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    Trade & Value AG - ab 2. August 2004 börsennotiert (Seite 27)

    eröffnet am 30.07.04 21:48:00 von
    neuester Beitrag 13.05.24 21:02:54 von
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      Avatar
      schrieb am 09.08.10 14:25:03
      Beitrag Nr. 252 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.949.191 von tonisoprano am 08.08.10 23:03:50....danke, wenigstens findet hier noch ne HV statt, bei der Prior-Capital AG hält man so einen überflüssigen Luxus für verzichtbar....
      Avatar
      schrieb am 08.08.10 23:03:50
      Beitrag Nr. 251 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.802.804 von 02487 am 10.07.10 11:37:53Wenn es noch interesieren sollte es gibt einen HV Bericht bei GSC
      Avatar
      schrieb am 10.07.10 11:37:53
      Beitrag Nr. 250 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.752.048 von Bahncrash am 29.06.10 16:02:17Hat jemand eine Ahnung, wie sich die 303TEuro "Sonstige betriebliche Aufwendungen" zusammen setzen ?

      evtl. aus :

      - TEUR 106(116 Vorjahr) - Geschäftsbesorgungsvertrag mit Dornisch Research AG
      - TEUR 10 Abschlussprüferhonorar

      evtl. weitere sonstige betriebliche Aufwände kann ich leider nicht finden
      Avatar
      schrieb am 01.07.10 14:37:27
      Beitrag Nr. 249 ()
      Und, was habe ich gesagt!!!! Keine KE:laugh::laugh:.

      Wovon werden denn seit Jahresanfang denn die laufenden Kosten bestritten?? Schon zum 31.12. waren die Konten der Gesellschaft leer:eek::eek::eek:.

      Immerhin lagen die Verwaltungsausgaben im vergangenen Jahr bei rund 300 T. Euronen. Im Laufe von 36 Monaten fließen so schnell nochmal fast 1. Mio für immer aus der Gesellschaft:eek:.
      Vermutlich wird man sich weiter verschulden.:laugh::laugh:. Kreditgeber dürfte dann die Prior AG sein. Da ist ja zumindest Liquidität vorhanden:laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 29.06.10 23:27:18
      Beitrag Nr. 248 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.752.048 von Bahncrash am 29.06.10 16:02:17Das ist nicht so gut:keks:

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      Avatar
      schrieb am 29.06.10 16:02:17
      Beitrag Nr. 247 ()
      Jahresabschluss ist auf der Homepage veröffentlicht:

      über 1,5 Mio EUR Verlust:eek::eek:
      3,6 Mio EUR Eigenkapital
      fast 0,9 Mio EUR Bankschulden:eek::eek:
      null Cash:eek::eek:

      und:

      0,3 mio sonstige betriebliche Aufwendungen!!!
      Avatar
      schrieb am 16.06.10 09:09:01
      Beitrag Nr. 246 ()
      Trade & Value AG
      Oldenburg (Oldb.)
      – WKN 603919 –
      Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
      Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft hiermit zu der am Samstag, den 24.7.2010 um 13:30 Uhr im Saal „Hugo Häring“ der Architektenkammer Baden-Württemberg, Danneckerstraße 54, 70182 Stuttgart stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

      Tagesordnung
      1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2009 mit dem Bericht des Aufsichtsrats

      2. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2009

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen Entlastung vor.

      3. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen Entlastung vor.

      4. Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die bisherige Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien, soweit sie nicht bereits ausgenutzt wurde, aufzuheben und die Gesellschaft zu ermächtigen, eigene Aktien bis zu insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Die erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt oder welche ihr nach den § 71a ff. AktG zuzurechnen sind, 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft nicht übersteigen. Die Ermächtigung darf nicht zum Zwecke des Handels mit eigenen Aktien ausgenutzt werden. Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmalig oder mehrmals, für einen oder mehrere Zwecke ausgeübt werden. Sie kann auch durch abhängige oder in Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehende Unternehmen oder für ihre oder deren Rechnung durch Dritte durchgeführt werden. Die Ermächtigung gilt bis zum 23.7.2015.

