Themen der letzten juristischen Staatsexamen (BW) - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 31.10.04 13:21:15 von
neuester Beitrag 09.11.04 15:07:58 von
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ID: 920.088
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Hallo miteinander!
Mich würde interessieren, wo ich herausfinden kann, welche Gebiete speziell in den letzten 4 jursitschen Staatsexamen in BW abgefragt wurden (1.Staatsexamen), speziell auch die Nebengebiete (handelsrecht, Gesellschaftsrecht etc.). Konnte im Netz dazu leider nichts finden.
Grüsse
Martok
Mich würde interessieren, wo ich herausfinden kann, welche Gebiete speziell in den letzten 4 jursitschen Staatsexamen in BW abgefragt wurden (1.Staatsexamen), speziell auch die Nebengebiete (handelsrecht, Gesellschaftsrecht etc.). Konnte im Netz dazu leider nichts finden.
Grüsse
Martok
#1 von Martok
Tach,
bei uns in NRW gibt es Repititoren, die Mitschriften der mündlichen Prüfungen zum Staatsexamen gegen Gebühr vermieten.
Die liegen zum Teil auch in den jeweiligen Unis ( Fachschaften ) zum kopieren bereit.
Soll ich dir mal Fragen stellen ?
Tach,
bei uns in NRW gibt es Repititoren, die Mitschriften der mündlichen Prüfungen zum Staatsexamen gegen Gebühr vermieten.
Die liegen zum Teil auch in den jeweiligen Unis ( Fachschaften ) zum kopieren bereit.
Soll ich dir mal Fragen stellen ?
Ja, das mit den Reps hab ich auch gehört, wundert mich trotzdem, daß sich im Netz dazu nichts brauchbares finden läßt, bei dieser Fülle an Absolventen.
Kannst ruhig fragen, ob es eine Antwort gibt ist ne andere Frage
Kannst ruhig fragen, ob es eine Antwort gibt ist ne andere Frage
#3 von Martok
Welche im StGB geregelte Irrtümer gibt es ? ( KEINE Analogien )
Brauchst nur Gesetzestext kennen.
Welche im StGB geregelte Irrtümer gibt es ? ( KEINE Analogien )
Brauchst nur Gesetzestext kennen.
3: Tatbestandsirrtum, vermeidbarer Verbotsirrtum, unvermeidbarer Verbotsirrtum
Ich würde mich mal bei den Repetitorien erkundigen. Ich kann mich erinnern, dass Jura-Intensiv bei uns (Frankfurt) eine Datenbank mit den Klausuren der letzten Jahre hat. Leider ist die Seite Passwort-geschützt
Für mündliche Prüfungen kannst Du bei
http://www.jurcompass.de/
probieren.
Für mündliche Prüfungen kannst Du bei
http://www.jurcompass.de/
probieren.
#5 von Martok
ok
§§ 16, 17 stimmen.
Sind bloß nicht alle
ok
§§ 16, 17 stimmen.
Sind bloß nicht alle
Der Erlaubnistatbestandsirrtum §35 II dürfte noch fehlen....
#8 von kniebeisser
§ 35 II StGB ist richtig. Bravo.
Die Bezeichnung ist allerdings falsch.
Erlaubnistatbestandsirtum ist analog § 16 StGB - nach H.M.- und beschreibt die Situation, in der der Handelnde annimmt, eine rechtfertigende Notlage läge vor, obwohl dies tatsächlich nicht der Fall ist.
Aber egal.
Bloß: Ein Irrtum fehlt noch !!
Es ist einer aus dem Besonderen Teil.
Ist schwierig.
§ 35 II StGB ist richtig. Bravo.
Die Bezeichnung ist allerdings falsch.
Erlaubnistatbestandsirtum ist analog § 16 StGB - nach H.M.- und beschreibt die Situation, in der der Handelnde annimmt, eine rechtfertigende Notlage läge vor, obwohl dies tatsächlich nicht der Fall ist.
Aber egal.
Bloß: Ein Irrtum fehlt noch !!
Es ist einer aus dem Besonderen Teil.
Ist schwierig.
#5 von Martok
So wird das nichts mit dem Examen
So wird das nichts mit dem Examen
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