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    Sabine beschäftigt sich mit Daschner - ich bin gespannt! - 500 Beiträge pro Seite (Seite 2)

    eröffnet am 21.11.04 21:48:55 von
    neuester Beitrag 21.12.04 21:39:52 von
    Beiträge: 550
    ID: 928.011
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      Avatar
      schrieb am 10.12.04 11:07:16
      Beitrag Nr. 501 ()
      "Ansonsten halte ich von diesem Primitivgestänkere von Usern, die hier noch nie einen sachlichen Beitrag brachten auch nichts und melde mich hier erst wieder, wenn mal wieder diskussionswürdige Beiträge von fachlich interessierten Usern erscheinen."

      :laugh:
      Einsicht? Ich fürchte, Nein.
      Avatar
      schrieb am 10.12.04 11:14:24
      Beitrag Nr. 502 ()
      Semikolon, ich kann zwar etwas dazu sagen, was ich für moralisch richtig halte oder Zitate suchen, aber ich möchte mich bei Beurteilungen zurückhalten, weil ich kein Jurist bin. Ich sehe hier in der Diskussion, daß es sehr viele gewollte Mißverständnisse gibt, aber dazu habe ich schon was geschrieben. Sachlich kann ich nichts Neues zum Fall beitragen. Ich glaube wirklich, daß man einfach den Richterspruch abwarten sollte.
      Avatar
      schrieb am 10.12.04 15:08:24
      Beitrag Nr. 503 ()
      danke, dass ihr auf mich gewartet habt.

      500
      Avatar
      schrieb am 10.12.04 15:15:58
      Beitrag Nr. 504 ()
      Auch eine Berufung auf Notwehr oder Nothilfe scheide aus. Die körperliche Unversehrtheit des Festgenommenen dürfe nicht zur Disposition gestellt werden. Möllers: " Auch in Ausnahmesituationen ist die Würde des Menschen unantastbar. Jede staatliche Reaktion muss von dem geltenden Recht bestimmt sein." Andernfalls komme es zu einem " Dammbruch" . Und der Staatsanwalt stellte die rhetorische Frage: " In welche Richtung geht dann unsere Gesellschaft ?"

      ohne wieder die alten Argumente wiederkäuen zu wollen, das überzeugt nun wirklich nicht....
      Notwehr und Nothilfe sind geltendes Recht, schränken oft die körperliche Unversehrtheit ein, ob jemand "festgenommen ist", kann da ja wohl kaum eine Rolle spielen, wie oben schon gezeigt wurde. Das ist ein typisches "Was nicht sein kann, das nicht sein darf"-Argument des Staatsanwaltes.

      Und die Wirkung einer Verurteilung auf Gesellschaft und Polizei?
      Selbst ein mildes Urteil wird dazu führen, dass in Zukunft das Gleiche (und Richtige) gemacht wird, mit Billigung der Mehrheit der Bevölkerung, aber eben heimlich. Ob das viel nützt...?
      Avatar
      schrieb am 13.12.04 18:50:41
      Beitrag Nr. 505 ()
      Jemand hatte gefragt, ob es eigentlich noch jemanden außer mir gibt, der hier die Notwehr/Nothilfe für anwendbar hält. Hier ein weiteres Beispiel und sicher nicht das unbedeutendste....

      http://www.zeit.de/2004/51/Essay_Daschner

      Der Artikel ist ungefähr deckungsgleich mit dem, was ich hier geschrieben habe. Insbesondere auch was das "Prognoserisiko" angeht und die Frage, ob der Umstand, dass sich Gäfgen im Gewahrsam befand, eine Rolle spielen darf.

      Ich muss schon sagen, dass einige Leute, die hier über die Berufseignung anderer spekuliert haben, besser ganz ganz still gewesen wären....:mad:

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      Avatar
      schrieb am 13.12.04 19:12:05
      Beitrag Nr. 506 ()
      Sehr differenzierte Darstellung.
      Avatar
      schrieb am 13.12.04 22:54:53
      Beitrag Nr. 507 ()
      #502 xylophon:)
      sehr schön:):)

      jetzt verstehst wahrscheinlich mein #431
      gruss
      theak
      Avatar
      schrieb am 13.12.04 23:23:11
      Beitrag Nr. 508 ()
      Also ich fand das #500 von xaylophon am besten. Da war zumidest was dran.

