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    Achtung !! Buchungssystem des Onlinehandels bei Union Invest fehlerhaft - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 17.01.05 19:40:51 von
    neuester Beitrag 03.08.05 13:40:44 von
    Beiträge: 26
    ID: 944.451
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      Avatar
      schrieb am 17.01.05 19:40:51
      Beitrag Nr. 1 ()
      Wer ist davon betroffen?

      Es erfolgten bereits am 14.01.05 meinerseits folgende Orders.

      1. Eingabe

      Verkauf 100% des Bestandes Uni Fonds - net -
      tags zuvor fand hierbei der Zukauf statt.


      2. Eingabe

      Tausch 100% des Geldmarktfonds in den Uni Fonds - net
      d.h. es wird ein Verkauf und ein Kauf ausgeführt.


      Insgesamt wurde jedoch mein gesamter Bestand von beiden Fonds verkauft. Bestand jetzt O,00 EUR


      Auskunft der Bank:
      Wird berichtigt - System erkennt das nicht.


      Es fanden in dieser Woche auch Wartungsarbeiten am Onlinesystem statt welche erfreulicherweise zuvor aber auch angezeigt wurden.

      Nun gut wenn es berichtigt wird habe ich ca. 250 EUR mehr auf dem Konto.
      Aber bis es morgen berichtigt wird fehlt mir der heutige Zugriff auf diesen Bestand - ich hätte ja einen Tradingfond
      wählen können, in dem ich nochmals zulegen hätte können.

      Stelle ich mir vor, dass so etwas nicht nur bei mir, sondern auch bei anderen geschieht - welche sich eventuell gar nicht melden - so kann dieser Nachteil für Bankkunden
      immens hoch sein. Ich finde das ist ein Hammer
      Avatar
      schrieb am 18.01.05 10:59:37
      Beitrag Nr. 2 ()
      Der heutige Stand der Dinge ist, dass sich mein Depot bei der Union Invest immer noch auf 0,000 EUR befindet.
      Ein heutiger Anruf bei der Bank erbrachte das Ergebnis, dass ich darüber schriftlichen Bescheid erhielte.

      Ich teilte der Fondbank noch mit, dass das Konto gekündigt würde, falls sich kein für mich korrektes Ergebnis abzeichnet.
      Avatar
      schrieb am 19.01.05 12:07:09
      Beitrag Nr. 3 ()
      Zusage der Korrektur seitens der Union Invest ist heute erfolgt.
      Mir entstehende Nachteile werden seitens Union Invest ausgeglichen.

      Hat denn hierzu keiner Erfahrungen oder ist selbst auch schon betroffen gewesen?
      Würde dazu gerne Meinungen hören.
      Avatar
      schrieb am 21.01.05 09:02:25
      Beitrag Nr. 4 ()
      Pustekuchen bis jetzt ist kein Ausgleich meines entstandenen Schadens erfolgt.

      Ich schickte gestern ein Fax mit folgendem Wortlaut an die Union Invest, dies hatte ich so mit Herrn Peters von UI besprochen:

      Ich bin damit Einverstanden, das die falsch gelaufene Auszahlung vom 14.01.2005 von Unter-Depot xxxxxxxxxx
      folgendermaßen zu korrigieren ist.
      Anteile werden definitiv gekauft, sollten Differenzen zu meinen ungunsten entstehen, werden diese von der Union-Investment übernommen.

      ( Die Rechtschreibfehler in o.g. Faxtext sind übrigens so von einem Herrn der hießigen Raiffeisenbank getippt worden,
      dem ich den Text diktiert habe.);)
      Habe ihn hier buchstabengetreu abgeschrieben.

      Mit gestriger Post erhielt ich auch noch ein Goodwillgeschenk ( Teeservice für 2 Pers. - welches aber wegen absolut schlampiger Verpackung in einem Scherbenhaufen bei mir ankam. Dem lag noch ein Entschuldigungsschreiben wegen der falsch gelaufenen Buchung vom 14.01.05 bei.

      Mittlerweile beläuft sich mein entstandener Schaden auf knapp 500 Euro.
      Ich erwarte heute vormittag nochmals einen Rückruf von Herrn Peters.
      Avatar
      schrieb am 21.01.05 10:41:30
      Beitrag Nr. 5 ()
      Rückruf ist eben erfolgt.