      Der Erwerb kann über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebotes bzw. der öffentlichen Aufforderung zur Abgabe eines Kaufangebotes erfolgen. Im Falle des Erwerbes über die Börse darf der von der Gesellschaft gezahlte Erwerbspreis (ohne Erwerbsnebenkosten) den Durchschnitt der Kurse für Aktien der Gesellschaft an der Hamburger Wertpapierbörse an den dem Erwerb vorangegangenen letzten fünf Börsentagen um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten. Im Falle eines öffentlichen Kaufangebotes darf der Angebotspreis (ohne Erwerbsnebenkosten) den Durchschnitt der Kurse für Aktien der Gesellschaft im Börsenhandel an den letzten fünf Börsentagen vor dem Tag der öffentlichen Ankündigung des Angebotes um nicht mehr als 20 % über- oder unterschreiten. Ergeben sich nach der Veröffentlichung eines öffentlichen Kaufangebotes bzw. der öffentlichen Aufforderung zur Abgabe eines Kaufangebotes nicht unerhebliche Abweichungen des maßgeblichen Kurses, so kann das Angebot bzw. die Aufforderung zur Abgabe eines solchen Angebotes angepasst werden; in diesem Falle wird auf den durchschnittlichen Schlusskurs an den letzten fünf Börsenhandelstagen vor der öffentlichen Ankündigung einer etwaigen Anpassung abgestellt. Überschreitet die Zeichnung das Volumen des Angebotes, erfolgt die Annahme nach Quoten. Dabei kann eine bevorrechtigte Annahme geringerer Stückzahlen bis zu 100 Stück angedienter Aktien je Aktionär vorgesehen werden. Es kann auch vorgesehen werden, dass Andienungsrechte, die von Aktionären nicht ausgenutzt werden, nicht von anderen Aktionären wahrgenommen werden können.

      Die aufgrund dieser oder einer vorhergehenden Ermächtigung erworbenen Aktien können zu allen gesetzlichen Zwecken verwendet werden. Diese Ermächtigung kann einmalig oder mehrmals, ganz oder in Teilen, einzeln oder gemeinsam ausgenutzt werden. Die aufgrund dieser oder einer vorhergehenden Ermächtigung erworbenen Aktien können auch in anderer Weise als über die Börse oder durch ein Angebot an alle Aktionäre veräußert werden, wenn die erworbenen eigenen Aktien zu einem Preis veräußert werden, der den Börsenkurs von Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. Das Bezugsrecht der Aktionäre auf diese eigenen Aktien wird insoweit ausgeschlossen. Diese Ermächtigung gilt jedoch nur mit der Maßgabe, dass die unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 3 S. 4 AktG veräußerten Aktien insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht übersteigen, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens, noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung. Die aufgrund dieser oder einer vorhergehenden Ermächtigung erworbenen Aktien können des Weiteren auch außerhalb der Börse und ohne ein Angebot an alle Aktionäre veräußert werden, wenn die Veräußerung gegen Sachleistung erfolgt, insbesondere im Zusammenhang mit dem Erwerb von Unternehmen oder Beteiligungen in Unternehmen. Das Bezugsrecht der Aktionäre auf diese eigenen Aktien wird insoweit ausgeschlossen. Die aufgrund dieser oder einer vorhergehenden Ermächtigung erworbenen Aktien können eingezogen werden, ohne dass die Einziehung oder ihre Durchführung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. Die Einziehung führt zur Kapitalherabsetzung. Der Vorstand kann abweichend bestimmen, dass das Grundkapital bei der Einziehung unverändert bleibt und sich stattdessen durch die Einziehung der Anteil der übrigen Aktien am Grundkapital gemäß § 8 Abs. 3 AktG erhöht. Der Aufsichtsrat ist in diesem Falle zur Anpassung der Angabe der Zahl in der Satzung ermächtigt.

      5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2010

      Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bremen, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2010 zu wählen.


      Der gemäß den gesetzlichen Bestimmungen erstellte Bericht zu Tagesordnungspunkt 4 wird den Aktionären über die Depotbanken übermittelt, liegt bei der Gesellschaft zur Einsicht aus und ist im Internet (http://www.tav.ag) abrufbar.

