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    1. Strabeg verfassungswidrig ? 2. Strabeg - Einspruch wegen Speku zwecklos ? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 25.08.04 12:30:42 von
    neuester Beitrag 25.08.04 20:28:47 von
    Beiträge: 5
    ID: 897.001
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      schrieb am 25.08.04 12:30:42
      Beitrag Nr. 1 ()
      25.08.2004 06:29
      Steueramnestie droht Verfassungsprüfung in Karlsruhe


      DÜSSELDORF (Dow Jones-VWD)--Die Steueramnestie von Bundesfinanzminister Hans Eichel könnte ein Fall für das Bundesverfassungsgericht werden. Nach Informationen des "Handelsblatt" (Mittwochausgabe) haben bereits einige Berater unter Verweis auf die Verfassungswidrigkeit der Amnestie Einspruch gegen Steuerbescheide ihrer Mandanten eingelegt. "Ich weiß von einigen Einsprüchen dieser Art", bestätigt Michael Streck, Steueranwalt in Köln und ehemaliger Präsident des Deutschen Anwaltvereins dem "Handelsblatt". In Seminaren, so Streck, rate er auch dazu. "Denn je nachdem, wie das Verfassungsgericht entscheidet, kann es richtig sein, Steuerbescheide offen gehalten zu haben."

      Die Einsprüche, denen Gerichtsverfahren bis hin zum Bundesverfassungsgericht folgen könnten, stützen sich vor allem darauf, dass Steuersünder, die die Amnestie nutzen, finanziell günstiger wegkommen als jene, die ihre Steuern im selben Zeitraum (1993 bis 2002) ordnungsgemäß
      entrichtet haben. Benachteiligt fühlen könnten sich aber auch jene, die vor In-Kraft-Treten der Amnestie noch eine ebenfalls ungünstigere strafbefreiende Selbstanzeige abgegeben haben.

      Tatsächlich ist die Amnestie in den meisten Fällen vorteilhafter. So müssen etwa bei der Einkommen- oder Körperschaftsteuer nur 60% der verschwiegenen Einnahmen angesetzt werden. Auf diesen Betrag zahlt der Amnestiewillige pauschal 25% (1. Januar bis 31. März 2005: 35%). Der ehrliche Steuerbürger hingegen musste etwa bei der Einkommensteuer den vollen persönlichen Steuersatz abführen, der in der Spitze rund 50% betrug. Das gleiche gilt für die Selbstanzeige, bei der noch Hinterziehungszinsen hinzukommen.

      Voraussetzung dafür, dass die Einspruchsführer in den Genuss der Amnestievorteile gelangen, ist allerdings, dass ihre Steuerbescheide aus den Jahren 1993 bis 2002 noch nicht bestandskräftig sind. Das ist etwa der Fall, wenn das Finanzamt die Bescheide offen gehalten hat oder die Steuerpflichten bereits Einspruchsverfahren führen. Experten halten die Amnestie keineswegs für verfassungsfest.

      Bernd Schünemann, Strafrechtler an der Universität München, ist von der Verfassungswidrigkeit sogar überzeugt. "Der Grundsatz der Gleichheit wird mit Füßen getreten", meint Schünemann. Der Gesetzgeber habe es versäumt, einen nachvollziehbaren Grund für die Amnestie zu schaffen. Nur wenn er zugleich Maßnahmen getroffen hätte, die der Amnestie den Charakter eines Schlussstrichs unter die lückenhafte Besteuerung von Kapitaleinkünften verliehen, sei die Ungleichbehandlung der Steuerbürger zu rechtfertigen.

