Gefährden Entschädigungszahlungen aus der Nazizeit die Rettung von Karstadt? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 14.12.04 09:33:39 von
neuester Beitrag 14.12.04 17:00:22 von
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Montag, 13. Dezember 2004
Risiken bei KarstadtQuelle
JCC will 145 Millionen
Im Streit um ein Grundstück aus dem Erbe der jüdischen Kaufhaus-Dynastie Wertheim will die Jewish Claims Conference (JCC) Ansprüche von rund 145 Mio. Euro gegen den KarstadtQuelle-Konzern geltend machen.
Das kündigte der JCC-Anwalt Stefan Minden am Montag in Frankfurt an. Hintergrund sei ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus der vergangenen Woche, dem zufolge die Liegenschaften des so genannten "Lenne-Dreiecks" in Berlin unter das Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen fallen.
KarstadtQuelle hatte nach der Wende als Rechtsnachfolgerin von Hertie bzw. Wertheim Anspruch auf den unter dem Nazi-Regime enteigneten Wertheim-Besitz erhoben. Darunter waren auch Liegenschaften im Lenne-Dreick, die Karstadt für 280 Mio. DM als Baugrund für das Beisheim Center veräußerte.
Nachdem das Bundesverwaltungsgericht höchstrichterlich entschieden hat, dass das Lenne-Dreick unter das Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen fällt, muss jetzt vor dem Berliner Verwaltungsgericht im Wesentlichen geklärt werden, wem der Restitutionsanspruch zufällt.
Karstadt klagt gegen einen Entscheid des Bundesamtes zur Regelung offener Vermögensfragen, das diesen Anspruch der JCC zugewiesen hat. Die Aussichten der KarstadtQuelle-Klage gelten allerdings als fraglich, nachdem auch die Bundesregierung die Ansprüche der JCC anerkannt und eine eigene Klage zurückgezogen hat.
Die Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts könnte nach Auffassung von Rechtsanwalt Druba schon im März 2005 fallen. KarstadtQuelle könnte dann kurzfristig gezwungen sein, den Verkaufserlös von etwa 145 Mio. Euro für die Liegenschaften am Lenne-Dreieck zu wieder herzustellen. "Nach dem bisherigen Verlauf stellt sich die Frage, ob dieser Fall im Sanierungskonzept berücksichtigt ist", sagte Druba.
Quelle: www.n-tv.de
Risiken bei KarstadtQuelle
JCC will 145 Millionen
Im Streit um ein Grundstück aus dem Erbe der jüdischen Kaufhaus-Dynastie Wertheim will die Jewish Claims Conference (JCC) Ansprüche von rund 145 Mio. Euro gegen den KarstadtQuelle-Konzern geltend machen.
Das kündigte der JCC-Anwalt Stefan Minden am Montag in Frankfurt an. Hintergrund sei ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus der vergangenen Woche, dem zufolge die Liegenschaften des so genannten "Lenne-Dreiecks" in Berlin unter das Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen fallen.
KarstadtQuelle hatte nach der Wende als Rechtsnachfolgerin von Hertie bzw. Wertheim Anspruch auf den unter dem Nazi-Regime enteigneten Wertheim-Besitz erhoben. Darunter waren auch Liegenschaften im Lenne-Dreick, die Karstadt für 280 Mio. DM als Baugrund für das Beisheim Center veräußerte.
Nachdem das Bundesverwaltungsgericht höchstrichterlich entschieden hat, dass das Lenne-Dreick unter das Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen fällt, muss jetzt vor dem Berliner Verwaltungsgericht im Wesentlichen geklärt werden, wem der Restitutionsanspruch zufällt.
Karstadt klagt gegen einen Entscheid des Bundesamtes zur Regelung offener Vermögensfragen, das diesen Anspruch der JCC zugewiesen hat. Die Aussichten der KarstadtQuelle-Klage gelten allerdings als fraglich, nachdem auch die Bundesregierung die Ansprüche der JCC anerkannt und eine eigene Klage zurückgezogen hat.
