OS Wie kann ich ein Optionsrecht ausüben ??? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 13.08.04 10:43:15 von
neuester Beitrag 14.08.04 12:13:29 von
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Wenn ich am Laufzeitende eines Call-Optionsscheins vom Options-Recht Gebrauch machen möchte, wie ist normalerweise der Ablauf ?
Bekommt man ein Schreiben des Emitenten oder der Depotbank, ob man vom Optionsrecht Gerauch machen möchte ?
Kann ich die verfallen Optionsscheine darüberhinaus auch noch steuerlich geltend machen ( Verlustvortrag ) ?
Beginnt die Spekulationsfrist mit dem Datum des Optionsscheinkauf oder mit der Einbuchung der Aktien ?
Besten Dank im Voraus für Eure Antworten
Bekommt man ein Schreiben des Emitenten oder der Depotbank, ob man vom Optionsrecht Gerauch machen möchte ?
Kann ich die verfallen Optionsscheine darüberhinaus auch noch steuerlich geltend machen ( Verlustvortrag ) ?
Beginnt die Spekulationsfrist mit dem Datum des Optionsscheinkauf oder mit der Einbuchung der Aktien ?
Besten Dank im Voraus für Eure Antworten
Nysebuy,
bei meinen wenigen OS war bei Fälligkeit immer ein Barausgleich vorgesehen. Automatisch ohne extra Antrag. Trotzdem erhielt ich ca 3 Wochen vor Fälligkeit von meiner Depotbank ein Schreiben mit Hinweis auf den Termin und die Automatik.
Tatsächlich Aktien zu beziehen, ist bei OS wohl nie möglich, weiß ich aber nicht genau. Aus Sicht des Emittenten macht es auch keinen Sinn. Die Lieferung von Aktien gegen Einzug des Bezugspreises ist doch viel aufwändiger, als einen Betrag (meist sogar nichts) zu überweisen. Das gilt auch für einen Put.
Bei der Steuer ist es wohl so: nur wenn du einen Schein kürzer als 1 Jahr gehalten UND vor Fälligkeit verkauft hast, sollst du einen Spekuverlust/gewinn angeben. Ist eine von beiden Bedingungen nicht eingetreten, kannst du trotzdem einen Spekuverlust in der Steuererklärung angeben. Schlimmstenfalls wird der Spekuverlust eben nur nicht anerkannt.
„Beginnt die Spekufrist .....“ Kommt wohl nie vor. Wenn aber doch, würde ich denken: Der OS hat seinen Zweck erfüllt und ist steuerlich nicht zu beachten. Die Spekufrist für die Aktien beginnt am Tag ihrer Einbuchung.
bei meinen wenigen OS war bei Fälligkeit immer ein Barausgleich vorgesehen. Automatisch ohne extra Antrag. Trotzdem erhielt ich ca 3 Wochen vor Fälligkeit von meiner Depotbank ein Schreiben mit Hinweis auf den Termin und die Automatik.
Tatsächlich Aktien zu beziehen, ist bei OS wohl nie möglich, weiß ich aber nicht genau. Aus Sicht des Emittenten macht es auch keinen Sinn. Die Lieferung von Aktien gegen Einzug des Bezugspreises ist doch viel aufwändiger, als einen Betrag (meist sogar nichts) zu überweisen. Das gilt auch für einen Put.
Bei der Steuer ist es wohl so: nur wenn du einen Schein kürzer als 1 Jahr gehalten UND vor Fälligkeit verkauft hast, sollst du einen Spekuverlust/gewinn angeben. Ist eine von beiden Bedingungen nicht eingetreten, kannst du trotzdem einen Spekuverlust in der Steuererklärung angeben. Schlimmstenfalls wird der Spekuverlust eben nur nicht anerkannt.
„Beginnt die Spekufrist .....“ Kommt wohl nie vor. Wenn aber doch, würde ich denken: Der OS hat seinen Zweck erfüllt und ist steuerlich nicht zu beachten. Die Spekufrist für die Aktien beginnt am Tag ihrer Einbuchung.
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