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    Software für Steuererklärung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 31.12.04 17:10:33 von
    neuester Beitrag 25.01.05 10:01:45 von
    Beiträge: 31
    ID: 939.975
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      Avatar
      schrieb am 31.12.04 17:10:33
      Beitrag Nr. 1 ()
      Kann mir jemand hier einen Tipp für eine brauchbare Software für die Steuererklärung geben. Dieses Jahr möchte ich die Steuererklärung gemeinsam mit meiner Frau (sie ist selbständig, ich bin angestellt tätig) abgeben und mir wäre wichtig, daß die Software mir gut durchrechnet ob es sich lohnt gemeinsam zu veranlagen oder getrennt.
      Avatar
      schrieb am 31.12.04 17:33:14
      !
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      Avatar
      schrieb am 31.12.04 17:46:20
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hallo RRichter,

      diese T@x-Software gibts übrigends auch für Unternehmer:

      t@x 2005 Professional

      Noch mehr Leistung für die Steuererklärung am PC
      Speziell Unternehmer, Selbstständige, Freiberufler, Gewerbetreibende und Ich-AGs brauchen nicht nur eine Einkommensteuer-Software. Es besteht auch Bedarf für:

      Erledigung von Umsatzsteuer-Voranmeldung und -Erklärung
      Erstellung der Gewerbesteuer-Erklärung
      Gestaltung der zukünftigen Steuerstrategie
      Einheitliche und gesonderte Feststellung
      Avatar
      schrieb am 31.12.04 17:48:50
      Beitrag Nr. 4 ()
      übrigends wir nehmen die t@x-Software auch in unserem Lohnsteuerhilfeverein - das spricht wohl dafür ...
      Avatar
      schrieb am 31.12.04 18:12:49
      Beitrag Nr. 5 ()
      Steuererklärung der akademischen arbeitsgemeinschaft.

      www.steuertipps.de

      Absolutes TOP-Niveau, einfache Handhabung und braucht noch nicht einmal einen Vergleich mit DATEV zu scheuen.

      kostet im Mediamarkt 30 €, letztes Jahr sogar für 27 € bekommen.

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      Avatar
      schrieb am 31.12.04 18:27:35
      Beitrag Nr. 6 ()
      Kann man die Software t@x 2005 auch für Österreich verwenden?:confused:
      Danke
      Avatar
      schrieb am 31.12.04 18:56:19
      Beitrag Nr. 7 ()
      # 5

      Die nehme ich auch immer ist echt zu empfehlen.


      guten Rutsch
      Avatar
      schrieb am 31.12.04 20:14:58
      Beitrag Nr. 8 ()
      Ab Mitte Januar kannst du dir die ELSTER CD kostenlos beim Finanzamt abholen oder downloaden. Auch Selbstständige können ab 2005 so einfach eine elektronische Steuererklärung abgeben. ;);););)
      Avatar
      schrieb am 31.12.04 20:28:32
      Beitrag Nr. 9 ()
      @Vangogo: Nein.
      Avatar
      schrieb am 31.12.04 20:29:53
      Beitrag Nr. 10 ()
      @brokerbee:
      Auch bisher schon konnten Selbständige ihre ESt-Erklärung mit ELSTER abgeben.
      Avatar
      schrieb am 01.01.05 12:33:18
      Beitrag Nr. 11 ()
      Steuer-Spar-Erklärung der akad. Arbeitsgemeinschaft!

      Mit Abstand das Beste, was es in dem Bereich gibt. Ich habe auch schon andere Programme vor ein paar Jahren gehabt und gucke auch nun mal ab und an was es neues gibt. Aber da beißt die Maus keinen Faden ab: Die Steuer-Spar-Erklärung ist absolut top.

      http://www.steuertipps.de/steuern/produkte/software/steuersp…
      Avatar
      schrieb am 01.01.05 14:38:26
      Beitrag Nr. 12 ()
      @alle: vielen Dank für die Infos.

      Ich habe in der Vergangenheit meine Erklärung immer mit Elster & dem guten Konz gemacht. War für mich selbst eine recht gute Kombination.