      Aus xylos Text nochmal:

      Kann sich Wolfgang Daschner also darauf berufen? Dann müssten seine Handlungen im Sinne des Gesetzes »erforderlich« gewesen sein – mit anderen Worten: ohne Alternative.

      Auch darüber haben wir schon diskutiert, also nichts Neues.

      Jetzt müssen wir halt noch, damit xylos Meinung aufgeht, einen Richter in Deutschland finden, der Daschners Maßnahmen als "erforderlich" ansieht und alles ist paletti, oder xylo?

      @xylophon #502

      Der "Jemand" war übrigens ich, aber das wusstest du doch, oder?
      Soviele Diskutanten sind seit deinem Auftauchen und Betimmen, was man zu diskutieren hat und was nicht, nun auch nicht in diesem Tread aktiv gewesen, dass so etwas entschuldbar wäre.

      ;
      Avatar
      schrieb am 13.12.04 23:39:06
      Beitrag Nr. 509 ()
      hi semi
      ich hoffe mal es findet sich einer mit hirn und verstand!!

      der hat a hirn heißt`s bei uns wenn einer intelligent is!!!
      und an verstand brauchtst um dei intelligenz zu nutzen!!!:D:D
      Avatar
      schrieb am 14.12.04 18:22:18
      Beitrag Nr. 510 ()
      ..zur Erforderlichkeit: es kommt aber nicht auf die objektive Sachlage an, sondern darauf, wie der Nothelfer die Lage einschätzt, wie gesagt, das Prognoserisiko trägt der Täter...ständige Rechtsprechung und auch richtig.
      Wie die Realität gezeigt hat, war die Drohung sehr effizient, währnend dies bei "netten" Methoden zuvor nicht der Fall war.


      ...zu "jemand": wenn ich mir nicht sicher bin und nicht nachsehen will, dann schreib ich eben "jemand". Hätte auch rv. sein können.
      Avatar
      schrieb am 20.12.04 11:08:09
      Beitrag Nr. 511 ()
      Daschner zu Geldstrafe verurteilt

      Der Frankfurter Vize-Polizeipräsident Wolfgang Daschner ist wegen der von ihm angeordneten Folterdrohung im Entführungsfall Metzler zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Auch der mitangeklagte Polizist erhielt eine Geldstrafe.


      Frankfurt am Main - Das Frankfurter Landgericht sah es in seinem heutigen Urteil als erwiesen an, dass Daschner einen untergebenen Beamten zur schweren Nötigung verleitet hat. Die 27. Strafkammer unter dem Vorsitz der Richterin Bärbel Stock verurteilte Daschner zu 90 Tagessätzen je 120 Euro, also 10.800 Euro insgesamt. Der mitangeklagte Polizist erhielt ebenfalls eine Geldstrafe. Mit den Drohungen gegen den Entführer hatten die Angeklagten das Leben des entführten Jakob von Metzler retten wollen.


      Nach fast genau vier Wochen ging damit eines der spektakulärsten Verfahren der deutschen Rechtsgeschichte vorläufig zu Ende. Seit dem 18. November saßen der frühere Frankfurter Polizei-Vizepräsident Wolfgang Daschner und der Kriminalbeamte Ortwin E. auf der Anklagebank. Der 61-jährige Daschner soll E. dazu gedrängt haben, dem Entführer Magnus Gäfgen im Verhör Schmerzen anzudrohen, falls er das Versteck des Metzler-Kindes nicht preisgebe.

      Daschner war daraufhin wegen Verleitung zur Nötigung, Ortwin E. wegen Nötigung angeklagt worden. Staatsanwalt Wilhelm Möllers hatte in der vergangenen Woche eine Verurteilung Daschners zu 27.000 Euro Geldstrafe auf Bewährung gefordert. Im Fall des Mitangeklagten beantragte er 14.400 Euro Geldstrafe auf Bewährung. Der Staatsanwalt blieb damit an der untersten Grenze des Strafrahmens und begründete dies mit "massiven Milderungsumständen".