Die Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts könnte nach Auffassung von Rechtsanwalt Druba schon im März 2005 fallen. KarstadtQuelle könnte dann kurzfristig gezwungen sein, den Verkaufserlös von etwa 145 Mio. Euro für die Liegenschaften am Lenne-Dreieck zu wieder herzustellen. "Nach dem bisherigen Verlauf stellt sich die Frage, ob dieser Fall im Sanierungskonzept berücksichtigt ist", sagte Druba.
Quelle: www.n-tv.de
Und warum kommen diese Forderungen jetzt, wo der Konzern um sein Überleben kämpft.
Tausende Menschen bangen um ihre Existenz.....
Tausende Menschen bangen um ihre Existenz.....
Die Forderung kommt genau jetzt, weil es genau "jetzt", nämlich vor einer Woche, dazu ein Urteil gegeben hatte, das von Karstadt die Entschädigung der Wertheim-Erben verlangt. Der Termin ist zufällig.
Eignet sich aber schön, um Ressentiments zu schüren - entweder gegen den bösen Kapitalismus oder, je nach politischer Einstellung, gegen die Jewish Claims Convention.
Eignet sich aber schön, um Ressentiments zu schüren - entweder gegen den bösen Kapitalismus oder, je nach politischer Einstellung, gegen die Jewish Claims Convention.
Jewish Claims Conference heißt es, verzeihung....
Nun ja, ein Forderungsverzicht oder Ähnliches angesichts der prekären Lage des Konzerns wäre doch sicher ein Zeichen der Versöhnung.
Ich stelle mir gerade vor, meine Eltern wären im Dritten Reich zum Verzicht auf Teile ihres Vermögens gezwungen worden, nach langem Rechtsstreit hätte ich nach einem halben Jahrhundert den Anspruch auf das Restvermögen wieder durchsetzen können, und dann erzählt mir jemand aus dem Land, das meine Eltern enteignen wollte, ich sollte jetzt darauf verzichten, um das Mismanagement der Enteigner seitdem abzufedern...
@ #5 Punk
Der war gut. Ein echter Brüller. Ich sehe schon wie auch der Anwalt dank des großen Streitwertes frohen Herzens sein Millionenhonorar sausen lässt. Weihnachten.
Der war gut. Ein echter Brüller. Ich sehe schon wie auch der Anwalt dank des großen Streitwertes frohen Herzens sein Millionenhonorar sausen lässt. Weihnachten.
naja, wo doch gerade Weihnachten ist, hat Deutschland mal so eben auf 4 Mrd. EUR Forderungen gegen den an Öl reichen Irak verzichtet ...
zu #6
Ich hab das zwar nicht miterlebt, aber was ich so von Älteren immer höre: die BRD hat ja bereits in den Nachkriegsjahren Wiedergutmachungszahlungen geleistet.
Aber na gut, wenn man Kapital rausschlagen kann, wird`s gemacht, egal welchem Glauben nachgehangen wird.
Ich hab das zwar nicht miterlebt, aber was ich so von Älteren immer höre: die BRD hat ja bereits in den Nachkriegsjahren Wiedergutmachungszahlungen geleistet.
Aber na gut, wenn man Kapital rausschlagen kann, wird`s gemacht, egal welchem Glauben nachgehangen wird.
(...) Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde Wertheim in der DDR 1949 enteignet, in der Bundesrepublik Deutschland kaufte der Hertie-Konzern 1951 die Mehrheit der Anteile und führte den Betrieb unter dem Namen Wertheim weiter. Die Angehörigen der Familie bekamen eine geringe Entschädigung und gaben alle Ansprüche auf die an Hertie verkauften Firmenanteile auf . 1984 erwarb Hertie den Rest der Wertheim-Aktien.
1994 geht auch das einzig verbleibende Warenhaus Wertheim am Kurfürstendamm zusammen mit dem Hertie-Konzern in den Besitz der Firma Karstadt über.
Die Nachkommen der Familie Wertheim leben heute in den USA und haben 2003 Klagen gegen die Firma Karstadt auf Entschädigung angestrengt. Eine von Ihnen betriebene Rückübereignung der in der DDR enteigneten Firmenteile und Grundstücke scheiterte 2004 vor Gericht.
(aus Wikipeda)
Um was geht es jetzt eigentlich im Prozeß? DDR Enteignung oder Arisierung?????
