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    Ist eine Kündigung per Fax / E-mail rechtsgültig? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 26.10.04 14:10:29 von
    neuester Beitrag 28.10.04 16:04:01 von
    Beiträge: 7
    ID: 918.213
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      Avatar
      schrieb am 26.10.04 14:10:29
      Beitrag Nr. 1 ()
      Moin Leute,

      ich habe heute mein Abonnement der Zeitschrift "Euro" per Fax gekündigt. Jetzt bin ich mir aber unsicher, ob diese ganze Geschichte überhaupt eine Rechtsgültigkeit besitzt, denn eigentlich erhält der Empfänger damit nur eine Kopie, oder:confused:
      Normalerweise mache ich das per Brief, was auch immer gekplappt hat. Dachte mir nur zuletzt, dass man mir eigentlich vorwerfen könnte den Brief nie erhalten zu haben...
      Per E-mail erfolgt ja überhaupt keine Unterschrift, oder zählt da digitale Signatur:confused:

      Also, wie macht ihr das denn immer, per Einschreiben:confused:

      Danke;)
      Avatar
      schrieb am 26.10.04 14:18:42
      Beitrag Nr. 2 ()
      Bei Kündigungen immer Bestätigung über Eingang und Termin fordern. Das schafft Klarheit.
      Avatar
      schrieb am 26.10.04 14:27:22
      Beitrag Nr. 3 ()
      #2
      Genau. Mache ich auch immer so. Bisher keine Probleme.
      Avatar
      schrieb am 26.10.04 14:27:25
      Beitrag Nr. 4 ()
      hallo matthiasch,

      brauchst Dir keine Gedanken machen. Deine Kündigung per Fax ist gültig. Was per Fax nicht geht, sind Kündigungen von Mietverträgen und Arbeitsverhältnissen, alles andere ist rechtlich i.O. Hast Du Dir denn wenigstens eine Sendebstätigung ausgedruckt? Ansonsten Telefonabrechnung mit Gesprächsnachweis aufheben.

      Die Zeitung hat eh nichts getaugt - richtige Entscheidung.
      Avatar
      schrieb am 26.10.04 14:39:26
      Beitrag Nr. 5 ()
      Danke für eure Beiträge!

      @Genau
      Da hast du vollkommen Recht. Ich hatte für das Jahresabonnement nur 0,40€ bezahlt, da mir der Rest als "Prämie" zurückgebucht wurde, sonst hätte ich mir die nie ins Haus geholt. Nach dem vierten Heft nervt es mich nun aber schon das Ding zum Altpapier zu bringen:laugh:

      Grüße Matthias

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      Avatar
      schrieb am 27.10.04 08:03:11
      Beitrag Nr. 6 ()
      Matthiasch, ich seh das Anders:

      Eine Kündigung muß rechtlich original handunterschrieben sein.
      Das Fax gilt jedoch als Kopie.
      Mein Internetprovider z.B.stellt sich damit auf die Hinterbeine, bietet Kündigung per Fax an und reagiert gar nicht drauf. Eben weil das Fax rechtlich nur eine Kopie
      des Originals ist.

      Außerdem kann die Gegenseite behaupten, das Fax sei gar nicht angekommen, da hilft dein Sendebericht leider auch nicht viel.
      Im Zweifelsfall ist nicht zu beweisen, das dein Fax bei der Gegenseite angekommen ist.

      Wenn du sicher gehen willst, per Einschreiben mit Rückschein ( 4 €); nach meiner Erfahrung reicht bei Zeitungen aber ein ganz normaler Brief.
      Investier lieber nochmal 55 cent.

      Grüße

      DS
      Avatar
      schrieb am 28.10.04 16:04:01
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort:

      Ich habe nur per Fax gekündigt und heute bereits das Bestätigungsschreiben erhalten.
      Alles klar;)


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