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    Depotübertragungsgebühren - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 05.12.04 13:29:15 von
    neuester Beitrag 10.12.04 15:14:16 von
    Beiträge: 15
    ID: 932.631
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      Avatar
      schrieb am 05.12.04 13:29:15
      Beitrag Nr. 1 ()
      Für alle, die bei der Übertragung von Wertpapieren auf ein anderes Depot Gebühren bezahlt haben, gibt es jetzt ein schönes Musterschreiben zur Rückforderung: www.verbraucherzentrale-nrw.de.
      cura
      Avatar
      schrieb am 05.12.04 13:42:24
      Beitrag Nr. 2 ()
      Dies gilt meines Wissens aber nur für inlandspapiere oder???

      Für Auslandspapiere wird richtig zugeschlagen.

      Gruß Skipy
      Avatar
      schrieb am 05.12.04 13:50:28
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hallo,

      Das gilt fuer alle uebertragenen Wertpapiere. Meine Sparkasse hat kleinlaut alles zurueckerstattet.

      Gruss
      Azeri
      Avatar
      schrieb am 05.12.04 13:56:38
      Beitrag Nr. 4 ()
      Dann hat der Bänker mir Blödsinn erzählt, und ich knöpf ihn mir Morgen mal vor.

      Danke für die Info

      Skipy
      Avatar
      schrieb am 05.12.04 18:16:16
      Beitrag Nr. 5 ()
      Mir hat die Sparkasse vor 8 Monaten deftig Gebühren berechnet und diese einfach abgebucht. Ich bin dreimal reinmarschiert, bin bis zu irgend einem Leiter vorgedrungen, der auf ganz miese Tour versuchte, mich klein zu kriegen und dann meinte er, Privatleute unter 200.000 Euro können (laut Markowitz) ihr Geld nicht selbst verwalten und deshal alles ab in Deka-Fonds. - Nix da. Dafür wurden über 80 Euro + 200 Euro fremde Spesen (keine Ahnung für was) abgebucht. Eine Rechnung gab es erst nach Protest und ich schrieb denen, alles nur unter Vorbehalt.

      Jetzt habe ich denen einen netten Brief geschrieben (schaut mal bei der Verbraucherzentrale unter Musterbrief) und hab denen gleich eine Frist gesetzt. Bin mal gespannt...

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      schrieb am 05.12.04 18:26:49
      Beitrag Nr. 6 ()
      wenn es ums Geld geht sind die Brüder Grimm Waisenknaben gegen einen Banker,jedenfalls was das Märchen erzählen betrifft :cry:
      Avatar
      schrieb am 05.12.04 19:10:40
      Beitrag Nr. 7 ()
      Hallo Leute,

      Hier der Bericht zum BGH Urteil. Banken und Sparkassen sind zur Erstattung verpflichtet.


      Wechsel darf nichts kosten
      Der BGH hat entschieden. Banken dürfen für die Übertragung von Wertpapieren auf ein anderes Depot keine Gebühren verlangen.

      Banken dürfen für die Übertragung von Wertpapieren auf ein anderes Depot keine zusätzlichen Gebühren von ihren Kunden verlangen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Der Hintergrund: Zwei Verbraucherzentralen hatten auf Unterlassung geklagt, weil die Kreissparkasse Böblingen und der Onlinebroker Cortal Consors in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen Gebühren für einen Depotwechsel festgeschrieben hatten. Cortal Consors soll hierfür bis zu 59 Euro verlangt haben.

      Der BGH hat diese Klauseln für unzulässig erklärt. Mit der Übertragung der Papiere erfülle die Bank nur eine gesetzliche Pflicht, mit den damit verbundenen Kosten dürften die Kunden nicht belastet werden. Die anfallenden Kosten seien mit den Depotgebühren abgegolten, so die Richter. Das gelte unabhängig davon, ob die Übertragung aufgrund einer Depotschließung erfolge oder während einer bestehenden Geschäftsbeziehung.

      Cortal Consors will die Zusatzgebühren nun streichen. Auch der Sparkassen- und Giroverband kündigte an, dass die Sparkassen auf diese Gebühren verzichten werden. Nach Einschätzung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen können Bankkunden bereits gezahlte Entgelte nun zurückfordern. Es sei jedoch Eile geboten, denn falls die Banken die Rückzahlung verzögerten, müssten bis zum Jahresende die Ansprüche geltend gemacht werden, um eine mögliche Verjährung zu verhindern.