      Wolfgang Daschner habe bei der angeordneten Gewaltandrohung gegen den Entführer des Jungen Rechtsgüter abwägen müssen, sagte Rechtsanwalt Eckart Hild vor dem Frankfurter Landgericht. Die Menschenwürde Jakob von Metzlers habe gegen die Menschenwürde des Verbrechers gestanden. Die Menschenwürde des inzwischen verurteilten Mörders sei allenfalls partiell beeinträchtigt gewesen, sagte der Anwalt weiter. Dagegen habe bei Jakob akute Lebensgefahr bestanden.
      Avatar
      schrieb am 20.12.04 19:46:23
      Beitrag Nr. 512 ()
      ein sehr mildes Urteil, aber eben leider falsch....;)

      Was mich aber ärgert, dass ai es zu milde findet, nach der soeben gelesenen Überschrift bei GMX. Was wollen die denn bitte....? Dass man Kinder in Zukunft elend krepieren lässt...und Däumchen dreht? :mad:

      Bei ai war man schon mal weiter, was "nicht-staatliche Gewalt" betrifft.:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 20.12.04 19:51:11
      Beitrag Nr. 513 ()
      Tja, xylo, so ist es halt in einem Rechtsstaat des 21. Jahrhunderts.

      Das Urteil ist rechtskräftig, Daschner ist schuldig. Nix wars mit Notwehr/Nothilfe etc. und BGH wirds richten pipapo ...

      Du bleibst aber dennoch unser Größter, sei unbesorgt.
      Daschner hätte halt dich als Verteidiger nehmen sollen.

      ;
      Avatar
      schrieb am 20.12.04 20:02:09
      Beitrag Nr. 514 ()
      Ein Urteil, das mir nicht gefällt, weil ich der Meinung bin,
      daß der Mann nichts Unrechtes getan hat, mit dem ich aber
      leben kann.

      Immerhin hat das Gericht sich offensichtlich schwergetan,
      Daschner wirklich zu bestrafen.

      Es gibt offensichtlich noch Richter mit Gewissen und Durchblick!

      Und das ist gut so!!!
      Avatar
      schrieb am 20.12.04 20:13:40
      Beitrag Nr. 515 ()
      Goldless

      genau so isses. Aber nicht jeder versteht offenbar, was das Gericht mit dem Urteil wirklich aussagen wollte.
      Avatar
      schrieb am 20.12.04 20:34:11
      Beitrag Nr. 516 ()
      @ goldless, #511

      Du kannst es sehen, wie du willst, das sei dir unbenommen.

      Daschner wurde SCHULDIG gesprochen, und zwar rechtskräftig, gleich in erster Instanz.

      Und genau um diesen Schuldspruch (unabhängig von der Strafe) ging es uns Daschner- und Foltergegner immmer in diesem Thread. /(ERspare mir jetzt, die einzelnen Postings-Nr. herauszusuchen).

      Und wir wurden massiv deswegen angegriffen mit emotionalen und juristischen Argumenten.
      Leztere, und das ist für diesen Fall eindeutig, haben sich durch die Annahme des Schuldspruchs von Seiten der Beklagten defintiv in Luft aufgelöst.


      Beachte hierzu, um meine Meinung zu verstehen, sogar evtl. nochmal #81: Selbst ein juristischer Freispruch hätte mich nicht irritiert, zu sagen, dass ein Daschner bei der Polizei der Bundesrepublik Deutschland nichts zu suchen hat(te).

      ;
      Avatar
      schrieb am 20.12.04 20:36:26
      Beitrag Nr. 517 ()
      "ERspare mir jetzt, die einzelnen Postings-Nr. herauszusuchen). "

      Bei Deinen im anderen Thread bewiesenen Gedächtnislücken würde Dir das auch schwer fallen :laugh::laugh::laugh:

      Hast Recht, er wurde "Schuldig" gesprochen! :laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 20.12.04 21:17:27
      Beitrag Nr. 518 ()
      #514 von PisaStudent 20.12.04 20:36:26 Beitrag Nr.: 15.365.611
      Dieses Posting: versenden | melden | drucken | Antwort schreiben
      " ERspare mir jetzt, die einzelnen Postings-Nr. herauszusuchen). "

      Bei Deinen im anderen Thread bewiesenen Gedächtnislücken würde Dir das auch schwer fallen

      Hast Recht, er wurde " Schuldig" gesprochen!