      Union Invest bietet mir nochmals eine Gutschrift über 100 Euro an. Ich möchte mir auch nochmal den buchungsteschnischen Vorgang bei ihrem Kooperationspartner der Raiffeisenbank erklären lassen um zu verstehen warum das so ist.;)

      Ich bin jedoch zu einem derartigen Kuhhandel nicht bereit und bestehe nach wie vor auf meiner Forderung der Erstattung von 250 Euro. Das ist die Differenz vom 14.01. zum 17.01.05. Wäre meine Onlinetransaktion korrekt ausgeführt worden hätte der Fonds den ich am 14.05. gekauft habe o,74% zugelegt.

      Anteilspreise:
      Umsatz
      20.01.2005 39,93
      19.01.2005 40,47
      18.01.2005 40,06
      17.01.2005 40,40
      14.01.2005 40,10
      13.01.2005 40,12

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      Avatar
      schrieb am 21.01.05 13:02:03
      Beitrag Nr. 6 ()
      Avatar
      schrieb am 21.01.05 15:44:44
      Beitrag Nr. 7 ()
      Mittlerweile hat mich der Leiter der hiesigen Raiffeisenbank informiert.
      Die Lage ist natürlich so, dass seitens der Raiffeisenbank hier gar nichts getan werden kann. Wie könnten sie auch - das ist reine Sache zwischen mir und Union Invest.
      Auch für ihn ist die falsche Auftragsausführung zu erkennen
      dennoch sitzt er hier zwischen den Stühlen und kann hier nichts tun.
      Ich habe mittlerweile schon wieder den Gesamtbestand zum
      Verkauf eingegeben. Es wird mir wohl ein Gang zum RA nicht erspart bleiben.
      Mein Konto bei der Union Invest wird aufgelöst.
      Avatar
      schrieb am 28.01.05 13:39:30
      Beitrag Nr. 8 ()
      Ich erhielt nun gestern schriftliche Auskunft der Union Invest bezüglich meiner Beschwerde, in der man den Ausgleich des mir entstandenen Schadens in Höhe von ca. 500 Euro ablehnt.

      Wortlaut des Schreibens:


      Sehr geehrter Herr XXX

      danke für Ihre E-mail vom 22. Januar 2005

      Für unseren Fehler vom 14. Januar 2005 bitten wir Sie nochmals um Entschuldigung.

      Wie wir Ihnen bereits telefonisch mitteilten, haben wir diesen Fehler am 19.Januar 2005 korrigiert.

      Am 20. Januar 2005 verkauften sie Ihre UniFonds - net - Anteile. Von uns verlangen sie die Erstattung der Differenz zum Wert ihrer Anteile am 17.Jan. 2005. Ihre Begründung: "Ich wollte am 17.01.05 zurück ins Unterdepot
      xxxxx (Geldmarktfond) tauschen. Konnte aber nicht, weil im Unterdepot xxxxxxxxx ( UniFonds - net - ) kein Bestand mehr war."

      Sie haben Recht: Am 17. Januar 2005 gab es - bedingt durch unseren Fehler - in Ihrem UniFonds - net - Unterdepot keinen Bestand. Dennoch hätten sie uns den Auftrag zum Verkauf dieses Unterdepots einreichen können: per Fax, per Post oder per Telefon (legimitiert durch ihre PIN) Wir hätten Ihren Auftrag nach der Korrektur unseres Fehlers rückwirkend ausgeführt.

      Sie fordern von uns den Schadenersatz ihrer nicht gestellten Order. Eine Forderung auf Schadenersatz setzt immer einen konkreten Schaden voraus. Eine nachweisbare Order zum Verkauf des Unterdepots xxxxxxxx (UniFonds - net)
      liegt uns aber nicht vor und wurde Ihrerseits auch nicht erteilt.

      Einen hypothetischen Verlust oder Gewinn können wir ihnen mangels einer nachweisbaren Order nicht erstatten.

      Sehr geehrter Herr xxxx, uns ist klar, dass wir Sie damit nicht zufrieden stellen. Dennoch hoffen wir auf Ihr Verständnis für unsere Entscheidung.

      MFG

      Nun ja - die Orderabgabe endete am Montag 17. 01. 05 um 12.00h mittags. Als ich um ca. 11.50 diese tätigen wollte und nicht konnte, weil eben kein Bestand vorhanden war, da
      ist natürlich erst mal klar das ein kleiner Schreck eintritt. Zur sofortigen Abgabe einer Order per Fax oder Telefon bleibt dann leider keine Zeit mehr. Man sieht ja außerdem überhaupt erst mal keinen Sinn darin eine Order abzugeben - wenn kein Bestand auf dem Konto ist.
      Ich werde deshalb den Gang zum RA nicht scheuen.

