Gute Gründe f. FLV statt Sparplan - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 17.11.04 21:50:39 von
neuester Beitrag 17.11.04 22:24:28 von
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Letzte Ausfahrt Luxemburg
17.11.2004
„Es könnte ein folgenschwerer Tag für deutsche Anleger werden mit unangenehmen Konsequenzen für die Privatsphäre in einem bisher nicht gekannten Ausmaß“, schreibt die BCA AG in einer aktuellen Mitteilung. Sollte am 1. April 2005 das „Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit“ tatsächlich in Kraft treten, dann hätten neben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eine ganze Reihe weiterer Behörden die Möglichkeit, auf die Daten von Bankkonten und Investmentdepots zuzugreifen.
Unter der Neuregelung, die Teil des Vierten Finanzmarktförderungsgesetzes ist, kann die BaFin bei jedem Geldinstitut in Deutschland per Datenfernübertragung die Kontenlisten auf deren Computer einsehen. „Und damit die Verbindung online reibungslos funktioniert, sind Banken und Sparkassen verpflichtet, eine entsprechende ‚Schnüffelschnittstelle’ zu schaffen“, erklärt BCA-Vorstand Ferdinand Haas. Zwar werde die Aufsichtsbehörde auch in Zukunft keinen Einblick in die Kontostände und Geldbewegungen bekommen, aber sie kenne fortan die Stammdaten wie Name, Anschrift, Geburtsdatum oder Verfügungsberechtigte und könne daher - ohne das Wissen der Bank oder des Kunden - bundesweit überprüfen, wo ein Kunde überall ein Konto unterhält.
Entstanden ist die Regelung unter dem Eindruck der Terroranschläge am 9. September 2001 in den USA mit der Begründung, die verschärfte Kontrollmöglichkeit könne helfen, Geldwäsche und Terrorismus wirkungsvoller zu bekämpfen. Anlässlich der von Hans Eichel angeregten Steueramnestie aber hat der Bundestag mit der Mehrheit der rot-grünen Regierung die Abfragemöglichkeit deutlich ausgeweitet, so dass sie jetzt auch in anderen Bereichen, der Steuerfahndung etwa, eingesetzt werden kann. Das bedeutet, dass neben der BaFin und den Polizeibehörden künftig auch Finanzämter und Sozialbehörden Einblick in die Kundenkonten der Geldinstitute nehmen dürfen.
Noch tickt die Uhr zugunsten von finanzieller Rasterfahndung und steigender Überwachungsspirale, aber es regt sich Widerstand. Die Volksbank aus dem westfälischen Raesfeld und einer ihrer Kunden haben Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt – ihr Ziel: Das Inkrafttreten des Gesetzes zu verhindern. „Sollten sie scheitern“, so Haas, „dann gehe ich davon aus, dass viele Kunden Ihre Depots in Ausland, zum Beispiel nach Luxemburg, transferieren werden. Das würde Deutschland als Depotführungsstandort massiven Schaden zufügen.“
Zwar haben auch andere europäische Länder im Zuge der EU-Richtlinie ihre Geldwäschegesetzte verschärft und vermehrt Kontrollmöglichkeiten geschaffen, doch nirgendwo sonst kommen die Neuregelungen dem Schreckensbild von Big Brother so nahe wie in Deutschland. Und noch ein Umstand könnte deutschen Anlegern den Schritt ins Ausland erleichtern – der wahrscheinliche Wegfall einer Sonderregelung. Waren bisher Kapitalerträge aus Einzelaktien oder Investmentfonds nach einer Haltedauer von mindestens zwölf Monaten steuerfrei, so droht hier über kurz oder lang eine europaweite Vereinheitlichung, und die wird aller Voraussicht nach die Steuerfreiheit beenden und eine Abgeltungssteuer bringen, wie es in den meisten anderen Ländern bereits heute der Fall ist. Ferdinand Haas: „Die Folgen sind: Überwachung pur, Standortvorteil ade – letzte Ausfahrt Luxemburg.“ (hh)
Quelle: FONDS professionell
17.11.2004
„Es könnte ein folgenschwerer Tag für deutsche Anleger werden mit unangenehmen Konsequenzen für die Privatsphäre in einem bisher nicht gekannten Ausmaß“, schreibt die BCA AG in einer aktuellen Mitteilung. Sollte am 1. April 2005 das „Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit“ tatsächlich in Kraft treten, dann hätten neben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eine ganze Reihe weiterer Behörden die Möglichkeit, auf die Daten von Bankkonten und Investmentdepots zuzugreifen.
