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    Wie krank unser Land ist, sieht man an einem Haus, das bei ebay für 2,50 versteigert - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 12.08.04 23:28:27 von
    neuester Beitrag 16.08.04 22:07:17 von
    Beiträge: 40
    ID: 892.630
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      schrieb am 12.08.04 23:28:27
      Beitrag Nr. 1 ()
      wurde :eek:

      Nun hat die Frau offenbar nichts besseres zu tun, als den Anbieter des "Hauses" vor Gericht zu zerren und ihn wohl damit zu "ruinieren"

      Es ist unfassbar, mit was für einem Quatsch sich unsere Richter auseinandersetzen müssen!




      Frau ersteigert Haus bei eBay für 2,50 Euro - Rechtsstreit



      Eine Frau aus dem Kreis Paderborn will dafür kämpfen, dass ihr nach einer Internet-Auktion ein Haus für 2,50 Euro gebaut wird.

      Der Anbieter aus der Region Kaiserslautern bestreitet hingegen, dass die Auktion gültig war und verlangt mindestens 104.000 Euro für das noch zu bauende Eigenheim. "Wir werden Klage vor dem Landgericht Kaiserslautern einlegen", sagte am Donnerstag der Anwalt der Frau, Achim Riesenberger aus Paderborn, und bestätigte damit Medienberichte.

      Der Verkäufer habe beim Start der Auktion bei der Internet-Börse eBay ein Mindestgebot von einem Euro eingesetzt, sagte Riesenberger. Mit ihrem Gebot von 2,50 Euro habe seine Klientin dann zum Auktionsschluss den Zuschlag erhalten und den Betrag umgehend an den Verkäufer überwiesen. Dieser wehre sich nun aber mit dem Hinweis auf eine Klausel in dem Angebot "Irrtum“vorbehalten, nicht unter 104.000 Euro, das Haus kann unter dem Preis nicht gebaut werden." Nach Ansicht von Riesenberger ist diese Ausschlussklausel aber nicht gültig. Nach den Regeln von eBay hätte der Verkäufer in diesem Fall als Mindestgebot den Betrag von 104.000 Euro festsetzen müssen. Anzeige:
      --------------------------------------------------------------------------------
      --------------------------------------------------------------------------------



      Auch der Hinweis des Verkäufers, nur als Vermittler, nicht als Eigentümer des Hauses aufgetreten zu sein, kommt für den Anwalt zu spät. "Das hätte er vorher deutlich sagen sollen. Im Internet stand nur: "Wir bauen das Haus." Aus diesen Gründen hält Riesenberger den Mann für verpflichtet, das Haus nun auch tatsächlich für 2,50 Euro zu bauen. Wenn die Frau Prozesskostenbeihilfe gerichtlich genehmigt bekommt, wolle sie vor Gericht um den Hausbau kämpfen. (dpa/uba)




      :eek:

      da fehlen einem echt die Worte!
      Als der Bericht im TV kam, meinte die Tante allen Ernstes, Sie habe bei ebay ein HAUS für 2,50€ ersteigert :(
      Scheinbar haben die anderen 2 Millionen ebay Nutzer keine Ahnung gehabt, welches Schnäppchen ihnen da entgangen ist :eek:

      Einfach nur noch lächerlich...

      Deutschland 2004, der IQ sinkt, die Frisur hält :p
      Avatar
      schrieb am 12.08.04 23:33:13
      Beitrag Nr. 2 ()
      ich dachte so etwas macht man beim notar :confused:
      Avatar
      schrieb am 12.08.04 23:34:24
      Beitrag Nr. 3 ()
      Brueller,

      dann erklär du mir doch bitte mal warum er nicht 104 000 Euro als Mindestgebot eigegeben hat

      ich sehe täglich an der Börse wie jemand aus versehen einen falschen Preis eingegben hat und dessen order wird auch ausgeführt, Pech gehabt...
      Avatar
      schrieb am 12.08.04 23:39:22
      Beitrag Nr. 4 ()
      Vertrag ist Vertrag, Geschäft ist Geschäft.

      Wenn er mindestens EUR104.000,- hätte haben müssen, hätte er das als Mindesgebot angeben sollen. Dummheit schütz ja wohl (hoffentlich) nicht vor Strafe.

