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    BFH setzt Erhebung der Speku-Steuer aus - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 21.12.04 17:46:06 von
    neuester Beitrag 01.01.05 23:44:07 von
    Beiträge: 9
    ID: 937.917
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      Avatar
      schrieb am 21.12.04 17:46:06
      Beitrag Nr. 1 ()
      Siehe den Thread von dummensteuer:
      Thread: Sieg !!!
      Avatar
      schrieb am 31.12.04 15:21:31
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hallo,

      habe mal eine Frage bzgl. Verlustvortrag und Verrechnung
      mit späteren Spekulationsgewinnen. Mal angenommen, ich
      habe einen (bereits anerkannten) Verlustvortrag von 2000 EUR.
      Nun habe ich in diesem Jahr einen Spekulationsgewinn
      eingefahren von 1500 EUR. Wieviel muss ich von meinem
      Verlustvortrag anknabbern, damit ich keine Steuern fällig
      werden? Mein Tipp sind 750 EUR (wegen Halbeinkünfteverfahren).

      Kann ich irgendwie die Freibetragsgrenze von 512 EUR
      nutzen (d.h. bspw. nur 544 EUR gegenrechnen) :confused:?

      Viele Gruesse, Kraeutertee.
      Avatar
      schrieb am 31.12.04 16:05:14
      Beitrag Nr. 3 ()
      Ich nehme an, du hast in 2004 einen Gewinn von 1500 EUR eingefahren, der sich aber steuerlich wegen des HEV auf 750 EUR reduziert. Das Finanzamt wird also einen verbleibenden Verlustvortrag zum 31.12.2004 von 2000 - 750 = 1250 EUR feststellen. Die Freigrenze kannst du beim Verlustvortrag nicht ausnutzen.
      Avatar
      schrieb am 31.12.04 17:34:23
      Beitrag Nr. 4 ()
      @Nataly

      danke erstmal für die schnelle Antwort. Ich habe noch
      eine Frage: habe mir gerade mal die Formulare angeschaut,
      da gibt`s ja gar kein Feld für diesen Fall (hab`s
      zumindest nicht gefunden). Werden die 750 EUR also
      automatisch vom FA abgezogen? Prinzipiell sollte es doch
      möglich sein, den gesamten Vorlustvortrag ins nächste
      Jahr mitzunehmen (bspw. weil man dort einen höheren
      Steuersatz hat).

      Oder soll man das verbal im Rahmen einer gesonderten
      Aufstellung erläutern :rolleyes:?

      Viele Gruesse, Kraeutertee.
      Avatar
      schrieb am 31.12.04 18:10:29
      Beitrag Nr. 5 ()
      Auf Seite 3 des Mantelbogens wird in Zeile 93 gefragt, ob ein verbleibender Verlustvortrag nach § 10 d EStG zum 31.12.2003 festgestellt wurde. Mach da ein Kreuzchen. Außerdem kannst du, wenn du willst, auf Seite 1 des Mantelbogens das Kästchen "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags" ankreuzen.

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      Avatar
      schrieb am 31.12.04 18:20:03
      Beitrag Nr. 6 ()
      Es ist nicht möglich, den Verlustvortrag in einem Kalenderjahr auszusetzen, weil du ihn lieber in einem späteren Jahr ausnutzen willst. Übrigens weißt du ja gar nicht, ob du in einem späteren Jahr Speku-Gewinne erzielen wirst.
      Avatar
      schrieb am 01.01.05 20:29:51
      Beitrag Nr. 7 ()
      @Nataly

      vielen Dank nochmal für die schnellen Antworten!
      Du scheinst ja ständig online zu sein :look:

      Viele Gruesse, Kraeutertee
      Avatar
      schrieb am 01.01.05 23:43:12
      Beitrag Nr. 8 ()
      Die Freigrenze kannst du beim Verlustvortrag nicht ausnutzen. (@Ntaly)

      Ist das mittlerweile amtlich ? Gab es deswegen nicht eine Klage ?
      Avatar
      schrieb am 01.01.05 23:44:07
      Beitrag Nr. 9 ()
      Die Freigrenze kannst du beim Verlustvortrag nicht ausnutzen.

      Kann man sie denn beim Rücktrag ausnutzen ?


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