      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bis zum Ablauf des 17.7.2010 bei der Gesellschaft (Verwaltungsanschrift: Amalienstraße 17–21, 26135 Oldenburg, Tel.: 0441-40827-0, Fax: 0441-40827-27) angemeldet haben. Die Anmeldung bedarf der Textform (§ 126b BGB) und muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes nachzuweisen. Dazu ist der Gesellschaft ein in Textform (§ 126b BGB) und in deutscher oder englischer Sprache erstellter Nachweis über den Anteilsbesitz vorzulegen. Der durch das depotführende Institut erstellte Nachweis muss sich auf den Beginn des 3.7.2010 beziehen und der Gesellschaft unter der zuvor genannten Adresse bis zum Ablauf des 17.7.2010 zugehen. Die aufgrund der Anmeldung ausgestellten Eintrittskarten dienen als Ausweis für die Ausübung des Stimmrechts. Die Mitteilung von Gegenanträgen hat an die oben genannte Anschrift zu erfolgen. Eventuelle Gegenanträge werden den Aktionären im Internet unter http://www.tav.ag zugänglich gemacht. Die Ausübung des Stimmrechts kann durch einen Bevollmächtigten, auch durch eine Vereinigung von Aktionären, erfolgen. Die Vollmacht muss schriftlich erteilt und der Gesellschaft vorgelegt werden, Kreditinstitute und Aktionärsvereinigungen können für ihre eigene Bevollmächtigung abweichende Regelungen vorsehen.

      Die Gesellschaft ist nicht börsennotiert im Sinne des § 3 Absatz 2 AktG, da die Aktien lediglich im Freiverkehr der Hamburger Wertpapierbörse notiert sind. Soweit die Gesellschaft im Rahmen dieser Einberufung Inhalte mit aufgenommen hat, die gesetzlich nur für börsennotierte Gesellschaften im Sinne des Aktiengesetzes rechtlich zwingend sind, so erfolgen die entsprechenden Angaben freiwillig und ohne Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Angesichts der Größe der Gesellschaft und ihrer finanziellen Möglichkeiten behält es sich die Gesellschaft vor, in ihrem Ermessen die gesetzlichen Bestimmungen freiwillig anzuwenden, deren Einhaltung nach dem Aktiengesetz zwingend nur für börsennotierte Gesellschaften vorgeschrieben ist.



      Oldenburg, im Juni 2010

      Der Vorstand



      Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 4 gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 8 AktG in Verbindung mit § 186 Absatz 4 Satz 2 AktG

      Der Hauptversammlung wird vorgeschlagen, die Gesellschaft erneut zum Erwerb eigener Aktien zu ermächtigen. Das Aktiengesetz sieht in § 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 4 AktG für die Wiederveräußerung eigener Aktien den Verkauf über die Börse oder eine Ausgabe mit Bezugsrecht der Aktionäre vor, lässt aber auch Beschränkungen des Bezugsrechts nach den Regeln des § 186 AktG zu.

      Die Gesellschaft soll ermächtigt werden, eigene Aktien auch in anderer Weise als über die Börse oder durch ein Angebot an alle Aktionäre zu veräußern, sofern die eigenen Aktien entsprechend § 186 Abs. 3 S. 4 AktG zu einem Preis veräußert werden, der den Börsenkurs der Aktien der Gesellschaft im Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. Hierdurch wird eine Verwässerung des Kurses vermieden. Die Möglichkeit einer Veräußerung in anderer Form als über die Börse oder durch ein Angebot an alle Aktionäre kann im Interesse der Gesellschaft und der Aktionäre liegen. Insbesondere können zusätzliche in- und ausländische Aktionäre gewonnen werden. Die Gesellschaft wird gleichzeitig in die Lage versetzt, ihr Eigenkapital flexibel den jeweiligen geschäftlichen Erfordernissen anzupassen und auf günstige Börsensituationen schnell und flexibel zu reagieren.

      Die vorgeschlagene Ermächtigung sieht des Weiteren vor, dass die Gesellschaft erworbene eigene Aktien auch als Gegenleistung verwenden kann, um Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen zu erwerben. Eigene Aktien sind eine wichtige »Akquisitionswährung«. Der nationale und internationale Wettbewerb erfordert in zunehmendem Maße diese Art der Gegenleistung. Aus diesem Grunde soll die vorgeschlagene Ermächtigung der Gesellschaft ermöglichen, Gelegenheiten zum Erwerb von Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen im Interesse der Gesellschaft und der Aktionäre flexibel und kostengünstig nutzen zu können, insbesondere ohne die zeitlich häufig nicht mögliche Befassung der Hauptversammlung.