      Glücklicherweise habe ich durch eine weitere Transaktion wieder 600 EUR gutmachen können, aber das hat mit meinem für mich berechtigt erscheinenden Anspruch auf Schadenersatz nichts zu tun.

      Gibt es jemand, der hierzu bereits ähnliche Erfahrungen hat.
      Vor einem Jahr hatte ich jedenfalls bei einer anderen Bank in ähnlichem Fall einer Onlinetransaktion meinen Schaden erstattet bekommen.
      Avatar
      schrieb am 10.02.05 15:28:28
      Beitrag Nr. 9 ()
      Wenn ich den nächsten (Folge-)Auftrag nicht wenigstens avisiere geht gar nix. Ich kann mir ja nachher den Fonds raussuchen der in den Tagen am besten gelaufen ist und behaupten den hätte ich kaufen wollen.
      Sie hätten dir höchstens gleich sagen können das du unabhängig von dem im Internet angezeigten Bestand weiter handeln kannst.

      Und mit einer reinen Direktbank kannst du es auch nicht vergleichen, da du deine Aufträge ja auch jederzeit (abgesehen vom Telefon) bei jeder VR Bank hättest abgeben können.

      Wenn dein Anwalt da was rausholt, sag mir den Namen. Den Anwalt will ich auch;)
      Avatar
      schrieb am 10.02.05 15:40:40
      Beitrag Nr. 10 ()
      Ja es ist sehr schwierig in diesem Fall.
      Ich werde wegen einem Betrag von ca. 250 Euro auch keinen Anwalt konsultieren. Das steht eben in keinem Verhältnis zu Sache. Ich will auch nicht das Konto auflösen, weil ich mir dann nur Möglichkeiten von Gewinnen nehme die ich bisher auch schon wieder hatte. Insgesamt bin ich eben doch erfolgreich mit meinem Handel von Tradingfonds.
      Die Bank hat mir nun noch kulanterweise 100 Euro versprochen ich habe dieses Angebot jedoch noch nicht wahrgenommen. Werde eventuell heute noch anrufen und fragen ob sie die 100 Euro noch rüberschieben.;)
      Avatar
      schrieb am 11.02.05 01:31:30
      Beitrag Nr. 11 ()
      Hallo wellen!
      Da dein Name des öfteren in Verbindung mit UnionInvestm und "Tradingfonds" auftaucht, hab` ich eine Frage an Dich.
      Hat UnionInvestm jemals deine Tradinggewohnheiten beanstandet?
      Ich verfahre dir wohl ähnlich; halte AA freie Fonds teilweise auch nur 1 bis wenige Handelstage, wenn auch nicht mit so hohen Beständen. Das ein einzelner Fondtausch über IT-Systeme keine großen Mehrkosten verursacht scheint mir plausibel, doch schon allein die Kosten für die per Post zugestellten Abrechnungen(warum erfolgt z.B. nicht eine einmalige Zustellung im Quartal?), geschweige ein Unternehmen Gewinne erwirtschaften sollte.

      Gruß secundus, der bisher noch keinerlei Probleme mit UnionInvestm hatte.
      Avatar
      schrieb am 11.02.05 10:07:20
      Beitrag Nr. 12 ()
      #11

