Schöne neue Welt. Massengentests für alle - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 25.08.04 15:57:39 von
neuester Beitrag 25.08.04 19:45:20 von
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MASSEN-GENTEST
Krankenkasse untersucht 6000 Mitglieder auf Erbkrankheit
Von Vlad Georgescu und Marita Vollborn
Erstmals hat eine Krankenkasse Tausende Mitglieder in einem Massen-Gentest auf eine Erbkrankheit untersucht. Der Modellversuch der Kaufmännischen Krankenkasse verspricht nicht nur Aussicht auf schnelle medizinische Behandlung. Private Versicherer könnten sich ermutigt fühlen, von allen Neukunden Gentest-Resultate zu verlangen.
Bereits im Jahr 2001 hatten Mitarbeiter der Kaufmännischen Krankenkasse (KKH) und Forscher der Medizinischen Hochschule Hannover eine bundesweit einmalige Studie geplant. Die Vision wurde nun Wirklichkeit: 6000 Mitglieder der KKH wurden vor wenigen Tagen präventiv auf die Eisenspeicherkrankheit Hämochromatose getestet.
Sollte sich das Verfahren als medizinisch und ökonomisch sinnvoll erweisen, soll es nicht beim Modellversuch bleiben: Die KKH will sich dann für eine Aufnahme des Tests in den regulären Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung engagieren - was dazu führen könnte, dass private Kassen künftig von allen neuen Kunden Auskunft über solche Gentest-Ergebnisse verlangen.
Die 1889 entdeckte Eisenspeicherkrankheit beruht auf einem vererbbaren Gendefekt. Jeder 400. Deutsche besitzt entsprechende Erbanlagen für die Stoffwechselerkrankung, die verhindert, dass der Körper das mit der Nahrung aufgenommene Eisen ausreichend verwerten kann. In der Folge reichert sich Eisen erst im Darm, im Laufe der Jahre schließlich in der Bauchspeicheldrüse, den Nieren, dem Herzen und der Leber an. Unbehandelt kann die Hämochromatose zumindest Ermüdungserscheinungen und Gelenkprobleme auslösen, im schlimmsten Fall auch Diabetes, Herzversagen, Leberzirrhose oder Leberkrebs.
Weg zum "gläsernen Patienten"
Nach Ansicht von Jens Reich, Professor am Berliner Max-Delbrück-Centrum für Molekulare Medizin und Mitglied des Nationalen Ethikrates, stellt der KKH-Gentest tatsächlich eine Chance zur Frühbehandlung dar - wenn der Patient mit der Untersuchung einverstanden ist. "Eine Ausweitung solcher Tests unter diesen Voraussetzungen und mit dieser medizinischen Zielsetzung stellt kein ethisches Problem dar", erklärt Reich gegenüber SPIEGEL ONLINE, weist allerdings gleichzeitig auf mögliche Schwachstellen hin. "Problematisch könnte es dann sein, wenn der Test nicht sicher ist und falsche Ergebnisse auftreten."
Ungeachtet der medizinischen Vorteile könnte das Hämochromatose-Screening den Privatversicherern den Weg zum "gläsernen Patienten" ebnen. Denn Gentests, die auf ein potenzielles Erkrankungsrisiko hinweisen, sind für sie ein finanziell äußerst lukratives Feld.
Zwar verzichteten die deutschen Privatversicherer darauf, einen Vertragsabschluss von solchen Tests abhängig zu machen. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) legte dazu schon vor drei Jahren eine entsprechende freiwillige Selbstverpflichtung vor. Sie sollte der Bevölkerung die Sorge nehmen, dass genetisch getestete Menschen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen werden, hieß es damals in einer entsprechenden GDV-Mitteilung.
Freiwillige Selbstverpflichtung mit Verfallsdatum
Doch die freiwillige Selbstverpflichtung gilt nur bis zum 31. Dezember 2006. Und die Zurückhaltung der Branche kennt Grenzen: Bei sehr hohen Versicherungssummen oberhalb von 250.000 Euro oder bei einer Jahresrente von über 30.000 Euro in der Berufsunfähigkeits-, Erwerbsunfähigkeits- und Pflegerentenversicherung sind schon heute Ausnahmen erlaubt.
