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    Wo bleibt der Nachtragshaushalt? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 02.03.05 09:24:17 von
    neuester Beitrag 03.03.05 08:48:35 von
    Beiträge: 21
    ID: 960.312
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      schrieb am 02.03.05 09:24:17
      Beitrag Nr. 1 ()
      Es ist jedes Jahr das gleiche Spiel: der Haushalt wird auf Basis optimistischer Annahmen beschlossen und dann eiert man monatelang herum, bevor man zugibt, daß der Haushaltsansatz mal wieder unrealistisch war.

      Dieses Jahr kommt es wieder heftig: Hartz IV wird erheblich teurer als erwartet - von über 6 Milliarden Euro zusätzlichen Kosten für den Bund ist die Rede. Dazu ging die Bundesregierung von 1,8 % Wachstum für 2005 aus. Nach den Meldungen der Wirtschaftsforscher muß das Wachstum jedoch erheblich nach unten korrigiert werden - der IWF sieht das Wirtschaftswachstum gar unter 1%. Wenn je 0,1% weniger Wachstum 1,5 Milliarden Euro in den öffentlichen Haushalten fehlen, dann heißt das, daß die Haushalte um gut 15 Milliarden Euro zu korrigieren sind. Außerdem laufen die Arbeitsmarktprogramme ins Leere, die Arbeitslosigkeit wird um über 100.000 im Jahresschnitt höher ausfallen, als erwartet, was den Bundeshaushalt wohl um weitere 1 bis 2 Milliarden Euro belastet. Der erwartete Bundesbankgewinn fällt aufgrund des niedrigen Dollars aus, erwartete Einnahmen aus der Steueramnestie werden nicht im erhofften Umfang eintreffen und auch die Mauteinnahmen liegen unter den Erwartungen. Wenn ich das alles zusammen sehe, dann dürften die öffentlichen Haushalte dieses Jahr um die 27 Milliarden Euro weniger einnehmen als vorausgeplant. Davon dürften mehr als 12 Milliarden auf den Bund entfallen. Wenn das kein Grund für einen Nachtragshaushalt ist, was dann?

      Und sorry, Herr Eichel, aber das heißt auch, daß auch dieses Jahr wieder Deutschland die Maastricht-Kriterien nicht einhalten wird und die Nettoneuverschuldung deutlich über 3% des BIP liegen wird - 3,5% sind nach diesen Zahlen das Minimum, es könnten auch wieder fast 4% werden und damit vielleicht sogar mehr als 2004.
      Avatar
      schrieb am 02.03.05 09:29:28
      Beitrag Nr. 2 ()
      Exklusiv: IWF halbiert Wachstumsprognose für Deutschland
      Von Marc Schieritz, Frankfurt

      Der Internationale Währungsfonds (IWF) hat seine Prognose für das Wirtschaftswachstum in Deutschland deutlich reduziert. Die Bundesregierung steht mit ihrem Optimismus inzwischen allein auf weiter Flur.


      Der Währungsfonds erwartet nach Informationen der Financial Times Deutschland, dass das Bruttoinlandsprodukt (BIP) in Deutschland 2005 nur noch um 0,8 Prozent zulegt. In seiner letzten veröffentlichten Prognose vom Herbst 2004 hatte der IWF noch ein Plus von 1,8 Prozent erwartet. Offiziell werden die neuen Daten auf der IWF-Frühjahrstagung Mitte April vorgestellt.

      Die Revision zeigt, dass die Korrektur der Wachstumsprognosen für Deutschland noch nicht abgeschlossen ist. Ebenfalls am Dienstag hatte der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung seine Schätzung von 1,4 auf 1,0 Prozent gesenkt. Der neue Vorsitzende des Sachverständigenrats, Bernd Rürup, sagte, er rechne nach dem Einbruch im letzten Quartal 2004 mit "etwa einem Prozent" Wachstum. Grund seien der hohe Ölpreis und der schwache Dollar.



