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    @Mietrechtkenner - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 20.01.05 09:18:32 von
    neuester Beitrag 19.03.05 19:36:54 von
    Beiträge: 20
    ID: 945.403
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      schrieb am 20.01.05 09:18:32
      Beitrag Nr. 1 ()
      Folgender Sachverhalt: Ich ziehe via Einzugsermächtigung seit Jahren Miete u.Nk eines Praxismieters ein.Nach einer Überprüfung aller Mietverträge stelle ich nun fest,dass ich den Einzug der Mieten diverser PKW-Stellplätze versäumt habe.Bislang ist weder dem Mieter noch mir aufgefallen,dass zuwenig Miete eingezogen wurde.
      Verwirke ich durch Nichteinzug meinen Anspruch bzw.wie lange habe ich rückwirkend Anspruch auf diese Mieten ?
      Avatar
      schrieb am 20.01.05 09:21:53
      Beitrag Nr. 2 ()
      Frag` mal LANDLORD.

      catchup
      Avatar
      schrieb am 20.01.05 09:43:41
      Beitrag Nr. 3 ()
      #1,

      meines Wissens kommt es darauf an, wie lang schon die zu niedrige Miete eingezogen wurde.
      Ab 3 Jahren setzt ein `Gewohnheitsrecht` ein, soviel ich weiß.
      Dass bedeutet, dass nicht nur Nachforderungen sondern auch Ansprüche auf eine Anpassung an den Mietpreis, der im Mietvertrag steht, hinfällig werden.
      Habe aber keine Ahnung, ob sich daran was geändert hat.

      Frag doch mal beim Mieterbund nach.
      musst ja nicht gleich erzählen, dass Du zur Gegenpartei gehörst. ;)

      Gruß
      Avatar
      schrieb am 20.01.05 09:49:31
      Beitrag Nr. 4 ()
      Moin

      Anderer Vorschlag !

      Du forderst alles zurück.

      Der Mieter macht sich schlau und wird dich dann schon informieren was geht. So hast du keinen Stress !

      Gruß Vorstopper
      Avatar
      schrieb am 20.01.05 09:50:28
      Beitrag Nr. 5 ()
      #V-12,

      meines Erachtens ist der Anspruch hinsichtlich der Pkw-Stellplätze verwirkt. Entscheidend ist die Lastschrift, da es der Vermieter auf diese Weise selbst in der Hand hat, den vertraglich vereinbarten Mietzins abbuchen zu lassen. Hätte der Mieter dagegen die Miete überwiesen, würde ich die Sachlage anders beurteilen. Es würden dann die Verjährungsregeln greifen.

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      Avatar
      schrieb am 20.01.05 10:09:47
      Beitrag Nr. 6 ()
      Natürlich strebe ich eine gütliche Einigung mit dem Mieter an und habe nicht vor,die Miete 7 Jahre rückwirkend zu beanspruchen,dennoch scheint die Rechtslage wohl nicht eindeutig,denn die Verträge sind ja existent und die Einzugsermächtigung lautet lediglich über den geringeren Betrag.
      Avatar
      schrieb am 20.01.05 10:11:59
      Beitrag Nr. 7 ()
      Verwirkung ist eine Frage von Treu und Glauben. Neben der Tatsache, dass der Gläubiger über eine längere Zeit hinweg seine Forderungen nicht geltend gemacht hat, muß hinzukommen, dass der Schuldner mit einer solchen Geltendmachung auch nicht mehr zu rechnen braucht. Welcher Umstand sollte hier aber den Schuldner zu einer solchen Annahme berechtigen dürfen? Auf Anhieb sehe ich hier keinen. Damit wäre dies lediglich ein Verjährungsproblem.
      Avatar
      schrieb am 20.01.05 10:44:54
      Beitrag Nr. 8 ()
      #7,

      ist der Umstand der 7 Jahre nicht eingezogenen Miete nicht Anlass genug für den Mieter, darauf vertrauen zu können, dass die Forderung nicht mehr geltend gemacht wird. Hier hätte der Mieter m.E. im Hinblick auf den lange zurückliegenden Zeitraum vor Gericht die besseren Karten !
      Avatar
      schrieb am 20.01.05 10:50:50
      Beitrag Nr. 9 ()
      #8,ist auch meine Vermutung.
      Avatar
      schrieb am 20.01.05 11:43:21
      Beitrag Nr. 10 ()
      @ 8

