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    Grobe Fahrlässigkeit - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 01.11.04 22:53:49 von
    neuester Beitrag 04.11.04 16:54:01 von
    Beiträge: 42
    ID: 920.510
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      Avatar
      schrieb am 01.11.04 22:53:49
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo Rechtsfreunde,

      ich brauche mal wieder eure Hilfe, nachdem ich durch intensives Googeln nicht weitergekommen bin.

      Ist das Überqueren einer durchgezogenen Linie um auf der Strasse zu wenden grob fahrlässig?

      Bis jetzt habe ich unter grober Fahrlässigkeit nur das Überfahren einer roten Ampel, Trunkenheit am Steuer und Telefonieren mit dem Handy gefunden.

      Vielen Dank für eure Hilfe!

      Achso....ich habe das "Delikt" nicht begangen, ich recherschiere für meine Freundin...;)

      Gruss

      little bull
      Avatar
      schrieb am 01.11.04 23:01:46
      Beitrag Nr. 2 ()
      Das hat alles nichts mit grob fahrlässig zu tun. Was du beschreibst sind so genannte objektive Tatbestände. Hier geht es aber um den subjektiven Tatbestand, also Vorsatz oder Fahrlässigkeit. Das Überqueren einer durchgezogenen Linie um zu wenden ist nicht fahrlässig, auch nicht grob fahrlässig, sondern klar vorsätzlich, also eine Kategorie schlimmer. Deshalb auch kein Wunder, dass du nichts gefunden hast.
      Avatar
      schrieb am 01.11.04 23:06:00
      Beitrag Nr. 3 ()
      Demnach müsste das Überqueren einer roten Ampel aber doch genauso Vorsatz sein???
      Avatar
      schrieb am 01.11.04 23:12:08
      Beitrag Nr. 4 ()
      Nachtrag:

      Ist ungefähr so:

      Wenn du dich umdrehst und dabei aus Versehen dabei deinem Boss einen auf die Ömme gibst und er verreckt, ist das fahrlässige Tötung.

      Wenn du kurz zuvor noch auf den Hammer gerotzt hast und er neben dem Schlag wegen einer Entzündung verreckt, ist das grob fahrlässig.

      Feuert er dich und du nimmst den Hammer, ist das Totschlag.

      Hast du es auf seine Alte und die Kohle abgesehen, ist es Mord.

      Macht es einer deiner Kollegen aus einem der zuvor gennannten Gründe (du hast keine Ahnung) und du rufst keinen Arzt ist es unterlassene Hilfeleistung.
      Avatar
      schrieb am 01.11.04 23:21:08
      Beitrag Nr. 5 ()
      na ja, das sind ja ganz nette ausführungen, helfen mir aber nicht weiter.

      nehme ich jemanden die vorfahrt, ist das max. mittlere fahrlässigkeit, obwohl ich es doch auch mit vorsatz gemacht habe...

      oder das telefonieren mit dem handy im fahrenden auto und der dadurch ausgelöste unfall... wird als grob fahrlässig gehandelt, obwohl ich doch vorsätzlich telefoniert habe....

      gibt es jemand der mir das erläutern kann, speziell auf meine eingangsfrage bezogen?

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      Avatar
      schrieb am 01.11.04 23:21:44
      Beitrag Nr. 6 ()
      Rote Ampel. Das hängt davon ab. Normalerweise eben kein Vorsatz. Es sei denn, ich will noch schnell rüber. Vorsatz ist eben die bewusste und gewollte Herbeiführung des tatbestandlichen (hier objektiver Tatbestand) Erfolgs. Bei der Fahrlässigkeit beachtet man nicht die im Verkehr (hier ist ist nicht GV gemeint) erforderliche Sorgfalt.
      Avatar
      schrieb am 01.11.04 23:29:34
      Beitrag Nr. 7 ()
      Nochmal zur Eingangsfrage. So formuliert Vorsatz und keine Chance. Und nochmal. Das definierte Delikt hat nichts mit der Frage Vorsatz bzw. Fahrlässigkeit zu tun. Das gilt nur bei bestimmten Delikten. Es gibt bspw. keinen fahrlässigen Diebtstahl oder Betrug, fahrlässsige Körperverletzung gibt es , diese wird aber nur bei Stellung eines Strafantrags verfolgt, alos nicht on Amts wegen. Bei dir halten wir uns im OWIG Bereich auf (Ordnungswidrikeit), wo prinzipiell aber oben Gesagtes gilt. Die Rechtsmittel sind andere und natürlich ist man nicht im Zentralregister (landläufig vorbestraft).
      Avatar
      schrieb am 01.11.04 23:42:29
      Beitrag Nr. 8 ()
      #5 ncoh einmal, aber sehr sehr sehr laienhaft.