      Clement bleibt Korrektur kaum erspart

      Für die Bundesregierung bergen beide Prognosen Brisanz. Vor allem die IWF-Analyse zeigt, dass der rot-grünen Bundesregierung eine peinliche Korrektur ihrer Wachstumsvorhersage nicht erspart bleiben wird. Die aktuelle Prognose der Bundesregierung von 1,6 Prozent sei "nicht mehr zu halten", hieß es bei der Investmentbank Credit Suisse First Boston.


      Ökonomen sagten am Dienstag übereinstimmend, dass die IWF-Zahlen konjunkturell nur schwer zu interpretieren seien. Die Experten verwiesen darauf, dass die Korrektur der Prognose für das BIP teilweise auf Sonderfaktoren wie das niedriger als erwartet ausgefallene Wachstum Ende 2004 zurückzuführen ist. Über die künftige Entwicklung sage dieser Einbruch im vierten Quartal indes wenig aus.



      Auch Euro-Zone wächst weniger


      Die Prognose für die Euro-Zone hat der IWF nach Informationen der Financial Times Deutschland ebenfalls gesenkt, und zwar von 2,2 Prozent auf 1,6 Prozent. Allerdings zeigt auch diese Prognose, dass Deutschland weiterhin nicht mit der europäischen Spitze mithalten kann.

      http://www.ftd.de/pw/de/1109414188105.html?nv=hptn
      Avatar
      schrieb am 02.03.05 09:56:11
      Beitrag Nr. 3 ()
      Wo bleibt der Nachtragshaushalt?

      Gute Frage! Man hatte sich ja schon dran gewöhnt daß es unter Waigel fast jedes Jahr einen gab.;)
      Avatar
      schrieb am 02.03.05 09:58:02
      Beitrag Nr. 4 ()
      Wie soll der Eichel das denn jetzt schon erkennen können?
      Wer das 4 Jahre nicht schafft, wird mit den gleichen "Fachleuten" das auch im fünften Jahr nicht schaffen. Außerdem ist dem und seinen Genossen ohnehin scheissegal, die Pension ruft.:eek:
      Avatar
      schrieb am 02.03.05 10:54:50
      Beitrag Nr. 5 ()
      #1

      Obwohl ich Deine Frage als eine rein rhetorische ansehe, möchte ich doch darauf hinweisen, dass erst einmal der Haushalt 2005 in Kraft treten sollte, bevor wir uns über einen Nachtragshaushalt Gedanken machen sollten.

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      schrieb am 02.03.05 11:11:38
      Beitrag Nr. 6 ()
      Gestern Abend in den 22:00 Uhr Nachrichten im Radio :

      Die SPD plant, um die Wirtschaft anzukurbeln und die Arbeitlosenquote zu senken eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um 4 % auf 20 %.
      Dies soll natürlich erst nach den Wahlen 2006 erfolgen !

      Gruss bsd
      Avatar
      schrieb am 02.03.05 11:24:21
      Beitrag Nr. 7 ()
      Der Haushalt 2005 ist seit dem 18.2.2005 in Kraft nach Zurückweisung des Bundesratseinspruchs durch den Bundestag.

      Natürlich klingt es seltsam, wenn man den Nachtragshaushalt fordert, wenn der Haushalt gerade erst in Kraft getreten ist. Aber genau das ist das Problem der Regierung - obwohl keine externen Störungen vorliegen, wird der Bundeshaushalt regelmäßig seit 2002 so sehr nach den Wünschen statt der Realität entwickelt, daß er schon bei der Verabschiedung Makulatur ist. Wenn aber die Planung selbst auf kürzeste Zeiträume nicht möglich ist, ist die Politik im Grunde handlungsunfähig. Zugleich ist auch eine große Verunsicherung der Unternehmen dadurch vorprogrammiert, weil ja immer wieder ad-hoc-Maßnahmen der Regierung drohen. In den Stuttgarter Nachrichten wird ja kürzlich berichtet, daß es Planungen für eine drastische Anhebung der Mehrwertsteuer gebe. Das wird die Regierung sicher wieder dementieren. Vertrauen schafft das nicht.
      Avatar
      schrieb am 02.03.05 11:32:25
      Beitrag Nr. 8 ()
      #7