      Das ist genau der springende Punkt.
      Es ist so wie du sagst. Die Bank hat nichts an dir außer Unkosten, wenn du Tradingfonds aktiv handelst.
      Du kannst also, wenn du Kenner bist und mit Einsätzen bis 100.000 Euro spielst ganz schön den Fond abzocken.
      und das unter fast kostenloser Mithilfe der Bank.
      Verständlich dass ihnen das nicht sonderlich gefällt.
      Es gab ja auch schon Schwankungsbreiten von 4 - 6 % am Tag.
      Avatar
      schrieb am 11.02.05 10:32:45
      Beitrag Nr. 13 ()
      Und dabei kommt uns UnionInvestm ab April noch entgegen, da dann die Orderannahme anstelle 12 Uhr, bis 16 Uhr erfolgen kann. Also die 4 Stunden Differenz zwischen Orderannahme und Ausführung entfallen.
      Da kommt mir schon desöfteren der Gedanke, übertreibe es nur nicht, nicht dass UnionInvestm dem einen Riegel vorschiebt. Als vor einiger Zeit die Orderausführung für z.B. den "GlobalTitans" auf die übernächste Preisfeststellung verlängert wurde, sah ich schon das Ende kommen.
      Trotzdem ich mit dem Fondtrading i.d.R. gut gefahren bin, mag ich nicht so recht glauben, "dass ihnen das nicht sonderlich gefällt". Scheinbar sind es doch ganz liebe Leute, die Unionis :)
      Avatar
      schrieb am 11.02.05 10:52:45
      Beitrag Nr. 14 ()
      Kannst Du mir noch weitere Unternehmen nennen, bei denen man in gleicher Weise verfahren kann?
      Was mich in dem Kontext auch verwundert, dass erst vor kurzem wurde mit dem "DividentenASS-net" wieder ein AA freier Fond gegründet worden ist. Also kann man nicht vom Aussterben reden.

      Zum Thema erschien ja erst vor kurzem hier bei wo: ein Text. (e-fundresearch)
      Darin hieß es Auszugsweise:"Ausgabeaufschlag (AGA): Diese Gebühr fällt einmalig beim Kauf eines Fonds an und wird vom Anleger an die Vertriebsstelle (Bank, Vermögensberater, Online Broker, etc.) bezahlt. In einer Filialbank wird mit dem AGA sowohl die Beratungs- als auch die Vertriebsleistung abgegolten."

      Und weiter zur TER: "Während der AGA nur einmalig anfällt, werden für das Fondsmanagement und die Verwaltung des Fonds durch die Kapitalanlagegesellschaft und Depotbank Kosten verrechnet, die direkt aus dem Fondsvermögen bezahlt werden"

      Beim herkömmlichen Aktienhandel zahle ich für Kauf und Verkauf bei einem Betrag von 5t Euro, 0,5% Gebühren, da ist doch ein TER von 2% p.a. ein Witz.
      Avatar
      schrieb am 11.02.05 11:24:26
      Beitrag Nr. 15 ()
      Alles soweit richtig wie du sagst. Die anfallenden Gebühren sind niedrig - das ist von Vorteil.
      Gerade eben habe ich mit UI telefoniert. Es werden mir noch 100 EURO nun in den Geldmarkt gesetzt.

      Was die Veränderung der Annahmezeiten auf 16.00h betrifft, so kann das aber auch eine Erschwernis für den Handel bedeuten, denn der Auftrag wird ja dann erst mit dem Preis des Fonds am darauffolgenden Tag ausgeführt. Das erfordert für mich nun aber eine Vorausberechnung auf 2 Tage. Ich muß also, wenn ich z.B. den Uni 21.Jahrhundert handle, welcher überwiegend mit Dow Werten bestückt ist, auch sicher sein, dass die US Börsen sich positiv entwickeln werden. Bei einem Tag ist es schon nicht leicht - bei 2 Tagen ist es nahezu ein Glückspiel. Weiterhin können in den Handel noch spezifische Verhaltensmuster einzener Unifonds eingearbeitet werden, welche mitunter auch ausschlaggebend für einen erfolgreichen Handel sind.

      Mitunter hat ja die DEKA Bank bei den sog. Überseefonds
      z.B. WKN 515263 (Nasdaqlastige Werte) die Annahmezeiten bereits von 12.00 auf 17.00 verschoben. Somit erschwert sich natürlich die Voraussehbarkei, weil ja der US Handel um 15.30 beginnt. Ich wußte dies übrigens schon vor 6 Monaten. dass die UI hier eine punktuelle Angleichung der
      Annahmezeiten vornehmen wird.
      War ja mal auch ein Zusammenschluß von DEKA und UI im Gespräch.;)

      Es gibt aber noch Fonds bei der DEKA z.B. 989585 Euro SToxx TF bei dem die Annahmezeit noch bei 12.00 ist.
      Der ist ab und zu auch gut zu handeln. Aber immer aufpassen nicht aus versehen den CF beim Online Auftrag anklicken - sonst hast du nämlich 4% Ausgabeaufschlag in Kauf genommen und bist gefangen.:D
      Avatar
      schrieb am 11.02.05 12:54:24
      Beitrag Nr. 16 ()
      "Was die Veränderung der Annahmezeiten auf 16.00h betrifft, so kann das aber auch eine Erschwernis für den Handel bedeuten, denn der Auftrag wird ja dann erst mit dem Preis des Fonds am darauffolgenden Tag ausgeführt."