      Solche Maßnahmen, etwa die Einführung einer Abgeltungsteuer, fehlten jedoch. "Der Gesetzgeber hat mit der Amnestie also nicht die bestehende Rechtsunsicherheit beseitigt", so Schünemann.
      Dow Jones Newswires/11/25.8.2004/hab

      Kann das bedeuten das die Steueramnestie rückwirkend nichtig erklärt werden könnte ? Was ist dann mit denen, die bereits amnestiert sind ?
      Avatar
      schrieb am 25.08.04 12:35:40
      Beitrag Nr. 2 ()
      Steueramnestie: Lasset die Euros zu mir kommen (EuramS)

      Hans Eichel erhoffte sich Milliarden von der Steueramnestie, geflossen sind bisher nur ein paar hundert Millionen. Warum Steuersünder ihr Vermögen lieber im Ausland lassen, wer an der staatlichen Absolution wirklich interessiert ist

      von P. Schweizer und S. Haberer

      Ganz der gute Hirte, wollte der Finanzminister schwarzen Schafen den Weg in die Herde der Steuerehrlichen weisen. Gegen entsprechenden Obolus natürlich. Doch auf Eichels Ablaßhandel gingen bisher nur wenige ein. Ursprünglich sollte die Steueramnestie bis zu fünf Milliarden Euro in die Staatskasse spülen. Inzwischen geht sogar der Finanzminister bis Jahresende nur noch von 1,5 Milliarden aus. Wirklich ins Steuersäckel sind bis Ende Juli gerade mal 273 Millionen geflossen. So die neuesten Schätzungen.

      Zwar wird von offizieller Seite noch immer an der Version festgehalten, daß mit dem Ende der Ferienzeit die Menschen ihr (Steuer-)Gewissen erleichtern wollen, aber Fachleute sind von diesem Glauben längst abgefallen. Jürgen Julius, früher Steuerfahnder und heute Inhaber einer großen Steuerberatungsgesellschaft im niedersächsischen Bleckede fragt: "Wo soll der Boom denn plötzlich herkommen? Es gibt kaum Resonanz auf das Amnestiegesetz." Und er kennt auch keinen Kollegen, bei dem die Amnestie nicht zu großer Mehrbelastung führt.

      Der Steuerexperte hat dafür mehrere Gründe parat: "Die Leute haben kein Vertrauen mehr in den Staat und sein Steuersystem, da lassen sie das Schwarzgeld trotz Amnestie lieber im Ausland." Zumal spätestens mit der Absenkung des Spitzensteuersatzes zum 1. Januar 2005 "die Diskussionen um die Vermögenssteuer wieder verstärkt losgehen werden."

      Für Eichels Steuerabsolution genauso kontraproduktiv wie die derzeit grassierende Angst vor den Auswirkungen von Hartz IV. "Da fließt eher mehr Geld ins Ausland als zurück", glaubt der frühere Steuerfahnder. Dabei haben die Deutschen schon jetzt 300 bis 350 Milliarden Euro auf Auslandskonten vor dem Zugriff des deutschen Fiskus versteckt, schätzt Dieter Ondracek, der Chef der deutschen Steuergewerkschaft.

      An der Amnestie scheinen nur einige wirklich interessiert: Diejenigen, die ahnen, daß ihnen demnächst vom Fiskus Ungemach drohen könnte, sowie die Erben großer Schwarzgeld-Vermögen. Und die müssen sich beeilen, wenn sie möglichst wenig zahlen wollen. Bis Jahresende 2004 gibt’s die Amnestie quasi im Sonderangebot, so lange gelten die günstigsten Pauschalen. Wer sein Schwarzgeld im Ausland hat, muß aber damit rechnen, daß es einige Zeit dauert, bis alle erforderlichen Unterlagen eintrudeln. "Bei einigen Schweizer Banken dauert es bis zu vier Monaten bevor die erforderlichen Konto- und Erträgnisaufstellungen fertig sind", sagt beispielsweise Margret Schenking, Fachanwältin für Steuerrecht in der Münchner Kanzlei Peters, Schönberger & Partner.

      Übrigens: Wen die Steueramnestie ernsthaft interessiert, sollte dafür den Steuerberater wechseln. Hintergrund: Entscheidet man sich letztlich doch gegen die Amnestie, könnte das andernfalls böse Folgen haben. Denn ein Steuerberater, der von Hinterziehungen weiß, ist dazu verpflichtet, bei künftigen Steuererklärungen auch die geheimen Konten mit ihren Erträgen einzubeziehen. Und das wäre die schlechteste Lösung für die schwarzen Steuerschafe.Doch wie funktioniert die Steueramnestie eigentlich? Wie errechnet sich die Pauschalsteuer? Das wichtigste gleich vorweg: Eine strafbefreiende Erklärung - so der Fachausdruck - kann nur für die Jahre von 1993 bis 2002 abgegeben werden. Und: Grundsätzlich darf nur der Steuerhinterzieher selbst eine solche Erklärung abgeben. Gehilfen, Anstifter oder Mitwisser dagegen nicht. Allerdings erlöschen mit Zahlung der Strafsteuer auch alle Forderungen gegen andere Tatbeteiligte.

