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    Klagen gegen Analysten und deren Arbeitgeber - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 03.03.05 11:32:51 von
    neuester Beitrag 03.03.05 12:36:05 von
    Beiträge: 8
    ID: 960.922
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      schrieb am 03.03.05 11:32:51
      Beitrag Nr. 1 ()
      guten Morgen,

      vielleicht kann mir einer von Euch erzählen was dabei zu beachten ist.

      Es geht darum, Analysten und deren Häuser wegen der einen oder anderen bewußten Fehlanalyse auf Schadenersatz zu verklagen, wie es z.B.einigen Banken wie JPM in den USA widerfahren ist, die intern gehandelte Schrottwerte zum Kauf empfahlen und andererseits gute Unternehmen im Interesse des billigen Aufkaufs derer Anteile mutwillig negativ beurteilten.

      Wie sieht die Rechtslage innerhalb der EU dazu aus?

      mfg
      Avatar
      schrieb am 03.03.05 11:38:01
      Beitrag Nr. 2 ()
      Wie willst Du eine bewusste Fehlanalyse nachweisen ? :confused:
      Avatar
      schrieb am 03.03.05 11:45:20
      !
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      Avatar
      schrieb am 03.03.05 11:45:40
      Beitrag Nr. 4 ()
      2,

      z.B. durch Aussagen von Insider; aber auch Darstellungen von ohnehin nicht kurs- oder wirtschaftlich relevanten Daten oder Fakten; sowohl zum positiven als auch negativen; die aber trotzdem als Teil des Bewertungsmaßstabs in die Analyse mit einfließen und damit zum Schaden der Anleger in die gewünschte Richtung manipulieren.
      Avatar
      schrieb am 03.03.05 11:47:40
      !
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      schrieb am 03.03.05 12:06:24
      !
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      Avatar
      schrieb am 03.03.05 12:28:18
      Beitrag Nr. 7 ()
      wer auf Analysten hört, ist selbst schuld ...

      Wenn man auf die hört und auf die Schnauze fällt, gehört das einfach zum Lehrgeld, das man zu bezahlen hat ...
      Avatar
      schrieb am 03.03.05 12:36:05
      Beitrag Nr. 8 ()
      #4,

      ist das nicht ein wenig zu einfach? Klingt ein wenig nach: Wer Politikern glaubt, ist selber schuld!:laugh:

      In#1 gings mir einfach darum, etwas über das Procedere zu erfahren.

      z.B.Anzeige wegen versuchten Anlegerbetrugs, arglistige Täuschung o.ä.,Kosten des Verfahrens über Rechtsschutz gedeckt oder nicht usw.


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