      Vorsatz = absichtlich
      Fahrlässigkeit = aus Versehen, aber vielleicht vermeidbar
      grobe Fahrlässigkeit = aus Versehen aber absolut vermeiden.


      Wenn da steht "zu wenden" bedeutet das, dass deine Freundin das Delikt (Überfahren der Linie) absichtlich (zwecks Wendemanöver= herbeigeführt hat. Fahrlässigkeit (einfache) könnte es sein, wenn man mal für eine Sekunde am Radio gedreht hätte und dabei über die Linie geraten wäre. (Ich betone könnte!!).
      Avatar
      schrieb am 01.11.04 23:50:42
      Beitrag Nr. 9 ()
      meine freundin ist auf eine ampelkreuzung zugefahren und kurz vor dem ampelbereich, indem die mittellinie zu einer durchgezogenen wird wollte sie halt noch wenden und dazu eine hauseinfahrt auf der linken seite nutzen, hat einen größeren bogen gefahren, damit mit dem vorderwagen so gerade eben die durchgezogene linie überquert und kurz bevor sie in die einfahrt reinfuhr hat sie noch jemand an der hinterachse erwischt. dieser muss aber mit sehr hohem tempo (in der stadt) angerauscht gekommen sein, da sie versichert hat, diesen vor dem manöver nicht hat ankommen sehen. hätte sie das manöver kurz vor der hauseinfahrt und somit noch auf höhe der gestrichelten linie eingeläutet, hätte sie die durchgezogene linie gar nicht überfahren.

      Fahrlässigkeit, Vorsatz???
      Avatar
      schrieb am 02.11.04 00:00:37
      Beitrag Nr. 10 ()
      #8

      grobe fahrlässigkeit = aus versehen, aber absolut vermeidbar - einem die vorfahrt zu nehmen ist auch absolut vermeidbar, wird trotzdem nicht als grob fahrlässig deklariert???

      will nicht nerven, aber nach dieser ausführung kann man doch alles als mind. grob fahrlässig, wenn nicht sogar vorsatz auslegen??

      meine freundin hat halt "aus versehen" die durchgezogene linie gestreift...

      jurastudent?
      Avatar
      schrieb am 02.11.04 00:24:56
      Beitrag Nr. 11 ()
      Bei Rot über die Ampel zu fahren ist - wenn man als Fahrer die rote Ampel rechtzeitig sieht - vorsätzoich hinsichtlich des Verstosses gegen die Strassenverkehrsordnung. Die STVO ist also vorsätzlich verletzt worden.

      Kommt es in der Folge zu einem Unfall mit Verletzten, so hat der Fahrer hinsichtlich der Kröperverleztung in der Regel grob fahrlässig gehandelt. Er hat also fahrlässig gegen das STGB verstossen.

      Das Überfahren einer Sperrlinie ist mitunter vorsätzlich hinsichtlich des Verstosses gegen die Strassenverkehrsordnung. Aber das ist vollkommen egal, weil im Verwaltungsstrafrecht diese Unterscheidung ohnehin irrelevant ist.
      Avatar
      schrieb am 02.11.04 01:01:23
      Beitrag Nr. 12 ()
      Es geht um Schadensersatzansprüche gegen den Arbeitgeber, weil der Privatwagen als Dienstfahrzeug für eine Aussendiensttätigkeit eingesetzt wurde. Unfallrisikso definitiv nicht durch Kilometerpauschale abgedeckt, sieht gegnerische Partei auch ein. Jetzt geht es halt um den Grad des Verschuldens.

      Eine Idee Blockmalz?
      Avatar
      schrieb am 02.11.04 01:08:30
      Beitrag Nr. 13 ()
      Also little bull, ich glaube, dass Du - oder sinnvollerweise Deine Freundin sich an einen Anwalt wenden sollte. Oder einfach die Strafe bezahlen (hoffentlich kein Unfall). So wie das klingt, inkl. der Widersprüche, sieht das nämlich nicht besonders erfolgversprechend aus.(...was jetzt, streifen oder überfahren, um zu wenden....)die grobe Fahrlässigkeit dürfte ja vor allem hinsichtlich der Zahlungsbereitschaft der Versicherung eine Rolle spielen, aber die wird sich schon nicht weigern, wenn die durchgezogene Linie einfach übersehen wurde...
      Auf der anderen Seite denke ich, dass jemand der eine durchgezogene Linie übersieht(oder gar bewusst überfährt und sich dabei erwischen läßt oder sogar einen Unfall verursacht, ohnehin eine Strafe verdient hat:eek:.
      Nichts für ungut,
      gruss
      lukoil
      Avatar
      schrieb am 02.11.04 01:23:15
      Beitrag Nr. 14 ()
      sorry, hat sich gerade überschnitten.
      mir fällt zunächst ein, dass ein solcher Schaden steuerlich geltend gemacht werden kann.

      die juristische Seite ist schwieriger. Normalerweise geht es wie Du zurecht fragst, um die Frage des Verschuldensgrades und darum, wer die Beweislast trägt. letzteres dürfte vermutlich bei Deiner Freundin liegen.
      In jedem Fall wird sie einen Teil des Schadens tragen müssen.