      Damit meint PisaStudent wohl dieses hier. Wen´s interessiert:

      Interessant sind die Postings um diesen rum, und vor allem die vor #85, auf die PisaStudent ja seinen Angriff hier auf mich stützt:

      Thread: Kein Titel für Thread 93736185

      ;
      Avatar
      schrieb am 20.12.04 21:28:54
      Beitrag Nr. 519 ()
      Semi-Kolon

      :laugh:

      arme Socke. Kannst einfach von Deiner Rechthaberei nicht runter :cry:

      Da ich mir ja nun einige Deiner Nickabwandlungen schon gefallen lassen habe. Nenn Dich doch besser irritables Kolon. Ist ohnehin für denselben :laugh:
      Avatar
      schrieb am 20.12.04 21:42:43
      Beitrag Nr. 520 ()
      von PisaStudent 20.12.04 20:09:19 Beitrag Nr.: 15.365.295
      Dieses Posting: versenden | melden | drucken | Antwort schreiben
      #77

      1. soll Daschner doch wohl pensioniert werden. Somit ist das dienstrechtliche Problem wohl erledigt

      2. Da Du ja so wahnsinnig klasse im Erhalten wichtiger Aussagen ohne Drohung bist (aber wolltest Du nicht noch den Gäfgen verprügeln, wenn es sich um Dein Kind gehandelt hätte?),meld Dich doch als Spezialist für diese Fälle. Würdest sicherlich reichlich von den überglücklichen Angehörigen der von Dir Geretteten belohnt.

      Selten hab ich einen so von sich eingenommenen Menschen kennengelernt, der über alles Bescheid weiss und alles besser kann. OK, Dich kenn ich ja zum Glück auch nicht wirklich, sondern nur virtuell.


      Das sagt alles.

      ;
      Avatar
      schrieb am 20.12.04 21:46:33
      Beitrag Nr. 521 ()
      Semi-Colon

      nur weil Du mich jetzt zwingst, den Beleg auch noch hier rein zu stellen. (Auch hier: Das Kind war halt Deine Frau - hoffentlich heisst das jetzt für Dein Handeln nichts :D )
      Ansonsten solls das jetzt auch gewesen sein. Ist sowieso nur was fürs Colon mit Dir weiter zu machen. Menschen wie Du sind eben und bleiben rechthaberisch, ohne Recht zu haben. Jetzt nochmals der Text:

      #165 von Semikolon 23.11.04 22:46:27 Beitrag Nr.: 15.176.553
      Dieses Posting: versenden | melden | drucken | Antwort schreiben
      @ Kniebeisser,

      danke für deine engagierten Beiträge. Ich kann nur dazu sagen, dass ein Staat, der deine Anforderungen erfüllen sollte, dann diese vielen Menschenrechts-Konventionen, und Grundrechte, die unter anderem halt auch Verbrecher beschützen, indem man sie (immer) menschenwürdig behandeln muss, nicht hätte unterzeichen dürfen.
      Wir fänden uns dann irgendwo auf Augenhöhe mit Iran und und anderen Systemen, die in ihren Augen durchaus gerechtfertigt gewisse Menschenrechte halt etwas anders sehen. (Z.B. kann man ja auch das Steinigen als Abwägung zwischen zwei Rechtsgütern zulassen, in dem Fall ist das Recht der Bevölkerung eine ihrem Glauben entsprechende Lösung für ein bestimmtes Delikt zu haben dem Recht des Deliquenten auf einen humanen Tod vorzuziehen).