      Umsatzsteuerpflicht kommt bei meiner Frau nicht in Betracht, sie arbeitet in einem Heilberuf. Die grundsätzlich umsatzsteuerpflichtigen Dienstleistungen liegen im Kleinunternehmerbereich.

      Vom Konz bin ich inzwischen nicht mehr allzu sehr überzeugt. Sein etwas flapsiger Ton geht mir auf den Zeiger. Dort, wo ich es fachlich beurteilen konnte, stimmte auch nicht alles was er so an Ratschlägen gab.
      Avatar
      schrieb am 01.01.05 19:43:45
      Beitrag Nr. 13 ()
      Steuer-Spar-Erklärung der akad. Arbeitsgemeinschaft!

      Dieser Verein wird langsam aber sicher auch unseriös.

      Schicken mir einfach mal ein Buch plus CD zu (mit einem anderen Abo).
      Rechnung schon dabei, Betrag wird abgebucht.

      Sollte ich "wider Erwarten" nicht an der Software interessiert sein, kann ich die CD-ROM + Handbuch natürlich kostenfrei zurückschicken.
      Alleine der Aufwand ist es eigentlich nicht wert.


      Ist schon im Bereich des unseriösen.
      Ich bin nun genötigt zur Post zu fahren um eine nicht bestellt Ware zurückzuschicken.

      Anhand des Abo`s, dass ich bei den bis heute hatte, kann man unschwer erkennen, dass ich zumindestens mit Software seit Jahren gut versorgt bin. Man könnte mit etwas Grips auch daraus schliessen, dass ich evtl. einen Steuerberater habe.

      Damit ist die Software für mich in keinster Weise interessant.

      Tja, liebe akad. Arbeitsgemeinschaft.... einen Kunden weniger.
      Avatar
      schrieb am 01.01.05 20:19:38
      Beitrag Nr. 14 ()
      Wer unaufgefordert und ohne Bestellung Ware zugeschickt bekommt, muss sie weder bezahlen noch zurückschicken. Die Ware muss auch nicht aufbewahrt werden. Sie kann ausgepackt, benutzt oder weggeworfen werden. Voraussetzung dafür:
      Name und Anschrift des Empfängers müssen übereinstimmen.

      Quelle:Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein
      Avatar
      schrieb am 01.01.05 20:23:55
      Beitrag Nr. 15 ()
      Siehe hierzu § 241 a BGB:

      BGB § 241a Unbestellte Leistungen *)

      (1) Durch die Lieferung unbestellter Sachen oder durch die Erbringung unbestellter sonstiger Leistungen durch einen Unternehmer an einen Verbraucher wird ein Anspruch gegen diesen nicht begründet.

      (2) Gesetzliche Ansprüche sind nicht ausgeschlossen, wenn die Leistung nicht für den Empfänger bestimmt war oder in der irrigen Vorstellung einer Bestellung erfolgte und der Empfänger dies erkannt hat oder bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen können.

      (3) Eine unbestellte Leistung liegt nicht vor, wenn dem Verbraucher statt der bestellten eine nach Qualität und Preis gleichwertige Leistung angeboten und er darauf hingewiesen wird, dass er zur Annahme nicht verpflichtet ist und die Kosten der Rücksendung nicht zu tragen hat.

      -----

      *) Amtlicher Hinweis:

      Diese Vorschrift dient der Umsetzung von Artikel 9 der Richtlinie 97/7/EG

      des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 1997 über den
      Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz (ABl. EG Nr. L 144
      S. 19).
      Avatar
      schrieb am 01.01.05 20:25:56
      Beitrag Nr. 16 ()
      Ich bin nun genötigt zur Post zu fahren um eine nicht bestellt Ware zurückzuschicken.

      Du bist nicht genötigt. Lass es bleiben.
      Avatar
      schrieb am 01.01.05 20:36:09
      Beitrag Nr. 17 ()
      Wenn ich das Teil nicht zurückschicke, nehme ich an, dass der kommende Ärger noch grösser wird.

