Zulassungsmodalitäten Neuer Markt ?? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 11.03.00 00:12:54 von
neuester Beitrag 16.03.00 14:37:44 von
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Hallo,
hat jemand von Euch Infos, welche Voraussetzungen eine AG erfüllen muß, um für den Gang an den Neuen Markt zugelassen zu werden?
Danke, Max
PS: Streite mich gerade mit einem Kollegen darüber
hat jemand von Euch Infos, welche Voraussetzungen eine AG erfüllen muß, um für den Gang an den Neuen Markt zugelassen zu werden?
Danke, Max
PS: Streite mich gerade mit einem Kollegen darüber
scheinbar keine.
Mann muss irgendwas mit internet oder biotech im Namen haben
Mann darf kein Gewinn machen
Verluste sollten zweitstellig sein°
Mann muss irgendwas mit internet oder biotech im Namen haben
Mann darf kein Gewinn machen
Verluste sollten zweitstellig sein°
Schau hier mal nach - unter "downloads" kannst Du Dir das neueste
Regelwerk als PDF-Datei anschauen:
http://www.neuer-markt.de/nm30/start.html
Gruß Doc
Regelwerk als PDF-Datei anschauen:
http://www.neuer-markt.de/nm30/start.html
Gruß Doc
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Ah ja, da ist er auch schon, der Knackpunkt im Regelwerk:
3.2 Dauer des Bestehens des Emittenten
Der Emittent zuzulassender Aktien soll mindestens drei Jahre als Unternehmen bestanden und seine Jahresabschlüsse bzw. seinen Jahresabschluss für die dem Antrag vorangegangenen Geschäftsjahre entsprechend den hierfür geltenden Vorschriften offengelegt haben.
Die Frage ist: Muß die AG in der entsprechenden Form bestehen, oder kann auch seit 3 Jahren eine GmbH bestehen, die jetzt in eine AG umgewandelt und direkt an die Börse gebracht wird?
Falls 3 Jahre AG Pflicht sind, kann das womöglich auch ein Mantel sein, der schon 3 Jahre besteht und dann gekauft und zum Börsengang genutzt wird?
Das ist genau unser Streitpunkt
Max
3.2 Dauer des Bestehens des Emittenten
Der Emittent zuzulassender Aktien soll mindestens drei Jahre als Unternehmen bestanden und seine Jahresabschlüsse bzw. seinen Jahresabschluss für die dem Antrag vorangegangenen Geschäftsjahre entsprechend den hierfür geltenden Vorschriften offengelegt haben.
Die Frage ist: Muß die AG in der entsprechenden Form bestehen, oder kann auch seit 3 Jahren eine GmbH bestehen, die jetzt in eine AG umgewandelt und direkt an die Börse gebracht wird?
Falls 3 Jahre AG Pflicht sind, kann das womöglich auch ein Mantel sein, der schon 3 Jahre besteht und dann gekauft und zum Börsengang genutzt wird?
Das ist genau unser Streitpunkt
Max
Hallo Max,
es muß nur "irgendeine" Gesellschaft, also GmbH o.ä. existiert
haben.
Aktuelles Beispiel ist die ISION AG. Die ist zusammengesetzt aus
einigen GmbH`s die > 3 Jahre bestehen. Die AG selbst besteht aber
noch keine 3 Jahre. Schau Dir einfach das Verkaufsprospekt einer
neuen AG an. Dort wird alles "als ob" gerechnet, also als ob diese
AG schon 3 Jahre bestanden hat. Den Prospekt findest du unter
www.ision.net unter "investor".
kh11
es muß nur "irgendeine" Gesellschaft, also GmbH o.ä. existiert
haben.
Aktuelles Beispiel ist die ISION AG. Die ist zusammengesetzt aus
einigen GmbH`s die > 3 Jahre bestehen. Die AG selbst besteht aber
noch keine 3 Jahre. Schau Dir einfach das Verkaufsprospekt einer
neuen AG an. Dort wird alles "als ob" gerechnet, also als ob diese
AG schon 3 Jahre bestanden hat. Den Prospekt findest du unter
www.ision.net unter "investor".
kh11
Ah, das ist interessant.
Wie ist es, wenn eine GmbH schon ein paar Jahre besteht, und nun einen Geschäftsbereich "ausgliedert"?
Die neue AG (der Geschäftsbereich) ist dann ja neu gegründet, obwohl der Bereich schon länger besteht...
Max
Wie ist es, wenn eine GmbH schon ein paar Jahre besteht, und nun einen Geschäftsbereich "ausgliedert"?
Die neue AG (der Geschäftsbereich) ist dann ja neu gegründet, obwohl der Bereich schon länger besteht...
Max
Hi MrMax,
im von Dir zitierten Text heisst es *Unternehmen* und nicht Gesellschaft. Es ist also eine rechtsformsunabhaengige Zulassungsvoraussetzung.
mfg
Herr Schmidt
im von Dir zitierten Text heisst es *Unternehmen* und nicht Gesellschaft. Es ist also eine rechtsformsunabhaengige Zulassungsvoraussetzung.
mfg
Herr Schmidt
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