      --------

      Und weil dus bist und du ja mit deinem Beispiel meine Frau betreffend auch Persönliches ins Spiel brachte, auch mal eine persönliche Meinung, wie ich mich wohl in Daschners Haut und in seiner Denke (im Recht zu sein) verhalten hätte:

      Ich hätte (unter diesen Bedingungen), die Bedenken der drei mit dem Fall betrauten Einsatzleiter ebenfalls weggewischt, hätte den Kerl mir persönlich so vorgenommen, (ohne per Anweisung an einen Untergebenen dann noch einen anderen Kollegen auf die Anklagebank zu bekommen), dass hinterher der Rotzlöffel mehr als nur einen Grund zu einer Klage gehabt hätte, hätte danach aber hollywoodlike meine Uniform ausgezogen, den " Sheriffstern" sozusagen an den Bürgermeister zurückgegeben, und hätte mich als Held der Tagespresse feiern lassen.

      Keinenfalls hätte ich noch um Ansprüche meiner Beamten-Pension gekämpft und mich um Aktennotizen gekümmert, die Daschner ja deshalb anlegte, da er mit einem Verfahren rechnen musste, da er sich ja über den Willen der mit dem Fall betrauten Ermittlungsleiter hinweggesetzt hatte und wusste, dass diese Angelegenheit strafrechtliche Konsequenzen haben und zumindest untersucht wird.
      Avatar
      schrieb am 20.12.04 21:55:15
      Beitrag Nr. 522 ()
      Hallo Semi,

      daß wir in Sachen Daschner nicht auf einen Nenner kommen
      habe ich längst kapiert. Muss ja auch nicht sein. Schließ-
      lich lebt dieses Board ja von der Meinungsvielfalt seiner
      Teilnehmer.

      Wenn jemand, wie in diesem Thread du, seine Meinung so fun-
      damentiert darstellt, ist das jedenfalls gute Diskussions-
      kultur. Trotzdem erlaube ich mir eine andere Meinung.

      Und freue mich schon auf das nächste, die Republik er-
      schütternde Ereignis, welches wir wieder gebührend würdigen
      werden.

      Grüß gen Süden, goldless
      Avatar
      schrieb am 20.12.04 21:58:06
      Beitrag Nr. 523 ()
      #518

      Das Kind war halt Deine Frau -

      Aber sonst geht es dir noch gut?

      Die Giraffe war ein Bison.

      Aber du behauptest jetzt nicht ernsthaft einen simplen Text, wie den von mir in #518 zitierten, verstanden zu haben?

      Können wir uns zukünftig dahingehend einigen, dass ich für dich speziell einfachere Sätze wähle?

      Wäre das eine Lösung für dein Problem?

      :
      Avatar
      schrieb am 20.12.04 22:00:22
      Beitrag Nr. 524 ()
      :laugh:
      man bist Du panne. Hauptsache Recht haben wollen. :laugh:

      So jetzt vor Zeugen: Ja, Du großer Held wolltest den nicht wegen Deines Kindes fertig machen, sondern wegen Deiner Frau!

      Klar jetzt? Hoffentlich liest Dein Kind jetzt hier nicht mit, dass Du mit unetrschiedlichem Maß misst bei Kind und Ehefrau. :eek:
      Avatar
      schrieb am 20.12.04 22:10:18
      Beitrag Nr. 525 ()
      Tausche ein "fundamentiert" gegen ein "fundiert".

      Grrrrrr
      Avatar
      schrieb am 20.12.04 23:15:15
      Beitrag Nr. 526 ()
      Hallo goldless,

      Danke für dein #519. Das mit dem Nenner und so sehe ich genauso wie Du. Danke auch für dein Kompliment. Vom Threadhausherrn bezüglich Diskussionskultur gelobt zu werden wiegt ja immer doppelt.

      Auch bin ich wie Du überzeugt, dass wir uns beim nächsten die Republik bewegenden Thema wieder finden werden.

      Auch von mir die besten Grüße

      ;
      Avatar
      schrieb am 21.12.04 09:29:27
      Beitrag Nr. 527 ()
      Und wir wurden massiv deswegen angegriffen mit emotionalen und juristischen Argumenten.
      Leztere, und das ist für diesen Fall eindeutig, haben sich durch die Annahme des Schuldspruchs von Seiten der Beklagten defintiv in Luft aufgelöst.


      ...das ist doch Blödsinn.

      Zum einen gibt es im Recht oft kein eindeutiges "richtig" oder "falsch", sondern nur "vertretbar, folgerichtig" usw. bzw. eben "unvertreber, widersprüchlich"....

