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    Bundesrechnungshof zeigt Wege zur Bekämpfung von Umsatzsteuerbetrug und Steuerumgehun - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 23.07.04 13:10:41 von
    neuester Beitrag 23.07.04 13:34:28 von
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      schrieb am 23.07.04 13:10:41
      Beitrag Nr. 1 ()
      http://www.bundesrechnungshof.de/veroeffentlichung/1024.html Bericht nach § 99 BHO vom 3. September 2003

      Steuerausfälle in zweistelliger Milliardenhöhe –
      Bundesrechnungshof zeigt Wege zur Bekämpfung von Umsatzsteuerbetrug und Steuerumgehung auf

      Bund und Ländern entgehen durch Umsatzsteuerbetrug und Steuerumgehung jährlich Steuereinnahmen in zweistelliger Milliardenhöhe. Ursache sind verschiedene, teilweise betrügerische Praktiken in unterschiedlichen Wirtschaftsbereichen, die der Bundesrechnungshof in mehreren Prüfungen untersucht hat. Diese Praktiken werden durch geltende gesetzliche Regelungen ermöglicht oder begünstigt. Der Bundesrechnungshof hält es für dringend geboten, die offenkundigen Gesetzeslücken zu schließen. Er sieht zudem die Notwendigkeit, die Kontrollmechanismen zu stärken.

      Seine Vorschläge hat der Bundesrechnungshof in einem Bericht zusammengefasst, den er heute dem Parlament und der Bundesregierung vorlegt. Präsident Prof. Dr. Dieter Engels: "Wir wollen mit diesem Bericht dazu beitragen, dass das Parlament schnell und wirksam die notwendigen gesetzgeberischen Schritte einleiten kann, um weiteren erheblichen Schaden für die Haushalte von Bund und Ländern zu vermeiden."

      Die Vorschläge des Bundesrechnungshofes haben alleine die Realisierung bestehender Steueransprüche zum Inhalt und nicht eine Erhöhung von Steuern oder Kosten. Sie richten sich vor allem gegen folgende Missstände:

      Beim innergemeinschaftlichen Karussellbetrug werden Waren von einem inländischen Unternehmer über eine Kette innergemeinschaftlicher Vertragspartner und Scheinfirmen letztlich wieder an ihn zurückgeliefert. Die Scheinfirmen führen die von ihren Abnehmern erhaltene Umsatzsteuer nicht an das Finanzamt ab. Sie setzen sich mit der Umsatzsteuer ins Ausland ab oder verwenden sie, um den Preis der Ware zu ermäßigen und Wettbewerbsvorteile zu erzielen. Die bisherigen gesetzlichen Maßnahmen zur Bekämpfung der Umsatzsteuerkarusselle hatten nicht den gewünschten Erfolg. Der Bundesrechnungshof schlägt deswegen u.a. vor, die Haftung für die Umsatzsteuer auf Unternehmer auszudehnen, die von den betrügerischen Praktiken ihrer Geschäftspartner wissen konnten. Das ist z.B. dann der Fall, wenn ihnen Waren unter mysteriösen Umständen zu ungewöhnlich niedrigen Preisen angeboten werden.

      Beim Kettenbetrug im Baugewerbe schalten Bauunternehmen gezielt mehrstufige Subunternehmerketten ein. Damit wird verschleiert, dass die mit der tatsächlichen Bauausführung beauftragten "Kolonnenschieber" und die Subunternehmer der unteren Ebenen der Betrugskette weder Steuern noch Sozialabgaben zahlen. Die im letzten Jahr eingeführte Bauabzugssteuer, die der Leistungsempfänger einzubehalten hat, hat die Situation nicht verbessert. Sie ist deswegen nahezu wirkungslos, weil die Finanzämter mehr als 95 % der Leistungsempfänger von der Pflicht zum Steuerabzug befreien. Die beabsichtigte Verlagerung der Besteuerung auf den Leistungsempfänger findet dadurch nicht statt. Von der Freistellung profitiert auch der unredliche Leistungsempfänger. Wenn er eine Freistellungsbescheinigung vorweist, kann er z.B. auch dann Vorsteuern und Betriebsausgaben abziehen, wenn er wusste, dass sich sein Vertragspartner seinen Steuerpflichten entzieht. Der Bundesrechnungshof schlägt daher vor, dass die Steuerverwaltung das Freistellungsverfahren künftig restriktiver handhabt und gezielt Freistellungsanträge kontrolliert, bei denen das Risiko eines Missbrauchs besteht. Außerdem empfiehlt der Bundesrechnungshof einen Wechsel der Steuerschuldnerschaft im Baubereich. Das Bundesministerium der Finanzen sollte u.a. auch die Möglichkeit einer steuerlichen Generalunternehmerhaftung prüfen.

