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    Wieviel Bargeld darf ich abheben? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 09.11.04 07:22:41 von
    neuester Beitrag 09.11.04 10:05:28 von
    Beiträge: 15
    ID: 923.089
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      Avatar
      schrieb am 09.11.04 07:22:41
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      ich hatte mal gehört, dass grössere Bargeldabhebungen genauso wie Bargeldeinzahlungen verdächtig sind, und gemeldet werden.
      Weis jemand wie das geregelt ist?
      Besonders bei einem Gemeinschaftskonto (Ehegattenkonto)?

      MfG
      Praeo
      Avatar
      schrieb am 09.11.04 07:54:47
      Beitrag Nr. 2 ()
      Moin, hab neulich gelesen, dass Beträge ab 15.000 Euro wohl auffällig sein sollen. :rolleyes:
      Aber wer hat schon solche Kontobewegungen :confused:

      :)
      Avatar
      schrieb am 09.11.04 08:28:49
      Beitrag Nr. 3 ()
      GWG-Meldung erfolgt bei BarEINzahlungen >14.999,99€
      AUSzahlungen werden nicht mehr gemeldet.
      Avatar
      schrieb am 09.11.04 08:29:34
      Beitrag Nr. 4 ()
      P.S.: Ob Einzel- oder Gemeinschaftskonto ist irrelevant!
      Avatar
      schrieb am 09.11.04 08:43:18
      Beitrag Nr. 5 ()
      der Banker ist auch zur Meldung verpflichtet wenn du es in 2 Raten an einem Tag abhebst :cry:

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      schrieb am 09.11.04 08:56:52
      Beitrag Nr. 6 ()
      #5
      Streiche "abhebst" setze "einzahlst" ;)

      Im Übrigen: bei begründetem Verdacht auf künstliche Aufsplittung eines größeren Betrages kannst Du auch versuchen, es über mehrere Tage verteilt einzuzahlen...Es wird Dir nix nützen !!! ;)
      Avatar
      schrieb am 09.11.04 09:17:47
      Beitrag Nr. 7 ()
      dank Schily werden sämtliche Konten von den Banken auf Auffälligkeiten hin gescreent, ganz gleich ob die Beträge 15.000 Euro übersteigen oder nicht. Es könnte ja Terroristengeld sein ...
      Avatar
      schrieb am 09.11.04 09:24:51
      Beitrag Nr. 8 ()
      :rolleyes: Das Geldwäschegesetz hat mit Schily ungefähr so viel zu tun, wie eine Kuh mit Kernspaltung... :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 09.11.04 09:25:13
      Beitrag Nr. 9 ()
      Nur mal so für mich eine Verständnisfrage:
      Geht es nur um BARein- bzw. auszahlungen oder betrifft das auch Überweisungen :confused:
      Avatar
      schrieb am 09.11.04 09:26:06
      Beitrag Nr. 10 ()
      LOL noch nie ein auto für 20 000 euro barbezahlt ???
      Avatar
      schrieb am 09.11.04 09:30:33
      Beitrag Nr. 11 ()
      #9
      Nur noch BarEINzahlungen !!! AUSzahlungen wurden gestrichen, da man davon ausgeht, dass größere Beträge ja schon bei der EINzahlung erfasst wurden. ;)
      Avatar
      schrieb am 09.11.04 09:35:14
      Beitrag Nr. 12 ()
      Ok, danke :)
      Avatar
      schrieb am 09.11.04 09:38:15
      Beitrag Nr. 13 ()
      Und wenn man das Auto dann doch nicht kauft, somit die Kohle wieder einzahlt ... wird man dann gleich in Handschellen aus der Bank geführt ? :confused:
      Avatar
      schrieb am 09.11.04 09:58:42
      Beitrag Nr. 14 ()
      @ #8

      hat ja auch niemand behauptet. Das Geldwäschegesetz gibt es ja schon seit mehr als 10 Jahren.

      Schon mal von Kontenscreening gehört?
      Avatar
      schrieb am 09.11.04 10:05:28
      Beitrag Nr. 15 ()
      #13
      In dem Fall wird der Geldwäschebeauftragte Deiner Bank sehr leicht erkennen, dass die 20 k aus der vorhergehenden Abhebung stammen. Die Handschellen klicken also nicht ;)


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