      Das sehe ich etwas anders. Ein Gesetz tritt erst dann in Kraft, wenn es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde.
      Voraussetzung dafür ist die Unterschrift des Bundespräsidenten. Die ist nach meinem Wissen noch nicht erfolgt. Somit ist der Bundeshaushalt eben noch nicht in Kraft!
      Avatar
      schrieb am 02.03.05 11:40:09
      Beitrag Nr. 9 ()
      #8, naja, formal gesehen hast Du natürlich recht.

      Aber der Nachtragshaushalt ist trotzdem bereits fällig. Er ist es in dem Augenblick, da sicher absehbar ist, daß der bestehende Haushaltsansatz im erheblichen Maße nicht erfüllt werden kann. Bei einer notwendigen Anhebung der Nettoneuverschuldung von 22 Milliarden auf über 34 Milliarden Euro ist das sicher der Fall. Offensichtlich will man sich jetzt erst mal in den Spätsommer mogeln. Vor der NRW-Wahl möchte man schon mal gar nicht zugeben, daß man auch zum vierten Mal hintereinander die Neuverschuldung nicht unter 3% des BIP senken konnte - und es auf absehbare Zeit auch nicht schaffen wird.
      Avatar
      schrieb am 02.03.05 11:46:20
      Beitrag Nr. 10 ()
      #9

      Und Du hast natürlich inhaltlich recht. Das Problem liegt für die Bundesregierung aber wohl eher im Artikel 115 GG. Es sollte wohl unter allen Umständen ein verfassungskonformer Haushalt verabschiedet werden, auch wenn die Zahlen noch so geschönt sind. Die Neuverschuldung liegt jetzt gerade mal 700 Mio. unter den der Investitionen.
      Avatar
      schrieb am 02.03.05 11:51:29
      Beitrag Nr. 11 ()
      #10, richtig, der Nachtragshaushalt wäre natürlich schon wieder nicht verfassungskonform, wie eigentlich jeder der letzten drei Haushalte. Es erhebt sich auch der Verdacht, daß bewußt seit vier Haushaltsjahren immer wieder verschleiert wird, daß die Regierung keine verfassungskonforme Haushalte verabschieden kann, indem ein wesentlicher Teil der Schuldenaufnahme in den Nachtragshaushalt verlagert wird. Eigentlich könnte die Union dazu einen Untersuchungsausschuß beantragen, denn im vierten Jahr kann man sich nicht mehr damit herausreden, daß es jedes Jahr zufällig geschehe - vielmehr liegt nun der Verdacht nahe, daß hier gewohnheitsmäßig und kalkuliert die Verfassung durch eine Verschleierung des wahren Finanzbedarfs gebrochen wird.
      Avatar
      schrieb am 02.03.05 11:58:05
      Beitrag Nr. 12 ()
      Wenn tatsächlich diese Mehrausgaben schon unabwendbar feststehen, bevor der Bundespräsident den regulären Haushalt 2005 abgesegnet hat, diesen überhaupt noch unterschreiben?
      wilbi
      Avatar
      schrieb am 02.03.05 12:07:53
      Beitrag Nr. 13 ()
      #12, ich glaube, der Präsident hat hier sogar keinerlei Ermessensspielraum: das Haushaltsgesetz ist formal verfassungskonform und daher so abzuzeichnen, selbst wenn der Bundespräsident sich persönlich sicher ist, daß das Gesetz nicht ausführbar ist. Seine persönliche Ansicht darüber, ob die Haushaltsplanzahlen stimmen, sind kein zulässigen Argumente dafür, über die Verfassungskonformität des Gesetzes zu befinden. Anders wäre es bei einem Nachtragshaushalt, wenn durch den dann die Nettoneuverschuldung die Investitionen überstiege. Das ist aber eine sehr theoretische Überlegung, denn es gab ja schon vergleichbare Fälle, in denen der Bundespräsident den verfassungswidrigen Nachtragshaushalt abzeichnete. Und ich vermute, daß hier das Recht des Bundestags, den Haushalt zu beschließen, als so hoch stehend eingestuft wird, daß der Präsident im Grunde auch theoretisch nicht die Abzeichnung verweigern könnte. Dann müßte man nämlich fragen, warum es bisher noch nie gelungen ist, einen Haushalt per einstweiliger Verfügung des Bundesverfassungsgerichts zu stoppen - auch diese Möglichkeit bestünde ja in der Theorie.