      Je nachdem, um wieviel Geld es geht, sollte Sie sich ernsthaft einen Anwalt nehmen, der auf Arbeitsrecht spezialisiert ist. Die verkehrsrechtliche Seite wird er sich schon aus Kommentaren zusammensuchen bzw. juris/Beck-datenbank...

      gruss

      lukoil
      Avatar
      schrieb am 02.11.04 01:24:54
      Beitrag Nr. 15 ()
      @ mr.lukoil

      lesen hilft...natürlich geht es um einen unfall, habe es doch beschrieben. die versicherung meiner freundin hat den gegnerischen schaden bereits beglichen. welche widersprüche meinst du? sie hat die durchgezogene linie mit der vorderachse überfahren, die durchgezogene beginnt an dieser stelle erst. sie hat halt die linie halt übersehen, kann jedem mal passieren, was soll dieser scheiss mit strafe verdient?! ein meter vorher hätte sie noch nicht einmal eine ordnungswidrigkeit begangen!!!
      gehört für dich jeder, der vielleicht mal ne vorfahrt missachtet oder halt versehentlich den beginn einer durchgezogenen linie überfährt an den pranger??
      Avatar
      schrieb am 02.11.04 01:31:13
      Beitrag Nr. 16 ()
      hat sich wohl schon wieder überschnitten...

      sie ist studentin, hat 2004 noch keine steuern gezahlt, also ist nichts mit absetzen...schade.

      sie hat leider nur verkehrsrechtschutz und da wir halt das prozessrisiko abwägen wollen, müssen wir halt in erfahrung bringen, welcher verschuldungsgrad hier vorliegt, sollte es schwer nach grober fahrlässigkeit aussehen, werde ich dem RA keinen Euro in den Rachen werfen...nichts gegen Anwälte, aber sie kosten halt ne menge...
      Avatar
      schrieb am 02.11.04 01:54:13
      Beitrag Nr. 17 ()
      Mit widersprüchlich meine ich Posting 1 und 10, habe ich aber auch erläutert ( Text in () ).
      Mit Strafe meine ich Bussgeld. Sonst nichts. Das mit dem 1 Meter ist aus Deinen vorherigen postings nicht ersichtlich. Prüfen solltet Ihr in jedem Fall, ob es nicht im Arbeitsvertrag eine diesbezügliche REgelung gibt. Weiterhin dürfte Euch ein Blick in den Palandt helfen. Dort könntest Du mal unter §670 die Erläuterungen lesen. Aber das wird Dir ebensowenig abschließend Deine Fragen beantworten, wie die Postings hier. Dafür ist der Fall zu ungenau dargestellt und komplex.
      Trotzdem viel Glück

      gruss
      lukoil
      Avatar
      schrieb am 02.11.04 02:11:48
      Beitrag Nr. 18 ()
      sorry auch, nichts für ungut, ist schon spät...:yawn:

      stimmt schon...gestreift, überfahren...sie die linie definitiv überfahren, allerdings nur mit der vorderachse, falls das relevant, wenn überhaupt glaubwürdig ist..?!

      ich denke die tatsache, dass die durchgezogene linie dort erst angefangen hat, ist schonmal positiv für sie. bußgeld hat sie vor ort bei den cops bezahlt, allerdings erst als die polizistin druck gemacht, sie würde sich sonst bald vor dem verkehrsrichter sehen...na ja...

      Arbeitsvertrag ist gecheckt, gibt keine Regelung, Arbeitgeber sträubt sich auch nicht gegen den Schadenersatz, es sei denn es ist halt grobe Fahrlässigkeit gewesen, ist also alles schon geklärt. Die Ermittlung des Verschuldungsgrad ist also die letzte Hürde.

      Was ist der Palandt? Sorry, bin "nur" BWLer..:confused:

      Falls du weiterhelfen kannst/möchtest, könnte ich dir eine ausführlichere Beschreibung des Unfallhergangs + Skizze mailen.

      Aber schon mal danke bis hierhin.
      Avatar
      schrieb am 02.11.04 07:19:26
      Beitrag Nr. 19 ()
      so weit ist es schon, dass ein "nur" BWLer nicht weiß, was DER Palandt ist

      armes Deutschland

      nimm der Tussi das Auto weg :laugh:
      Avatar
      schrieb am 02.11.04 08:38:57
      Beitrag Nr. 20 ()
      @1:
      Zur Definition:Grobe Fahrlässigkeit ist das im grobem Maße außer acht lassen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt.


