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    Unüberprüfbare Nebenkosten legal? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 12.10.04 13:53:01 von
    neuester Beitrag 13.10.04 11:05:37 von
    Beiträge: 44
    ID: 913.391
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      Avatar
      schrieb am 12.10.04 13:53:01
      Beitrag Nr. 1 ()
      Nach Gentleman hab ich auch ne Frage.

      Meine Nebenkosten werden pauschal mit 85€ abgerechnet. Natürlich ohne Heizung, Strom, Wartung usw.

      Ist das rechtmäßig oder habe ich auf Verlangen ein Recht auf Einsicht in alle Abrechnungen?

      Hat man mich etwa übers Ohr gehauen?:mad:
      Avatar
      schrieb am 12.10.04 14:01:24
      Beitrag Nr. 2 ()
      Nein


      Gruß
      Avatar
      schrieb am 12.10.04 14:02:35
      Beitrag Nr. 3 ()
      natürlich müssen die Unterlagen vorgelegt werden.
      Ansonsten: Pauschal kürzen.
      Avatar
      schrieb am 12.10.04 14:04:26
      Beitrag Nr. 4 ()
      Ja, sicher hast du das Recht die Belege dafür einzusehen.
      Avatar
      schrieb am 12.10.04 14:07:29
      Beitrag Nr. 5 ()
      Das Nein bezog sich auf die Frage, ob dich jemand über´s Ohr gehauen hat.

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      schrieb am 12.10.04 14:09:08
      Beitrag Nr. 6 ()
      Danke.

      Kommt mir für Müllabfuhr, Wasser und Trppenhausbeleuchtung ein wenig viel vor.:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 12.10.04 14:09:24
      Beitrag Nr. 7 ()
      warum hauen die denn immer übers ohr ...aufs ohr tut es doch viel weher !:eek:
      Avatar
      schrieb am 12.10.04 14:15:46
      Beitrag Nr. 8 ()
      Hast du eine Inklusiv- oder Teilinklusivmiete vereinbart?
      Avatar
      schrieb am 12.10.04 14:20:01
      Beitrag Nr. 9 ()
      Miete plus 85€ NK stehen da im Mietvertrag.
      Avatar
      schrieb am 12.10.04 14:30:51
      Beitrag Nr. 10 ()
      Miete plus 85€ NK stehen da im Mietvertrag.
      und kein passus über spätere genaue abrechnung. also pauschal vereinbart.

      ja, dann ists im rahmen der vertragsfreiheit deine auswahl gewesen und so rechtens... hättest ja nicht unterschreiben müssen. hast du aber.
      Avatar
      schrieb am 12.10.04 14:31:17
      Beitrag Nr. 11 ()
      steht da nichts von vorauszahlung?

      abgerechnet werden muß aber sowieso. einsicht nehmen kannst du auch.
      Avatar
      schrieb am 12.10.04 14:34:48
      Beitrag Nr. 12 ()
      #10 korrekt.In der heutigen Zeit solltest Du sogar froh darüber sein,da die erhöhten Kosten im Zweifel an Deinem Vermieter hängen bleiben.
      Avatar
      schrieb am 12.10.04 14:35:43
      Beitrag Nr. 13 ()
      stimmt m.e. nicht, heizi. wenn das ganze pauschal vereinbart ist, dann ist das analog einer inklusivmiete für die genannten nebenkosten zu sehen. steht beiden ja im rahmen der vertragsfreiheit frei.
      Avatar
      schrieb am 12.10.04 14:36:13
      Beitrag Nr. 14 ()
      Nochmal:

      im Mietvertrag gibts keine Aufschlüsselung über die Nebenkostenvorauszahlung, aber auch keinen Passus nachdem mir die Einsicht in die tatsächlichen Kosten abgesprochen wird.

      Natürlich bezahle ich die NK im voraus.

      Kann ich nun Einsicht in die Rechnungen verlangen und die Nebenkostenvorauszahlung gegebenenfalls anpassen und zuviel bezahltes zurückverlangen oder nicht?

      Nur darum gehts.
      Avatar
      schrieb am 12.10.04 14:37:59
      Beitrag Nr. 15 ()
      Karl hat Recht, wenn die Kosten deine Pauschale übersteigen, bekommst du keine Nachzahlung, umgekehrt aber auch nicht.