      Aber einen Untersuchungsausschuß fände ich wirklich in diesem Falle angemessen - mich wundert, daß das in der Union noch nicht erörtert wurde.
      Avatar
      schrieb am 02.03.05 13:41:35
      Beitrag Nr. 14 ()
      #13

      Ob der Bundeshaushalt 2004 sowie der Nachtragshaushalt 2004 verfassungskonform war, wird ja nun das BVerfG zu entscheiden haben. Die Opposition hat ja gegen beide Gesetze Verfassungsklage eingereicht. Unstrittig ist dabei wohl, dass ein Verstoß gegen Art. 115 Abs. 1 Satz 2 GG vorliegt. Fraglich ist allerdings, ob hier nicht die Ausnahme des Art. 115 Abs. 1 Satz 2, 2. Halbsatz GG greift, wonach "Ausnahmen sind nur zulässig zur Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts" zulässig sind. Dies wird letztlich Karlsruhe entscheiden.

      Trotzdem teile ich Deine Auffassung nicht, dass der Präsident die Unterschrift nicht trotzden verweigern könnte. Er hat ja nicht nur ein formelles Prüfungsrecht sondern eben auch ein materielles. Zwar gibt es in der Literatur auch andere Auffassungen, aber Köhler hat ja schon gezeigt, dass er auch Gesetze materiell prüft (Luftsicherheitsgesetz). Dies sollte er meiner Meinung nach auch diesmal machen. Er selber hat die schon mehrmals öffentlich die Höhe der Verschuldung kritisiert. Hier könnte er seinen Worten Taten folgen lassen.
      Avatar
      schrieb am 02.03.05 13:57:19
      Beitrag Nr. 15 ()
      Forzim,
      wenn das so wäre, wie Du in Nr. 13 schreibst, wäre die Unterschrift doch ohnehin unnütz.
      wilbi
      Avatar
      schrieb am 02.03.05 14:04:23
      Beitrag Nr. 16 ()
      Diese Meldung vom vergangenen Jahr unterstützt doch meine These!

      29. Oktober 2004


      BUNDESPRÄSIDENT

      Kippt Köhler den Bundeshaushalt?

      Bundespräsident Horst Köhler steht nach Informationen des SPIEGEL vor einer folgenschweren Entscheidung. Sowohl unter Juristen seines Hauses als auch unter Bundespolitikern wird derzeit darüber diskutiert, ob er den Nachtragshaushalt des Bundes für 2004 unterzeichnet.
      Avatar
      schrieb am 02.03.05 14:42:49
      Beitrag Nr. 17 ()
      #14 Naja, ich lasse mich hier gerne positiv überraschen.

