checkAd

    KV -AG-Anteil bei Nichtversicherten - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 19.10.04 15:39:03 von
    neuester Beitrag 20.10.04 17:47:11 von
    Beiträge: 38
    ID: 915.806
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 879
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 19.10.04 15:39:03
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo

      folgender Sachverhalt: Ein Freiwillig Versicherter AN in der Krankenkasse x entscheidet sich dazu seine Krankenkasse zu kündigen. Nun die Frage: Hat er Anspruch auf den Arbeitgeberanteil der Krankenversicherung ?
      Denn passiert ihm etwas muß er voll zahlen. Der Arbeitgeber hätte in dem Fall nichts zu bezahlen. Kann das sein ? Und wie rechnen die Ärzte ab, wenn man kommt und sagt hallo ich habe gar keine Karte ???

      Bitte um info


      Gruß Vorstopper
      Avatar
      schrieb am 19.10.04 15:46:56
      Beitrag Nr. 2 ()
      Er kündigt also seine Krankenkasse...
      Und was macht er dann? Als Arbeitnehmer besteht Versicherungspflicht.

      Gruß
      NmA
      Avatar
      schrieb am 19.10.04 15:49:52
      Beitrag Nr. 3 ()
      glaub ich nicht
      Avatar
      schrieb am 19.10.04 15:56:35
      Beitrag Nr. 4 ()
      ....ich bin nicht marchl.Aber ich bekomme den Nicknamen immer reingesetzt und bekomme ihn auch nicht weg . hilfe !!!!!!!!!
      Avatar
      schrieb am 19.10.04 15:57:31
      Beitrag Nr. 5 ()
      ja , aber nur wenn dieser abhängig beschäftigt bleibt, und seinem Arbeitgeber den Nachweis (An/Ummeldung) bei einer adäquaten Krankenversicherung (auch privat) erbringt.
      Dann erfolgt wiederum Beteiligung durch den AG, max. bis zum hälftigen Anteil der KV-Umlage auf die jeweils gültige Beitragsbemessungsgrenze. In der Regel bezahlt der AG jedoch den Anteil aus, sofern eine private Krankenversicherung abgeschlossen wird.

      In der Regel wird Dich ein Arzt wohl ansonsten nur gegen Rechnung oder Vorkasse bedienen, sofern Du keine Versichungskarte hast.

      Trading Spotlight

      Anzeige
      JanOne
      4,5000EUR +13,35 %
      Die nächste 700% NASDAQ-Crypto-Chance? mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 19.10.04 15:58:06
      Beitrag Nr. 6 ()
      #1

      ich nehme mal an, dass du ernsthaft mit dem Gedanken spielst, deine Freiwillige KV zu kündigen, um im günstigsten Fall (nämlich im Falle ewiger Gesundheit) ordentlich Kohle zu sparen.

      Tolle Idee kann ich da nur sagen:

      Alle nicht Pflichtversicherten steigen aus der Freiwilligen oder Privaten KV aus und im Bedarfsfalle zahlt jeder seine Rechnung selbst...möchte mal wissen, wie du dann eine aufwändigere OP bezahlen willst (da bist du schnell mit mehreren 10.000 Oiro dabei)...
      Aber das tolle ist ja: Wenn dein Geld (z.b. als Selbständiger ) nicht reicht, dann gibt`s ja die Sozialhilfe, die dann einspringt...geniale Idee...du hast gespart an deinen Beiträgen und alle anderen zahlen mit!!!
      Avatar
      schrieb am 19.10.04 16:01:52
      Beitrag Nr. 7 ()
      und ich bin marchl und wundere mich wer hier mit meinem Namen schreibt :-(
      Avatar
      schrieb am 19.10.04 16:08:45
      Beitrag Nr. 8 ()
      @5

      also Versicherungspflicht besteht nicht - wenn die Beitragbemessungsgrenze erreicht ist. In dem Fall sagt der Gesetzgeber der Versicherte ist sozial genung abgesichert durch seine Einkünfte. Das könnt ihr mir glauben - wissen aber die wenigsten !!!