      Laut "Preis-Leistungsverzeichnis (gültig ab 01.04.2005)"

      http://privatkunden.union-investment.de/fonds/infoservice/pr…

      erfolgt wohl bei allen Fonds, die in der Spalte, die in der Spalte "Preisdatum" mit einem T gekennzeichnet sind, die Orderausführung um 16Uhr, sofern am selben Tag bsi 16 Uhr die Order eingegangen ist.

      Siehst du das anders?
      Avatar
      schrieb am 11.02.05 17:06:23
      Beitrag Nr. 17 ()
      Also ich habe da eben nochmal bei UI angerufen.
      Es wurde mir erklärt, dass die Ausführungen der Fonds (pdf Datei hinter denen ein T )ist sich so verhalten, dass wenn du deinen Auftrag z.B. heute bis 16.00 eingibst er dann am Montag ausgeführt wird - und zwar zu dem am Montag
      jeweils ermittelten Anteilspreis.

      Also in der Regel sind das meist auch wieder Überseefonds - bei denen es rein buchungstechnisch nicht mehr für die UI tragbar ist diese früher auszuführen.

      Dagegen bleiben aber (entgegen meiner ersteren Ansicht) die Fonds Uni Fonds - net- oder auch Uni Geldmarkt und
      Uni 21.Jahrhundert - net - von dieser Neuregelung ausgeschlossen.
      Diese sog. - net - Fonds kann ich also jetzt bis 16.00h ordern und sie werden trotzdem zum Preis der am Ordertag festgestellt wird auch ausgeführt. Finde ich gut so.
      Avatar
      schrieb am 14.02.05 12:04:30
      Beitrag Nr. 18 ()
      Dank Dir, für die telefonische Nachfrage bei UI.
      Gruß secundus
      Avatar
      schrieb am 14.02.05 12:08:58
      Beitrag Nr. 19 ()
      secundus

      Gruss auch an dich und viel Erfolg bei deinen Anlagen.
      Avatar
      schrieb am 14.02.05 16:39:07
      Beitrag Nr. 20 ()
      Die Union hat fonds die ich bis 16.00 Uhr ordern kann und Taggleich ausgeführt werden? Welche Kurse werden für die Berechnung rangezogen? Die Mittagskurse? das wär ja cool, frontrunning für jedermann :-))
      Die Banken legen bei Tradern drauf, aber vorallem geht es auch auf Kosten der Langfristanleger des Fonds, weil du gegen den Fonds (und nicht gegen die Bank) spekulierst, wenn du die Kurse schon weisst.
      Avatar
      schrieb am 14.02.05 17:33:54
      Beitrag Nr. 21 ()
      Ich brauch mir nur die Gesichter meiner Bankberater ansehen, dann weiß ich dass sie drauflegen - wenn ich am ordern bin.;)
      Es kommt mir immer so vor, als ob sie mir meine Gewinne nicht gönnen würden.

      Aber was nun die Verlegung auf 16.00 anbetrifft, so denke ich doch dass insofern auch die Veröffentlichung des Rücknahmepreises erst nach 16.00 erfolgen wird. Weiß das selbst noch nicht genau.
      Avatar
      schrieb am 17.02.05 21:05:52
      Beitrag Nr. 22 ()
      @ Hans-Norbert

      Preisfestellung und damit auch die Orderausführungen finden bei UI börsentäglich um 16 Uhr.
      Ob bei anderen oder alle anderen Fondanbieter die Preisfeststellung zur selben Zeit erfolgt, ist mir unbekannt.

      Dadurch, dass die Orderannahme nun auf 16 Uhr verlängert wurde, ensteht dann ab 1. April gegenüber früher der Vorteil, dass die billigst/best Order auch nach wenigen Minuten ausgeführt wird und nicht mehr der Vorlaufzeit von 4 Stunden unterliegt.

      Nachträgliches Ordern zur "alten Preisen" ist natürlich auch nach den neuen Bestimmungen nicht möglich.

      In der Tat liegt die TER bei Fonds ohne AA i.d.R. höher als bei vergleichbaren Fonds mit AA.

