Wieviel Bargeld darf ich abheben? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 09.11.04 07:22:41 von
neuester Beitrag 09.11.04 10:05:28 von
neuester Beitrag 09.11.04 10:05:28 von
Beiträge: 15
ID: 923.089
ID: 923.089
Aufrufe heute: 0
Gesamt: 948
Gesamt: 948
Aktive User: 0
Top-Diskussionen
Titel | letzter Beitrag | Aufrufe |
---|---|---|
vor 38 Minuten | 111 | |
gestern 09:54 | 100 | |
05.12.14, 17:15 | 65 | |
vor 49 Minuten | 64 | |
06.03.17, 11:10 | 64 | |
03.04.08, 18:47 | 44 | |
gestern 21:21 | 43 | |
08.05.09, 09:35 | 38 |
Meistdiskutierte Wertpapiere
Platz | vorher | Wertpapier | Kurs | Perf. % | Anzahl | ||
---|---|---|---|---|---|---|---|
1. | 1. | 18.161,01 | +1,36 | 217 | |||
2. | 3. | 0,1885 | -0,26 | 90 | |||
3. | 2. | 1,1800 | -14,49 | 77 | |||
4. | 5. | 9,3500 | +1,14 | 60 | |||
5. | 4. | 169,08 | -0,65 | 50 | |||
6. | Neu! | 0,4400 | +3,53 | 36 | |||
7. | Neu! | 4,7950 | +6,91 | 34 | |||
8. | Neu! | 11,905 | +14,97 | 31 |
Hallo,
ich hatte mal gehört, dass grössere Bargeldabhebungen genauso wie Bargeldeinzahlungen verdächtig sind, und gemeldet werden.
Weis jemand wie das geregelt ist?
Besonders bei einem Gemeinschaftskonto (Ehegattenkonto)?
MfG
Praeo
ich hatte mal gehört, dass grössere Bargeldabhebungen genauso wie Bargeldeinzahlungen verdächtig sind, und gemeldet werden.
Weis jemand wie das geregelt ist?
Besonders bei einem Gemeinschaftskonto (Ehegattenkonto)?
MfG
Praeo
Moin, hab neulich gelesen, dass Beträge ab 15.000 Euro wohl auffällig sein sollen.
Aber wer hat schon solche Kontobewegungen
Aber wer hat schon solche Kontobewegungen
GWG-Meldung erfolgt bei BarEINzahlungen >14.999,99€
AUSzahlungen werden nicht mehr gemeldet.
AUSzahlungen werden nicht mehr gemeldet.
P.S.: Ob Einzel- oder Gemeinschaftskonto ist irrelevant!
der Banker ist auch zur Meldung verpflichtet wenn du es in 2 Raten an einem Tag abhebst
#5
Streiche "abhebst" setze "einzahlst"
Im Übrigen: bei begründetem Verdacht auf künstliche Aufsplittung eines größeren Betrages kannst Du auch versuchen, es über mehrere Tage verteilt einzuzahlen...Es wird Dir nix nützen !!!
Streiche "abhebst" setze "einzahlst"
Im Übrigen: bei begründetem Verdacht auf künstliche Aufsplittung eines größeren Betrages kannst Du auch versuchen, es über mehrere Tage verteilt einzuzahlen...Es wird Dir nix nützen !!!
dank Schily werden sämtliche Konten von den Banken auf Auffälligkeiten hin gescreent, ganz gleich ob die Beträge 15.000 Euro übersteigen oder nicht. Es könnte ja Terroristengeld sein ...
Das Geldwäschegesetz hat mit Schily ungefähr so viel zu tun, wie eine Kuh mit Kernspaltung...
Nur mal so für mich eine Verständnisfrage:
Geht es nur um BARein- bzw. auszahlungen oder betrifft das auch Überweisungen
Geht es nur um BARein- bzw. auszahlungen oder betrifft das auch Überweisungen
LOL noch nie ein auto für 20 000 euro barbezahlt ???
#9
Nur noch BarEINzahlungen !!! AUSzahlungen wurden gestrichen, da man davon ausgeht, dass größere Beträge ja schon bei der EINzahlung erfasst wurden.
Nur noch BarEINzahlungen !!! AUSzahlungen wurden gestrichen, da man davon ausgeht, dass größere Beträge ja schon bei der EINzahlung erfasst wurden.
Ok, danke
Und wenn man das Auto dann doch nicht kauft, somit die Kohle wieder einzahlt ... wird man dann gleich in Handschellen aus der Bank geführt ?
@ #8
hat ja auch niemand behauptet. Das Geldwäschegesetz gibt es ja schon seit mehr als 10 Jahren.
Schon mal von Kontenscreening gehört?
hat ja auch niemand behauptet. Das Geldwäschegesetz gibt es ja schon seit mehr als 10 Jahren.
Schon mal von Kontenscreening gehört?
#13
In dem Fall wird der Geldwäschebeauftragte Deiner Bank sehr leicht erkennen, dass die 20 k aus der vorhergehenden Abhebung stammen. Die Handschellen klicken also nicht
In dem Fall wird der Geldwäschebeauftragte Deiner Bank sehr leicht erkennen, dass die 20 k aus der vorhergehenden Abhebung stammen. Die Handschellen klicken also nicht
Beitrag zu dieser Diskussion schreiben
Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie eine neue Diskussion.
Meistdiskutiert
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
215 | ||
90 | ||
76 | ||
58 | ||
54 | ||
36 | ||
34 | ||
29 | ||
27 | ||
25 |
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
21 | ||
19 | ||
19 | ||
19 | ||
18 | ||
17 | ||
17 | ||
16 | ||
15 | ||
14 |