      @6 genau

      wenn ich nämlich den AG Anteil bekomme und meinen nehme das sind mtl. ca. 500 Euro. Bin ich auch nur 3 Jahre einigermaßen gesund, so sind das schnell 20 000 Euro plus Zinsen etc........
      Avatar
      schrieb am 19.10.04 16:09:32
      Beitrag Nr. 9 ()
      Ganz abgesehen davon, dass es Idiotie ist, ohne jeden Versicherungsschutz durch die Gegend zu laufen, ist dies, wie schon in einem Vorposting erwähnt, nur Selbständigen und Freiberuflern überhaupt möglich.

      Darauf zielt die Frage von @vorstopper aber gar nicht ab
      "hat er Anspruch auf den Arbeitgeberbeitrag?" impliziert ja, dass er weiter abhängigi beschäftigt ist (wer sollte ihm sonst den "Arbeitgeberbeitrag" zahlen, wenn nciht der Arbeitgeber?).

      Und wenn jemand zum Arzt kommt und sagt "Hallo, ich habe keine Karte!" sagt der Arzt: "Hallo, bitte einen Vorschuß!". So einfach ist das.

      Gruß
      NmA
      Avatar
      schrieb am 19.10.04 16:15:50
      Beitrag Nr. 10 ()
      @vorstopper,

      und genau ist das mein Kritikpunkt: Deine 20.000 EUR schön und gut...was aber, wenn die dann im Krankheitsfalle nicht reichen ? Hast Du schon mal Rechnungen über Krankenhausaufenthalte gesehen (die müssen noch nicht mal lange dauern um in den 5-stelligen Bereich zu kommen)...was ist bei chronischen Erkrankungen, von denen du vielleicht jetzt noch nichts ahnst ? Dann ist dein (auf Kosten der Solidargemeinschaft) erschlichenes Vermögen alsbald dahin.
      ...und genau an der Stelle rufst du nach der von dir zuvor ignorierten Solidargemeinschaft: der SOZIALHILFE...

      Also genau so wie ich es mir dachte: Nix zahlen wollen, aber im Zweifel bei ALLEN die Hand aufhalten wollen...
      Avatar
      schrieb am 19.10.04 16:17:21
      Beitrag Nr. 11 ()
      @ 8 Vorstopper

      hast ja recht, mit der Versicherungspflicht bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Es ging ja auch nur um den Anteil welchen der Arbeitgeber max. ausbezahlt, sofern der AN sich privat versichert.
      Avatar
      schrieb am 19.10.04 16:18:32
      Beitrag Nr. 12 ()
      @9
      sehr gut erkannt. Über der BBG kann ich auch nur sein, wenn ich beschäftigt bin.

      Wobei ich jetzt immer noch nicht weiß, ob den AG Anteil bekomme oder nicht ?:cry::cry::cry:

      gruß Vorstopper
      Avatar
      schrieb am 19.10.04 16:18:42
      Beitrag Nr. 13 ()
      Durchaus nicht uninteressantes Thema. Also, den AG-Anteil kriegt man selbstverständlich nicht wenn man keine Kasse mehr hat. Ist ja kein Lohnbestandteil oder ähnliches.

      Was ich interessant finde ist die Frage: Was passiert wenn jemand nicht krankenversichert ist ? Wird da tatsächlich dann irgendwann die Behandlung eingestellt ? Krasses Beispiel: Jemand ohne KV hat Unfall oder plötzlich eine ernste Krankheit und kommt ins Krankenhaus. Nach einiger Zeit erfährt das Krankenhaus, das keine KV vorliegt und der Patient ansonsten bettelarm ist. Behandlung abbrechen geht ja wohl kaum – im schlimmsten Fall dürfte dann eventuell sogar unterlassene Hilfeleistung mit Todesfolge vorliegen. Also was passiert ? Sozialamt ?