      Die werden, den Betrag abbuchen, wenn ich nicht vorher dagegen etwas unternehme.

      Genötigt etwas zu unternehmen, werde ich auf jeden Fall.

      Bin ja schon genötigt, die Kündigung zu schreiben :D


      Das sich aber so ein "Verein", auf so ein Niveau herab gibt..... :cry:
      Avatar
      schrieb am 03.01.05 21:26:11
      Beitrag Nr. 18 ()
      @Dorfsheriff: In solchen Fällen mache ich es immer so, daß ich demjenigen der mir unaufgefordert Ware zusende mitteile, daß sie von mir nicht gewünscht wird. Ich gebe 30 Tage Zeit sie bei mir abzuholen. Sollte ich nichts mehr vom Absender hören, werde ich die unbestellte Ware entsorgen und gehe auch von diesbezüglichem Einverständnis aus.

      Mit anderen Worten: ich teile mit, daß ich die Ware nicht haben möchte und sende sie eben nicht zurück. Das ist mir nämlich zu blöd. Wenn sie was wollen, sollen sie persönlich vorbeikommen.
      Avatar
      schrieb am 03.01.05 21:47:48
      Beitrag Nr. 19 ()
      Die werden, den Betrag abbuchen, wenn ich nicht vorher dagegen etwas unternehme.

      Du kannst die Abbuchung stornieren auf Kosten der Firma.
      Avatar
      schrieb am 03.01.05 21:57:34
      Beitrag Nr. 20 ()
      § 241 a wurde in das BGB eingefügt, um missbräuchlichen Praktiken, wie von Dorfsheriff geschildert, entgegenzuwirken. Wenn sich die Verbraucher in die Hose machen, kann die Vorschrift ihre Wirkung nicht in vollem Umfang entfalten.
      Avatar
      schrieb am 03.01.05 23:10:10
      Beitrag Nr. 21 ()
      In diesem Fall muss ich auf jeden Fall handeln.

      Der "akademischen Arbeitsgemeinschaft" liegt eine Einzugsermächtigung vor, für ein Abo.

      Die jetzt mitgeschickt CD-ROM + Handbuch wollen die natürlich auch abbuchen, wie auf beiliegender Rg. vermerkt.

      Möglichkeiten:
      Ich schicke die unbestellte Ware unfrei zurück, heute erledigt, natürlich mit Kündigung des normales Abo`s! Das Thema "Akademische" ist für mich erledigt.

      Ich warte bis abgebucht wurde um dann zurück buchen zu lassen und Bank zu informieren.
      Kündigung würde ich trotzdem schreiben.

      Irgendjemanden, irgendwas mitteilen muss ich... so oder so.


      @Nataly: Ich mache mir nicht in die Hosen.
      Danke Dir trotzdem für alle möglichen Hilfen, die Du hier gibst ;)
      Avatar
      schrieb am 04.01.05 18:52:38
      Beitrag Nr. 22 ()
      @20 von Dorfsheriff
      Da hast Du wesentlich korrekter gehandelt als Du hättest müssen. Wenn die bei Dir abbuchen und Du läßt die Abbuchung einfach zurück gehen, wird Dir niemand einen Vorwurf machen können.
      Avatar
      schrieb am 04.01.05 18:57:48
      Beitrag Nr. 23 ()
      @RRichter:

      Mit zurückbuchen lassen habe ich kein Problem.

      Die Probleme kommen aber manchmal gerade dadurch.

