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    Zulassungsmodalitäten Neuer Markt ?? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 11.03.00 00:12:54 von
    neuester Beitrag 16.03.00 14:37:44 von
    Beiträge: 8
    ID: 91.932
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      Avatar
      schrieb am 11.03.00 00:12:54
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      hat jemand von Euch Infos, welche Voraussetzungen eine AG erfüllen muß, um für den Gang an den Neuen Markt zugelassen zu werden?

      Danke, Max

      PS: Streite mich gerade mit einem Kollegen darüber ;)
      Avatar
      schrieb am 11.03.00 09:20:04
      Beitrag Nr. 2 ()
      scheinbar keine.

      Mann muss irgendwas mit internet oder biotech im Namen haben

      Mann darf kein Gewinn machen

      Verluste sollten zweitstellig sein°
      Avatar
      schrieb am 11.03.00 09:37:43
      Beitrag Nr. 3 ()
      Schau hier mal nach - unter "downloads" kannst Du Dir das neueste
      Regelwerk als PDF-Datei anschauen:

      http://www.neuer-markt.de/nm30/start.html

      Gruß Doc
      Avatar
      schrieb am 11.03.00 10:50:59
      !
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      Avatar
      schrieb am 11.03.00 10:57:33
      Beitrag Nr. 5 ()
      Ah ja, da ist er auch schon, der Knackpunkt im Regelwerk:

      3.2 Dauer des Bestehens des Emittenten

      Der Emittent zuzulassender Aktien soll mindestens drei Jahre als Unternehmen bestanden und seine Jahresabschlüsse bzw. seinen Jahresabschluss für die dem Antrag vorangegangenen Geschäftsjahre entsprechend den hierfür geltenden Vorschriften offengelegt haben.


      Die Frage ist: Muß die AG in der entsprechenden Form bestehen, oder kann auch seit 3 Jahren eine GmbH bestehen, die jetzt in eine AG umgewandelt und direkt an die Börse gebracht wird?

      Falls 3 Jahre AG Pflicht sind, kann das womöglich auch ein Mantel sein, der schon 3 Jahre besteht und dann gekauft und zum Börsengang genutzt wird?

      Das ist genau unser Streitpunkt ;)

      Max

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      Avatar
      schrieb am 11.03.00 11:15:24
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hallo Max,

      es muß nur "irgendeine" Gesellschaft, also GmbH o.ä. existiert
      haben.
      Aktuelles Beispiel ist die ISION AG. Die ist zusammengesetzt aus
      einigen GmbH`s die > 3 Jahre bestehen. Die AG selbst besteht aber
      noch keine 3 Jahre. Schau Dir einfach das Verkaufsprospekt einer
      neuen AG an. Dort wird alles "als ob" gerechnet, also als ob diese
      AG schon 3 Jahre bestanden hat. Den Prospekt findest du unter
      www.ision.net unter "investor".

      kh11
      Avatar
      schrieb am 16.03.00 14:28:49
      Beitrag Nr. 7 ()
      Ah, das ist interessant.

      Wie ist es, wenn eine GmbH schon ein paar Jahre besteht, und nun einen Geschäftsbereich "ausgliedert"?

      Die neue AG (der Geschäftsbereich) ist dann ja neu gegründet, obwohl der Bereich schon länger besteht...

      Max
      Avatar
      schrieb am 16.03.00 14:37:44
      Beitrag Nr. 8 ()
      Hi MrMax,

      im von Dir zitierten Text heisst es *Unternehmen* und nicht Gesellschaft. Es ist also eine rechtsformsunabhaengige Zulassungsvoraussetzung.

      mfg
      Herr Schmidt


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