Steuerschädlichkeit für LV bei Verpfändung zur Sicherheit für ETW-Darlehen? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 14.01.05 13:00:58 von
neuester Beitrag 14.01.05 16:42:54 von
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Hallo zusammen,
Stimmt es, daß als Sicherheit verpfändete LVs zur Finanzierung einer fremdgenutzten Immobilie die Steuerfreiheit für Ihre Erträge verlieren?
Ich habe einen Artikel in der Wirtschaftswoche, Nr. 47, vom 11.11.04 gelesen, der dies schildert:
"Wenn Vermieter die LV-Police zur Besicherung oder Tilgung des Darlehens nutzen und gleichzeitig die Kreditzinsen von der Steuer absetzen, ist die Steuerfreiheit in der Regel futsch. In solchen Fällen kennt der Fiskus kein Pardon: Die Erträge aus der LV seien selbst dann voll steuerpflichtig, wenn der Eigentümer nur einen Teil des Hauses vermietet und den Rest selbst nutzt, entschied jüngst der Bundesfinanzhof (VIII R 48/02).
Ausnahmen machen Gerichte zwar, wenn das Darlehen ausschließlich für die Anschaffungskosten des Hauses eingesetzt wird.. VIII R 61/03.
Ich selbst habe eine ETW angeschafft und vermietet und soll endfällig (mit der LV) getilgt werden. Die konstanten Darlehenszinsen setze ich ab. Ist die Steurfreiheit der Ertäge aus der LV futsch?
P.S.
Ich werde mein Anliegen in das Forum "Versicherungen" posten und unter Immobilien, da ich mir nicht sicher bin, wo es besser aufgehoben ist.
Gruß
Chris
Stimmt es, daß als Sicherheit verpfändete LVs zur Finanzierung einer fremdgenutzten Immobilie die Steuerfreiheit für Ihre Erträge verlieren?
Ich habe einen Artikel in der Wirtschaftswoche, Nr. 47, vom 11.11.04 gelesen, der dies schildert:
"Wenn Vermieter die LV-Police zur Besicherung oder Tilgung des Darlehens nutzen und gleichzeitig die Kreditzinsen von der Steuer absetzen, ist die Steuerfreiheit in der Regel futsch. In solchen Fällen kennt der Fiskus kein Pardon: Die Erträge aus der LV seien selbst dann voll steuerpflichtig, wenn der Eigentümer nur einen Teil des Hauses vermietet und den Rest selbst nutzt, entschied jüngst der Bundesfinanzhof (VIII R 48/02).
Ausnahmen machen Gerichte zwar, wenn das Darlehen ausschließlich für die Anschaffungskosten des Hauses eingesetzt wird.. VIII R 61/03.
Ich selbst habe eine ETW angeschafft und vermietet und soll endfällig (mit der LV) getilgt werden. Die konstanten Darlehenszinsen setze ich ab. Ist die Steurfreiheit der Ertäge aus der LV futsch?
P.S.
Ich werde mein Anliegen in das Forum "Versicherungen" posten und unter Immobilien, da ich mir nicht sicher bin, wo es besser aufgehoben ist.
Gruß
Chris
Laut dem schreiben ja. Ist ja auch irgendwie logisch, oder??
es ist weitreichend bekannt, dass die Versicherung ausschließlich max. in Höhe der Anschaffungs- und Herstellungskosten abgetreten werden darf.
Die "Ausnahme" in dem Artikel ist also bei einem ordentlichen Berater die Regel.
Somit kannst Du beruhigt sein...
Die "Ausnahme" in dem Artikel ist also bei einem ordentlichen Berater die Regel.
Somit kannst Du beruhigt sein...
#3 ... dass die Versicherung ausschließlich max. in Höhe der Anschaffungs- und Herstellungskosten abgetreten werden darf....
Das ist nicht komplett, Zusatz:
.. sowie bei Erstfinanzierung auch die einmaligen Finanzierungskosten (z.B. Disagio).
Grüße K1
Das ist nicht komplett, Zusatz:
.. sowie bei Erstfinanzierung auch die einmaligen Finanzierungskosten (z.B. Disagio).
Grüße K1
Hallo zusammen,
ich danke für die schnellen Antworten. Ich bin froh, daß wir den Thread "schließen" können.
Anbei noch die gleichlautende Antwort aus dem Immobilienforum:
"2 von Urbi 14.01.05 14:16:23 Beitrag Nr.: 15.528.124
Die Steuerfreiheit ist in Deinem Fall nicht " futsch" . Steuerschädlich ist nur der Einsatz für die Besicherung oder Tilgung von Darlehen die NICHT für Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Grundstücken/Gebäuden/Eigentumswohnungen verwendet werden. Im Urteilsfall wurde ein Darlehen für Erhaltungsaufwendungen (Renovierungskosten) aufgenommen, diese stellen keine Anschaffungs- oder Herstellungskosten dar.
Der Artikel in der Wirtschaftswoche ist daher sehr mißverständlich verfasst.
#3 von Urbi 14.01.05 14:20:46 Beitrag Nr.: 15.528.166
Die ganze Rechtslage wird auch im Kleingedruckten des Darlehensvertrages geschildert (ggf. Zusatzblätter mit Hinweisen Deiner Bank). Die Bank musste in Deinem Fall ja eine Anzeige ans Finanzamt zur Prüfung der Steuerschädlichkeit machen. Normalerweise müsstest Du auch eine Anfrage Deines Finanzamtes über die Verwendung des Darlehens erhalten haben, welches mit der LV getilgt werden soll. Auch aus dieser Anfrage geht hervor, dass die Finanzierung von Anschaffungskosten einer ETW begünstigt, sprich nicht steuerschädlich ist."
ich danke für die schnellen Antworten. Ich bin froh, daß wir den Thread "schließen" können.
Anbei noch die gleichlautende Antwort aus dem Immobilienforum:
"2 von Urbi 14.01.05 14:16:23 Beitrag Nr.: 15.528.124
Die Steuerfreiheit ist in Deinem Fall nicht " futsch" . Steuerschädlich ist nur der Einsatz für die Besicherung oder Tilgung von Darlehen die NICHT für Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Grundstücken/Gebäuden/Eigentumswohnungen verwendet werden. Im Urteilsfall wurde ein Darlehen für Erhaltungsaufwendungen (Renovierungskosten) aufgenommen, diese stellen keine Anschaffungs- oder Herstellungskosten dar.
Der Artikel in der Wirtschaftswoche ist daher sehr mißverständlich verfasst.
#3 von Urbi 14.01.05 14:20:46 Beitrag Nr.: 15.528.166
Die ganze Rechtslage wird auch im Kleingedruckten des Darlehensvertrages geschildert (ggf. Zusatzblätter mit Hinweisen Deiner Bank). Die Bank musste in Deinem Fall ja eine Anzeige ans Finanzamt zur Prüfung der Steuerschädlichkeit machen. Normalerweise müsstest Du auch eine Anfrage Deines Finanzamtes über die Verwendung des Darlehens erhalten haben, welches mit der LV getilgt werden soll. Auch aus dieser Anfrage geht hervor, dass die Finanzierung von Anschaffungskosten einer ETW begünstigt, sprich nicht steuerschädlich ist."
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