KKH-Vorstandschef Ingo Kailuweit fordert daher gesetzliche Regelungen, nach denen Gentests in der Medizin nur bei Vorliegen konkreter Behandlungsmöglichkeiten eingesetzt und Testergebnisse aus der Gendiagnostik nur den Betroffenen zur Verfügung stehen dürfen. "Gentests", so Kailuweit, "dürfen Betroffene nicht diskriminieren."
Zwar beteuerte der GDV auf Anfrage von SPIEGEL ONLINE, "alle Unternehmen haben sich der Selbstverpflichtung unterworfen und werden dies ausnahmslos auch weiter tun". Auf eine gesetzliche Regelung sollte man deshalb verzichten. Im Bundesgesundheitsministerium ist man da allerdings anderer Ansicht. Sozialministerin Ulla Schmidt (SPD) kündigte nach dem Massen-Gentest der KKH prompt ein Gesetz zum Schutz der Patienten "noch in dieser Legislaturperiode" an - und damit vor Ablauf der freiwilligen Selbstbeschränkung der Versicherungen.
Quelle: http://www.spiegel.de/wissenschaft/mensch/0,1518,314596,00.h…
Krankenkasse untersucht 6000 Mitglieder auf Erbkrankheit
Von Vlad Georgescu und Marita Vollborn
Erstmals hat eine Krankenkasse Tausende Mitglieder in einem Massen-Gentest auf eine Erbkrankheit untersucht. Der Modellversuch der Kaufmännischen Krankenkasse verspricht nicht nur Aussicht auf schnelle medizinische Behandlung. Private Versicherer könnten sich ermutigt fühlen, von allen Neukunden Gentest-Resultate zu verlangen.
Bereits im Jahr 2001 hatten Mitarbeiter der Kaufmännischen Krankenkasse (KKH) und Forscher der Medizinischen Hochschule Hannover eine bundesweit einmalige Studie geplant. Die Vision wurde nun Wirklichkeit: 6000 Mitglieder der KKH wurden vor wenigen Tagen präventiv auf die Eisenspeicherkrankheit Hämochromatose getestet.
Sollte sich das Verfahren als medizinisch und ökonomisch sinnvoll erweisen, soll es nicht beim Modellversuch bleiben: Die KKH will sich dann für eine Aufnahme des Tests in den regulären Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung engagieren - was dazu führen könnte, dass private Kassen künftig von allen neuen Kunden Auskunft über solche Gentest-Ergebnisse verlangen.
Die 1889 entdeckte Eisenspeicherkrankheit beruht auf einem vererbbaren Gendefekt. Jeder 400. Deutsche besitzt entsprechende Erbanlagen für die Stoffwechselerkrankung, die verhindert, dass der Körper das mit der Nahrung aufgenommene Eisen ausreichend verwerten kann. In der Folge reichert sich Eisen erst im Darm, im Laufe der Jahre schließlich in der Bauchspeicheldrüse, den Nieren, dem Herzen und der Leber an. Unbehandelt kann die Hämochromatose zumindest Ermüdungserscheinungen und Gelenkprobleme auslösen, im schlimmsten Fall auch Diabetes, Herzversagen, Leberzirrhose oder Leberkrebs.
Weg zum "gläsernen Patienten"
Nach Ansicht von Jens Reich, Professor am Berliner Max-Delbrück-Centrum für Molekulare Medizin und Mitglied des Nationalen Ethikrates, stellt der KKH-Gentest tatsächlich eine Chance zur Frühbehandlung dar - wenn der Patient mit der Untersuchung einverstanden ist. "Eine Ausweitung solcher Tests unter diesen Voraussetzungen und mit dieser medizinischen Zielsetzung stellt kein ethisches Problem dar", erklärt Reich gegenüber SPIEGEL ONLINE, weist allerdings gleichzeitig auf mögliche Schwachstellen hin. "Problematisch könnte es dann sein, wenn der Test nicht sicher ist und falsche Ergebnisse auftreten."
Ungeachtet der medizinischen Vorteile könnte das Hämochromatose-Screening den Privatversicherern den Weg zum "gläsernen Patienten" ebnen. Denn Gentests, die auf ein potenzielles Erkrankungsrisiko hinweisen, sind für sie ein finanziell äußerst lukratives Feld.
