Was kann ich alles verrechnen ? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 07.03.00 09:54:27 von
neuester Beitrag 25.03.00 09:22:01 von
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Hi
habe folgende Fragen:
Was kann ich alles mit erziehlten Gewinnen verrechnen ? Marklerprovision ? Courtage ? Kauf- bzw. Verkaufskosten ? Wer kann mir Tips geben ?
Danke and good trades ?
BBBaerus
habe folgende Fragen:
Was kann ich alles mit erziehlten Gewinnen verrechnen ? Marklerprovision ? Courtage ? Kauf- bzw. Verkaufskosten ? Wer kann mir Tips geben ?
Danke and good trades ?
BBBaerus
Die Kauf- und Verkaufskosten kann man verrechen. Üblicherweise nimmt man den Gesamtbetrag des Kauf- oder Verkaufsbeleges. Also: Wenn eien Aktienposition 1.000 DM gekostet hat, rechnet die Bank ihre Gebühren hinzu (Maklerprovision usw.). In der Summe ergeben sich also Kaufkosten von, sagen wir 1.050 DM. Beim Verkauf zieht sie diese Gebühren vom Erlös ab (Beispiel: Verkaufserlös 2.000 DM, abzüglich 100 DM Gebühren = 1.900 DM. Der Spekulationsgewinn beträgt in diesem Falle also 1.900 minus 1.050 = 850 DM. Weiterhin kann man Werbungskosten geltend machen,also Abo-Gebühren für Börse-Online, Handelsblatt, usw. Auch Online-Gebühren, wie Providerkosten sind absetzbar, man muss nur dem Finanzamt glaubhaft versichern (schriftlich), dass der Online-Anschluss nur den Börsengeschäften dient. Dann wäre auch der Kauf eines PCs absetzbar, allerdings lässt sich der nur in Teilbeträgen über mehrere Jahre verwerten (3 Jahre werden akzeptiert).
Hallo DrW.L.
nur zu meinem Verständnis:
Ich kann also Abo-Gebühren, ggfs. auch Providerkosten gelten machen, die dann in meiner Steuererklärung als Werbungskosten angegeben werden. Diese reduzieren jedoch nicht meine Spekulationsgewinne:
Beispiel:
Spekulationsgewinne in 1999: DM 1.400
Abogebühren: DM 500
Ergebnis: weiterhin 1.400 DM Spekugewinn
aber Werbungskosten DM 500 von zu versteuerndem Einkommen abziehbar
Wie sind Depotgebühren in diesem zusammenhang zu behandeln?
Für eine kurze Stellungsnahme im voraus vielen Dank
nur zu meinem Verständnis:
Ich kann also Abo-Gebühren, ggfs. auch Providerkosten gelten machen, die dann in meiner Steuererklärung als Werbungskosten angegeben werden. Diese reduzieren jedoch nicht meine Spekulationsgewinne:
Beispiel:
Spekulationsgewinne in 1999: DM 1.400
Abogebühren: DM 500
Ergebnis: weiterhin 1.400 DM Spekugewinn
aber Werbungskosten DM 500 von zu versteuerndem Einkommen abziehbar
Wie sind Depotgebühren in diesem zusammenhang zu behandeln?
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