      Und natürlich ist das Tatfrage. Wie weit ist sie über die Linie, an welcher Stelle und so weiter.
      Hört sich schon ziemlich ungeschickt an, nicht gut. Aber ein guter Anwalt kann da vielleicht dir richtigen Formulierungen finden, dass es dann doch nur ein kleiner Fehler war.
      Avatar
      schrieb am 02.11.04 08:47:41
      Beitrag Nr. 21 ()
      Zu #18:
      " bußgeld hat sie vor ort bei den cops bezahlt"

      Das kann nicht sein. Es muss sich um eine gebührenpflichtige Verwarnung handeln. Bußgeld kann nicht vor Ort bei den cops bezahlt werden.
      Avatar
      schrieb am 02.11.04 10:44:15
      Beitrag Nr. 22 ()
      Hi, little_bull.de

      Ob Vorsatz oder nicht kann nur alleine Deine Freundin beantworten.
      Falls Sie Vorsatz ( d.h. Sie hat gewusst, das da eine Linie ist, und hat gewusst, das es strafbar ist, diese zu
      überfahren )abstreitet wird wohl der gesamte Sachverhalt geprüft, denn
      es ist wohl schwer ihr das zu beweisen, außer Sie hat es Beim Knöllchen zugeben...
      Ich kann mir folgende Prüfung vorstellen:
      Ist die Linie deutlich zu sehen ? Sind an allen Ampeln solche
      Linien, Ist Deine Freundin schon öfters aufgefallen usw....
      Ein guter Anwalt prüft das.

      Habe einen Versicherungsfall bei dem es um Arglist geht,
      Hier muss die Gegenseite die Arglist beweisen.
      Ob das auf Deinen Fall zutrifft kann ich nicht beurteilen.

      Ob Du da weitermachst hängt wohl vom Kosten-Nutzen-Risiko ab
      Grüße alisa
      Avatar
      schrieb am 02.11.04 11:53:01
      Beitrag Nr. 23 ()
      @daimlerfreak

      hast du keine freunde??? mach den kopf zu...

      @s135012 und alisa10

      wie gesagt, sie hat die linie auf dem ersten meter überfahren, also noch relativ weit von der Ampelkreuzung entfernt. wie sie sagt auch "nur" mit der vorderachse. und das hat sie nicht bewußt getan, sie hat sie schlicht übersehen. sie hat seit 7 Jahren den Führerschein und ist noch nicht weiter aufgefallen.

      @nataly

      recht hast du, es handelte sich um eine gebührenpflichtige verwarnung:)
      Avatar
      schrieb am 02.11.04 12:17:18
      Beitrag Nr. 24 ()
      Also, der Palandt ist ein Kommentar zum BGB. Das Standardwerk.
      Nochmal, das alles hier bringt Dich kein Stück weiter. Die ganze Vorsatzdiskussion hier geht an der Sache vorbei. Lies im Palandt nach oder sag Deiner Freundin sie solle sich einen Anwalt nehmen.
      Oder verhandel halt einfach gut. In einem Verfahren dürfte es auch auf einen Vergleich hinauslaufen.
      gruss
      lukoil
      Avatar
      schrieb am 02.11.04 12:40:12
      Beitrag Nr. 25 ()
      Hi nochmals,

      bin der Meinung von mr.lukoil.
      Du kannst hier ein paar Eindrücke sammeln, aber in Deinem
      konkreten Fall brauchst Du eine gute fachmännische Beratung.
      Ob es Dir das wert ist, ist Deine Entscheidung.
      Grüße alisa

      Ps. Wie hat sich Deine Freundin gegenüber der Polizei, bzw. Zeugen zum Überfahren geäußert?.
      Avatar
      schrieb am 02.11.04 22:10:06
      Beitrag Nr. 26 ()
      @little_bull.de

      was Du hier von Dir gibst entbehrt jeglichem Sinn, im Gegensatz zu Nataly und anderen hier sind wohl neben mir auch noch einige andere, die sich gar nicht erst einlassen, sondern Dich mit dem verdienten Spott überschütten

      *Kopfschüttel*

      mit besten Grüßen

      Dein df, der es als eine SCHANDE ansieht, dass er auch ein nur "BWLer" ist

      p.s.:

      vielleicht helfe ich Dir ein wenig auf die Sprünge:

      -Immatrikulation
      -Exmatrikulation und nonsens BafögDiskussion
      -Konsequenzen fehlender Semesterbeitrag
      -Palandt Unkenntnis, DAS WERK für Zivilrecht im 1. Semester BWL
      -verwirrte Unfallschilderung
      Avatar
      schrieb am 03.11.04 00:16:01
      Beitrag Nr. 27 ()
      armer daimlerfreak,

      du musst schon ein frustriertes, armes bürschchen sein, dass du hier meinst mich grundlos anmachen zu müssen.

      wer bist du, dass du hier rumstänkern musst???

      ich wüsste nicht, inwiefern meine schilderung keinen sinn macht, vor allem wenn andere ernsthaft darauf eingehen und sich mit meinem problem ausseinander setzen????

      du bist der einzige, der versucht mich mit spott zu überschütten. und nochmal, wer bist du, dass du es für nötig hälst uns mit deinen unreifen kommentaren zu belästigen???

      wenn du es als schande ansiehst bwl zu studieren, warum tust es dann?

      du solltest in therapie gehen, vielleicht wirst du dadurch entspannter und mischst dich nicht mit unqualifizierten und pubertären kommentaren in die gespräche erwachsener menschen ein!!!

      ich verstehe einfach nicht, was menschen wie dich dazu bringt ungefragt ihr mundwerk aufzumachen. warum postest du nicht was konstruktives in diesem thread. wenn du das alles für blödsinn hälst, dann halt doch dein m...!!!

      und wie bitte soll ich deine komische hilfestellung zum schluss verstehen???

      - immatrikulation: habe ich bereits hinter mir!?
      - exmatrikulation und nonsens bafögdiskussion: was willst du mir damit bitte sagen????
      - Konsequenzen fehlender Semesterbeitrag: ja genau, das gibt probleme, wenn man ihn nicht bezahlt...hä, hallo, was???
      - Palandt Unkenntnis, DAS WERK für Zivilrecht im 1. Semester BWL: WOW, PUH, jetzt bin ich aber bächtig meeindruckt, das ist das zentrale werk...vielleicht für jurastudenten, ich habe nie davon gehört, weil für meine zwecke wahrscheinlich total überflüssig. ich war in jeder vorlesung, hatte sehr gute skripte meines profs. dr. klett (www.wirtschaftsrecht-online.de) und hatte sehr viele fälle zum studieren und üben und habe vor zwei semestern eine gute rechtsklausure geschrieben, da staunst du was???
      - verwirrte Unfallschilderung: zugegeben, hätte klarer und konkreter ausfallen können, aber inwiefern sind diese zwei worte eine hilfestellung???

      oh man, daimlerfreak, was musst du für eine armes, kleines männchen ohne freunde und lebensfreude sein...

      dich würde ich gerne mal persönlich sehen...
      Avatar
      schrieb am 03.11.04 08:59:53
      Beitrag Nr. 28 ()
      Palandt war bei UNS (UNI Köln) auch kein Thema im BWL-Studium.


      somit:

      Little bull 1
      daimlerfreak 0

      ;)
      Avatar
      schrieb am 03.11.04 09:41:12
      Beitrag Nr. 29 ()
      Ich hatte 3 Semester Recht während des Studiums.
      Palandt? Nie gehört.

      @daimlerfreak: gehe ich recht in der Annahme, dass
      Du Deine Runden in einem getunten 190E von 1987 drehst?

      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 03.11.04 09:45:30
      Beitrag Nr. 30 ()
      ..mann, mannn, mann- was geht hier denn ab? Ich fass es nochmal zusammen. Die Definition hab ich gegeben (und ich warne von diesen Pseudobeispielen von wegen Hammer und so- die sind häufig falsch und selbst wenn nicht- sie werden dem Laien nicht helfen).
      Welcher grad an Fahrlässigkeit nun vorliegt, Tatfrage. Was heißt das? Ganz einfach: Alle Umstände sind einzubeziehen.
      Ich hab mit VerkehrsR nix zu schaffen. Kurze Frage: Hätte sie an der Stelle wenden dürfen, wenn nicht über die durchgezogene Linie? Vermute doch wohl nicht, oder? Das wäre doch im "Normalfall" ihre Spur geworden, oder? Das hört sich schwer nach grober Flkt an. Kannte Sie die Strecke? Wer jeden Tag da lang fährt, wird sich kaum mit Unwissenheit rausreden können.. Wie waren die Bedingungen, schlechte Sichtverhältnisse (Dunkelheit, Regen..), Strich schlecht aufgezeichnet, etc..Auf der anderen Seite: War Ihr Manöver grundsätzlich zulässig? Jeder (also auch der andere Unfallbeteiligte) der ein KfZ führt, hat erhöhte Sorgfaltspflichten..
      Ergebnis: Vielleicht, vielleicht auch nicht!
      Letztlich denke ich, eine Frage der Argumentation- deshalb rate ich zu einem Gespräch mit einem Anwalt, der seinen Tätigkeitsschwerpunkt (auch) im Verkehrsrecht. Die eigentlichen rechtlichen Fragen werden kaum Schwierigkeiten verursachen.
      Und noch ein Wort zum Palandt: Ich glaube kaum, dass einem Laien (und nicht böse sein an alle BWL´er mit Rechtsscheinen, dazu zähle ich auch euch) mit einem Blick in selbigen geholfen ist. Die Gefahr dort die vermeintliche Lösung zu entdecken und deshalb doppelt auf die Nase zu fliegen erachte ich als deutlich größer, als die Chance zufällig tatsächlich die richtigen Wertungen zu erkennen. Die Rechtsprechung die Ihr dort findet, beruht auf Sachverhalten, die man auch erst wieder im Einzelnen nachlesen müsste- und die Definition allein, hilft offensichtlich nicht. Also gehts um Verständnis- dass bedauerlicherweise ja selbst genug Juraabsolventen fehlt..