      Mit der Abrechnungspflicht bei Betriebskostenpauschalen bin ich mir jetzt nicht mehr so sicher. Muß mich noch mal schlau machen.
      Avatar
      schrieb am 12.10.04 14:38:50
      Beitrag Nr. 16 ()
      ddslvh, kannst du nicht.

      da du keine vorauszahlungen auf eine später zu erbringende abrechnung leistest, sondern wie es aussieht eine pauschale abgeltung der nebenkosten vereinbart hast, kannst du keine abrechnung fordern. allerdings kann der vermieter dir dann auch nachträglich nichts mehr abnehmen...
      Avatar
      schrieb am 12.10.04 14:38:59
      Beitrag Nr. 17 ()
      Wenn es sich explizit um eine Vorauszahlung handelt,muss natürlich auch eine Endabrechnung erfolgen,ansonsten macht eine Vorauszahlung wohl keinen Sinn.In diesem Fall hast Du natürlich das Recht auf Einsicht der tatsächlichen Kosten.
      Avatar
      schrieb am 12.10.04 14:39:59
      Beitrag Nr. 18 ()
      Ich hatte in einer früheren Wohnung mal so eine Pauschalvereinbarung ohne Unterteilung in Mietzins und Nebenkosten und bin da wohl ganz gut mit gefahren ... wurde mir spätestens klar, als der Vermieter auf einen neuen Vertrag mit ausgewiesenen Nebenkosten drängte :D
      Hab den neuen Vertrag aber trotzdem unterschrieben, weil er darin die Staffelmietvereinbarung vergessen hatte :laugh:
      Avatar
      schrieb am 12.10.04 14:40:50
      Beitrag Nr. 19 ()
      was hat der denn unter nebenkosten laut vertrag spezifiziert? also wofür zahlst du denn die 85€?
      Avatar
      schrieb am 12.10.04 14:41:12
      Beitrag Nr. 20 ()
      Wenn sich die Betriebskosten ermäßigen, ist eine Betriebskostenpauschale vom Zeitpunkt der Ermäßigung an entsprechend herabzusetzen. Die Ermäßigung ist dem Mieter mitzuteilen. Vgl. § 560 Abs. 3 BGB.
      Avatar
      schrieb am 12.10.04 14:42:20
      Beitrag Nr. 21 ()
      Sieht ja so aus als hätte sich da der Vermieter mit der Formulierung "Miete plus 85 € NK" selbst ins Knie geschossen, es sei denn diese 85 EUR sind mehr als großzügig bemessen.

      Ich würde das als Mieter nämlich als die Vereinbarung einer Warmmiete interpretieren und keinerlei Nebenkosten selbst zahlen.
      Avatar
      schrieb am 12.10.04 14:44:27
      Beitrag Nr. 22 ()
      diesen thread sollte man schließen...ist mir viel zu ernst :D
      Avatar
      schrieb am 12.10.04 14:45:20
      Beitrag Nr. 23 ()
      #21,

      Das Strom, Heizung, nicht in den Nebenkosten enthalten sind, steht leider im Mietvertrag.
      Avatar
      schrieb am 12.10.04 14:49:23
      Beitrag Nr. 24 ()
      Das Strom, Heizung, nicht in den Nebenkosten enthalten sind, steht leider im Mietvertrag
      aha. also steht sinngemäss drin: 85€ für alle nebenkosten ausser strom und heizung. und was da begrifflich genau alles unter nebenkosten (genauer betriebskosten) reinfällt regelt das gesetz... und für alles das kann der vermieter dann auch nichts separat fordern.

      kommt also im prinzip auf die bude an, ob es ein geschäft für dich ist oder für den vermieter...
      Avatar
      schrieb am 12.10.04 14:53:45
      Beitrag Nr. 25 ()
      Gibt der Vermieter bei einer BK-Vorauszahlung nicht genau die Kosten an,die zu den Betriebskosten dieses Objektes zählen,kann er diese auch nicht im Rahmen einer Endabrechnung einfordern.
      Avatar
      schrieb am 12.10.04 15:02:32
      Beitrag Nr. 26 ()
      #25,

      da die Müllabfuhr schon gut die Hälfte der NK ausmacht, kamen mir die 85€ für ca. 75qm2 nicht zu hoch vor.

      Mir gehts nur um die rechtliche Lage bezüglich Einsichtnahme, Angleichung und/oder Rückforderung .
      Avatar
      schrieb am 12.10.04 15:14:51
      Beitrag Nr. 27 ()
      ...vielleicht sollte man bei w:o mal die einrichtung eines "nebenkosten"-forums beantragen.
      beim blick in die threadübersicht wird klar, dass da ein markt besteht... :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 12.10.04 15:19:19
      Beitrag Nr. 28 ()
      #27,

      stimmt. In diesen Grauzonen sind die Abzockraten besonders hoch.