      Noch eine Anmerkung zu der Idee Krankenkassenbeiträge als nicht Pflichtversicherter zu sparen: Wer es sich leisten kann, kann ja einen Tarif mit sehr hoher Selbstbeteiligung wählen. Es gibt wohl sogar Tarife mit einer SB von etlichen Tausend Euro im Jahr. Das spart Beiträge und für die existensbedrohenden Krankheiten ist man trotzdem abgesichert.
      Avatar
      schrieb am 19.10.04 16:21:48
      Beitrag Nr. 14 ()
      @Fralu

      "...Also was passiert ? Sozialamt ?..."


      in der Tat: Das Sozialamt (also wir alle!!!)
      Avatar
      schrieb am 19.10.04 16:24:50
      Beitrag Nr. 15 ()
      @11

      nein

      es geht nicht um eine private Versicherung es geht um KEINE Versicherung. Und das gibt es.
      Ich habe einige Jahre im Lohnbereich gearbeitet.

      @10

      Sozialhilfe bekomme ich auch wenn ich keine Arbeit habe.
      Und übrigens: Warum sollte man etwas was vom Gesetzgeber vorgegeben ist nicht sinnvoll nutzen ????
      Aussteigen aus der Solidagemeinschaft tun alle Privatversicherten und künftigen Renter , die jetzt einzahlen und später nichts mehr bekommen.

      Gruß Vorstopper
      Avatar
      schrieb am 19.10.04 16:27:24
      Beitrag Nr. 16 ()
      @13

      denke du hast Recht. Aber ich habe schon Firmen erlebt, die den AG- Anteil auszahlen und den Arbeitnehmer überweisen lassen. (an die KK)
      tut er dies nicht, sondern steckt die Kohle ein wäre das die Lösung.......


      gruß Vorstopper
      Avatar
      schrieb am 19.10.04 16:28:35
      Beitrag Nr. 17 ()
      @vorstopper

      Die Privatversicherten bilden die Solidargemeinschaft der Privatversicherten.

      NmA
      Avatar
      schrieb am 19.10.04 16:28:59
      Beitrag Nr. 18 ()
      # 12
      ja, aber nur unter den Prämissen wie zuvor bereits erläutert.Ist doch einfach, oder?

      Wie gesagt, es besteht Vesicherungspflicht, solange Du abhängig beschäftigt bist. Wenn Du Dich nicht selbst versicherst, ist Dein AG so nett und meldet Dich bei der AOK an.

      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 19.10.04 16:31:22
      Beitrag Nr. 19 ()
      @18

      NEIN NEIN und nochmals NEIN

      es besteht KEINE Versicherungspflicht mehr wenn ich über der BBG bin !!!!!

      Versprochen gruß Vorstopper
      Avatar
      schrieb am 19.10.04 16:32:01
      Beitrag Nr. 20 ()
      zu Vorstopper nur noch so viel (sonst reg` ich mich zu sehr auf ;)) :

      Privat Versicherte tragen auch einen Beitrag zur Solidargemeinschaft bei: Denn auch die Beiträge der Privaten KV basieren auf Berechnungen des "Bedarfes" des betroffenen Personenkreises (also aller bei dieser Privaten KV Versicherten -> somit liegt auch hier eine Solidargemeinschaft vor).

      Wenn du aber meinst, deinen geplanten Schritt mit diesen fadenscheinigen Argumenten begründen zu müssen, bitte :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 19.10.04 16:34:44
      Beitrag Nr. 21 ()
      # 15 Vorstopper

      was mich verwirrt ist Deine Aussage aus #15, dass Du Erfahrung aus dem Lohnbereich hast. Mmmhh

      :look:
      Avatar
      schrieb am 19.10.04 16:35:34
      Beitrag Nr. 22 ()
      @16: "denke du hast Recht. Aber ich habe schon Firmen erlebt, die den AG- Anteil auszahlen und den Arbeitnehmer überweisen lassen. (an die KK)
      tut er dies nicht, sondern steckt die Kohle ein wäre das die Lösung......."

