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    ich kann nur noch mit dem Kopf schütteln.... - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 11.09.04 15:00:10 von
    neuester Beitrag 12.09.04 11:00:45 von
    Beiträge: 5
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      schrieb am 11.09.04 15:00:10
      Beitrag Nr. 1 ()
      Kommunen kassieren Hausbesitzer ab
      Sie müssen nach der Sanierung für die Wertsteigerung ihrer Grundstücke zahlen
      Von Ulf Mallek

      Städte können von Hauseigentümern Geld für die Wertsteigerung ihrer Grundstücke einziehen, wenn sie in einem Sanierungsgebiet liegen. Vielen ist diese Regelung im deutschen Baurecht unbekannt.

      Die Eigentümer der 293 Häuser im Sanierungsgebiet Radebeul-Ost können schon mal mit dem Sparen anfangen. Die Stadtverwaltung hat ihnen bereits heute eine Rechnung für das Jahr 2020 angekündigt. Zahlungsgrund: umlegbare Werterhöhung ihrer Grundstücke.

      Radebeul nutzt einen Paragrafen im deutschen Baugesetz aus. Da in Sanierungsgebiete erhebliche öffentliche Mittel fließen, mit denen Straßen und Spielplätze gebaut werden, erhöht sich ohne eigenes Zutun der Eigentümer der Wert ihrer Grundstücke. Radebeuls Baubürgermeister Jörg Müller (parteilos) sagt: „Einen Teil dieser Werterhöhung schöpfen wir ab. Das ist doch fair.“

      Abgabe auch bei Verzicht auf Fördermittel fällig

      Schon jetzt haben unabhängige Bodengutachter des Landkreises Meißen die voraussichtliche Wertsteigerung der betroffenen Radebeuler Grundstücke berechnet. Sie liegen im Schnitt bei zehn Prozent, in Einzelfällen aber auch bei 95 Prozent. Wer ein 500-Quadratmeter-Grundstück besitzt, müsste also bei durchschnittlicher Bewertung rund 5 000 Euro nachzahlen.

      Bürgermeister Müller sagt: „Wir bieten den Grundeigentümern an, unseren Anspruch vorfristig abzulösen. Das wird gern angenommen, denn wir zinsen den Endbetrag ab.“ So müsste der Eigentümer heute vielleicht nur die Hälfte bezahlen und umgeht mögliche höhere Forderungen aus der Endbewertung im Jahr 2020.

      Die Radebeuler Methode zum Auffüllen chronisch leerer Haushaltskassen findet sachsenweit Nachahmer. Die Landeshauptstadt Dresden mit ihren 60 000 Grundeigentümern und zehn Sanierungsgebieten zieht die Ausgleichsbeiträge ebenfalls ein.

      „Jeder Hauseigentümer erhält nach Bauende ein Angebot der Stadt zur vorfristigen Zahlung“, sagt Doris Schmidt-Krech vom Dresdner Bauamt. Allerdings nur, wenn die Stadt auch tatsächlich die Straße erneuert oder Spielplätze gebaut hat. Mag der Eigentümer nicht sofort zahlen, bekommt er die Rechnung, wenn das Sanierungsgebiet abgeschlossen ist. In der Landeshauptstadt läuft zuerst das Gebiet Loschwitz im kommenden Jahr aus. Im Jahre 2008 folgt dann Plauen.

      Die Zahlung wird auch fällig, wenn die Eigentümer auf Fördermittel verzichtet haben. „Dafür erheben wir in Sanierungsgebieten keine Straßenausbaubeiträge“, sagt Schmidt-Krech.

      Kommunen in Westdeutschland haben die Geldvermehrungsidee bereits in den 80er und 90er Jahren aufgegriffen und unterschiedliche Erfahrungen damit gemacht. Der Dresdner Immobilienexperte Helmut Pritsch sagt: „Heute gibt es nur noch wenige Städte, die diese Beiträge einziehen.“ Grund dafür seien hohe Verwaltungskosten und Rechtsunsicherheiten. Pritsch fragt: „Ist ein neuer Spielplatz eine Werterhöhung für mein Grundstück oder wirkt er durch Lärm nicht im Gegenteil wertmindernd?“ Im Ergebnis solcher Überlegungen landen viele Fälle vor Gericht.

      „Dukatenesel für die Verwaltung“

      Vielen Hausbesitzern ist diese Regelung bislang unbekannt. Sie wurden auch in ihren Notarverträgen darauf nicht extra hingewiesen. Das ist auch nicht nötig, sagen Experten, denn Gesetz ist Gesetz.

      Die Grundeigentümerverbände lehnen die Sanierungsabgabe rundweg ab. „So etwas geht an der Wirklichkeit im Osten vorbei“, sagt der Vorsitzende von Haus und Grund Dresden, Christian Rietschel. „Wir Grundeigentümer sind durch die hohen Wertverluste der letzten Jahre schon genug bestraft.“ Viele seiner Mitglieder müssten unter ausbleibenden Mietzahlungen und Leerständen leiden. „Grundeigentümer müssen als Dukatenesel für die Verwaltung herhalten.“

      http://www.sz-online.de/nachrichten/artikel.asp?id=675025
      Avatar
      schrieb am 11.09.04 15:04:47
      Beitrag Nr. 2 ()
      Imgrunde sollte man ja annehmen, daß eine Sanierung/Modernisierung ja gerade im Interesse der Stadt liegt, da dadurch etwa das Anwachsen der Bevölkerung innerhalb einer Kommune stimuliert und so nicht zuletzt die Haushaltslage einer Kommune verbessert wird.

      Aber es zeigt sich wieder einmal, wie sehr Deutschland von den Bürokraten drangsaliert wird.
      Avatar
      schrieb am 11.09.04 16:47:47
      Beitrag Nr. 3 ()
      Ich wohne in einer Kleinstadt in Niedersachsen.
      Hier hat man vor ca. 7 Jahren die Teerdecke entfernt
      und ein neues Rumpelpflaster aus indischem Sandstein
      verlegt. Dieses wurde schon nach 5 Jahren komplett erneuert weil das Pflaster nicht frostfest war und die Steine zerbröselten.
      Zum Dank für die 2malige Bauperiode und allen damit verbundenen Unannehmlichkeiten ( vor allen für die Geschäfte) dürfen wir jetzt eine Wertsteigerungsabgabe zahlen.
      Unser Bürgermeister in nach wie vor der Meinung, sich für seine Stadt verdient gemacht zu haben und läßt keine Einwände gelten.
      Eine Anhörung der betroffenen Anwohner brachte als Ergebnis ( sinngemäß):
      Ihr könnt machen was ihr wollt, bezahlen müßt ihr trotzdem!
      Leider ist unter den Anliegern keine Einigung zu erzielen, sodaß ein Rechtstreit für Einzelne zu riskant ist.

      A.
      Avatar
      schrieb am 11.09.04 22:10:03
      Beitrag Nr. 4 ()
      Das Wunderding, auf dessen Grundlage die Wertsteigerungen abgeschöpft werden, heißt: Städtebauförderungsgesetz !

      Es ist wohl besser, wenn man zur Miete wohnt und Arbeitslosengeld II kassiert, da kann es einem egal sein!
      Avatar
      schrieb am 12.09.04 11:00:45
      Beitrag Nr. 5 ()
      bei uns wetteifern die Bürgermeister der Gemeinden wer die wertvollsten Bürgersteige baut und der Anlieger wird zur Kasse gebeten ohne das er sich wehren kann :mad:


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