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    Themen der letzten juristischen Staatsexamen (BW) - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 31.10.04 13:21:15 von
    neuester Beitrag 09.11.04 15:07:58 von
    Beiträge: 10
    ID: 920.088
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      schrieb am 31.10.04 13:21:15
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo miteinander!

      Mich würde interessieren, wo ich herausfinden kann, welche Gebiete speziell in den letzten 4 jursitschen Staatsexamen in BW abgefragt wurden (1.Staatsexamen), speziell auch die Nebengebiete (handelsrecht, Gesellschaftsrecht etc.). Konnte im Netz dazu leider nichts finden.

      Grüsse
      Martok
      Avatar
      schrieb am 31.10.04 16:54:08
      Beitrag Nr. 2 ()
      #1 von Martok

      Tach,

      bei uns in NRW gibt es Repititoren, die Mitschriften der mündlichen Prüfungen zum Staatsexamen gegen Gebühr vermieten.
      Die liegen zum Teil auch in den jeweiligen Unis ( Fachschaften ) zum kopieren bereit.


      Soll ich dir mal Fragen stellen ?:D:D:D:D
      Avatar
      schrieb am 01.11.04 12:13:06
      Beitrag Nr. 3 ()
      Ja, das mit den Reps hab ich auch gehört, wundert mich trotzdem, daß sich im Netz dazu nichts brauchbares finden läßt, bei dieser Fülle an Absolventen.
      Kannst ruhig fragen, ob es eine Antwort gibt ist ne andere Frage;)
      Avatar
      schrieb am 01.11.04 14:16:15
      Beitrag Nr. 4 ()
      #3 von Martok

      Welche im StGB geregelte Irrtümer gibt es ? ( KEINE Analogien ) :D:D:D

      Brauchst nur Gesetzestext kennen.:D:D:D:D:D
      Avatar
      schrieb am 03.11.04 09:58:10
      Beitrag Nr. 5 ()
      3: Tatbestandsirrtum, vermeidbarer Verbotsirrtum, unvermeidbarer Verbotsirrtum

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      schrieb am 03.11.04 19:21:02
      Beitrag Nr. 6 ()
      Ich würde mich mal bei den Repetitorien erkundigen. Ich kann mich erinnern, dass Jura-Intensiv bei uns (Frankfurt) eine Datenbank mit den Klausuren der letzten Jahre hat. Leider ist die Seite Passwort-geschützt :D

      Für mündliche Prüfungen kannst Du bei
      http://www.jurcompass.de/
      probieren.
      Avatar
      schrieb am 05.11.04 20:32:51
      Beitrag Nr. 7 ()
      #5 von Martok

      ok
      §§ 16, 17 stimmen.
      Sind bloß nicht alle :D:D:D:D:D:D
      Avatar
      schrieb am 05.11.04 21:11:11
      Beitrag Nr. 8 ()
      Der Erlaubnistatbestandsirrtum §35 II dürfte noch fehlen....
      Avatar
      schrieb am 07.11.04 17:49:51
      Beitrag Nr. 9 ()
      #8 von kniebeisser

      § 35 II StGB ist richtig. Bravo.

      Die Bezeichnung ist allerdings falsch.

      Erlaubnistatbestandsirtum ist analog § 16 StGB - nach H.M.- und beschreibt die Situation, in der der Handelnde annimmt, eine rechtfertigende Notlage läge vor, obwohl dies tatsächlich nicht der Fall ist.
      Aber egal.

      Bloß: Ein Irrtum fehlt noch !!:D
      Es ist einer aus dem Besonderen Teil.
      Ist schwierig.
      Avatar
      schrieb am 09.11.04 15:07:58
      Beitrag Nr. 10 ()
      #5 von Martok

      So wird das nichts mit dem Examen:D:D


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