Kleiner Tip: Kündigung des Generationenvertrages - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 09.10.04 12:16:25 von
neuester Beitrag 09.10.04 15:59:29 von
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Kündigung des Generationenvertrages
Bundesagentur für Arbeit gibt hunderttausenden Angestellten Steilvorlage zum Ausstieg aus der Sozialversicherung
Angestellter kleiner, mittelständischer und Familien-Betriebe, die gleichzeitig auch Angehörige des Inhabers sind, haben jetzt die Möglichkeit, aus der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung auszutreten.
Grund: Bei zahlreichen Insolvenzen der vergangen Jahre verweigerten Arbeitsämter angestellten Familienangehörigen die Leistung mit der Begründung, sie seien faktisch selbständig. "Im Umkehrschluss heisst diese Aussage nichts anderes, als dass eine im Betrieb ihres Mannnes angestellte Ehefrau als Selbständig gilt und somit nicht der gesetzlichen Sozialversicherpflicht unterliegt", erklärt Wirtschaftsberater Elmar Franzen, Geschäftsführer von Franzen und Partner und spezialisiert auf Altersvorsorge und Sozialversicherng in Bremen-Brinkum, geltendes Recht.
Neben der zukünftigen Befreiung erwartet die Betroffenen in vielen Fällen auch eine nicht unwesentliche Rückerstattung bereits zu unrecht geleisteter Beiträge. "Diese kann über 80.000 €". erklärt Franzen weiter.
Mit der Befreiung aus dem maroden Rentensystem setzt dennoch niemand die gesetzliche Regelung der Gesundheitsversorgung aufs Spiel. Durch den Ausstieg aus der Renten- und Arbeitslosenversicherung erhalten Familienangehöhrige vielmer die Wahl zwischen einer privaten Krankenversicherung und einer freiwilligen Versicherung in der Gesetzlichen, so dass unliebsame Gesundheitsprüfungen und hohe Beiträge erspart bleiben.
Bundesagentur für Arbeit gibt hunderttausenden Angestellten Steilvorlage zum Ausstieg aus der Sozialversicherung
Angestellter kleiner, mittelständischer und Familien-Betriebe, die gleichzeitig auch Angehörige des Inhabers sind, haben jetzt die Möglichkeit, aus der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung auszutreten.
Grund: Bei zahlreichen Insolvenzen der vergangen Jahre verweigerten Arbeitsämter angestellten Familienangehörigen die Leistung mit der Begründung, sie seien faktisch selbständig. "Im Umkehrschluss heisst diese Aussage nichts anderes, als dass eine im Betrieb ihres Mannnes angestellte Ehefrau als Selbständig gilt und somit nicht der gesetzlichen Sozialversicherpflicht unterliegt", erklärt Wirtschaftsberater Elmar Franzen, Geschäftsführer von Franzen und Partner und spezialisiert auf Altersvorsorge und Sozialversicherng in Bremen-Brinkum, geltendes Recht.
Neben der zukünftigen Befreiung erwartet die Betroffenen in vielen Fällen auch eine nicht unwesentliche Rückerstattung bereits zu unrecht geleisteter Beiträge. "Diese kann über 80.000 €". erklärt Franzen weiter.
Mit der Befreiung aus dem maroden Rentensystem setzt dennoch niemand die gesetzliche Regelung der Gesundheitsversorgung aufs Spiel. Durch den Ausstieg aus der Renten- und Arbeitslosenversicherung erhalten Familienangehöhrige vielmer die Wahl zwischen einer privaten Krankenversicherung und einer freiwilligen Versicherung in der Gesetzlichen, so dass unliebsame Gesundheitsprüfungen und hohe Beiträge erspart bleiben.
Welcher Generationenvertrag?
Ich kann mich nicht erinnern etwas unterschrieben zu haben.
Aber das Kettenspiel läuft trotzdem weiter.
Wenn das jemand privat so machen würde, wäre der Staatsanwalt schon längst da.
Wär ja nicht das erste mal, daß sich die Bürokraten und staatlichen Rechtsverdreher ein Eigentor schießen.
Bevor die aber irgendwelche Beiträge erstatten, werden sie noch schnell eine Art "Verfallsfrist" in ihr Regelwerk einbauen.
derwelsche
Bevor die aber irgendwelche Beiträge erstatten, werden sie noch schnell eine Art "Verfallsfrist" in ihr Regelwerk einbauen.
derwelsche
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