      Die Vermögens- und Stimmrechtsinteressen der Aktionäre werden auch im Falle einer solchen Veräußerung eigener Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts angemessen gewahrt. Die Ermächtigung beschränkt sich auf einen Anteil von höchstens 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft, so dass sichergestellt ist, dass die Gesamtzahl der erworbenen Aktien, die unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre wieder ausgegeben werden können, insgesamt 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft nicht übersteigen dürfen. Die Verwendung eigener Aktien hat für die Altaktionäre gegenüber der Durchführung von Sachkapitalerhöhungen zudem den Vorteil, dass ihr Stimmrecht im Vergleich zu der Situation vor Erwerb der eigenen Aktien durch die Gesellschaft nicht verwässert wird. Schließlich soll der Vorstand durch die Hauptversammlung ermächtigt werden, eigene Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen. Zurzeit gibt es keine konkreten Akquisitionsvorhaben, für die eigene Aktien verwendet werden sollen.


      Oldenburg, im Juni 2010

      Der Vorstand

      Quelle: eBanz vom 15.06.2010
      Avatar
      schrieb am 07.05.10 11:53:17
      Beitrag Nr. 245 ()
      Kaum wahrscheinlich, dass eine KE demnächst zu erwarten ist. Wer sollte da zur Zeichnung neuer Aktien in größerer Größenordnung bereit sein??? Die Gesellschaft hat doch einen eher geschlossenen Aktionärskreis. Ob von denen einer zum Nachschießen frischen Kapitals bereit ist, wage ich zu bezweifeln.
      Über die Börse sind größere Stückzahlen eh faktisch unverkäuflich. Wer bindet sich den schon gerne ein derart illiquides Investment ans Bein???

      Zumal die "Fähigkeiten" vom Vorstand zwischenzeitlich auch ernsthaft angezweifelt werden dürften.

      Und der Vorstand dürfte aufgrund des für ihmn komfortabel bemessenen Fixums auch mit der gegenwärtigen Situation gut leben können. Für seine Vergütung reicht das Gesellschaftskapital ja noch allemal. In zurückliegenden Jahren hat man sich ja auch noch beeindruckend hohe "Prämien" bewilligt. Auf Sicht der vergangenen 6 Jahre sind ja bekanntlich beeindruckende Summen von der Gesellschaft in das Privatvermögen des Vorstandes gewandert.
      Dass alte Spiel: In herausragend guten Börsenjahren Gewinne sich satt prämieren lassen und in katastrophalen Jahren ein komfortabel bemessenes Fixum einstreichen. Kein Wunder, dass bei dieser Methode nur einer zu Vermögen kommt.:laugh::laugh:.
      Avatar
      schrieb am 05.05.10 16:59:37
      Beitrag Nr. 244 ()
      Man darf schon mal Wetten auf die Wahrscheinlichkeit einer Kapitalerhöhung in nicht allzuferner Zukunft abschließen.

      Das Orderbuch läßt auch nur den Schluss zu, dass da bald frische Liquidität bei den Aktionären eingeworben werden soll.

      KE im Verhältnis 2:1 bei einem Ausgabekurs zu € 7,50. Wäre so mal mein Tipp.

      Auf derzeitigem Niveau sind wohl selbst die besser informierten Kreise nicht zu ernsthaften Zukäufen bereit.

      Problembehaftete und schwerverkäufliche Beteiligungen sind in Kombination mit Schulden und fehlenden freien liquiden Mitteln ein gefährliches Gebräu für die Gesellschaft und ihre Aktionäre.
      Avatar
      schrieb am 25.04.10 18:33:44
      Beitrag Nr. 243 ()
      Natürlich ist der Laden noch bilanziell noch gesund.

      Das Eigenkapital der TAV dürfte bei ca. 4 Mio € liegen. Bilanzsumme bei ca. 5 Mio.

      Aber 230 T EUR "Verwaltungskosten" per Anno sind wahrlich kein Pappenstiel. Auf Fünf-Jahressicht fließen dann weitere 1,2 Mio aus dem Eigenkapital allein für Verwaltungsaufwendungen ab.

      Hier einen dauerhaften Break-Even zu erreichen dürfte schon sehr schwer sein.
      Für Aktionäre wird es ja erst interessant, wenn auch "nach Kosten" noch etwas an Rendite übrigbleibt.;)


      Insofern eher eine Phantasiebremse auf längere Sicht.
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