      Zum anderen: Daschner hat das Urteil ja nicht angenommen, weil er es richtig findet, sondern weil ihm der Prozess emotional zu sehr zugesetzt hat. Er ist, wie sein Verteidiger, nach wie vor - zu Recht - der Auffassung, unschuldig zu sein, auch im Sinne des Gesetzes.

      Und damit hat er, davon bin ich weiterhin überzeugt - eben ganz einfach Recht.
      So sieht es im übrigen auch die neueste Auflage des bedeutendsten Grundgesetzkommentars (Maunz-Dürig-Herzog), wie ich heute einem Artikel im Stadtanzeiger entnehmen durfte.
      Avatar
      schrieb am 21.12.04 09:45:22
      Beitrag Nr. 528 ()
      Er ist, wie sein Verteidiger, nach wie vor - zu Recht - der Auffassung, unschuldig zu sein, auch im Sinne des Gesetzes.

      Natürlich hat jeder Verurteilte das Recht, sich zu Unrecht verfolgt zu sehen.
      Aber offenbart sich in dem ,,zu Recht" nicht ein gestörtes Verhältnis zur Justiz?
      M.W. gilt die Unschuldsvermutung nur bis zum rechtskräftigen Urteil.
      Avatar
      schrieb am 21.12.04 09:57:30
      Beitrag Nr. 529 ()
      #525

      Immerhin hat er ja keine Strafe bekommen!!!
      Avatar
      schrieb am 21.12.04 10:10:53
      Beitrag Nr. 530 ()
      #526

      Das stimmt, es war nur eine Verwarnung, verbunden mit 90 Tagessätzen zur Bewährung.

      Vom Gericht wurde unmissverständlich festgestellt, dass sein Vorgehen Unrecht war!
      Daraus schließt xylo dann, Daschner sei ,,zu Recht" der Meinung, unschuldig zu sein.
      Avatar
      schrieb am 21.12.04 10:13:03
      Beitrag Nr. 531 ()
      :yawn:
      Avatar
      schrieb am 21.12.04 10:41:31
      Beitrag Nr. 532 ()
      Recht so Xylo, auch wenn die rechtskräftige Verurteilung Daschners feststeht und sich damit deine juristische Argumentation sowieso in Luft auflöste:

      NIEMALS AUFGEBEN!



      ;
      Avatar
      schrieb am 21.12.04 11:20:32
      Beitrag Nr. 533 ()
      ...wieso soll ich ein Problem mit dem Rechtsstaat haben, wenn ich ein Urteil für falsch halte - übereinsteimmend einer Vielzahl führender Juristen in Deutschland...??

      Auch Urteile des BGH oder des BVerfG halte ich gelegentlich für falsch.

      Allerdings halte ich die heutige Entscheidung des VerfG für richtig - im Zusammenhang mit dem Fall hier - dass man die Verfassungsbeschwerde Gäfgens nicht angenommen hat. Er bleibt damit verurteilt und lebenslang in Haft - bei besonderer Schwere der Schuld.
      Avatar
      schrieb am 21.12.04 11:24:24
      Beitrag Nr. 534 ()
      ....sich damit deine juristische Argumentation sowieso in Luft auflöste...:rolleyes:

      Die wird nicht dadurch falscher, dass irgendwelche nachrangigen Gerichte sie nicht teilen. Wie sie auch nicht richtiger dadurch würde, dass das OlG Frankfurt ihr gefolgt wäre.
      Seltsames Diskussionsverständnis, wenn ein Gericht entschieden hat (irgendein Gericht, nicht mal der BGH als höchste Instanz in Strafsachen), dann ist alles andere unvertretbar bzw. hat sich in Luft aufgelöst??? Dann werden jetzt wohl einige Bücher umgeschrieben werden müssen, weil 3 Frankfurter Berufsrichter und 2 Laien eine andere Meinung hatten als führende deutsche Rechtsgelehrte.....:laugh:
      Avatar
      schrieb am 21.12.04 12:11:17
      Beitrag Nr. 535 ()
      Dann werden jetzt wohl einige Bücher umgeschrieben werden müssen, weil 3 Frankfurter Berufsrichter und 2 Laien eine andere Meinung hatten als führende deutsche Rechtsgelehrte.