      Der bloße Zeitablauf für sich alleine genügt eben nicht. Hizukommen muß ein weiteres Verhalten des Gläubigers, das darauf schließen läßt, er werde seine Forderung nicht mehr geltend machen.
      Avatar
      schrieb am 20.01.05 12:18:27
      Beitrag Nr. 11 ()
      @Doc,wäre dies nicht schon dadurch gegeben,dass ich die Miete bislang nicht nachgefordert habe ??
      Avatar
      schrieb am 16.03.05 08:52:02
      Beitrag Nr. 12 ()
      Übrigens,die Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre.
      Avatar
      schrieb am 16.03.05 18:28:46
      Beitrag Nr. 13 ()
      Hallo V-12,
      Hallo an alle,

      auf was muss ich achten, wenn ich einen Mietvorvertrag machen will / muss??
      Wo kann ich generell hier an Infos kommen?
      (Gewerbeimmobilie / Laden)

      es dankt

      Diva
      Avatar
      schrieb am 17.03.05 08:43:59
      Beitrag Nr. 14 ()
      Mietvorvertrag ?? Hab ich noch nicht gehört.Welchen Zweck soll der denn erfüllen ??
      Avatar
      schrieb am 17.03.05 08:56:41
      Beitrag Nr. 15 ()
      Der Interessent bekommt erst gegen Mai von der Bank den Bescheid ob die Finanzierung läuft, der Eigentümer will Sicherheit, der Mieter will das Objekt unbedingt -> Vorvertrag

      (Ich habe auch noch nie einen gemacht)

      ....es dankt

      Diva
      Avatar
      schrieb am 17.03.05 09:00:34
      Beitrag Nr. 16 ()
      Dann macht doch einen ganz normalen Mietvertrag mit Ausstiegsklausel, falls der Vermieter nicht rechtzeitig liefern kann.
      Avatar
      schrieb am 17.03.05 16:20:44
      Beitrag Nr. 17 ()
      erstmal Danke .... werde mal googeln und weitere Infos zu dem Thema suchen

      Diva
      Avatar
      schrieb am 19.03.05 16:33:54
      Beitrag Nr. 18 ()
      Sooooo :( gesucht und leider nichts konkretes gefunden ....

      wie könnte so eine Formulierung aussehen??

      Also ich meine ganz konkret:
      Mietvertrag mit Ausstiegsklausel:

      Hier nochmal der Sachverhalt: "Der Interessent bekommt erst gegen Mai von der Bank den Bescheid ob die Finanzierung läuft."

      Läuft die nicht, kann er seine Geschäftsidee den Hasen geben -->> dann braucht er auch keine Räumlichkeiten.

      Danke nochmal vorab!!!

      Diva
      Avatar
      schrieb am 19.03.05 17:49:14
      Beitrag Nr. 19 ()
      z.B.....der Mieter hat die Möglichkeit bis zum 31.05.vom Mietvertrag zurückzuztreten.Der Rücktritt ist dem Vermieter bis zu vg.Termin p.Einschreiben anzuzeigen.....erfolgt der Rücktritt nicht fristgerecht, gelten die übrigen Bestimmungen des Mietvertrages.
      Avatar
      schrieb am 19.03.05 19:36:54
      Beitrag Nr. 20 ()
      .... wenn man`s dann so geschrieben sieht, sieht es echt easy aus .... oder anders gesagt: denk nur ich so kompliziert?? ;)

      Dickes Danke :kiss:

      Diva


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