      @Lassemann

      Wie ich das verstehe geht es um die Dienstleistung ein Haus zu bauen. Also kein Notar.
      Avatar
      schrieb am 12.08.04 23:46:36
      Beitrag Nr. 5 ()
      Mist, ich hätte noch `nen Euro draufgelegt. :(

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      Avatar
      schrieb am 12.08.04 23:49:33
      Beitrag Nr. 6 ()
      wenn die Frau "Prozesskostenbeihilfe" bekommt :eek:

      also das ist doch einfach nur noch unglaublich

      klingt so, als soll der Staat diesen Blödsinn noch mitfinanzieren :(

      :cry:
      Avatar
      schrieb am 12.08.04 23:56:29
      Beitrag Nr. 7 ()
      Blödsinn ist es, ein Haus für mindestens 1 Euro anzubieten, oder?

      Man kann zu ebay stehen wie man will, aber ein Kindergarten ist das nicht, was da abläuft.

      Natürlich ist dieser Fall krank, vielleicht auch der Anbieter oder das ebay-Prinzip, zumindest aber ist er naiv an die Sache rangegangen.
      Avatar
      schrieb am 13.08.04 00:41:04
      Beitrag Nr. 8 ()
      ich würde sagen, da hat sich einer in seinen eigenen Fallstricken verheddert :laugh:

      Der Frau wünsche ich, dass sie Prozeßkostenhilfe bekommt!
      Avatar
      schrieb am 13.08.04 01:59:46
      Beitrag Nr. 9 ()
      Moin zusammen

      Bei ebay, auf der

      http://pages.ebay.de/help/policies/real-estate.html

      steht unter anderem:

      "Grundsatz

      Es ist verboten, Immobilien im Auktionsformat oder als Sofort-Kaufen-Artikel bei eBay anzubieten."

      Viele Grüße

      eigentor
      Avatar
      schrieb am 13.08.04 07:21:49
      Beitrag Nr. 10 ()
      eigentor,

      das mag im moment stimmen, muss aber zum Zeitpunkt der fraglichen auktion noch anders gewesen sein.

      Ich weiß auch selber dass man zumindest bis vor kurzem auf die angebote auch bieten konnte.

      MfG
      ILK
      Avatar
      schrieb am 13.08.04 09:22:52
      Beitrag Nr. 11 ()
      in einer anderen Zeitung (FAZ oder Spiegel, weiss es leider nicht mehr) stand über den Vorgang ein ähnlicher Artikel.
      Allerdings wurde die Sache ausführlicher beschrieben: So hat der Anbieter den Wert des Hauses extra FETT hervorgehoben. Es lief wohl auf eine Art Lockvogel-Angebot aus (kennt man doch zur genüge von Ebay), der Verkaufstext war derart misverständlich formuliert dass sich der Verkäufer nun verwundert die Augen reibt. Er kann sich nicht auf einen Erklärungsirrtum herausreden, eben weil er den Wert hervorgehoben hatte und dennoch als Startpreis einen Euro angab.

      Ich sage: Pech gehabt. Wer andere für dumm verkaufen will muss auch mal bestraft werden.
      Avatar
      schrieb am 13.08.04 09:43:22
      Beitrag Nr. 12 ()
      #9 and all

      Die Medien freuen sich über so einen Blödsinn.

      So viel mir bekannt ist, befindet sichh die Kategorie Immobilien bei Ebay in der Betaversion.

      Die Regel besagen eindeutig, dass die Immobilien nicht per Auktion angeboten werden, sondern lediglich einen Kontakt zum Verkäufer herstellen sollen. Zumindest war es in der Anfangsphase so.
      Avatar
      schrieb am 13.08.04 09:53:24
      Beitrag Nr. 13 ()
      Erstens geht es hier um den Aufbau = Dienstleistung.

      Zweitens ist die Frau im Recht - obwohl sie wohl nicht Recht bekommen wird.
      Dem Verkäufer waren die Bedingungen bekannt. Es ist ein gültiger Vertrag zu Stande gekommen, die Gesetzeslücke, dass er das Angebot nicht so meinte wird hoffentlich nicht zur Anwendung kommen!
      Avatar
      schrieb am 13.08.04 10:07:46
      Beitrag Nr. 14 ()
      Es handelt sich NICHT um den Verkauf einer Immobilie!

