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    Was kann ich alles verrechnen ? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 07.03.00 09:54:27 von
    neuester Beitrag 25.03.00 09:22:01 von
    Beiträge: 3
    ID: 88.510
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      Avatar
      schrieb am 07.03.00 09:54:27
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hi

      habe folgende Fragen:

      Was kann ich alles mit erziehlten Gewinnen verrechnen ? Marklerprovision ? Courtage ? Kauf- bzw. Verkaufskosten ? Wer kann mir Tips geben ?

      Danke and good trades ?

      BBBaerus
      Avatar
      schrieb am 18.03.00 19:45:58
      Beitrag Nr. 2 ()
      Die Kauf- und Verkaufskosten kann man verrechen. Üblicherweise nimmt man den Gesamtbetrag des Kauf- oder Verkaufsbeleges. Also: Wenn eien Aktienposition 1.000 DM gekostet hat, rechnet die Bank ihre Gebühren hinzu (Maklerprovision usw.). In der Summe ergeben sich also Kaufkosten von, sagen wir 1.050 DM. Beim Verkauf zieht sie diese Gebühren vom Erlös ab (Beispiel: Verkaufserlös 2.000 DM, abzüglich 100 DM Gebühren = 1.900 DM. Der Spekulationsgewinn beträgt in diesem Falle also 1.900 minus 1.050 = 850 DM. Weiterhin kann man Werbungskosten geltend machen,also Abo-Gebühren für Börse-Online, Handelsblatt, usw. Auch Online-Gebühren, wie Providerkosten sind absetzbar, man muss nur dem Finanzamt glaubhaft versichern (schriftlich), dass der Online-Anschluss nur den Börsengeschäften dient. Dann wäre auch der Kauf eines PCs absetzbar, allerdings lässt sich der nur in Teilbeträgen über mehrere Jahre verwerten (3 Jahre werden akzeptiert).
      Avatar
      schrieb am 25.03.00 09:22:01
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hallo DrW.L.
      nur zu meinem Verständnis:
      Ich kann also Abo-Gebühren, ggfs. auch Providerkosten gelten machen, die dann in meiner Steuererklärung als Werbungskosten angegeben werden. Diese reduzieren jedoch nicht meine Spekulationsgewinne:
      Beispiel:
      Spekulationsgewinne in 1999: DM 1.400
      Abogebühren: DM 500
      Ergebnis: weiterhin 1.400 DM Spekugewinn
      aber Werbungskosten DM 500 von zu versteuerndem Einkommen abziehbar

      Wie sind Depotgebühren in diesem zusammenhang zu behandeln?

      Für eine kurze Stellungsnahme im voraus vielen Dank


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