Unter der Neuregelung, die Teil des Vierten Finanzmarktförderungsgesetzes ist, kann die BaFin bei jedem Geldinstitut in Deutschland per Datenfernübertragung die Kontenlisten auf deren Computer einsehen. „Und damit die Verbindung online reibungslos funktioniert, sind Banken und Sparkassen verpflichtet, eine entsprechende ‚Schnüffelschnittstelle’ zu schaffen“, erklärt BCA-Vorstand Ferdinand Haas. Zwar werde die Aufsichtsbehörde auch in Zukunft keinen Einblick in die Kontostände und Geldbewegungen bekommen, aber sie kenne fortan die Stammdaten wie Name, Anschrift, Geburtsdatum oder Verfügungsberechtigte und könne daher - ohne das Wissen der Bank oder des Kunden - bundesweit überprüfen, wo ein Kunde überall ein Konto unterhält.
Entstanden ist die Regelung unter dem Eindruck der Terroranschläge am 9. September 2001 in den USA mit der Begründung, die verschärfte Kontrollmöglichkeit könne helfen, Geldwäsche und Terrorismus wirkungsvoller zu bekämpfen. Anlässlich der von Hans Eichel angeregten Steueramnestie aber hat der Bundestag mit der Mehrheit der rot-grünen Regierung die Abfragemöglichkeit deutlich ausgeweitet, so dass sie jetzt auch in anderen Bereichen, der Steuerfahndung etwa, eingesetzt werden kann. Das bedeutet, dass neben der BaFin und den Polizeibehörden künftig auch Finanzämter und Sozialbehörden Einblick in die Kundenkonten der Geldinstitute nehmen dürfen.
Noch tickt die Uhr zugunsten von finanzieller Rasterfahndung und steigender Überwachungsspirale, aber es regt sich Widerstand. Die Volksbank aus dem westfälischen Raesfeld und einer ihrer Kunden haben Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt – ihr Ziel: Das Inkrafttreten des Gesetzes zu verhindern. „Sollten sie scheitern“, so Haas, „dann gehe ich davon aus, dass viele Kunden Ihre Depots in Ausland, zum Beispiel nach Luxemburg, transferieren werden. Das würde Deutschland als Depotführungsstandort massiven Schaden zufügen.“
Zwar haben auch andere europäische Länder im Zuge der EU-Richtlinie ihre Geldwäschegesetzte verschärft und vermehrt Kontrollmöglichkeiten geschaffen, doch nirgendwo sonst kommen die Neuregelungen dem Schreckensbild von Big Brother so nahe wie in Deutschland. Und noch ein Umstand könnte deutschen Anlegern den Schritt ins Ausland erleichtern – der wahrscheinliche Wegfall einer Sonderregelung. Waren bisher Kapitalerträge aus Einzelaktien oder Investmentfonds nach einer Haltedauer von mindestens zwölf Monaten steuerfrei, so droht hier über kurz oder lang eine europaweite Vereinheitlichung, und die wird aller Voraussicht nach die Steuerfreiheit beenden und eine Abgeltungssteuer bringen, wie es in den meisten anderen Ländern bereits heute der Fall ist. Ferdinand Haas: „Die Folgen sind: Überwachung pur, Standortvorteil ade – letzte Ausfahrt Luxemburg.“ (hh)
Quelle: FONDS professionell
wie verlegt man eine FLV nach luxemburg ?
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