      Aber die Erkenntnis dürfte ja nicht neu sein. Nur weil ich ein BWL Skript gelesen habe und nen entsprechenden Schein vorweisen kann, bin ich wohl noch lange nicht in der Lage eine Bilanz zu durchdringen, sondern vielleicht erkenne ich eine Tendenz. Deshalb: Schuster bleib bei Deinen Leisten.

      In diesem Sinne & bitte friedlich bleiben!
      Avatar
      schrieb am 03.11.04 14:32:51
      Beitrag Nr. 31 ()
      @BaronvonHabsburg

      studiere auch in köln, allerdings an der fh. das einzige was man uns empfohlen hat waren die werke von wörlen, allerdings braucht man für den schein wirtschaftsrecht wirklich keine bücher, wenn man das entsprechende verständnis hat, die vorlesungen besucht und mit den skripten lernt.

      von wegen 1:0...ich wusste das so was kommt, nichts gegen dich, aber ist das ganze nicht lächerlich, verschwende meine zeit damit, mich bei einem "daimlerfreak" zu rechtfertigen....

      @D.Florist

      ich weiss ganz genau welche spezies du meinst....:laugh:

      @s135012

      ich wüßte nicht was dagegen gesprochen hätte, ein meter vor der durchgezogenen linie zu wenden. sie wollte ja in eine hauseinfahrt reinfahren, wie es der bewohner wohl täglich macht, um dann rückwärts zurück in den fließenden verkehr zu fahren, wie es der bewohner wohl ebenfalls täglich macht. da sie halt genau auf der höhe der einfahrt stand, musste sie quasi einen "bogen zurück fahren" und hat dabei mit den rädern der beifahrerseite die durchgezogene linie überfahren. nur falls es dich interessieren sollte, ich könnte dir eine skizze per mail schicken. desweiteren war sie noch nie zuvor in der stadt, geschweige denn in dieser strasse. sie war im aussendienst und hatte dort einen einsatz. der tag war trübe, nicht hell, nicht dunkel. linie gut zu erkennen (leider). wie gesagt, wüsste ich auch nicht, was an dieser stelle gegen ein wendemanöver spricht, hätte die durchgezogene linie einen meter später begonnen (siehe auch hauseinfahrt, bewohner). unfallgegner meines erachtens mit überhöhter geschwindigkeit, denn meine freundin hat mir versichert den gegenverkehr zuvor gecheckt zu haben.

      du hast recht, die rechtlichen fragen sind geklärt, es geht lediglich noch um den verschuldungsgrad. ich versuche so viel wie möglich selber herauszufinden, weil ein anwalt halt sehr teuer ist und wir beide studenten sind.

      die sache mit dem PALANDT sehe ich genauso wie du....

      natürlich bleibe ich bei meinen leisten, aber es macht auch spass mit der rechterei, auch wenn es sehr laienhaft ist.

      friedlich bin ich immer, daimlerfreak allerdings ist ziemlich angriffslustig...