      Und dazu legalisiert.
      Avatar
      schrieb am 12.10.04 15:19:56
      Beitrag Nr. 29 ()
      ...das war ein joke, du bachel... :D
      Avatar
      schrieb am 12.10.04 15:20:12
      Beitrag Nr. 30 ()
      :laugh:
      Ich überlege auch schon, einen eigenen Thread zum Thema zu eröffnen, nachdem der Heizer mich in seinem so blöd angemacht hat :D
      Avatar
      schrieb am 12.10.04 15:28:51
      Beitrag Nr. 31 ()
      #29,

      aber ich meinte das Ernst.

      Die NK + Gebühren sind ja nicht nur bei Wohnungen ein Problem, sondern auch bei Krediten, Reisen, Autokauf (Abzocke durch "Extras") usw.
      Avatar
      schrieb am 12.10.04 15:33:14
      Beitrag Nr. 32 ()
      ...oder die nebenkosten bei mcdonalds oder burger king! :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 12.10.04 15:38:48
      Beitrag Nr. 33 ()
      #31,
      Du hast völlig Recht. Bei meinem letzten Ratenkredit hat mich die Bank mit den Heizkosten voll über den Tisch gezogen... und den Gärtner für mein neues KFZ (42,50€/mtl.) habe ich auch noch nie gesehen :mad:
      Avatar
      schrieb am 12.10.04 15:44:01
      Beitrag Nr. 34 ()
      #33,

      hast Du wohl nicht verstanden. Macht nichts.

      Kommt hier schon mal vor. Wie im richtigen Leben.;)
      Avatar
      schrieb am 12.10.04 15:45:19
      Beitrag Nr. 35 ()
      Was regt ihr euch auf? In den USA muß man auf jede Restaurantrechnung gleich noch ein Drittel aufschlagen: Service und Steuern werden extra abgerechnet.
      Avatar
      schrieb am 12.10.04 15:52:45
      Beitrag Nr. 36 ()
      #35,

      dafür kostet der Sprit nur ein Viertel.:D
      Avatar
      schrieb am 12.10.04 16:04:13
      Beitrag Nr. 37 ()
      Mein Tipp ist es mit dem Vermieter zu reden und dir seine Zahlen mal zeigen zu lassen.
      Es kommt auch auf den Mietvertrag an den du Unterschrieben hast.
      Ich bin selber Vermieter und kenne mich ganz gut aus im Mietrecht.
      Zumindest ist es ziemlich uncool das er die Kosten nicht einzeilt Aufschlüsselt.
      Avatar
      schrieb am 12.10.04 16:04:49
      Beitrag Nr. 38 ()
      #36, etwas mehr schon. In New York zahlt man fast 2 Dollar pro Gallone. Und natürlich 6-8 Dollar, jedes Mal, wenn man nach New Jersey oder zurück fährt, an Brückengebühr.
      Avatar
      schrieb am 12.10.04 16:06:17
      Beitrag Nr. 39 ()
      #37,


      eben. Wenn alles paletti und ehrlich ist, braucht sich niemand rauszureden.

      So. Ende.

      Danke für Eure Beiträge.
      Avatar
      schrieb am 12.10.04 16:10:00
      Beitrag Nr. 40 ()
      #38,

      hab noch 1,30 in Erinnerung.
      Allerdings Ende 2002.
      Avatar
      schrieb am 12.10.04 16:19:56
      Beitrag Nr. 41 ()
      #33:laugh:
      Avatar
      schrieb am 12.10.04 16:22:32
      Beitrag Nr. 42 ()
      pauschal ist pauchal und dabei bleibts...fertig

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 12.10.04 20:24:27
      Beitrag Nr. 43 ()
      @Schnauze: Gottseidank hast Du von Nebenkostenabrechnunge mehr Ahnung als von Aktien :laugh::laugh:

      Von Nebenkosten und Mietverträge verstehst Du zwar nichts, aber immer noch mehr...... :laugh:
      Avatar
      schrieb am 13.10.04 11:05:37
      Beitrag Nr. 44 ()
      irgendwie ist diese diskussion total überflüssig.
      da derdieschnautzelangsamvollhat die schnauze langsam vollhat, sollte er umziehen ...nicht sich ,sondern in eine andere wohnung ohne nebenbetriebskosten.
      ist sowieso viel zu teuer ,diese NK, vor allem wenn man nicht weiß ,wie die sich zusammensetzen.


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