      Mensch xylo, geh mal deine Jurabibliothek durch und ersetze die alten und kauf dir neuere Bücher, so ab Jahrgang 1946, nicht davor.

      ;
      Avatar
      schrieb am 21.12.04 12:14:45
      Beitrag Nr. 536 ()
      xylo, selbstverständlich steht es dir frei, beliebige Rechtsmeinungen zu vertreten (solange es nicht eindeutig um Billigung von Straftaten o.ä. geht).
      Das ,,zu Recht" in Bezug auf eine Meinung, die allen bisherigen Gerichtsentscheidungen zum Thema (auch wenn das bisher nur eine einzige ist) widerspricht, lässt m.E. Zweifel aufkommen bezüglich einer ungestörten Beziehung zu unserem Rechtsstaat.
      Avatar
      schrieb am 21.12.04 12:23:42
      Beitrag Nr. 537 ()
      #532

      Grundrechtskommentar (Schmidt-Bleibtreu / Klein)
      Aktuellste Ausgabe:

      "Bei einer Orientierung an Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes kann hier den bedrohten Rechtsgütern des entführten Kindes unter besonderer Rücksicht seines Lebensrechts ein Vorrang vor dem Recht auf körperliche Unversehrtheit des Tatverdächtigen gegeben werden",
      Avatar
      schrieb am 21.12.04 13:19:24
      Beitrag Nr. 538 ()
      #534

      Du scheinst ja im Besitz dieses Werkes zu sein, sei mal so nett und stelle den ganzen Abschnitt rein, wenn es geht, nicht nur einen Satz.

      Scheint echt dumm gelaufen zu sein für Daschner, dass man in Frankfurt dieses Loseblattwerk wohl gerade nicht zur Hand hatte. Vielleicht hat man in Frankfurt aber auch noch ein paar andere GG-Artikel, Konventionen und gesetzliche Bestimmungen angeschaut.

      Schade auch, dass der große stv. Polizeipräsident, der vor einem halben Jahr noch alles genauso wieder machen würde, einen weiteren Prozess nicht mehr verkraften könnte, wie sein Verteidiger verkünden ließ.

      ;
      Avatar
      schrieb am 21.12.04 15:16:36
      Beitrag Nr. 539 ()
      Ich denke man kann diese Diskussion beruhigt beenden.

      Wie die meisten hier erwartet hatten, wurde Daschner vom Frankfurter LG verurteilt. Damit können sich diejenigen im Recht sehen, die von vornherein ein strafbares Verhalten von Daschner vermuteten.

      Diejenigen, die hier von einem legalem Verhalten Daschners ausgehen, sehen sich insoweit bestätigt, als eine äußerst niedrige Strafe ausgesprochen wurde. Diese blieb sogar sehr weit hinter dem eh schon milden Antrag der Staatsanwaltschaft zurück.

      Die Chance, diese Streitfrage vom BGH zu überprüfen zu lassen, besteht nun - nach dem Rechtsmittelverzicht der Beteiligten - nicht mehr.

      Diesen Streit weiter zu führen halte ich für überflüssig. Die Fronten sind festgefahren, neue Argumente werden nicht mehr auf den Tisch kommen.
      Beide Seiten haben eines gemeinsam: ein Urteil, worin die gegenteilige Auffassung bekräftigt wird, wird als falsch angesehen. Und beide Seiten werden (vermeintlich?) höherwertige Kompetenzen (z.B. vom Dt. Richterbund, renomierten Professaoren etc) nicht als alleinigen Maßstab akzeptieren. Das ist auch gut so, denn nur so wird auch in Zukunft eine "freie" Meinungsbildung gewährhleitet sein - das Fundament einer pluralistischen Gesellschaft.