      gruss

      little_bull
      Avatar
      schrieb am 03.11.04 15:18:44
      Beitrag Nr. 32 ()
      ..hmm. Das hört sich doch eigentlich ganz gut an. Aber, wie erwähnt, ich würd auf meine Aussage mangels Fachkenntnis nicht zuviel geben. Aus dem Bauch heraus würde ich sagen, dass allein der Verstoss gegen die StVO (bzgl Linie) keine grobe Fahrlässigkeit indiziert- sonst bräuchte es ja gar nicht der Vielzahl- ich glaub von Dir aufgezählten- Urteile. Vergleichen wir Deinen Fall mit der roten Ampel, scheint da ja auch schon ein nicht unerheblicher Unterschied zu sein. Nichtsdestotrotz hat Deine Freundin ja offensichtlich die Verkehrslage nicht hinreichend berücksichtigt. Und natürlich muss jeder Fahrer sich so verhalten, dass auch bei Fehlern (zB überhöhtes Tempo) anderer Verkehrsteilnehmer kein Unfall passieren kann. Aber nicht jedes "pennen" kann grobe Fahrlässigkeit sein. Auch mit Skizze (aber Deine Schilderung ist ja auch schon hinreichend plastisch) kann ich leider nicht mehr dazu sagen.
      Wenn die Sache vor Gericht geht, ist das Amtsgericht bei einem Streitwert bis 5000 Euro zuständig und keine weitere Spezialvorschrift einschlägig ist. Darüber das Landgericht- und da ist Anwaltszwang. Und das, denke ich doch mal, wird bei Euch zuständig sein.
      Wenn Du nun alles, was für Deine Freundin spricht schön aufschreibst und darüber hinaus die Skizze zeigst, glaub ich, wird dich der Anwalt nicht mehr viel kosten- denn die Sache ist im Grunde ja schon erledigt.
      Ist die Angelegenheit klar, kann man klagen- Kosten trägt die unterlegene Partei. Und wenn die Dinge so zu Deinen Gunsten stehen, wie es sich m. E. andeutet, wird die andere Seite auf ein anwaltliches Schreiben hin die Sache schnell außergerichtlich erledigen, da sie keine Lust haben wird, auch noch die Prozesskosten zahlen zu dürfen. Und auf dem Wege kann man die im Vorfeld (Anwaltskosten) entstandenen Beträge der Gegenseite vielleicht auch noch abtrotzen- schließlich sind DIE dann ja selber Schuld- hätten sich ja schließlich gleich mit Euch einigen können.
      Kommt es zum Prozess, auch nicht Dein Problem.
      Sprich: Bist Du im Recht, wird das alles nicht so schlimm, die zahlen. Bist im Unrecht- musst Du zahlen. Nichts wirklich neues ;-).

      Weiter reicht meine Zeit & Horizont aber leider nicht, hoffe soweit geholfen zu haben

      Noch ein Wort zur Geschwindigkeit des Unfallgegners (Problem: kann man das beweisen..): Das ist eine Frage des Mitverschuldens, also ob und in welcher Höhe der Anspruch gegen Deine Freundin zu mindern ist.

      Ich drück Dir die Daumen und hoffe Deine Freundin hat sich inzwischen von der Sache erholt.

      Gruß S.
      Avatar
      schrieb am 03.11.04 17:05:58
      Beitrag Nr. 33 ()
      http://www-public.tu-bs.de:8080/~s1210101/aknds/angestellt.p…


      hier findest du einiges zu deinem problem ab seite 9

      stör` dich nicht daran ,dass es um architekten geht,es gilt für alle arbeitnehmer.

      (dass man in bwl rechtsscheine schafft,ohne vom palandt je gehört zu haben,bedeutet nichts gutes.)
      Avatar
      schrieb am 03.11.04 18:52:58
      Beitrag Nr. 34 ()
      @s135012

      du machst mir mut, trotzdem du keine ausreichende Fachkenntnis besitzt, aber das zeigt mir zumindest, dass jemand anders unsere chancen ähnlich wie wir einschätzen und das ist doch schonmal positiv.

      wir haben vor unsere detailierte schilderung + skizze an den gegnerischen anwalt zu senden und einfach abzuwarten, was haben wir schon zu verlieren? sollte das urteil der gegnerischen partei zu unserer ungunst ausfallen, können wir immer noch den fachanwalt für verkehrsrecht aufsuchen und ein gegengutachten erstellen lassen. ich denke, dass es an unserer schilderung eh nichts mehr oder nicht mehr viel zu verändern gäbe, was das verhalten meiner freundin schönen könnte.

      was denkst du darüber?

      ich denke auch, dass das überfahren einer roten ampel doch eine wesentlich grobere missachtung der sorgfaltspflicht ist, als das geschilderte verhalten meiner freundin.

      die überhöhte geschwindigkeit des gegners zu beweisen, wird wohl nahezu unmöglich sein, allerdings kann man schlüssig schildern wie man zu diesem schluss kommt und selbst wenn es nur einer von zig zu beachtenden faktoren ist, sollte es für meine freundin sprechen.

      na ja, ich glaube es bringt auch nichts mehr weiter darüber zu philosophieren, entscheiden wird eh jemand anderes, hier ist alles gesagt worden.

      ich danke dir für deine mühe und deine zeit und deine objektive beurteilung.

      vielleicht sagst du mir nur noch ob du einen fehler darin siehst, unsere schilderung + skizze ungeprüft an den "gegner" zu senden, danke.

      achso, meiner freundin ist nichts passiert und hat den schock schnell überwunden :)