      Gruß secundus
      Avatar
      schrieb am 22.03.05 02:01:31
      !
      Dieser Beitrag wurde vom System automatisch gesperrt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an feedback@wallstreet-online.de
      Avatar
      schrieb am 24.03.05 15:08:18
      Beitrag Nr. 24 ()
      @secundos

      Das ist ja interessant. Dann wird innerhalb von Sekunden ausgerechnet wieviel Anteile sich auf welche Aktien verteilen bzw. umgekehrt. Hmm wie ist das mit asiatischen und amerikanischen Fonds?

      Also der Kunde kann um 15:59 Uhr einen Auftrag abgeben und dann weiss das System sofort auf wieviel Anteile das Fondsvermögen aufgeteillt werden muß und es wird der Wert der Aktien im Fondsvermögen von 16 Uhr genommen??? Respekt.
      Ich glaub ich muß mir mal ein Verkaufsprospekt der Union anschauen, da ist doch irgendwo ein Haken.

      @wellen
      Die sind neidisch deswegen schauen die so.

      Gruß Hans-Norbert
      Avatar
      schrieb am 03.08.05 13:34:38
      Beitrag Nr. 25 ()
      BVI ist gegen Meldepflicht
      „Die geplante Meldepflicht für Fondsgesellschaften bedeutet einen erheblichen Wettbewerbsnachteil für den Standort Deutschland“, heißt es


      „Die geplante Meldepflicht für Fondsgesellschaften bedeutet einen erheblichen Wettbewerbsnachteil für den Standort Deutschland“, heißt es vom Bundesverband Investment und Asset Management (BVI). In anderen Ländern wie beispielsweise Luxemburg gebe es solche Regelungen nicht. Zum Hintergrund: Ein neuer Paragraph im Investmentgesetz sieht vor, dass Fondsanbieter künftig alle Transaktionen und Vermögenspositionen täglich auf elektronischem Weg der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) melden müssen. Bislang mussten die Gesellschaften der Bafin nur einmal im Quartal mitteilen, ob sie die Obergrenze von 5 Prozent für den Anteil eines Einzelinvestments am Gesamtportfolio einhalten.

      Um der neuen Meldepflicht angemessen nachkommen zu können, benötigen die Gesellschaften neue IT-Systeme, so ein BVI-Sprecher zu DER FONDS.com. Dies sei vor allem für kleinere Gesellschaften sehr teuer, da neben der Anschaffung auch Kosten für Wartung und zusätzlichen Personalaufwand anfallen. Dem ganzen Aufwand stehe jedoch kein erkennbarer Nutzen gegenüber. Der BVI fordert daher eine ersatzlose Streichung des Paragraphen. Ein kleiner Erfolg ist bereits zu verbuchen: Aufgrund des Protests seitens der Branche hat die Bafin die Umsetzung des neuen Paragraphen auf Ende Januar des kommenden Jahres verschoben; ursprünglich sollte er bereits Mitte Oktober in Kraft treten.

      Auch bei den großen deutschen Fondsgesellschaften wehrt man sich gegen die Einführung der Meldepflicht. Vor allem bei kurzfristig orientierten Produkten wie Geldmarktfonds sei ein erheblich höherer Verwaltungsaufwand als bisher zu erwarten, heißt es vom deutschen Marktführer DWS. Durch ständig neue Regelungen werden die Fondsgesellschaften immer stärker eingeschränkt. Bei Union Investment sieht man das ähnlich: Die neue Regelung bedeute in erster Linie einen hohen finanziellen Aufwand ohne erkennbaren zusätzlichen Nutzen, teilt die Gesellschaft auf Anfrage von DER FONDS.com mit.

      INFO: Der Bundesverband Investment und Asset Management (BVI) vertritt 75 Mitgliedsgesellschaften, die zusammen 1,090 Billionen Euro verwalten. Davon sind 505,9 Milliarden Euro in Publikumsfonds und 584,6 Milliarden Euro in Spezialfonds investiert (per Ende Juni 2005).

      DER FONDS.com 03.08.05 kj
      Avatar
      schrieb am 03.08.05 13:40:44
      Beitrag Nr. 26 ()
      Die Errechnung der jeweiligen Anteilspreise wird laut Union Invest als sehr schwieriges Unterfangen bezeichnet.
      Nun - ja - so schwierig eben, dass es unmöglich ist dies dem Kunden zu erklären und somit Transparenz zu schaffen.

      Die glauben wohl ihre Kunden wären dümmer als sie selbst
      und setzen willkürlich und nach ihrem Gutdünken Anteilspreise nach Gutsherrenmanier fest.


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