      Globalzessionen und Grundstücksgeschäfte durch insolvenzbedrohte Unternehmer führen nach Schätzungen des Bundesrechnungshofes jeweils zu jährlichen Umsatzsteuerausfällen in dreistelliger Millionenhöhe. Bei einer Globalzession tritt der Kreditnehmer seine Kundenforderungen zur Sicherung eines Kredites an den Kreditgeber ab. Zieht der Kreditgeber die Forderungen ein, braucht er nach geltendem Recht die in den Bruttobeträgen enthaltene Umsatzsteuer nicht an das Finanzamt abzuführen. Auch wenn der Kreditnehmer insolvent wird, kann der Kreditgeber die Umsatzsteuer zulasten des Staates behalten. Die gleichen Folgen treten ein, wenn ein Unternehmer in Zahlungsschwierigkeiten – häufig auf Druck seines Kreditinstituts - betriebliche Grundstücke umsatzsteuerpflichtig veräußert und das Kreditinstitut den Bruttokaufpreis, d.h. auch die vom Erwerber gezahlte Umsatzsteuer, vereinnahmt. Der Bundesrechnungshof empfiehlt, in diesen Fällen eine gesamtschuldnerische Haftung für die Umsatzsteuer einzuführen. Bei umsatzsteuerpflichtigen Grundstücksgeschäften wären die Steuerausfälle auch dadurch zu vermeiden, dass die Steuerschuldnerschaft gesetzlich auf den Erwerber übertragen wird. Außerdem könnte die Eintragung des Eigentümers in das Grundbuch – wie bei der Grunderwerbsteuer – davon abhängig gemacht werden, dass er die Umsatzsteuer tatsächlich gezahlt hat.

      Weitere erhebliche Umsatzsteuereinnahmen entgehen dem Staat durch bewusst geplante Insolvenzen von Leasingnehmern und durch sonstige Insolvenzen. Es ist durchaus üblich, dass Unternehmen als letzten Akt ihrer gewerblichen Tätigkeit den Vorsteuerabzug geltend machen, auch wenn sie den Rechnungsbetrag einschließlich Umsatzsteuer nicht mehr zahlen können. Der Bundesrechnungshof regt in seinem Bericht u.a. an, die zum 01.01.1999 entfallene Regelung wieder einzuführen, nach der den Finanzbehörden im Insolvenzverfahren eine bevorzugte Befriedigung ihrer Forderungen zustand.

      Das Bundesministerium der Finanzen hat einen Teil der Anregungen des Bundesrechnungshofes in den Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes 2004 und des Steueränderungsgesetzes 2003 aufgenommen. Zum innergemeinschaftlichen Karussellbetrug, zur Generalunternehmerhaftung im Baubereich und zum Vorrang der Steueransprüche im Insolvenzverfahren stehen noch Entscheidungen aus.

      Den Bericht können Sie hier als pdf-Datei herunterladen:
      Download

      bericht_umsatzsteuer.pdf
      686KB (702880 bytes)

      Bundesrechnungshof zeigt Wege zur Bekämpfung von Umsatzsteuerbetrug und Steuerumgehung auf.
      Bund und Ländern entgehen durch Umsatzsteuerbetrug und Steuerumgehung jährlich Steuereinnahmen in zweistelliger Milliardenhöhe. Ursache sind verschiedene, teilweise betrügerische Praktiken in unterschiedlichen Wirtschaftsbereichen, die der Bundesrechnungshof in mehreren Prüfungen untersucht hat. Diese Praktiken werden durch geltende gesetzliche Regelungen ermöglicht oder begünstigt. Der Bundesrechnungshof hält es für dringend geboten, die offenkundigen Gesetzeslücken zu schließen. Er sieht zudem die Notwendigkeit, die Kontrollmechanismen zu stärken.
      Avatar
      schrieb am 23.07.04 13:34:28
      Beitrag Nr. 2 ()
      "Der Bundesrechnungshof hält es für dringend geboten, die offenkundigen Gesetzeslücken zu schließen. Er sieht zudem die Notwendigkeit, die Kontrollmechanismen zu stärken."

      Genau, dass deutsche Steuerrecht ist viel zu simpel gestaltet. Mit ein paar dutzend neuer Gesetze und Verordnungen ist das ganz leicht behoben. Und ausreichend Beamte und Angestellte im ÖD gibt es auch noch nicht. Hier herrscht DRINGENDER Bedarf. :laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh:


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