Frage zu Kfz-Versicherung / Übernahme SFR - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 29.01.05 17:44:05 von
neuester Beitrag 31.01.05 17:11:24 von
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Hallo,
mein Vater ist vorletztes Jahr verstorben, damals haben wir uns nicht um die Kfz-Ummeldung und Versicherungsumschreibung gekümmert. Die Schadensfreirabatte sollen erhalten bleiben.
Der Versicherungsmakler schlägt vor, Auto/Versicherung weiter auf den Namen meines Vaters laufen zu lassen, weil wenn wir jetzt Auto und Versicherung auf meine Mutter umschreiben würden, dann möglicherweise die Kfz-Versicherung der SFR Übertragung mit Hinweis auf die abgelaufene Frist nicht zustimmen würde. Der Makler meinte weiter, dass die Übertraung der SFR bei einer KFZ-Neuanmeldung klappen würde. Ich halte das für riskant. Was passiert wenn es einen Unfall gibt und alles rauskommt? Könnte die Versicherung auf die Idee kommen, dass der Vertrag nichtig war und eventuell Beitragsnachzahlung fordern?
Meine Idee wäre, ganz formal die Versicherung auf meine Mutter umzuschreiben mit der Unterschrift des Vaters. Damit würde doch alles gelöst sein, oder? Was würdet ihr machen?
mein Vater ist vorletztes Jahr verstorben, damals haben wir uns nicht um die Kfz-Ummeldung und Versicherungsumschreibung gekümmert. Die Schadensfreirabatte sollen erhalten bleiben.
Der Versicherungsmakler schlägt vor, Auto/Versicherung weiter auf den Namen meines Vaters laufen zu lassen, weil wenn wir jetzt Auto und Versicherung auf meine Mutter umschreiben würden, dann möglicherweise die Kfz-Versicherung der SFR Übertragung mit Hinweis auf die abgelaufene Frist nicht zustimmen würde. Der Makler meinte weiter, dass die Übertraung der SFR bei einer KFZ-Neuanmeldung klappen würde. Ich halte das für riskant. Was passiert wenn es einen Unfall gibt und alles rauskommt? Könnte die Versicherung auf die Idee kommen, dass der Vertrag nichtig war und eventuell Beitragsnachzahlung fordern?
Meine Idee wäre, ganz formal die Versicherung auf meine Mutter umzuschreiben mit der Unterschrift des Vaters. Damit würde doch alles gelöst sein, oder? Was würdet ihr machen?
Schon mal was von Urkundenfälschung gehört?
Ein Versicherungsmakler
ein verstorbener als versicherungsnehmer, halter und eigentümer eines kfz...manchen ist wohl nichts mehr heilig, wenns ums geld geht...da kann man nur noch mit dem kopf schütteln...abgeseen davon, daß dies strafbar ist..stichworte: betrug usw.
invest2002
invest2002
#1
Unglaublich!!!!
Unglaublich!!!!
@invest2002, begründe mal, warum ein verstorbener als halter eines autos nicht gelten sollte?
Also Stephan, ehrlich ! ?
Und der " Heilige Geist" führt die Hand Deines Vaters zur Unterschrift. Wer selbst solche Gedanken in die Welt setzt, muss damit rechnen, dass es Leute wie mich gibt, die diesen Gedanken makaber weiterführen. Blanca
Und der " Heilige Geist" führt die Hand Deines Vaters zur Unterschrift. Wer selbst solche Gedanken in die Welt setzt, muss damit rechnen, dass es Leute wie mich gibt, die diesen Gedanken makaber weiterführen. Blanca
Welcher Versicherungsnehmer soll Ansprüche aus dem Vertrag stellen
Das geht Richtung absurd,makaber.
Nun ist es durchaus gängig den Vertrag einige Zeit so laufen zu lassen. Entgegen steht eine übliche Sechsmonatsfrist für die SF Übertragung. Könnte ja sein dass die SF Klasse ganz oder in Grenzen übertragen werden soll und gerade das auf Dauer wirtschaftlich sinnvoll ist während eine offene Hängepartie beim KFZ Wechsel logisch endet.
Oder was meinsteStefanH77
Das geht Richtung absurd,makaber.
Nun ist es durchaus gängig den Vertrag einige Zeit so laufen zu lassen. Entgegen steht eine übliche Sechsmonatsfrist für die SF Übertragung. Könnte ja sein dass die SF Klasse ganz oder in Grenzen übertragen werden soll und gerade das auf Dauer wirtschaftlich sinnvoll ist während eine offene Hängepartie beim KFZ Wechsel logisch endet.
Oder was meinsteStefanH77
@Friseuse,
der makler hat es legal geregelt, die Lösung nehme ich mit ins grab.
der makler hat es legal geregelt, die Lösung nehme ich mit ins grab.
StefanH77,
manche Geschichten sind nicht für die Öffentlichkeit. Der Makler hat eine Vermögensschadenhaftpflicht und möge die Grabeslösung beständig sein.
Glück auf
manche Geschichten sind nicht für die Öffentlichkeit. Der Makler hat eine Vermögensschadenhaftpflicht und möge die Grabeslösung beständig sein.
Glück auf
@StefanH77
Ähem,wenn du so einen tollen "Versicherungsmakler" hast,dann schliess doch noch ne fette Lebensversicherung auf deinen verstorbenen Vater ab.
Und in einem Jahr lässt du dich dann auszahlen.
Sollte doch für so`ne Kapazität von "Makler" kein Problem sein!
Entschuldige bitte,ich will nicht persönlich werden,aber ich empfehle Dir dringend den "Makler" zu wechseln!!!
"kopfbatsch"
Ähem,wenn du so einen tollen "Versicherungsmakler" hast,dann schliess doch noch ne fette Lebensversicherung auf deinen verstorbenen Vater ab.
Und in einem Jahr lässt du dich dann auszahlen.
Sollte doch für so`ne Kapazität von "Makler" kein Problem sein!
Entschuldige bitte,ich will nicht persönlich werden,aber ich empfehle Dir dringend den "Makler" zu wechseln!!!
"kopfbatsch"
danke für die anteilnahme, aber jetzt ist zuende
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