      Daher verschicken die Privaten auch jährlich eine Bescheinigung über die gezahlten Beiträge. Diese ist mit zu den Lohnunterlagen zu nehmen. Spätestens bei eine LST-Prüfung kann es dann zu Problemen kommen. Der AG-Anteil wird nämlich steuerfrei gezahlt, gibt es für diese Zahlung keinen Rechtsgrund hat man ein LSt-Problem am Hals.
      Avatar
      schrieb am 19.10.04 16:39:24
      Beitrag Nr. 23 ()
      @20

      kann deine Aufregung nicht teilen. Das ganze macht ja auch nur dann Sinn, wenn ich den AG-Anteil bekomme, sonst rechnet sich das nicht. Wenn du dich aber über Gesetze, so wie sie bestehen ärgerst - dann Sorry

      gruß Vorstopper
      Avatar
      schrieb am 19.10.04 16:42:33
      Beitrag Nr. 24 ()
      ...nö...mit den Gesetzen habe ich kein Problem...ich habe aber ein Problem damit, wenn die Sozialhilfemittel für solche Leute ausgegeben werden müssen, die ähnlich gedacht haben wie du (und glaube mir: damit kenne ich mich nun wirklich aus :))
      Avatar
      schrieb am 19.10.04 16:45:51
      Beitrag Nr. 25 ()
      @22

      angenommen, ich eröffne ein eigenes Konto z.B. DIBA 2,5 % Zinsen und kann nachweisen, dass ich mtl. den AG-Anteil einzahle und selber verdoppele. Das Konto nenne ich
      VorstopperKrankenkasse:laugh::laugh::laugh:

      somit dürfte ich - jedenfalls steuerlich keine Probleme bekommen.


      Gruß Vorstopper
      Avatar
      schrieb am 19.10.04 16:50:29
      Beitrag Nr. 26 ()
      @24

      und das heißt, man darf in diese Richtung nicht denken - oder wie ?
      Also ich bin gerne bereit deine Argumente in Ruhe zu überlegen. Nur langsam bekomme ich ein wenig Angst. Wie z.B. heute wenn Diesel plötzlich 1,08 Euro kostet und man sich fragt - wer soll das bezahlen ????


      Gruß Vorstopper
      Avatar
      schrieb am 19.10.04 16:53:15
      Beitrag Nr. 27 ()
      Vorstopper

      Mal jenseits aller moralischen Argumente:

      Es rechnet sich nicht. Wie @Fralu richtig in #22 schreibt, müsstest Du den AG-Anteil versteuern. Nachdem das ganze ja ohnehin nur jenseits der BBG "funktioniert", unterstelle ich mal, dass Du ledig bist (sonst wäre das Vorgehen der totale Wahnsinn). Wenn dem so ist und Dein Verdienst jenseits der BBG ist, dürfte Dein Steuersatz so irgendwo bei 40% liegen. Von Deinem AG-Anteil bleibt nur gut die Hälfte. Sparpotenzial per anno damit rd. 4000 Euro. Den Zinsertrag kannste im Prinzip vergessen. Spekulieren kannste damit auch nicht, weil Du nie weißt, wann Du das Geld brauchst.

      Und abgesehen davon, dass Du für 4000 Euronen gerade mal zwei Beisserchen kriegst....wie willst Du eigentlich das Risiko des Nulleinkommens nach 6 Wochen Lohnfortzahlung in den Griff bekommen? Solls dafür auch noch reichen? Vergiß es. Auf das Sozialamt brauchst Du nicht zu bauen - das geht zwar zunächst -wenns sein muß - in Vorkasse, holt sich von Dir aber alles bis auf Heller & Pfennig zurück.

      Ergebnis: Pleite - tolle Perspektive

      Gruß
      NmA
      Avatar
      schrieb am 19.10.04 17:13:26
      Beitrag Nr. 28 ()
      # 19

      Also noch mal, vielleicht krieg ich hier was durcheinander

      SGB 5, § 5 "Versicherungspflicht" sagt:

      1) Versicherungspflichtig sind
      1. Arbeiter, Angestellte und zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind,

      SGB 5, § 6 "Versicherungspflicht" sagt:

      (1) Versicherungsfrei sind
      1. Arbeiter und Angestellte, deren regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze nach den Absätzen 6 oder 7 übersteigt; dies gilt nicht für Seeleute; Zuschläge, die mit Rücksicht auf den Familienstand gezahlt werden, bleiben unberücksichtigt,