      Die Strafbefreiungserklärung wird zwar der Steuerfahndung zugeleitet. Diese überprüft aber nur, ob die Anmeldung korrekt ist und ob gegen den Steuerpflichtigen nicht bereits ein Steuerstrafverfahren eingeleitet wurde. Dann ist es nämlich mit der Amnestie vorbei (siehe Kasten unten).

      Nach dem 31. März 2005 bleibt dem reuigen Steuersünder sowieso nur die Möglichkeit der Selbstanzeige. Dies muß jedoch nicht schlechter sein. Manchmal ist die Selbstanzeige schon jetzt günstiger als die Amnestie. Dies liegt daran, daß bei der Amnestie Ausgaben weitestgehend unberücksichtigt bleiben. Wer aber hohe Betriebsausgaben und damit entsprechend weniger Gewinn hatte, fährt mit der Selbstanzeige besser. Denn bei der Selbstanzeige werden auch Ausgaben und Freibeträge berücksichtigt (siehe Kasten oben).Dagegen wird bei der Amnestie nicht das gesamte hinterzogene Vermögen zur Berechnung der Strafsteuer von pauschal 25 Prozent (vom 1. Januar bis 31. März 2005 aber 35 Prozent) herangezogen, sondern es gibt nach Steuerarten unterschiedlich hohe Bemessungsgrenzen. Bei hinterzogener Einkommens- und Körperschaftssteuer etwa wird nur auf 60 Prozent der Gesamtsumme die pauschale Strafsteuer erhoben. Bis Silvester 2004 liegt die effektive Belastung damit bei 15 Prozent, bis 31. März 2005 dann bei 21 Prozent.

      "Die Amnestie stellt Straftäter besser als ehrliche Bürger", kritisiert Ondracek, der Chef der Steuergewerkschaft. Und fügt hinzu: "Billiger geht’s nicht mehr." Doch, es geht. Bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer werden sogar nur 20 Prozent des vererbten Vermögens der Steuer von 25 Prozent unterworfen. Das heißt: "Wer als Kind von seinem Vater ein Schwarzgeld-Depot im Wert von einer Million Euro geerbt und dieses bisher verschwiegen hat, zahlt im Ergebnis einen Steuersatz von fünf Prozent, während er sonst 19 gezahlt hätte", schreibt Rechtsanwalt Klaus Michael Groß vom deutschen Forum für Erbrecht. Kein Wunder, daß er die Amnestie als "sehr günstiges Angebot" sieht.

      Großzügig ist die Amnestie auch bei Spekulationsgewinnen: Hier dürfen - anders als in anderen Amnestie-Fällen - Ausgaben abgezogen werden. Bei der Spekulationssteuer, die bei der Veräußerung von Immobilien und Wertpapiere innerhalb der Spekulationsfrist anfällt, werden nämlich die Anschaffungskosten berücksichtigt. Vom Verkaufserlös werden hier erst einmal die Anschaffungskosten abgezogen. Und nur auf 60 Prozent des verbleibenden Betrags wird dann in einem nächsten Schritt die Strafsteuer erhoben. Allerdings können Spekulationsverluste aus anderen Geschäften nicht angerechnet werden.

      Doch was, wenn das Bundesverfassungsgericht nicht nur für die Jahre 1997 und 1998 die Verfassungswidrigkeit der Spekulationssteuer bejaht, sondern auch für Folgejahre? Wer seine Gewinne dann in einer Amnestie-Erklärung bereits angegeben und die Pauschalsteuer endgültig entrichtet hat, dürfte sich darüber ziemlich ärgern. In einigen Medien kursiert da folgender Tip: Einfach die strafbefreiende Erklärung einschließlich der Spekulationserträge ab 1999 abgeben und die Steuer auch zahlen. Dann innerhalb eines Monats nach Abgabe des Formulars Einspruch einlegen und auf die enthaltenen, aber eventuell verfassungswidrigen Spekulationserträge hinweisen. In dem Einspruch sollte man das Finanzamt bitten, den Einspruch so lange ruhen zu lassen, bis das Verfassungsgericht das letzte Wort gesprochen hat.