      Ich denke, daß sich der Präsident hohe Hürden bei einer materiellen Prüfung von Gesetzen setzen sollte, da nun einmal die Parlamente bereits die Aufgabe haben, Gesetze zu beschließen und die Verfassungsgerichte, sie gegebenenfalls zu prüfen. Der Präsident muß abwägen zwischen der Souveränität des Parlaments und seiner Gewissensentscheidung bezüglich der Einhaltung der Verfassungsgrundsätze. Da darf er nur eingreifen, wenn ihn wirklich "das Gewissen dazu drängt", also bei sehr schwerwiegenden Gefahren für die Verfassung. Verbal drohen kann er im Vorfeld schon, aber die Unterschrift zu verweigern sollte er als letztes Mittel vorhalten, also möglichst niemals als Druckmittel einsetzen.

      Daß nur darüber gerdet wird, ob er den Nachtragshaushalt 2004 unterzeichnen sollte, ist allerdings schon ein schwerer Schlag für den Finanzminister. Schade, das so etwas von der Öffentlichkeit nicht zur Kenntnis genommen wird. Das Portemonnaie des Landes liegt leider den Menschen nicht so nah wie kleine Skandälchen und Affären diverser Politiker.

      #15, die Unterschrift ist niemals unnütz, sie ist nun einmal von der Verfassung vorgesehen. Die Verweigerung der Unterschrift ist ein Instrument, mit dem man drohen kann, aber das man möglichst nie einsetzt, denn letztlich gerät ein Präsident, der das wiederholt tut, dann im Ruch eines kalten Putsches oder jedenfalls, daß er das Land unregierbar macht, selbst wenn er in bester Absicht handelt. Im Grunde provoziert er damit Neuwahlen, und wenn die Regierung, gegen die er handelt, dann bestätigt wird, sitzt der Präsident zumindest moralisch in der Klemme. Das ist aber alles rein theoretisch - ich denke nicht, daß ein Präsident je so etwas riskieren wird...
      Avatar
      schrieb am 02.03.05 14:44:09
      Beitrag Nr. 18 ()
      #16, man sieht übrigens, wie folgenlos die Überlegungen vom vergangenen Jahr letztlich geblieben sind. Der Präsident greift nicht zum äußersten, die Öffentlichkeit nimmt keine Notiz und die Regierung lernt nichts daraus.
      Avatar
      schrieb am 02.03.05 16:28:34
      Beitrag Nr. 19 ()
      #17

      Ich sehe es eigentlich nicht als eine Gewissensentscheidung an, sonder eher als eine Frage der Eindeutigkeit. Die Lehre spricht von einer "offensichtlichen und zweifelsfreien" Verfassungswidrigkeit. Dies kann hier natürlich in Frage gestellt werden. Es wäre wahrscheinlich auch taktisch unklug von ihm, jetzt die Unterschrift zu verweigern, da das HH-Gesetz 2004 ja nunmehr schon Gegenstand einer Klage ist und da die Wahrscheinlichkeit einer Verfassungswidrigkeit noch größer ist. Wenn er verweigert, wird er zwangsläufig in einer Organklage selbst Gegenstand der Verhandlung.
      Er hat aber trotzdem weitreichende Möglichkeiten, evtl. vorhandene Verfassungszweifel öffentlich zu äußern.
      Avatar
      schrieb am 02.03.05 20:44:50
      Beitrag Nr. 20 ()
      Und was passiert juristisch, wenn der Bundespräsident den Nachtragshaushalt unterschrieben hat und nachträglich stellt das Bundesverfassungsgericht fest, das der Haushalt nicht verfassungsgerecht war. Hat er dann auch gegen die Verfassung verstossen?
      wilbi
      Avatar
      schrieb am 03.03.05 08:48:35
      Beitrag Nr. 21 ()
      #20, der Bundespräsident hat schon öfters Gesetze unterschrieben, deren Verfassungswidrigkeit sich hinterher vor dem Bundesverfassungsgericht herausstellte. Ich denke, das alle Beteiligten sich darauf berufen können, daß sie im Rahmen ihrer Auffassung der Gesetze korrekt gehandelt haben, Irrtümer aber natürlich nicht ausschließen können.


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