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    Rechtliche Fragen zum Wohnsitz in Polen. - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 17.11.04 16:32:01 von
    neuester Beitrag 17.11.04 18:23:25 von
    Beiträge: 8
    ID: 926.888
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      schrieb am 17.11.04 16:32:01
      Beitrag Nr. 1 ()
      Wer kennt sich hier aus?

      Der Fall:
      Jemand hat seinen Führerschein wegen Alkohol abgeben müssen (ziemlich unglücklich gelaufen) und darf ihn erst wieder nach bestandener MPU machen. Eine Sperrfrist gibt es nicht.
      Er hat das Angebot in Polen den Führerschein zu machen. Allerdings wird dieser Führerschein in Deutschland nur dann akzeptiert, wenn derjenige mindestens 185 Tage seinen Wohnsitz in Polen hatte.
      Er arbeitet in Deutschland bei verschiedenen Arbeitgebern im Land verteilt. Für die Dauer der Einsätze (meist 2-4 Wochen) bekommt er von den Auftraggebern ein Appartement bei dem jeweiligen Dienstsitz gestellt.

      Hat er die Möglichkeit einfach sich in seiner deutschen Heimatstadt abzumelden und sich beispielsweise in Stettin anzumelden. Wird dieser Wohnsitz dann von den deutschen Behörden akzeptiert, da er trotzdem weitgehend sich beruflich bedingt in Deutschland aufhält?
      Wie sieht es hier mit der Steuer aus? Wie hoch ist der Spitzensteuersatz in Polen?

      PS: Bitte jetzt keine Kommentare wie: Wer mit Alkohol fährt, hat es nicht anders verdient. Er ist morgens mit 0,5 Promille Restalkohol in eine Polizeikontrolle geraten, als er berufsbedingt kurzfristig einspringen musste. Wegen der Vorgeschichte war dann der Lappen weg. Im übrigen ist er sein Leben lang unfallfrei gefahren.
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      schrieb am 17.11.04 17:00:40
      Beitrag Nr. 2 ()
      :laugh::laugh::laugh: Was sind das für Fragen?

      Wird die Ummeldung von den deutschen Behörden akzeptiert??
      Natürlich, es bleibt ihnen gar nichts anderes übrig. Man
      darf sich nur nicht so doof anstellen und es nach einem
      "Scheingeschäft" aussehen lassen. Derjenige hat sich unsterblich in eine Stettiner Schönheit (der Polinnen Reiz ist unerreicht;)) verliebt. Und nach 185 Tagen hat die Liebe eben ein Ende, wie das Leben so spielt.

      Steuerlich spielt das gar keine Geige. Das Finanzamt interessiert nur die Kohle. Kommt die, kannst du überall in der EU gemeldet sein bzw. wohnen. EU = Niederlassungsfreiheit = freie Wahl des Wohnsitzes. Ooch,
      wenn et dem Verkehrs-STASI-Stolpe und seinen Jungs nicht paßt. Das haben sie verpennt, bei den EU-Erweiterungsverhandlungen, diese hochbezahlten Dilettanten.
      Avatar
      schrieb am 17.11.04 17:05:48
      Beitrag Nr. 3 ()
      meines wissens gibt es in drsden eine firma die führerscheine in der tschechei macht.

      man fährt nach dresden , wird von dort in die tschechei gebracht - schläft eine woche in karlsbad im hotel - und macht währenddessen den führerschein.

      seit eu beitritt kein problem da -eu führerschein.

      gleichzeitig wird der wohnsitz in die tschechei verlegt und alle formalitäten werden für einen erledigt.

      das ganze wird anerkannt und habe letztens einen bericht im fernsehen dazu gesehen.

      kostet angeblich 3000 € die aktion:eek:

      weiß jetzt nicht wie die firma heißt - aber sitz müßte in dresden sein. kannst ja mal googeln.

      ich helfe gern dem deutschen behördenwahn etwas entgegenzukommen.

      anderseits kam in dem bericht auch das egal woher der führerschein stammt auf eine deutsche mpu bestanden werden kann weil es sich ja immernoch um einen deutschen staatsbürger handelt. da läuft gerade eine eu - klage.
      Avatar
      schrieb am 17.11.04 17:21:57
      Beitrag Nr. 4 ()
      Toll Jungs, dass ihr so bereitwillig Tipps für
      betrunkene Autofahrer gebt, damit diese auch
      möglichst schnell wieder auf unseren Straßen
      unterwegs sind! :mad:

      BRAVO, ihr seid die besten!
      Hoffentlich werdet ihr selber mal im Straßenverkehr
      mit einem dieser "völlig unschuldigen, nur einmal
      mit 0,5 Promille Restalkohol" erwischten konfrontiert,
      die nur ein Opfer der bösen deutschen Polizei sind
      und völlig Grundlos ihren Führersein verloren haben!
      Avatar
      schrieb am 17.11.04 17:26:51
      Beitrag Nr. 5 ()
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      schrieb am 17.11.04 17:31:14
      Beitrag Nr. 6 ()
      ..allerdings sind gerade Gerichtsverfahren anhängig, wo darum gestritten wird, ob die Behörden gleichwohl eine MPU verlangen können und nebenbei soll die Aufenthaltsdauer im Ausland( wie auch immer) stärker überprüft und kontrolliert werden...
      Avatar
      schrieb am 17.11.04 18:08:07
      Beitrag Nr. 7 ()
      #4 + 5

      life is risk !!! :D:D

      Es geht hier nicht darum, Alkoholikern die Pappe wieder zu besorgen.

      Es geht darum, das die von niemanden sich kontrolliere MPU-Mafia nicht alles in der Hand hält. Jeder Kinderficker
      bekommt im Lande des Verständnisses für den Täter Gnade.

      Nur bei dem Führerschein ist Schluß mit lustig. Warum???
      Damit die sogenannten Psychologen die "Täter" ohne Kontrolle nach Lust und Laune abzocken können und diese wie idiotische Schulbuben behandeln können. Um ihre eigenen Taschen vollzustopfen.

      Wenn es klar festgelegt wäre, XX % Alkohol im Blut am Steuer erwischt bedeutet soundsoviel Monate oder Jahre Führerscheinverlust (meinetwegen ruhig sehr streng), dann
      könnte diese Mafia die Betroffenen nicht im ungeheueren Maße demütigen. Wer so etwas schon mal miterlebt hat - unglaublich. Ich war übrigens glücklicherweise davon noch nicht persönlich betroffen. Aber im Umfeld miterlebt.
      Also - klare Regelungen und kein undefinierbares Gummiband
      zum Nutzen einer Lobby. Einer zutiefst verlogenen.
      Avatar
      schrieb am 17.11.04 18:23:25
      Beitrag Nr. 8 ()
      hferch:

      bei einem promillegehalt von ca 0,5 handelt es sich um eine ordnungswidrigkeit, bei welcher einem normalerweise nicht der führerschein entzogen wird...das gibt normalerweise nur ein fahrverbot von 1 monat... allerdings leitet die fahrerlaubnisbehörde bei 2 dieser delikte ein verfahren zur überprüfung der kraftfahrteignung ein § 13 II Nr. 2 b FeV..und d.h mpu...wer die dann nicht beibringt, dem wird in aller regel der führerschein entzogen...

      dein bekannter müsste also ausreichend zeit gehabt haben, sich darauf vorzubereiten..und der richtige anwalt im verkehrs-und fahrerlaubnisrecht, hätte ihm sicher den weg gewiesen, wie er seine fe behält...

      invest2002


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