Einführung des Alg II drei Schritte nötig: Zuerst müssen die Anträge verschickt werden. Allein das dauert rund neun Wochen, erst am 10. September werden die letzten Betroffenen ihre Formulare überhaupt in der Hand halten.


      Die 16-seitigen Anträge kommen jedoch in den seltensten Fällen fix und fertig ausgefüllt zu den Sachbearbeitern. Die BA geht davon aus, rein rechnerisch 90 Minuten für die persönliche Hilfe beim Ausfüllen eines jeden Antrags aufwenden zu müssen. Dann jedoch muss der Antrag noch einmal per Hand von einem Sachbearbeiter in das BA-System eingegeben werden, dafür sind 45 Minuten kalkuliert. "Extreme Ausschläge sind dabei bereits berücksichtigt", versichert ein BA-Sprecher. Geht alles gut, müssen also theoretisch von August bis Dezember rund 7,2 Millionen Stunden aufgewandt werden, um die Datenmassen zu erfassen und für die Januar-Auszahlung vorzubereiten. Die BA versichert, dass 10 000 Mitarbeiter dies alles schaffen würden.


      Diese Rechnung, erstellt unter der Mitwirkung der Unternehmensberater von Roland Berger, die auch die Fragebögen mit entworfen haben, wird jedoch nicht aufgehen. Das Zeitfenster ist in Wahrheit viel enger.


      Denn zum einen ist der Rücklauf ausgefüllter Fragebögen sehr niedrig, erst wenige Tausend Antragsteller sind bei den Personal-Service-Agenturen vorstellig geworden. Das Gros der Anträge wird somit überhaupt erst ab September eingereicht werden. Und: Die BA hat auch nicht bis zum 31. Dezember Zeit. Nach internen Berechnungen müssen die Datensätze spätestens Mitte des Monats, am besten am 10. Dezember, fertig sein. Somit bleibt ein Zeitraum von gut 80 Werktagen, um die Anträge überhaupt zu erstellen.


      Noch enger wird es bei der Erfassung: Die BA bestätigte Informationen der WELT, wonach sowohl die Computer als auch die Software für die Erfassung frühestens am 4. Oktober einsatzbereit sein werden. Auch die Mitarbeiter sind erst dann fertig geschult. Für die Erfassung, die parallel zur Erstellung der Anträge läuft, "bleiben dann noch gut 60 Tage", wie ein Insider klagt. Dann müssten täglich rund 50 000 Anträge eingegeben werden. Dafür stünden, folgt man den BA-Berechnungen, rund ein Drittel der 10 000 Mitarbeiter bereit. Diese müssten dann täglich etwa 16 Anträge bearbeiten, jeweils sind 45 Minuten veranschlagt. Dies bedeutet theoretisch einen Zwölf-Stunden-Tag, ohne Rüstzeit, Krankheit und Urlaub - eine irreale Zahl....ff

      DIE WELT

      mehr:
      http://www.welt.de/data/2004/08/12/318000.html?s=2
      Avatar
      schrieb am 12.08.04 11:51:53
      Beitrag Nr. 61 ()
      ...das ist jedenfalls nicht illegal...?

      Die Firma Roland Berger beriet nicht nur die BA in Sachen Hartz IV, sondern zuvor auch T-Systems, die jetzt den Software-Auftrag erhielten. Und ein wichtiger strategischer Partner Bergers, die Firma Consens, arbeitet seit langem eng mit Prosoz zusammen. Dass deren Geschäftsführer Klaus Bechtel nicht nur Oberbürgermeister Hertens, sondern seit 34 Jahren Genosse Clements in der nordrhein-westfälischen SPD ist, hat dem Geschäft offensichtlich auch nicht geschadet.


      DIE WELT Artikel erschienen am Don, 12. August 2004


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