      Aus #:

      "...dass ihr nach einer Internet-Auktion ein Haus für 2,50 Euro gebaut wird. "

      Hier geht es um eine Dienstleistung. Ob Material, Grundstück (bezweifel ich) und Architektenleistungen mit darin enthalten sein sollen, geht daraus ja nicht hervor.
      Avatar
      schrieb am 13.08.04 10:48:58
      Beitrag Nr. 15 ()
      Dumm gelaufen für den Verkäufer, ich hoffe er muß blechen :laugh:

      ......aber was hat das alles mit einem "kranken Deutschland" zu tun? :rolleyes:


      Ich wohn lieber hier als z. Bsp. im mafiaversuchten Belgien. In dem Land müssen wirklich unter der Oberfläche schier unglaubliche Zustände herrschen.
      Avatar
      schrieb am 13.08.04 10:59:40
      Beitrag Nr. 16 ()
      @Lassemann

      Grundstückskaufverträge müssen zwinglich über einen Notar abgewickelt und beurkundet werden, siehe BGB §873 Absatz 2, jedoch nicht Dienstleistungs- oder Werkverträge.
      Avatar
      schrieb am 13.08.04 11:47:31
      Beitrag Nr. 17 ()
      hier wird mal wieder am thema vorbeidiskutiert


      es geht doch nicht darum ob der verkäufer doof war oder nicht.


      man schaue sich die frau an.wieso hat sie zeit morgens unbemerkt bei ebay zu ersteigern? wieso braucht sie prozesskostenhilfe?

      verdacht: sozialhilfe bzw tranferleistungsbezieherin.


      falls dem so ist,gehört das haus natürlich dem staat,denn sozialhilfe muss man laut gesetz ja zurückzahlen wenns einem besse geht.ferner sollte man gesetze einführen,das alle werte die ein sozialhilfeempfänger in seiner vermeintlichen freizeit erwirtschaftet selbstverständlich dem staat gehören.

      unfassbar was in diesem land abgeht.egal wer das haus bekommt,der staat ,also wir stehen an erster stelle.und die frau braucht wohl dringen nen 1 euro job.
      Avatar
      schrieb am 13.08.04 11:52:20
      Beitrag Nr. 18 ()
      proesskostenbeihilfe für einen sozialhilfeempfänger um dessen vermögen zu mehren.


      wie pervers ist dieses land eigentlich :eek:
      Avatar
      schrieb am 13.08.04 11:55:52
      Beitrag Nr. 19 ()
      @ whitehawk

      Seit wann bist du denn ein solcher Staatsanhänger?

      Wenn im Artikel "Geschäftsmann" gestanden hätte, wärst du in Jubel ausgebrochen.

      Gegenzhese: die Dame ist Hausfrau, der Mann Multimillionär. Die beiden Leben aber in Gütertrennung, deshalb hat sie, clever wie sie ist, auch noch Prozesskostenhilfe beantragt.

      Jetzt darfst du jubilieren, withehawk
      Avatar
      schrieb am 13.08.04 11:59:28
      Beitrag Nr. 20 ()
      naja der missbrauch von sozialhilfe muss natürlich abgestellt werden.

      ich finde das generell doof das unternehmer verarscht werden und ich hoffe so eine offensichtliche dummheit wird nicht klappen.


      aber ich muss zugeben,richtig wütend macht mich die möglichkeit das ein fliessbandarbeiter dafür steuern zahlt das eine internetsüchtige tussi ein haus geschenkt bekommt,weil sie zu einer zeit online war,wo der fliessbandarbeiter die steuern für ihren unterhalt erwirtschaften musste.

      aber das gesetz schreibt doch wirklich vor das sozialhilfe zurückgezahlt werden muss wenn es einem besser geht.


      wenn also der staat für sich eine möglichkeit sieht billig an ein haus zu kommen soll er zuschlagen und prozesskosten zahlen.da haus gehört aber selbstverständlich nicht der frau.
      Avatar
      schrieb am 13.08.04 12:06:40
      Beitrag Nr. 21 ()
      Wie krank unser Land ist, sieht man an einem Haus, das bei ebay für 2,50 versteigert

      Nun hat die Frau offenbar nichts besseres zu tun, als den Anbieter des " Hauses" vor Gericht zu zerren und ihn wohl damit zu " ruinieren"

      Es ist unfassbar, mit was für einem Quatsch sich unsere Richter auseinandersetzen müssen!



