Squeeze-out der Kaufhalle AG????????? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 13.12.04 20:35:55 von
neuester Beitrag 23.12.04 17:00:48 von
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Hallo,
die Hauptversammlung der Kaufhalle AG hat im Dezember 2003 die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär ADAGIO Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH beschlossen.
Wurde dieser Übertragungsbeschluss erfolgreich angefochten???
Es gab in diesem Jahr wieder eine Hauptversammlung und Aktionäre haben Anträge auf die Ausschüttung des Gewinns gestellt, weil den Minderheitsaktionären ein Squeeze-out droht.
Wie kann ihnen ein Squeeze-out drohen, wenn das Ende 2003 schon durchgeführt wurde????
Danke
die Hauptversammlung der Kaufhalle AG hat im Dezember 2003 die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär ADAGIO Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH beschlossen.
Wurde dieser Übertragungsbeschluss erfolgreich angefochten???
Es gab in diesem Jahr wieder eine Hauptversammlung und Aktionäre haben Anträge auf die Ausschüttung des Gewinns gestellt, weil den Minderheitsaktionären ein Squeeze-out droht.
Wie kann ihnen ein Squeeze-out drohen, wenn das Ende 2003 schon durchgeführt wurde????
Danke
Da die Aktie noch an der Börse gehandelt wurde, ist der S.O. offenbar noch nicht wirksam geworden. Anfechtungsklage laut eBundesanzeiger vom 20.2.04. Im Zwischenbericht eBundesanzeiger 25.8.04 heißt es:
Bezüglich der Anfechtungsklagen gegen HV-Beschlüsse 1998 und 2003 verweisen wir auf den Geschäftsbericht 2003. Lediglich zum Stand des von der Kaufhalle AG beantragten Freigabeverfahrens liegen neue Erkenntnisse vor. Im Freigabeverfahren ist durch Beschluss vom 28. Juli 2004 des Landgerichts Saarbrücken der Antrag der Kaufhalle AG zurückgewiesen worden. Hiergegen wurde am 11. August 2004 sofortige Beschwerde eingelegt.
Der S.O. droht also schon noch.
Bezüglich der Anfechtungsklagen gegen HV-Beschlüsse 1998 und 2003 verweisen wir auf den Geschäftsbericht 2003. Lediglich zum Stand des von der Kaufhalle AG beantragten Freigabeverfahrens liegen neue Erkenntnisse vor. Im Freigabeverfahren ist durch Beschluss vom 28. Juli 2004 des Landgerichts Saarbrücken der Antrag der Kaufhalle AG zurückgewiesen worden. Hiergegen wurde am 11. August 2004 sofortige Beschwerde eingelegt.
Der S.O. droht also schon noch.
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