checkAd

    fristlose Kündigung durch Vermieter - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 22.10.04 11:32:54 von
    neuester Beitrag 23.10.04 11:21:39 von
    Beiträge: 6
    ID: 917.193
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 539
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 22.10.04 11:32:54
      Beitrag Nr. 1 ()
      ich brauche mal den Rat der Experten zu folgender Sachlage:
      der Vermieter hat nach Zahlungsrückstand von mehr als zwei Monatsmieten u. nach drei diesbezüglichen Mahnungen den Wohnungsmietvertrag fristlos gekündigt. Drei Tage nach Eingang der Kündigung wurde der rückständige Betrag überwiesen, der Vermieter hat wohl aber 5 Tage nach Absendung seines Kündigungsschreiben Räumungsklage bei Gericht eingereicht, die Klage wurde dann ca. 10 Tage später wieder zurückgezogen, vom Rechtsanwalt werden aber jetzt die bisherigen Kosten des Rechtsstreit gefordert.
      Meine Frage: Gibt es keine Frist zwischen Absendung der Kündigung und Einreichung der Räumungsklage, die erst abgewartet werden muß, hat der Vermieter also hier nicht zu früh den Klageweg beschritten bzw. hat der Mieter durch sein Verhalten (Begleichung des Zahlungsrückstandes 3 Tage nach Eingang der Kündigung) keinen Anlaß für das gerichtliche Vorgehen des Vermieters gegeben oder ist dieser im Recht mit seiner Forderung: Bezahlung der RA-Kosten ? Noch eine Anmerkung zuR Ergänzung: in der Wohnung gibt es Schimmel,über den der Vermieter informiert wurde, die gerechtfertigte Mietminderung hätte den Dreimonats-Rückstand aber nicht auf zwei Monate oder weniger reduziert, d.h. auch bei Berücksichtigung berechtigter Mietminderung lag ein Mietrückstand von mehr als zwei monatsmieten vor, außerdem gab es keine schriftl.Mitteilung Mieter an Vermieter, wir mindern jetzt wegen Schimmel die Monatsmiet um x %, sondern es wurde drei Monate gar nicht gezahlt.
      Avatar
      schrieb am 22.10.04 11:39:28
      Beitrag Nr. 2 ()
      nicht Miete mindern,lüften lüften!
      Avatar
      schrieb am 22.10.04 11:50:19
      Beitrag Nr. 3 ()
      Ein Vermieter der nach 3 vergeblichen Mahnungen schon meint kündigen und auf Räumung klagen zu müssen? So ne Frechheit würde ich mir als Mieter aber nicht gefallen lassen.
      Avatar
      schrieb am 22.10.04 12:54:39
      Beitrag Nr. 4 ()
      klare antwort zu 1: selbst schuld, wer sich so verhält, dem gehört es nicht anders...ausserdem tritt verzug auch ohne mahnung ein, die kündigung ist fristlos und die klage ist auch nicht zu beanstanden, da ein verfahren länger dauert...die kosten werden wohl übernommen werden müssen...

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 22.10.04 19:39:08
      Beitrag Nr. 5 ()
      Einfach die Miete zahlen, dann passiert sowas nicht.
      Finde es nur gerecht, dass du jetzt die Anwaltkosten tragen sollst.

      Trading Spotlight

      Anzeige
      JanOne
      2,6400EUR -22,35 %
      Jetzt Countdown zum “Milliarden-Deal” gestartet!mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 23.10.04 11:21:39
      Beitrag Nr. 6 ()
      Du musst ein "Herzchen" sein!

      Keine Miete bezahlen und dann noch Schimmel in der Wohnung reklamieren.

      Woher kommt denn der Schimmel?

      Wie kann er vom Vermieter erzeugt werden?

      Schimmel in der Wohnung sollte man mit einer Handgranate entfernen.

      Die Bausubstanzen sind seit 800 Jahren in Ordnung. Schimmel wird z. T. absichtlich erzeugt um die Miete zu mindern.

      Einfach umziehen in eine schimmelfreie Wohnung, wo man keine Miete bezahlen muss.

      In jeder Stadt gibt es eine Brücke unter der man schlafen kann.

      Wenn ein Mieter 1 Schimmelstelle meldet, müsste er 1000,00 € für die Schädigung der Bausubstanz blechen.

      Europa würde Schimmelfrei.

      Diese Argumentation habe ich so etwas von gefressen.


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      fristlose Kündigung durch Vermieter