      Da hat sich der Brueller aber eine scheisse zusammen geschrieben . :mad:


      Wenn dieser Verkäufer ein Startgebot von 1 € angibt, dann muss er auch damit rechnen, daß es für weniger als die Selbstkosten versteigert wird. Würde er etwas Intelligenz besitzen, dann hätte er, als abzusehen war, daß es nicht für über 100 T€ weggeht, einen Bekannten kontaktiert, daß er dieses Angebot ersteigert oder den Preis hochtreibt.


      Ich hoffe die Frau bekommt recht und ihr wird ein schönes Haus gebaut! :)
      Avatar
      schrieb am 13.08.04 12:08:38
      Beitrag Nr. 22 ()
      und ich hoffe die frau bekommt das haus


      dann wird errechnet wie hoch die sozialhilfebezüge der letzten jahre insgesamt waren,dies wird dann vom wert des hauses abgezogen.
      ausserdem muss sie dann ihr vermögen erstmal aufbrauchen bevor sie wieder sozialhilfe beziehen darf.


      dann wird auch ein schuh draus mit weniger neuverschuldung :)
      Avatar
      schrieb am 13.08.04 12:10:41
      Beitrag Nr. 23 ()
      Köstliche Story! :laugh: Und ich muß sagen, die Dämlichkeit des Anbieters gehört wirklich bestraft. Aber hat die Frau denn schon ein Grundstück, wo sie das Häuschen hinbauen läßt?

      Ich hätte schon mal keins und müßte eins kaufen...
      Avatar
      schrieb am 13.08.04 12:28:52
      Beitrag Nr. 24 ()
      Laßt uns alle suchen !!

      Ein Grundstück - 500 qm - für ... sagen wir.... 1,25 EUR und der Staat gibt "Sozialrabatt" für Grderwerbsteuer etc. !!

      Ich liebe dieses Land der unbegrenzten Möglichkeiten !!
      Avatar
      schrieb am 13.08.04 12:30:19
      Beitrag Nr. 25 ()
      Jetok, aber bitte dann auch vollerschlossen! Ansonsten wären die 1,25 EUR zu überzogen. :D
      Avatar
      schrieb am 13.08.04 12:34:42
      Beitrag Nr. 26 ()
      in berlin ist schon mal ein freizeitparadies für euro über den ladentisch gegangen.

      der käufer hat es "mit freunden ausgebaut" und wird jetzt als investor gefeiert :laugh:
      Avatar
      schrieb am 13.08.04 12:36:21
      Beitrag Nr. 27 ()
      War die Neue Heimat nicht auch so preiswert zu haben? Oder war das nur `ne Mark? :cool:
      Avatar
      schrieb am 13.08.04 14:48:39
      Beitrag Nr. 28 ()
      @Fuller81

      nicht schlecht die Idee. Der Anbieter (Verkäufer) hätte dann "nur" noch die Ebay-Provision am Hals gehabt.

      Im schlechtesten Falle (x) % von 104.000 € und dafür kein Haus verkauft/vermittelt. :laugh:
      Avatar
      schrieb am 13.08.04 14:54:05
      Beitrag Nr. 29 ()
      Vielleicht einigt man sich ja außergerichtlich und statt des Hauses bekommt die Frau einen größeren Geldbetrag :D
      Avatar
      schrieb am 13.08.04 16:24:24
      Beitrag Nr. 30 ()
      @ Azul Real

      Wenn der Kumpel 10 sek vor Schluss limit 100000 € eingibt, wird er die Auktion gewinnen. Und ich bezweifle stark, daß das Limit der Frau bei 100000 € gelegen hat. Der Kumpel hätte das Haus wahrscheinlich zu weniger als 1000 € bekommen und davon die Provision wäre wohl billiger gewesen, als den ganzen Ärger den dieser Unternehmen nun damit hat.
      Avatar
      schrieb am 13.08.04 17:20:14
      Beitrag Nr. 31 ()
      @fuller 81

      ist ja auch nur eine Anmerkung in Sachen - der besagte "Kumpel" hätte ggf. das "Desaster" verhindern können.