      Ich freue mich auf weitere heiße Diskussionen auf anderen diskutablen Gebieten :cool:
      Avatar
      schrieb am 21.12.04 15:57:52
      Beitrag Nr. 540 ()
      Beide Seiten haben eines gemeinsam: ein Urteil, worin die gegenteilige Auffassung bekräftigt wird, wird als falsch angesehen. Und beide Seiten werden (vermeintlich?) höherwertige Kompetenzen (z.B. vom Dt. Richterbund, renomierten Professaoren etc) nicht als alleinigen Maßstab akzeptieren. Das ist auch gut so, denn nur so wird auch in Zukunft eine " freie" Meinungsbildung gewährhleitet sein - das Fundament einer pluralistischen Gesellschaft.

      Schönes Schlusswort...wenn es denn so wäre. Mir scheint aber, dass rv. und Semikolon jetzt versuchen, die Auffasssung des Frankfurter Gerichts als die einzig juristisch vertretbare darzustellen. Und wer widerspricht, der hat ein zweifelhaftes Verständnis vom Rechtsstaat....:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 21.12.04 16:01:41
      Beitrag Nr. 541 ()
      Dann lassen wir sie halt gewähren ;)
      Mich kratzt das nicht :D
      Avatar
      schrieb am 21.12.04 16:11:30
      Beitrag Nr. 542 ()
      ..ich finde es nur schade....einen Semi hab ich schon mal mehr geschätzt, als er keine Nazi-Vergleiche nötig hatte....(Bibliothek vor 1946)....:rolleyes:

      Eine derart undifferenzierte Verteufelung des Verhaltens Daschners, wie sie genauso auch von Connor McLoud hätte stammen können, hätte da eher nicht erwartet...
      Avatar
      schrieb am 21.12.04 16:48:23
      Beitrag Nr. 543 ()
      xylo

      semi macht das schon eine ganze Weile, dass er ellenlang sachlich schreibt und dann in kurzen Teilen seiner Ausführungen beleidigend wird. Und das ist es (neben der sturen Rechthaberei) was mich bei ihm auf die Palme bringt. Dann noch betonen, dass man selbst ja stets sachlich sei. :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 21.12.04 17:35:12
      Beitrag Nr. 544 ()
      Die größte Überraschung war für mich heute ein Kommentar von Oskar Lafontaine in der BILD-Zeitung. Er fordert die Aufhebung des Urteils und den Freispruch Daschners !! Von so einem linken Besserwisser hätte ich das nicht erwartet. Aber der Mann ist Familienvater. Semikolon und Konsorten sind nur furchtbare Juristen.
      Avatar
      schrieb am 21.12.04 17:41:39
      Beitrag Nr. 545 ()
      columbus

      Lafontaine hat schon länger einen Frreispruch gefordert. Wie auch immer man zu ihm steht. er traut sich, eine eigene Meinung zu haben.
      Avatar
      schrieb am 21.12.04 17:50:53
      Beitrag Nr. 546 ()
      Sh*t :(

      Wenn Lafontiane es fordert muss es falsch sein :(:(:(
      Avatar
      schrieb am 21.12.04 18:16:42
      Beitrag Nr. 547 ()
      kniebeisser

      :eek: meinst Du wirklich? :eek: eigéntlich isser doch schon gar nicht mehr so ein richtiger SPDler:D
      Avatar
      schrieb am 21.12.04 20:33:08
      Beitrag Nr. 548 ()
      Jepp, aber wo Lafontaine ist, da kann nichts rechtes bei rauskommen :D
      Avatar
      schrieb am 21.12.04 21:28:51
      Beitrag Nr. 549 ()
      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 21.12.04 21:39:52
      Beitrag Nr. 550 ()
      ..auch ein blindes Huhn findet mal ein Korn.

      Außerdem ist Claudia Roth natürlich gegenteiliger Ansicht, so dass ein unlösbares Problem entsteht: beide sind immer auf der falschen Seite, eine dritte Möglichkeit gibt es nicht, man kann das Ganze nicht auflösen, irgendeiner muss ausnahmsweise mal Recht haben, das wird wohl Lafontaine sein.
      Zumal der Spruch: "das Urteil muss aufgehoben werden" natürlich auch ein bißchen witzig ist, wenn alle Beteiligten darauf verzichten, es anzufechten. Wie soll das denn dann bitte gehn??

      Vielleicht ist das dann die Auflösung, warum doch beide wieder Unrecht haben...;)
      • 2
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