      (6) Die Jahresarbeitsentgeltgrenze nach Absatz 1 Nr. 1 beträgt im Jahr 2003 45.900 Euro. Sie ändert sich zum 1. Januar eines jeden Jahres in dem Verhältnis, in dem die Bruttolohn- und -gehaltssumme je durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer im vergangenen Kalenderjahr zur entsprechenden Bruttolohn- und -gehaltssumme im vorvergangenen Kalenderjahr steht. Die veränderten Beträge werden nur für das Kalenderjahr, für das die Jahresarbeitsentgeltgrenze bestimmt wird, auf das nächsthöhere Vielfache von 450 aufgerundet. Die Bundesregierung setzt die Jahresarbeitsentgeltgrenze in der Rechtsverordnung nach § 160 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch fest.
      ___________________________

      Soll somit also heißen, ich bin zwar versicherungspflichtig -jedoch

      versicherungsfrei ab einem bestimmtem Einkommen, und muss mich aber dennoch versichern, solange ich abhängig beschäftigt bin.
      Versicherungsfrei in dem Sinne, dass ich mich privat versichern kann.

      Belehre mich ansonsten eines Besseren

      Gruß Azul
      Avatar
      schrieb am 19.10.04 17:14:43
      Beitrag Nr. 29 ()
      @27

      Lohnfortzahlung läßt sich ggf. Einzel versichern. Bin ich überfragt.
      Aber in der Versicherungsbranche ist es so, dass verschiedene Risiken bewertet werden und dann - mit einem Aufschlag - und Fallrisiko `kauft werden`.

      Geht man nun von der Risiko aus krank zu werden, muß das jeder für sich `errechnen`. Wenn ich natürlich schwer herzkrank bin, an Allergien leide, Asthma habe etc. dann bleibe ich eher in der KK.
      Es ist ja auch nicht so, dass ich im `Ernstfall` dann überhaupt kein Geld habe.

      Was mich noch stört ist, dass in Deutschland alles versichert sein will. In Afrika macht das kein Mensch ...

      Gruß Vorstopper
      Avatar
      schrieb am 19.10.04 17:26:10
      Beitrag Nr. 30 ()
      @28

      du bist versicherungspflichtig bis zu einem bestimmten Einkommen der sogenannten Beitragbemessungsgrenze. Verdienst du mehr kannst du dich privat versichern, freiwillig in einer gesetzlichen KK versichern oder und das wissen viele nicht NICHT versichern. Warum weil der Gesetzgeber sagt: Wer soviel verdient hat im Ernstfall genügend Geld um seine krankheitskosten zu übernehmen.

      das mit dem NICHT versichert sein sagt dir aber kaum einer , weil es sich nicht rechnet oder weil viele (Arbeitgeber, KK, Aerzte etc. ) ihre Probleme damit haben.

      gruß Vorstopper
      Avatar
      schrieb am 19.10.04 17:41:45
      Beitrag Nr. 31 ()
      Ich glaube kaum, dass der Arbeitgeber im Falle der Möglichkeit einer Nicht Versicherung seines Arbeitnehmers mitspielen würde.

      Da er

      1. ein Vertragsverhältnis mit diesem führt im Rahmen der abhängigen Beschäftigung

      2.besondere Fürsorgepflichten gegenüber diesen wahren muss. Also Schutz gegen Krankenheit und Folgekrankenheiten des AN. Dies gewährleistet durch die Krankenversicherungsbeiträge und der aktuellen Gesetzgebung.
      Avatar
      schrieb am 19.10.04 17:47:02
      Beitrag Nr. 32 ()
      @31

      er spielt mit - er muß !!!!!