1994 geht auch das einzig verbleibende Warenhaus Wertheim am Kurfürstendamm zusammen mit dem Hertie-Konzern in den Besitz der Firma Karstadt über.
Die Nachkommen der Familie Wertheim leben heute in den USA und haben 2003 Klagen gegen die Firma Karstadt auf Entschädigung angestrengt. Eine von Ihnen betriebene Rückübereignung der in der DDR enteigneten Firmenteile und Grundstücke scheiterte 2004 vor Gericht.
(aus Wikipeda)
Um was geht es jetzt eigentlich im Prozeß? DDR Enteignung oder Arisierung?????
Wie viele Deutsche haben eigentlich ihren Grundbesitz in Polen, Tschechien etc. verloren? Und wie hoch war nochmal deren Entschädigung?
ein forderungsverzicht wäre hier wohl vom "management" angebracht.
einen handelskonzern so schlecht zu managen können auch normale betriebswirte,da brauch ich keine 10 mio im jahr für den vorstand.
ergo,in 10 jahren hat man die kohle raus.wenn karstadt kaputt geht ,dann nur weil es "manager" gibt die behaupten ein handelskonzern erfordere die gleiche führung wie ein chipkonzern oder softwareriese.
ein witz.
einen handelskonzern so schlecht zu managen können auch normale betriebswirte,da brauch ich keine 10 mio im jahr für den vorstand.
ergo,in 10 jahren hat man die kohle raus.wenn karstadt kaputt geht ,dann nur weil es "manager" gibt die behaupten ein handelskonzern erfordere die gleiche führung wie ein chipkonzern oder softwareriese.
ein witz.
da werden verschwörungstheorien wiedererweckt.
oder will jemand die konkurrenz plattma´chen.
da gibts gleich mehrere gründe.
8 mrd verzicht auf russenschulden
4 mrd verzicht auf irakschulden.
unsere kohle an erdölreiche länder vom d. gerd verschenkt
und wenns in 10-20 mal wieder mit einer firma so richtig runtergeht und nur ein kleiner stubs zum plattmachen genügt, kommt ein gerichtsurteil von einem 70-200 jahre dauernden prozess und schon wird eingetrieben.
oder warum wird das pressemässig so hochgespielt?
(mich interessieren nur die zigtausend arbeitsplätze die verlorengehen könnten)
oder will jemand die konkurrenz plattma´chen.
da gibts gleich mehrere gründe.
8 mrd verzicht auf russenschulden
4 mrd verzicht auf irakschulden.
unsere kohle an erdölreiche länder vom d. gerd verschenkt
und wenns in 10-20 mal wieder mit einer firma so richtig runtergeht und nur ein kleiner stubs zum plattmachen genügt, kommt ein gerichtsurteil von einem 70-200 jahre dauernden prozess und schon wird eingetrieben.
oder warum wird das pressemässig so hochgespielt?
(mich interessieren nur die zigtausend arbeitsplätze die verlorengehen könnten)
zu #10
Also rein rechtlich war das 1951 m.E. in Ordnung: Gegen Zahlung aufgabe alle Ansprüche. Ist klar: da auf besagtem Grundstück die Mauer stand und damit vermutlich DDR Staatsbesitz war(jedenfalls öffentlich), war das 1951 nicht dabei. Als Rechtsnachfolgerin der DDR hat die BRD (öffentliche Hand) das Grundstück an Hertie verschenkt. Und da dürfte wohl der Casus knaktus liegen! Soweit ich weiss ist vor 1949 DDR-enteigneter Grundbesitz lt. Einigungsvertrag rechtlich wirksam
Also rein rechtlich war das 1951 m.E. in Ordnung: Gegen Zahlung aufgabe alle Ansprüche. Ist klar: da auf besagtem Grundstück die Mauer stand und damit vermutlich DDR Staatsbesitz war(jedenfalls öffentlich), war das 1951 nicht dabei. Als Rechtsnachfolgerin der DDR hat die BRD (öffentliche Hand) das Grundstück an Hertie verschenkt. Und da dürfte wohl der Casus knaktus liegen! Soweit ich weiss ist vor 1949 DDR-enteigneter Grundbesitz lt. Einigungsvertrag rechtlich wirksam
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