      Die größten Probleme entstehen dann durch unterqualifizierte Banker. :rolleyes:

      Wie gesagt, "akademische Arbeitsgemeinschaft, Mannheim" hat einen Kunden weniger.
      Avatar
      schrieb am 04.01.05 20:12:13
      Beitrag Nr. 24 ()
      @Dorfsheriff:
      Irgendwas mußt du unternehmen, da hast du recht. Du könntest auch die Einzugsermächtigung widerrufen.
      Avatar
      schrieb am 04.01.05 20:13:30
      Beitrag Nr. 25 ()
      Hi Nataly, durch die Kündigung des Abos hat er die Einzugsermächtigung konkludent wiederrufen. Wenn die jetzt abbuchen wäre das sehr treuwidrig.
      Avatar
      schrieb am 04.01.05 20:44:47
      Beitrag Nr. 26 ()
      Ich kann aus den Postings von Dorfsheriff nicht mit Sicherheit entnehmen, dass das Abo bereits gekündigt wurde. Ich bin mir auch nicht sicher, dass die Einzugsermächtigung so formuliert war, dass lediglich Beträge für ein bestimmtes Abo abgebucht werden können.
      Avatar
      schrieb am 04.01.05 22:19:39
      Beitrag Nr. 27 ()
      Um etwas mehr Klarheit zu schaffen:

      Ich hatte ein Abo bei der Akademischen Arbeitsgemeinschaft die sich "Steuertipps für ........" nennt.
      Dort bekommt man 2-4 mal im Jahr eine lose-Blatt-Sammlung die in den Ordner ausgetauscht werden.
      Für diese Abo hatte die Akadem. eine Einzugsermächtigung.

      Bei der letzten Sendung schickte die Akademsiche mir eine CD-ROM, ein Handbuch + plus Rechnung.

      Auf dieser Rechnung war der Vermerk "wird abgebucht .. KTo. .... Bank".

      Die ehemalige Einzugsermächtigung habe ich denen mal vor paar Jahren erteilt.

      Abo ist seit gestern gekündigt.
      Abbuchung für diese eine lose-Blatt-Sendung aktzeptiere ich natürlich..... alles andere wird von mir ohne mit der Wimper zu zucken zurückgebucht.


      Alle Unklarheiten beseitig :D
      Avatar
      schrieb am 04.01.05 22:20:23
      Beitrag Nr. 28 ()
      Ich schicke die unbestellte Ware unfrei zurück, heute erledigt, natürlich mit Kündigung des normales Abo`s! Das Thema " Akademische" ist für mich erledigt.

      Das habe ich so verstanden, daß er gekündigt hat. Damit ist auch die Einzugsermächtigung widerrufen.
      Avatar
      schrieb am 04.01.05 23:11:05
      Beitrag Nr. 29 ()
      #dorfsheriff
      Zum Thema "akademische Arbeitsgemeinschaft":
      Bekomme auch immer mit der letzten Quartals-Loseblatt-Sendung die neue Programm-CD mitgeschickt.

      Ich persönlich finde es o.K., da ich damit immer die aktuellste Version habe. Aber an sich ist das Verfahren so nicht ok! Ich bin mir aber auch nicht mehr sicher, ob ich nicht damals die jährliche Update-Version mitabonniert habe?

      Ich an Deiner Stelle würde beim Verlag anrufen und das direkt mit dem Abo-Service klären. An sich macht die Firma einen sehr seriösen und zuverlässigen Eindruck - konnte bisher in keinster Weise klagen!

      Die Steuererklärungs-Software ist im übrigen große Klasse!

      Gruß
      Aldy
      Avatar
      schrieb am 05.01.05 00:28:23
      Beitrag Nr. 30 ()
      @Aldy: Bei mir war es dieses Jahr das erste mal, dass die so ne linke Tour versuchten, d.h. dass die einfach andere Ware mitschickten.

      Ich war seit ca. 6 Jahren Kunde bei denen, konnte bis dato auch nicht klagen.

      Die CD-ROM ist für mich völlig uninteresant.
      Avatar
      schrieb am 25.01.05 10:01:45
      Beitrag Nr. 31 ()
      "Steuer-Spar-Erklärung der akad. Arbeitsgemeinschaft"

      Tja, Kündigungen ist wohl nicht so einfach dem diesem typischen "Abo-Verein".

      Schriftliche Kündigung wird nicht bestätigt, Emails ignoriert.

      Also, typisches Vorgehen. Telefonisch kann man alles abschliessen, kündigen wird zur Ganztagsbeschäftigung.


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