      ;););)

      gruß Vorstopper
      Avatar
      schrieb am 19.10.04 18:19:19
      Beitrag Nr. 33 ()
      @13 Fralu

      hast du zufällig einen Gesetzestext zu deiner Anmerkung ?
      ...also zu dem AG-Anteil den man nicht bekommt :confused:

      ....das mit der hohen Zuzahlung in der Privaten - war guter Tipp - werde da mal nachforschen. Danke

      Gruß Vorstopper
      Avatar
      schrieb am 19.10.04 19:06:13
      Beitrag Nr. 34 ()
      § 257 SGB V

      (1) 1Freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Beschäftigte, die nur wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei sind, erhalten von ihrem Arbeitgeber als Beitragszuschuß die Hälfte des Beitrags, der für einen versicherungspflichtig Beschäftigten bei der Krankenkasse, bei der die Mitgliedschaft besteht, zu zahlen wäre, höchstens jedoch die Hälfte des Betrages, den sie tatsächlich zu zahlen haben. ......

      Man beachte den letzten Halbsatz. Wenn keine Beiträge gezahlt werden, besteht auch kein Anspruch auf den AG-Anteil. Die Hälfte von Null ist Null. Aus dem Arbeitsverhältnis besteht auch kein Anspruch, da AG-Anteil ja kein Lohn o.ä. ist.
      Wer trotzdem seinem AG etwas vormacht und den AG-Zuschuß kassiert ohne versichert zu sein, kann dicke Probleme bekommen. Zum einem vom Finanzamt, da die Zahlungen des AG nicht steuerfrei sein dürften. Zum anderen vom AG. Bin kein Jurist, aber mir fallen da so Begriffe wie Betrug, Unterschlagung u.ä. ein.
      Außerdem wo ist dein Problem ? Du glaubst also so gerngesund zu sein, keine KV zu brauchen. Dann such dir eine Versicherung aus, die bei Nichtinanspruchnahme hohe Beitragsrückerstattungen gewährt. Ich bin bei der ARAG und würde, wenn ich jahrelang keine Leistungen beanspruche, bis zu maximal 8 Monatsbeiträgen erstattet bekommen. Monatsbeiträge meint dabei AG+AN-Anteil zusammen ! Kombiniert mit einem Tarif mit hoher Selbstbeteiligung sollte das den tatsächlichen Aufwand im Jahr sehr in Grenzen halten.
      Avatar
      schrieb am 19.10.04 22:10:52
      Beitrag Nr. 35 ()
      N`abend zusammen,

      macht doch nicht so `nen Act um so ein Unproblem. Man versichert sich mit einer extrem hohen Selbstbeteiligung z.b. bei der AXA im Tarif eco oder so ähnlich. Dann schließt man da eine Beitragsreduzierung im Alter mit ab und hat den AG genug geprellt. BTW hat man dann auch noch ne Notfallabsicherung die vielleicht 80 oder 90 eus im Monat kostet. Die Beitragsreduzierung hat der AG zur Hälfte zu zahlen.

      Gruß DaKai
      Avatar
      schrieb am 20.10.04 09:54:34
      Beitrag Nr. 36 ()
      # 34 / § 257 SGB V

      genau so oder ähnlich habe ich das doch bereits in #5 gesagt.

      gruss azul
      Avatar
      schrieb am 20.10.04 16:25:03
      Beitrag Nr. 37 ()
      @Dakai

      ..das mit der Beitragsreduzierung - die der AG zur Hälfte bezahlt ? ist mir nicht ganz klar. Das würde doch dem Gesetzesauszug widersprechen, dass jeder die Hälfte bezahlt -oder ? Andernfalls wäre es klar , dass wenn ich weniger bezahle der AG auch weniger bezahlt !

      Gruß Vorstopper :confused::confused::confused::confused:
      Avatar
      schrieb am 20.10.04 17:47:11
      Beitrag Nr. 38 ()
      @vorstopper

      es gibt beitragsreduzierungskomponenten die dir im Alter, zb ab 65 die kv um definierte % sätze reduzieren. du zahlst die hälfte und der ag die hälfte. ab 65 partizipierst du überproportional da der ag dann eigentlich nichts mehr zahlt, er es aber im vorgriff schon getan hat.

      weitere info bm

      sorry wgn kleinschreibung aber ich telefoniere.

      gruß kai


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      KV -AG-Anteil bei Nichtversicherten