      "Ob dieser Trick funktioniert, ist nicht sicher", sagt dagegen Steuerberater Julius. "Die Amnestie ist keine normale Steuererklärung, gegen die ich Einspruch einlegen kann. Damit soll der Tatbestand ja endgültig aus der Welt geschafft werden." Logische Folge: Dann kann man nachträglich auch nicht mehr von positiven Urteilen profitieren. Vermutlich werden auch hier die Finanzgerichte das letzte Wort haben.

      Minister Eichel hat sein Schlußwort zur Steueramnestie dagegen schon gesprochen: "Das ist die letzte Gelegenheit, Fluchtgeld zu legalisieren. Eine solche Aktion werden wir nicht wiederholen. Der Druck, entdeckt zu werden, wird wirken." Glaube versetzt bekanntlich Berge - aber Milliarden?

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      Kann das Stimmen, dass ein Einspruch beim Strabeg wegen Verfassungswidrigkeit von Spekugewinnen nicht möglich ist ? Hier nochmal die entscheidende Textpassage:

      "In einigen Medien kursiert da folgender Tip: Einfach die strafbefreiende Erklärung einschließlich der Spekulationserträge ab 1999 abgeben und die Steuer auch zahlen. Dann innerhalb eines Monats nach Abgabe des Formulars Einspruch einlegen und auf die enthaltenen, aber eventuell verfassungswidrigen Spekulationserträge hinweisen. In dem Einspruch sollte man das Finanzamt bitten, den Einspruch so lange ruhen zu lassen, bis das Verfassungsgericht das letzte Wort gesprochen hat.

      "Ob dieser Trick funktioniert, ist nicht sicher", sagt dagegen Steuerberater Julius. "Die Amnestie ist keine normale Steuererklärung, gegen die ich Einspruch einlegen kann. Damit soll der Tatbestand ja endgültig aus der Welt geschafft werden." Logische Folge: Dann kann man nachträglich auch nicht mehr von positiven Urteilen profitieren. Vermutlich werden auch hier die Finanzgerichte das letzte Wort haben."
      Avatar
      schrieb am 25.08.04 12:56:23
      Beitrag Nr. 3 ()
      Für die peinliche Gurkengruppe von Hans wär das mal wieder typisch, genau aus dem Grund traut kein Mensch der Steueramnestie, weil man sich in D auf rein gar nix verlassen kann, deshalb lassen die das Geld auch schön dort wo sie es so mühevoll gebunkert haben.
      Avatar
      schrieb am 25.08.04 14:46:30
      Beitrag Nr. 4 ()
      Die Steueranwälte wollen, so wie ich das verstehe, nur erreichen, dass ihre Mandanten gegebenfalls genausoviel Steuern bezahlen, wie die, die die Amnestieregelung genutzt haben.

      Laut Angaben der Bundessteuerberaterkammer ist ein Einspruch gegen die Amnestieerklärung mit Hinweis auf die eventuelle Verfassungswidrigkeit v. Spekugewinnen statthaft.
      Die haben fast eine Woche benötigt um dies zu klären (so mein Steuerberater).
      Avatar
      schrieb am 25.08.04 20:28:47
      Beitrag Nr. 5 ()
      Ob dieser Trick funktioniert, ist nicht sicher" , sagt dagegen Steuerberater Julius. " Die Amnestie ist keine normale Steuererklärung, gegen die ich Einspruch einlegen kann. Damit soll der Tatbestand ja endgültig aus der Welt geschafft werden." Logische Folge: Dann kann man nachträglich auch nicht mehr von positiven Urteilen profitieren


      peinlich peinlich.

      wenn man sich schon öffentlich wichtig macht,dann sollte man wenigstens nicht nur unfug von sich geben.

      in ziff. 12.7 des merkblatts zum strabeg steht ausdrücklich , dass ein einspruch möglich ist ,und genau so wird in der praxis auch verfahren.


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