      Grundsätzlich ist es doch merkwürdig und ein unglaublicher Zufall, lass den Dilettantismus des Anbieters dahingestellt sein, dass das Ebay-Angebot für 2,50 € auf Basis für 104.000 Euro wegegangen ist und dies nicht "mehr" Bieter in der Auktion gefunden hat.
      Avatar
      schrieb am 13.08.04 17:30:53
      Beitrag Nr. 32 ()
      Also mal ganz ehrlich. Wenn ich dieses Angebot gesehen hätte, hätte ich glatt 3 Euro geboten :)

      Du kannst Dienstleistungen bei eBay versteigern wie alles andere sonst auch. Wenn Du sie unter Wert anbietest, dann hoffst Du in der Regel, daß sich so viele Leute dafür interessieren, daß die Sache/Dienstleistung zu einem realistischen Wert verkauft wird.

      Wenn der Preis drunter bleibt, hat der Anbieter Pecht gehabt. Es ist ein rechtsverbindlicher Vertrag zustande gekommen.

      Ich gönne der Frau ihren Erfolg. Wenn das mit dem Hausbau klappt (und sie ein Grundstück hat!), dann dürfte sich das Thema Sozialhilfe für sie auch spürbar reduzieren. Oder?
      Avatar
      schrieb am 13.08.04 21:25:16
      Beitrag Nr. 33 ()
      scheinbar sind 99,99% aller ebay Nutzer selten dämlich, sonst hätten sie doch fleissig bei diesem Knallerangebot
      mitbieten müssen :eek:

      :confused::confused::confused:
      Avatar
      schrieb am 14.08.04 10:43:52
      Beitrag Nr. 34 ()
      die frau hatte einen staatlich subventionierten wettbewerbsvorteil.
      wochentags am vormittag sind halt nicht so viel user online.kann sich halt sonst keiner leisten
      Avatar
      schrieb am 14.08.04 11:08:09
      Beitrag Nr. 35 ()
      whitehawk
      das ist ja ein ganz fadenscheiniges Argument!
      Jeder erfahrene e-bay-Anbieter sollte wissen, dass die beste Zeit für die Beendigung eines Angebots das Wochenende ist und ensprechend sollte er sein Produkt placieren :D
      Avatar
      schrieb am 14.08.04 11:28:29
      Beitrag Nr. 36 ()
      @ whitehawk

      Es gibt auch genug Hausfrauen, Schüler und Studenten die morgens online sind. Die Frau hat halt einfach Glük gehabt!
      Avatar
      schrieb am 14.08.04 11:39:35
      Beitrag Nr. 37 ()
      Gönnen wir der Frau ihr Glück (und träumen davon wie es wäre, selbst so ein Glück gehabt zu haben :) )

      Hat jemand den Link auf dieses eBay Angebot?
      Avatar
      schrieb am 14.08.04 11:56:39
      Beitrag Nr. 38 ()
      Und an dem Vormittag konnte die Frau alle unterbieten und deren angebote löschen oder wie?

      So weit ich weiss laufen Verst. mind. über 3 Tage, jeder hatte also Zeit.
      Avatar
      schrieb am 16.08.04 10:22:16
      Beitrag Nr. 39 ()
      also wenn die frau hausfrau oder privatanbieterin gönnen wir ihr die geschichte und es geht uns alle nichts an.

      zum skandal wird es doch erst dann wenn die frau wirklich sozialhilfebezieherin ist (prozesskostenbeihilfe deutet darauf hin)

      denn dann hat die frau während ihrer "wozialhilfezeit" einen wertgewinn erzielt.
      jede 2 mark fünfzig muss ein sozialhilfebezieher angeben die er nebenbei verdient,hoffen wir also das das für erworbene,erhandelt werte ebenso gilt.

      im sinne des deutschen steuerzahler hoffe ich
      das
      a) die frau das haus bekommt
      b) die frau wie im gesetz vorgesehen die gesamte sozialhilfe der letzten jahre zurückzahlt
      c) die frau die nächsten jahre von diesem haus lebt,dh es verkauft und vom erlös kleiner umzieht und lebt
      Avatar
      schrieb am 16.08.04 22:07:17
      Beitrag Nr. 40 ()
      @whitehawk: natürlich gönne ich dieser Frau, wenn Sie im Haus lebt (Sozialamt muß nicht mehr so viel für sie zahlen) bzw. vom Erlös des Hauses lebt (auch dann löhnt das Sozialamt nicht mehr).

      Der Typ, der das "ungeschickte" Angebot bei eBay gemacht hat, hat halt Pech.


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