      Dieser Artikel stammt von: DER FONDS.com vom 01.12.2004
      Avatar
      schrieb am 06.12.04 16:52:15
      Beitrag Nr. 8 ()
      ... ich habe meine sparkasse auch gleich angeschrieben, hatte eigentlich schon resigniert, da auch banken fortlaufend rechtswidrig handeln und doof tun, bis ne bgh entscheidung vor ihrer nase liegt, obwohl ich gar nicht weiß , ob die wissen, was BGH ist .naja,
      übrigens den hinweis hatte ich aus der zeitung nd und bin schon am überlegen nach jahren der zeitungsabstinenz, ob ich die mal abonniere;jedenfalls ist sie sehr viel interessanter als vieeelllee andere tageszeitungen.
      cura
      Avatar
      schrieb am 07.12.04 17:36:29
      Beitrag Nr. 9 ()
      Habe ja gleich am 01.12. ein Schreiben losgelassen, aber die Spaßkasse hat bislang nicht reagiert.

      Hat jemand schon eine Erstattung oder eine Antwort erhalten?
      Avatar
      schrieb am 08.12.04 11:55:45
      Beitrag Nr. 10 ()
      Hi Pista,

      Du solltest deiner Sparkasse eine deadline geben, bis zu der sie sich zur Sache aeussern muessen und gleichzeitig erwaehnen, dass Du im Falle der Nichterstattung den Rechtsweg gehen wirst, was fuer Die Sparkasse mit erheblichen Mehrkosten verbunden waere.

      Ausserdem wuerdest Du Dich einer entsprechenden Sammelklage gemeinsam mit der Verbraucherschutzzentrale Deines Bundeslandes anschliessen. Bitte vergiss nicht auch Zinsen vom Tag der unrechtmaessigen Belastung zu verlangen. Gleichzeitig solltest Du das Schreiben auch and die Hauptzentrale Deiner Sparkasse schicken.

      Hat bei mir prima geklappt, ich habe eine schriftliche Bestaetigung der Rueckerstattung innerhalb von 2 Stunden erhalten...., Rueckerstattung zuzueglich 10 Euro Nutzungsentschaedigung.

      Gruss
      Azeri
      Avatar
      schrieb am 08.12.04 17:00:29
      Beitrag Nr. 11 ()
      Hi Azeri,

      vielen Dank für deine Antwort. In meinem Schreiben an die SPK war ich recht "nett". Habe das Schreiben der Verbraucherzentrale NRW verwendet und denen noch eine Zahlungsfrist bis zum 15. Dez. eingeräumt. Ich weiß natürlich nicht, ob die Franken hier das auf die Reihe kriegen, mal schauen.

      Gruß
      pista
      Avatar
      schrieb am 09.12.04 13:51:47
      Beitrag Nr. 12 ()
      Hallo zusammen,

      heute erhielt ich ein Schreiben meiner Sparkasse. Klar, die werden die Sache prüfen und dann eine Erstattung durchführen.
      ABER: "Zur Vermeidung etwaiger Missverständnisse möchten wir klarstellen, dass wir - auch nach Auffassung der Verbraucherschutzverbände - berechtigt sind, Ihnen Fremdkosten in Rechnung zu stellen, die mit dem Depotübertrag vebunden waren".

      Weiß jemand Genaueres, ob dieser Satz so stimmt? Immerhin haben die bei mir ca. 1/3 als Übertragungskosten und 2/3 als Fremde Spesen berechnet: lachhaft.

      Vielen Dank schon jetzt für Beurteilungen.
      Avatar
      schrieb am 09.12.04 15:52:45
      Beitrag Nr. 13 ()
      Hi Pista,

      Du solltest Deiner Sparkasse gegenueber eine haertere Gangart einlegen...

      Du solltest Ihnen definitiv mit dem Rechtsweg drohen und eine letzte Frist zur Erstattung der gesammten Depotuebertragungsgebuehren setzen. Wie schon gesagt mir wurde alles erstattet, auch von einer Sparkasse.

      Fuer eventuelle Fremdkosten muessen Sie dir Belege vorlegen. Depotuebertragungsgebuehren sind rechtswidrig, alle Gebuehren Deines Depots wurden bereits durch die jaehrlichen Depotgebuehren abgegolten. (ist Bestandteil des BGH Urteils).

      Bleib hart!

      Viel Glueck
      Azeri
      Avatar
      schrieb am 09.12.04 18:13:54
      Beitrag Nr. 14 ()
      Vielen Dank azeri für deine Nachricht. Ich habe denen jetzt einen Brief geschrieben und eine letzte Frist (10 Tage) gesetzt. Gleichzeitig verlangte ich eine detaillierte Aufstellung der fremden Spesen, da ich mir z.B. 22,00 nur Fremdspesen für ein einziges Wertpapier nicht erklären kann. - Na ja, öffentlich rechtlich das Ganze. Nochmals Dank für deine Unterstützung

      Herzliche Grüße
      pista
      Avatar
      schrieb am 10.12.04 15:14:16
      Beitrag Nr. 15 ()
      Hallo,
      habe den Vordruck der Verbraucherzentrale genutzt und gestern der Sparkasse meine Forderung ( aus dem Jahr 2001)persönlich vorbeigebracht- heute war das Geld auf meinem Konto bereits gutgeschrieben

      schönes WE

      wünscht

      serendipity1


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