      @Dr.Ibbelkuenstler

      ist ja nett, dass du versuchst mir zu helfen, aber hier geht es um einen anspruch arbeitnehmer gegen arbeitgeber und die quoten bei mittlerer bzw. grober fahrlässigkeit kenne ich auch. es geht hier in diesem thread um den versuch den verschuldungsgrad meiner freundin zu ermitteln. dein link geht daher leider am thema vorbei!!

      zu deinem letzten satz:

      ich kann diesen blödsinn mit diesem palandt echt nicht mehr hören....hallo, wir sind bwl`er, keine juristen, unser niveau ist bezüglich dieser klausur wohl kaum mit dem eines jurastudiums zu vergleichen, wir wollen business betreiben und müssen zwar schon unsere rechte und pflichten kennen, sollten wir dann aber einen ernstfall haben, werden wir uns sicherlich von einem anwalt vertreten lassen, der es dann tatsächlich ganz genau wissen muss. recht ist nicht unser geschäft!

      und dieser oberkotzige gehabe, "dass man in bwl rechtsscheine schafft,ohne vom palandt je gehört zu haben,bedeutet nichts gutes" ist sooo lächerlich!!!

      willst du damit sagen, dass aus allen kölner studenten, sowohl fh als auch uni nicht wird oder wie soll ich das verstehen???? mein gott, wenn ihr soo fixiert auf recht seid, studiert jura oder wirtschaftsrecht.

      dieser palandt ist total überflüssig um eine sogar auch sehr gute rechtsklausur zu schreiben. seid ihr in das buch verliebt oder so was???
      Avatar
      schrieb am 03.11.04 19:27:54
      Beitrag Nr. 35 ()
      für jemanden der mit jedem thread andere um hilfe bittet hast du ja einen ziemlich unverschämten ton drauf.
      Avatar
      schrieb am 03.11.04 19:34:24
      Beitrag Nr. 36 ()
      und von jemanden der sich dr. nennt, hätte ich erwartet, dass er sich erstmal über das thema bewusst wird, bevor er etwas überflüssiges dazu postet!

      ich behandle jeden mit respekt, der mir mit respekt entgegentritt...du hättest den letzten satz weglassen sollen...
      Avatar
      schrieb am 03.11.04 19:43:23
      Beitrag Nr. 37 ()
      ich bin nicht dr. sondern fussballer.

      und du nicht nur unverschämt sondern auch noch dämlich.
      Avatar
      schrieb am 03.11.04 19:47:44
      Beitrag Nr. 38 ()
      wie du meinst...

      auf das unbegründete und schnell und einfach daher gesagte "dämlich" lasse ich mich jetzt gar nicht ein, das ist nicht meine niveau. und dass du kein dr. bist, war mir schon klar...

      viel spass auf dem fussballplatz ;)
      Avatar
      schrieb am 03.11.04 23:47:06
      Beitrag Nr. 39 ()
      Kleiner, geh woanders spielen, Du bist so ein loser, jedes weitere Wort wäre Verschwendung meiner kostbaren Zeit
      Avatar
      schrieb am 03.11.04 23:58:38
      Beitrag Nr. 40 ()
      :laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh:
      HAHAHAHAHAHAHAHAHHAHAHAHAHAHAHAHAHAHAHAHAHA

      das sind die letzten worte eines gescheiterten aufständigen, der eingesehen hat, dass er versagt hat und sich ein letztes mal aufbäumt und nicht mehr weiss was er sagen soll :laugh::laugh::laugh::laugh:

      DU hast meine Zeit verschwendet, hättest du doch besser erst gar kein posting losgelassen....

      "du bist so ein loser"...worte aus dem mund eines sich lächerlich machenden 190er-fahrer, der sich mit primitiven mitteln nochmal ins rampenlicht stellen will, weil ihm die argumente ausgehen.....

      armes, kleines würstchen mit klipan-sofa...

      der loser hat mich echt getroffen...:cool:

      komisch, dass du gar kein argument mehr hast (du wirst natürlich sagen, dass deine zeit zu kostbar ist, aber schließlich hast du mich doch angegriffen und hast dich selber in diese situation gebracht), aber vielleicht hilft dir ja der PALANDT......HAHAHAHAHA :laugh::laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 04.11.04 00:28:34
      Beitrag Nr. 41 ()
      man gut, dass ich keine weitere Zeit verschwendet habe. Schade littlebull....
      Avatar
      schrieb am 04.11.04 16:54:01
      Beitrag Nr. 42 ()
      hey sorry mr.lukoil, natürlich bedanke ich mich auch bei dir für deinen "beistand" sowie bei allen anderen mir mit ihrem rat zur seite standen/stehen.....:kiss:

      nochmals danke und viele grüsse

      little_bull


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