Zwar verzichteten die deutschen Privatversicherer darauf, einen Vertragsabschluss von solchen Tests abhängig zu machen. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) legte dazu schon vor drei Jahren eine entsprechende freiwillige Selbstverpflichtung vor. Sie sollte der Bevölkerung die Sorge nehmen, dass genetisch getestete Menschen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen werden, hieß es damals in einer entsprechenden GDV-Mitteilung.
Freiwillige Selbstverpflichtung mit Verfallsdatum
Doch die freiwillige Selbstverpflichtung gilt nur bis zum 31. Dezember 2006. Und die Zurückhaltung der Branche kennt Grenzen: Bei sehr hohen Versicherungssummen oberhalb von 250.000 Euro oder bei einer Jahresrente von über 30.000 Euro in der Berufsunfähigkeits-, Erwerbsunfähigkeits- und Pflegerentenversicherung sind schon heute Ausnahmen erlaubt.
KKH-Vorstandschef Ingo Kailuweit fordert daher gesetzliche Regelungen, nach denen Gentests in der Medizin nur bei Vorliegen konkreter Behandlungsmöglichkeiten eingesetzt und Testergebnisse aus der Gendiagnostik nur den Betroffenen zur Verfügung stehen dürfen. "Gentests", so Kailuweit, "dürfen Betroffene nicht diskriminieren."
Zwar beteuerte der GDV auf Anfrage von SPIEGEL ONLINE, "alle Unternehmen haben sich der Selbstverpflichtung unterworfen und werden dies ausnahmslos auch weiter tun". Auf eine gesetzliche Regelung sollte man deshalb verzichten. Im Bundesgesundheitsministerium ist man da allerdings anderer Ansicht. Sozialministerin Ulla Schmidt (SPD) kündigte nach dem Massen-Gentest der KKH prompt ein Gesetz zum Schutz der Patienten "noch in dieser Legislaturperiode" an - und damit vor Ablauf der freiwilligen Selbstbeschränkung der Versicherungen.
Quelle: http://www.spiegel.de/wissenschaft/mensch/0,1518,314596,00.h…
Tja, wenn deine Gene nicht den Vorstellungen der Versicherungsbranche entsprechen oder du einen Gentest verweigerst, nehmen sie dich einfach nicht auf.
daher ist gentechnik wichtig,damit man an den genen rummanipulieren kann nach belieben.
punk aber sehr löbnlich das du dir zb deine frauen nicht nach optischen bzw charakterlichen kriterien aussuchst--du nimmst wohl alles auch gemüse hauptsache keine gentechnik drin !
respekt!
punk aber sehr löbnlich das du dir zb deine frauen nicht nach optischen bzw charakterlichen kriterien aussuchst--du nimmst wohl alles auch gemüse hauptsache keine gentechnik drin !
respekt!
mich überrascht, dass die KKH so viele Freiwillige für den Test gefunden haben.
ob der eine oder andere Gen-Test-Teilnehmer schon Post von Bestattungsinstituten erhalten hat
#4 Stella
"mich überrascht, dass die KKH so viele Freiwillige für den Test gefunden haben."
Mich überrascht hier nichts mehr. Es soll in Deutschland sogar Leute geben, die für die Konenkontrolle durch den Staat sind und sogar Payback-Kartenbesitzer sind...
"mich überrascht, dass die KKH so viele Freiwillige für den Test gefunden haben."
Mich überrascht hier nichts mehr. Es soll in Deutschland sogar Leute geben, die für die Konenkontrolle durch den Staat sind und sogar Payback-Kartenbesitzer sind...
mich überrascht nur, dass die krankenkassen kein geld haben, und doch diese seeeeehhhr kostenintensiven tests mit meinen beitrag durchführen.
oder war da wieder die provision für den auftrag das ausschlagebende?
oder war da wieder die provision für den auftrag das ausschlagebende?
die KKH scheibt bestimmt auch schwarze Zahlen
Mich würde sehr interessieren, ob die Testpersonen davon wussten!
Mich würde sehr interessieren, ob die Testpersonen davon wussten!
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